Betreffend die Kitas haben wir hier vor Weihnachten eine intensive Debatte über Schutzkonzepte geführt. Es ist wichtig, die Kitas weiterhin dabei zu unterstützen, Schutzkonzepte zu erstellen, aber nicht nur für die Schublade. Diese müssen gelebt und weiterentwickelt werden. In der aktuellen Lage ist das aus bekannten Gründen manchmal schwierig. Wir brauchen daher externe Unterstützung. Wir brauchen mehr Geld im System. Wir müssen Vereine wie AMYNA besser unterstützen und brauchen eine entsprechende Refinanzierung der Einrichtungen, um den Kinderschutz auch hier zu verbessern.
Wir müssen die Kinder stärken und befähigen, bei Anzeichen für Übergriffe und Missbrauch rechtzeitig Hilfe zu holen. Immer noch viel zu häufig erkennen die Kinder das Problem und bitten um Hilfe, aber sie werden von Erwachsenen abgewiesen. Oder der Erste, der es erfährt, schaut nicht sofort hin und reagiert. Ich glaube, auch das ist ein wichtiges Thema. Auch die Eltern müssen gestärkt werden. Wir haben sehr viele Unterstützungsstrukturen; wir haben viele Beratungsangebote; aber ich frage mich, ob diese immer diejenigen Eltern erreichen, die sie am meisten brauchen. Sind sie so niederschwellig, dass unsere Zielgruppe immer erreicht wird? Das ist die eigentliche Frage. Hier haben wir noch einige Baustellen.
Insgesamt finde ich, der Gesetzentwurf geht absolut in die richtige Richtung. Kinderschutz ist eine Daueraufgabe; er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es gibt viele Aspekte, wo wir besser werden können und besser werden müssen. Jedes Kind hat das Recht auf eine gute Kindheit. Sorgen wir dafür, dass wir diese gute Kindheit so vielen Kindern wie möglich ermöglichen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Winhart.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unstrittig, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Anliegen unterstützen können, den Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich auszubauen und den interkollegialen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten zu vereinfachen und vor allem auf eine legale Basis zu stellen.
Psychische, physische und sexuell orientierte Gewalt an Kindern darf keinen Platz haben. Wir brauchen hier ein gründlicheres Auge. Wenn, wie angeregt, der interkollegiale Austausch hier dabei hilft, ist das eine gute Sache, meine Damen und Herren. Von dem her ist diesem Gesetzentwurf im Kern zuzustimmen.
Ich möchte aber dazusagen: Die ärztliche Schweigepflicht ist ein sehr, sehr hohes Gut, auch für Kinder. Wir würden uns wünschen, dass, zumindest was dann den interkollegialen Austausch selbst betrifft, eine gewisse Dokumentationspflicht besteht oder irgendetwas Nachweisbares über die Daten bzw. Informationen vorhanden ist, die mit wem und wann ausgetauscht wurden. Dies geht über das, was im Gesetzentwurf bezüglich der Regelungen in der DSGVO enthalten ist, also über die allgemeinen Datenschutzrichtlinien vielleicht noch etwas hinaus, ist aber durchaus sinnvoll. Das ist auch sinnvoll, um diesen interkollegialen Austausch im späteren Nachgang durch Jugendämter, durch Staatsanwaltschaften, oder was auch immer sich leider daran anschließen könnte, noch qualitativer nutzen und entsprechend verwerten zu können.
Wir werden uns daher im Ausschuss in die Debatte entsprechend einbringen und hierzu Vorschläge machen. Ansonsten kann ich schon signalisieren, dass wir mit dem Ansinnen grundsätzlich konform gehen. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um ein äußerst sinnvolles Vorhaben, das absolut im ge
meinsamen Interesse liegt. Es ist das gemeinsame Interesse aller Fraktionen hier im Haus, den Kinderschutz voranzutreiben und diese dringend benötigte Regelung auf den Weg zu bringen. Inhaltlich ist dazu eigentlich schon alles gesagt worden; ich muss das auch nicht wiederholen. Ich kann mich dem durchaus anschließen, ohne das betonen zu müssen.
