Protocol of the Session on September 25, 2019

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 27. Vollsitzung des Bayerischen Landtags und heiße Sie nach der Sommerpause – hoffentlich wohl erholt – hier wieder herzlich willkommen.

Wir kommen planmäßig zusammen – so, wie der Sitzungskalender es vorsieht, und so, wie das Parlament es selbst beschlossen hat. Bei uns braucht es kein Gerichtsurteil wie in Großbritannien. Im Übrigen bin ich mir sicher: Die Staatsregierung käme nie auf die Idee, den Sitzungskalender zu bestimmen oder das Parlament in Urlaub zu schicken. Das würdet ihr nie tun!

(Heiterkeit – Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Wir legen unsere Sitzungstermine selbst fest.

Wir haben in der Tat einen ereignisreichen politischen Sommer hinter uns: vom Zapfenstreich in Berlin über den G-7-Gipfel in Biarritz bis hin zu den Wahlen in Brandenburg und in Sachsen. Für viele von Ihnen geht es schon langsam mit den Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen los.

Ein zentrales Thema war – und ist es mit Sicherheit immer noch – das Klima. Wir müssen es schützen, rund um den Globus ebenso wie in unserer Gesellschaft und hier in unserem Plenarsaal.

Ich hoffe, Sie alle sind gut gerüstet, sich im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger den vielseitigen Aufgaben zu widmen, die auf uns zukommen.

Bevor wir aber in die Tagesordnung einsteigen, darf ich noch ein paar Glückwünsche aussprechen. Einen runden Geburtstag konnten in der sitzungsfreien Zeit mehrere Kollegen feiern: Herr Kollege Dr. Hubert Faltermeier hat einen runden Geburtstag feiern dürfen. Herzliche Gratulation!

(Allgemeiner Beifall)

Einen runden Geburtstag durfte ebenso Herr Kollege Wolfgang Hauber feiern.

(Allgemeiner Beifall)

Nicht zuletzt konnte Herr Kollege Stefan Schuster einen runden Geburtstag feiern. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Nicht minder schön sind halbrunde Geburtstage. Das betrifft jetzt gleich viele Kolleginnen und Kollegen; deshalb nehme ich gleich alle mit hinein: Martin Böhm, Christoph Maier, Dr. Stephan Oetzinger, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Manuel Westphal und Benjamin Miskowitsch durften alle einen halbrunden Geburtstag feiern. Auch dazu herzliche Gratulation!

(Allgemeiner Beifall)

Ich darf heute eine Delegation aus Tadschikistan begrüßen, an der Spitze den ehemaligen Vizeaußenminister von Tadschikistan. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Immissionsschutzgesetz (Drs. 18/3641) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne daher gleich die Aussprache.

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.

Ich erteile als Erstem Herrn Kollegen Alexander Flierl das Wort.

Werte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Immissionsschutzgesetz. Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es bereits; das Bayerische Immissionsschutzgesetz ist im Oktober 1974 erlassen worden. Im Laufe der Jahrzehnte ist es natürlich immer wieder angepasst bzw. geändert worden, zuletzt mit dem Begleit- und Versöhnungsgesetz vom 24. Juli 2019.

Das Alter des Gesetzes ist schon genannt worden; es ist seit 45 Jahren in Kraft. Darüber hinaus besteht weiterer Überarbeitungsbedarf. Lücken sind dadurch aufgetreten, dass Absätze oder ganze Artikel abgeändert oder aufgehoben wurden. Unstimmigkeiten sind gegeben durch obsolete Normen oder entsprechende Gesetzesverweisungen.

Deshalb ist es notwendig, eine Neufassung zu erlassen, die gerafft, gut lesbar und zeitgemäß ausgestaltet ist. Ich nehme nur drei Punkte heraus:

In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Zuständigkeiten in den Artikeln 1 und 2 zusammengefasst; bisher sind sie in den Artikeln 1 bis 8a geregelt. Nunmehr erfolgt eine Aufgliederung in eine allgemeine und eine besondere Zuständigkeit. Dadurch wird diese Norm präzisiert und systematisch neu geregelt.

Ebenso wird die Höhe der Geldbußen an die moderne Zeit, auch an die gestiegenen Einkommen, angepasst.

Darüber hinaus – ich glaube, das ist besonders erwähnenswert – wurde die bereits mit Gesetz vom 24. Juli 2019 beschlossene Regelung bezüglich der vermeidbaren Lichtemissionen in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet und damit beibehalten.

Wichtig ist, dass wir festhalten können: Inhalt, Zielrichtung und Regelungsgehalt in materieller Hinsicht des bisherigen Gesetzes werden im Kern nicht angetastet. Es ist richtig, Gesetze von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, das heißt moderner zu gestalten. Deshalb werden wir die weitere Beratung in den Ausschüssen wohlwollend begleiten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Als Nächster hat Christian Hierneis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen handelt es sich, wie bereits von Kollegen Flierl korrekt dargestellt, um Zusammenfassungen und Präzisierungen des bisherigen Bayerischen Immissionsschutzgesetzes. Wenn man das alte Gesetz mit dem Ent

wurf vergleicht, erscheint dieser tatsächlich etwas aufgeräumter als die alte Fassung. Die Gesetzesänderung hat daher weitgehend Sinn.

Durchaus skeptisch allerdings sehen wir, dass die Gemeinden nun für die Ausnahmen von den vorgeschriebenen Betriebszeiten aller im Anhang der 32. BImSchV erfassten Geräte und Maschinen zuständig sind. Bisher waren die Gemeinden nur für die Ausnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Rasenmäherbetriebszeiten zuständig, für alle anderen Maschinen und Geräte sinnvollerweise die Kreisverwaltungsbehörden. Und das war gut so. Die Erweiterung der Befugnis auf die Gemeinden für alle im Anhang der 32. BImSchV erfassten Geräte und Maschinen birgt Probleme; denn von dieser Befugnis sind auch Laubbläser und Laubsammler betroffen, die massiv in der öffentlichen Kritik stehen.

Gemeinden können nun in die Bredouille geraten, wenn sie für längere Betriebszeiten von Laubbläsern Ausnahmen erteilen; denn diese können aufgrund der allgemeinen Unbeliebtheit dieser Geräte den Ortsfrieden gefährden. Zudem ist es nicht zielführend, wenn es am Ende angesichts unterschiedlicher Ausnahmeregelungen von Gemeinde zu Gemeinde lauter unterschiedliche Betriebszeiten für diese Geräte gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb wäre es uns deutlich lieber, wenn die Zuständigkeit für den Vollzug des § 7 Absatz 2 der 32. BImSchV bei den Kreisverwaltungsbehörden verbliebe; denn dann blieben Ausnahmen von den vorgeschriebenen Betriebszeiten tatsächlich die Ausnahme.

Bevor Sie hier überhaupt die Kompetenzen verschieben, sollten Sie sich lieber um eine Abschaffung dieser umweltschädlichen und Krach machenden Laubbläser, Laubsauger und Aufsitzrasenmäherlaubsammler bemühen. Das wäre dann echter Imissionsschutz und gleichzeitig Natur- und Artenschutz – aber das ist wahrscheinlich ein bisschen zu viel auf einmal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei den Ordnungswidrigkeiten in Artikel 11 würden uns noch einige mehr einfallen. Wir begrüßen aber ausdrücklich die abschreckenden Geldbußen bei der Lichtverschmutzung. Das ist ein weiterer Beweis dafür, wie gut unser Volksbegehren war, denn sonst würde das nicht drinstehen. Über alles Weitere des Gesetzestextes werden wir in den Ausschüssen beraten.

Ein Punkt fehlt aber doch noch – die große Pointe kommt zum Schluss; das ist immer so und auch bei diesem Gesetzentwurf so: Wer auch immer den Gesetzestext und vor allem die Begründung geschrieben hat, hatte wohl eine diebische Freude daran, uns einen Köder hinzuwerfen. Erst dachte ich: Das kann ja nicht ernst gemeint sein. – Wenn Sie uns aber schon den Köder hinwerfen, müssen wir den natürlich auch aufnehmen. Worum geht es?

Sie übertragen in Artikel 2 Absatz 4 die Zuständigkeit für die Lärmaktionspläne für Großflughäfen von den Luftämtern auf die Bezirksregierungen, in deren Bezirk sich die Großflughäfen befinden. Derzeit sind es zwei. Zur Begründung schreiben Sie, dass Sie diesen Gesetzentwurf zukunftssicher machen wollen. Etwas zukunftssicher machen zu wollen, ist sicher nicht verkehrt, aber wie Sie die Sicherheit für die Zukunft begründen, ist schon sehr seltsam.

Laut Begründung des Gesetzes haben Sie nämlich den Bezirksregierungen die Zuständigkeit für die Lärmaktionspläne für Großflughäfen deshalb zukunftssicher zugewiesen, weil zukünftig auch in anderen bayerischen Regierungsbezirken weitere

Großflughäfen errichtet werden könnten. Da moan i, mei Liaba, da sans wo neitretn!

Es mag ja sein, dass es aus rein gesetzgeberischer Sicht vielleicht zukunftssicher ist, aber aus umwelt- und klimapolitischer Sicht ist das sicherlich nicht zukunftsfähig, sondern schlicht von vorgestern und zeigt eindrucksvoll, dass Sie das Thema Klimawandel noch lange nicht verstanden haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt wissen wir aber wenigstens, wovon Sie nachts träumen, wenn Sie tagsüber von Klimaschutz reden. Wir jedenfalls wollen keinen dritten Großflughafen in Bayern. Ich kann Ihnen versichern, dass das Bündnis dagegen, wenn nötig, auch gleich geschmiedet sein wird. Einen Namen dafür hätten wir schon: koan dritten.

In die Begründung eines Immissionsschutzgesetzes einen weiteren Großflughafen zu schreiben, geht aus unserer Sicht gar nicht. Über alles andere werden wir dann in den Ausschüssen diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie eines Abgeordneten der CSU)

Als nächster Redner spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Benno Zierer.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes verfolgt vor allem zwei Ziele: das Gesetz zu verschlanken und zu aktualisieren. Das ist an und für sich richtig. Das Gesetz, das bisher in Kraft ist, stammt aus dem Jahr 1974 und hat im Laufe der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren. Allein in den vergangenen sechs Jahren sind sechs Änderungen beschlossen worden – die letzte erst kurz vor der Sommerpause.