Ich möchte aber etwas zum Verlauf sagen, wie wir dazu gekommen sind, dass wir uns heute über diesen Gesetzentwurf austauschen können. Vor fast genau zwei Jahren, am 22. April 2021, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz, das die Bundesregierung eingebracht hat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, beschlossen. In ihm war eine Länderöffnungsklausel enthalten, die es jetzt ermöglicht, diesem Missstand auch auf Bayernebene begegnen zu können. Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel sofort gehandelt. Dort hat man keine sechs Wochen gebraucht und hat einen Gesetzentwurf mit dem gleichen Inhalt wie jetzt auch unser bayerischer Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Es ist gut, dass wir das jetzt auch hier tun. Das vielleicht zur Aufklärung, wie es kommt, dass das jetzt auf Bayernebene gelöst werden kann und muss, obwohl das eigentlich ein ganz übergeordneter Sachverhalt ist.
Außerdem fand ich es hochinteressant, dass es bei diesem Gesetzentwurf ein besonderes Vorgehen gab, nämlich die Einbindung einer Oppositionsfraktion – es hätten übrigens auch mehrere sein können; wir wären jederzeit dabei gewesen – bzw. das Eingehen auf die berechtigten Hinweise eines Abgeordneten, um dann mit einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren auf einen Missstand zu reagieren. Die Regierungsseite kann also sehen: Das tut gar nicht weh.
Das könnte nämlich eigentlich Schule machen. Ich lege der Regierungsseite einfach nahe, das auch bei anderen Vorhaben und Themen so zu handhaben. Ich stehe jederzeit bereit und hätte da auch einige Vorschläge, zum Beispiel was auch das heute schon angesprochene Thema der Reform der Heimaufsicht angeht oder Regelungen für Menschen mit Behinderungen. You know my name, you know my number. Nur zu, ich freue mich auf gemeinsame Initiativen. Ich glaube, es gäbe einiges, bei dem es diesem Land guttäte, wenn wir es gemeinsam voranbringen könnten. Das soll hier Schule machen. Das ist gut, das möchte ich loben, das möchte ich unterstützen. Wir werden diesen Gesetzentwurf selbstverständlich in den Ausschüssen und in der Zweiten Lesung wohlwollend begleiten und unterstützen.
Your name is Ruth Waldmann. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FREIEN WÄHLER hat Frau Kollegin Susann Enders das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Ärztinnen und Ärzte, ja, das ganze medizinische Personal übernimmt eine ganz immense Aufgabe und trägt eine immense Verantwortung für unser Gemeinwohl. Sie wissen, ich habe dreißig Jahre Berufserfahrung als Krankenschwester; deshalb ist mir diese Verantwortung ganz besonders bewusst.
Unser heutiger Gesetzentwurf beschäftigt sich mit nicht mehr und nicht weniger als mit dem höchsten Gut unseres Staates, nämlich mit der Sicherheit und der Fürsorge. Es geht um Kinder und darum, Misshandlungen, Gewalt und Nachteile für unsere Kleinsten zu verhindern. Wir müssen Gewalt an Kindern dringend einen Riegel vorschieben, und das mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, denn unter den Folgen von Misshandlungen im Kindesalter leiden Betroffene häufig ein Leben lang. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte kennen die Kinder meist von
Geburt an. Sie kennen die Eltern und können das Umfeld und auch die Lage einschätzen, in der sich eine Familie befindet.
Besteht der Verdacht auf Missbrauch eines Kindes durch wen auch immer, befinden sich Mediziner in einer ganz schwierigen Situation, da sie an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind. Bislang ist es ihnen deshalb untersagt, sich von nicht ärztlichen Kolleginnen und Kollegen darüber beraten zu lassen und sich auszutauschen. Das wird von gewalttätigen Eltern oft missbraucht, indem man dann nämlich immer wieder die Ärzte wechselt. Sie haben vom Ärzte–, vom Doctorhopping gehört. Manche Eltern werden schon sehr spitzfindig und lassen sich was einfallen; das ist unfassbar. Schon können die Verletzungen des Kindes – ob körperlicher oder seelischer Natur – einfach nicht mehr auffallen.
Dem treten wir mit der neuen Regelung wirksam entgegen, indem für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit und für Kinder ein wirksamer Schutz vor fortlaufender Gewalt geschaffen werden. Der gesetzliche Schutz von Kindern und Jugendlichen wurde in der Vergangenheit bereits sukzessive für den Fall verbessert, dass sich für Ärzte im Rahmen einer Behandlung gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohles des Kindes oder Jugendlichen ergeben. In einem solchen Fall soll mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtert und – soweit erforderlich – auch bei den Erziehungsberechtigten auf Inanspruchnahme von Hilfe hingewirkt werden.
So ist die Theorie: Zwar sind Ärzte verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung unverzüglich dem Jugendamt zu melden, aber dennoch bleiben Lücken. Für ein Miteinander, für eine Mitteilung an das Jugendamt müssen gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die für Ärzte subjektiv massiv verdichtet sein müssen. Daher kann es sein, dass eine Mitteilung an das Jugendamt regelmäßig ausfällt.
Um die bestehenden Lücken weiter zu schließen, sollen Ärztinnen und Ärzte eine gesetzliche Befugnis erhalten, zum Zweck des interkollegialen Austauschs zu offenbaren, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztinnen oder Ärzte anvertraut worden ist. Aufgrund der gesetzlichen Offenbarungsbefugnis scheiden eine Verletzung der berufsrechtlichen Schweigepflicht wie auch ein Verstoß gegen das strafrechtliche Verbot der Verletzung von Privatgeheimnissen aus. Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen wird das Gesundheitsdienstgesetz um eine Befugnis zum interkollegialen Ärzteaustausch ergänzt. Den Ärzten wird auf diese Weise eine gemeinsame Erörterung der Umstände ermöglicht, wenn sich für einen Beteiligten im Rahmen der Behandlung der Verdacht auf eine Gefährdung – –
Dadurch können sich Ärztinnen und Ärzte zunächst niederschwellig beraten, um Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung festzustellen oder auszuräumen und zum Wohle unserer Kleinsten zu agieren. Ich bitte deshalb dringend um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Kollegin Enders. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf
dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch?
Wollen Sie das begründen? – Nein, Sie wollen es nicht begründen. Damit lasse ich abstimmen, ob der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss überwiesen werden soll. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, danke sehr. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimme des Abgeordneten Swoboda
(fraktionslos). Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd) (Drs. 18/26434) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 18/26434 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf
Drucksache 18/28773. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung.
Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, die FDP, die AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Klingen. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der fraktionslosen Abgeordneten Plenk und Swoboda. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordeten Florian von Brunn, Klaus Adelt, Florian Ritter u. a. und Fraktion (SPD) Deutschlandticket als rabattiertes Jobticket auch für die Beschäftigten des Freistaates Bayern (Drs. 18/28904)
Ich öffne die Aussprache und erteile dem Herrn Kollegen Arif Taşdelen für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten in den letzten Jahren sicherlich viele große politische Ereignisse. Wenn ich aber auf die Zeit zurückblicke, seitdem ich politisch interessiert bin – und das ist ziemlich lange –, erinnere ich mich spontan an die Wiedervereinigung.
Wenn ich weiter zurückdenke, dann denke ich tatsächlich an das Deutschlandticket. Das ist für mich politisch gesehen eine absolute Revolution. Wir kennen die Zeiten, in denen wir vor Fahrscheinautomaten gestanden haben, verzweifelt sind oder andere Menschen verzweifelt waren und um Hilfe gebeten haben. Sicherlich kennen Sie alle das Gefühl, wenn man in eine Stadt fährt, aus dem Zug aussteigt, zur U-Bahn will, noch schnell einen Fahrschein lösen muss und dann die U-Bahn verpasst, weil das am Fahrscheinautomaten eben zu lange gedauert hat.
Ich glaube, dass sich auch einige an die eigene Erfahrung erinnern können, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man in der U-Bahn, in der S-Bahn oder in der Straßenbahn sitzt und sich auf einmal nicht mehr sicher ist, ob man das richtige Ticket gelöst hat, ob die Tarifzone, für die man gelöst hat, auch tatsächlich die richtige ist oder ab wann das 4-Stunden-Ticket, das man gelöst hat, gültig ist – ab dem Entwerten oder ab dem Kaufzeitpunkt usw.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Angst haben wir alle schon einmal zu tun gehabt. Damit ist Schluss.
(Beifall bei der SPD – Ulrich Singer (AfD): Das sind doch nur digitale Angebote! Damit haben viele Leute Schwierigkeiten!)
Jetzt gibt es das vereinheitlichte und vereinfachte Deutschlandticket. Dieses Ticket kostet 49 Euro und ist für den ÖPNV bundesweit gültig. Das ist eine absolute Revolution. Vor allem wurden damit die Verkehrspolitik und der ÖPNV revolutioniert. Da sehen Sie, was möglich ist, wenn Sozis dieses Land regieren.
(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Oje! – Franz Bergmüller (AfD): Sehr wenig Beifall!)