Auch die Einrichtung von sogenannten Kontrollgruppen, die Sie in dem Gesetzentwurf erfunden haben, würde namentlich unsere kleinen und mittleren Gemeinden weit überfordern und führt zu nichts anderem als zu mehr Bürokratie. Wir lehnen das ausdrücklich ab.
Die in Ihrem Artikel 7 vorgesehene Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist bereits heute selbstverständlich möglich. Für die darüber hinausgehende Verpflichtung, jeweils eine Vertragsstrafe von 1 % der Auftragssumme zu vereinbaren, gibt es überhaupt kein Bedürfnis. Die Ahndung von Verstößen wird, wie ich schon sagte, in jedem Fall von den bestehenden Verwaltungen, von den Zollverwaltungen, von den Steuerbehörden, von den Sozialversicherungsträgern, überwacht.
Im Übrigen kann ein Bieter, der gegen die gesetzlichen Pflichten des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmerentsendegesetzes verstößt, heute schon von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es keiner Regelung, wie Sie sie in Ihrem Artikel 7 Absatz 3 vorgesehen haben. Also: Auch diese Regelung ist überflüssig.
Die Regelung der Eignung der Bieter, wie Sie sie in Artikel 2 niedergeschrieben haben, ist die Wiederholung der bereits bestehenden Vorschriften einer Vielzahl von Gesetzen, die ich Ihnen hier vorlesen könnte. Aber ich will Sie damit verschonen. Das ist bereits alles geregelt.
Auch die Regelung zur Wertung unangemessen niedriger Angebote, wie Sie sie im Artikel 4 niedergeschrieben haben, ist bereits in einer Vielzahl bestehender Vorschriften enthalten, die ich Ihnen wiederum vorlesen könnte, womit ich Sie aber verschonen will.
Nach alledem ist das Ziel der Tarifbindung, das Sie verfolgen – ich sage es noch mal –, natürlich gut. Wir verfolgen dieses Ziel auch. Aber dieses Gesetz würde nicht ansatzweise einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen in Tarifbindung kommen, weil diese Vorschriften bei den öffentlichen Auftragsvergaben bereits von den öffentlichen Auftraggebern, also vom Staat, den Kommunen usw., zu beachten sind. Daher ist der Gesetzentwurf heute – Erste Lesung dieses Gesetzentwurfs am 15. Februar 2022, hatten wir letztes Jahr schon mal, und die Schlussberatung war dann im Juni – genauso überflüssig wie damals. Wenn Sie den Gesetzentwurf das nächste Mal einreichen, wird er wieder überflüssig sein. Ich würde den Mehrheitsfraktionen raten, zu überlegen, das in Erster Lesung hier zu erledigen und gar nicht mehr in die Ausschussberatung zu gehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen! Bayern steht wirtschaftlich gut da wegen all der arbeitenden Menschen und deren Einsatz. Trotzdem treffe ich täglich sehr oft Menschen, die existenzielle finanzielle Zukunftsängste haben: Die Angestellte, deren Zukunftsangst vor allem eines betrifft, die Angst vor Armut im Alter zum Beispiel, Angst davor, nicht zu wissen, wie sie über die Runden kommt, Angst, dass die Rente nicht zum Leben reicht.
Die Tarifbindung in Bayern bröckelt, und zwar deutlich. Binnen zehn Jahren ist die Zahl der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben um 11 % eingebrochen. Das hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Geldbeutel der Menschen.
(Alexander König (CSU): Sie sollten einmal über die Inhalte des Gesetzes nachdenken und etwas zum Inhalt sagen!)
Also: Wenn wir die Altersarmut betrachten, dann ist der Freistaat ganz unten an der Fahnenstange. Laut VdK sind ganze 26 % der Frauen und 19,5 % der Männer über 65 Jahren armutsgefährdet – jeder Fünfte, und bei den Frauen noch viel mehr.
Liebe Kolleg*innen in der Staatsregierung und auch in den Regierungsparteien, nicht jeder Spitzenwert ist ein Erfolg; dass wir in Bayern hier führen, ist ein absoluter Arbeitsauftrag, endlich dafür zu sorgen, dass die Menschen in Bayern vernünftige Löhne bekommen und dass dieser Niedriglohnsektor deutlich schrumpft.
Der Faktor der fehlenden Tarifbindung ist ein ganz, ganz relevanter. Die nimmt, wie schon erwähnt, seit Jahren ab. Mittlerweile zahlt nicht mal mehr die Hälfte der bayerischen Betriebe nach Tarifvertrag. Solchen Entwicklungen müssen wir als Politik einfach dringend entgegentreten müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber mir scheint, Sie bleiben da lieber in Ihrer rosaroten Blase und denken gar nicht daran, sich rauszubewegen. Bayern ist noch immer das einzige Bundesland ohne Tarifgesetz und ohne Landesvergabegesetz. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist einfach ein attestiertes Armutszeugnis.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf zu einem Vergabegesetz ist ein ganz klarer Schritt in die richtige Richtung und vor allem ein Schritt, den wir dringend brauchen, um die klaffende Schere zwischen Arm und Reich hier in Bayern etwas zu schließen. Deswegen unterstützen wir den Gesetzentwurf und verweisen in den Details auch auf unseren eigenen Vergabegesetzentwurf.
Ich bin überzeugt und wir sind überzeugt: Politik darf nicht nur im Hier und Jetzt denken, nicht nur auf Sicht fahren, auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem der Regierungsparteien, das in den vergangenen Jahren anscheinend als Regierungsmotto ausgerufen haben. Egal, um wen es geht,
um die Spülhilfe in der Landtagsgaststätte oder um die Straßenreinigerin in Donauwörth: Alle müssen so viel verdienen, dass sie am Ende auch im Alter – und darum geht es ganz zentral – von ihrer Hände Arbeit leben können und
eben nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. In dem Gesetz geht es ganz klar darum, dass die Menschen in ihrem Leben, während sie arbeiten, bei staatlichen Aufträgen vernünftig bezahlt werden, und zum Beispiel bei den Straßenreinigerinnen und -reinigern müssen wir da genau hinschauen.
Der Mindestlohn wurde nun von der Bundesregierung endlich angehoben. Ich finde, wir müssen uns immer wieder auch vor Augen führen, dass wir hier Fortschritte machen. Dazu muss natürlich gesagt werden, dass Sie, Kolleg*innen der CSU, das auch im Bund immer verwehrt haben. Da bin ich froh, dass wir diesen Schritt über die Bundesgesetzgebung nach vorne gegangen sind. Das ist ein Erfolg, der jetzt aber natürlich auch hier in den Bundesländern bei den staatlichen Aufträgen wirken muss.
Zum Abschluss möchte ich noch auf eine Sache hinweisen. Bayern braucht ein umfassendes Vergabegesetz. Mir ist es wichtig, dass neben den sozialen und tariflichen Standards auch weitere Standards ganz dringend eingehalten werden müssen, nämlich ökologische Kriterien. Wir müssen der umweltverträglichen Beschaffung und Entsorgung bei der Vergabe eine noch größere Priorität zugestehen und dürfen sie nicht nur optional aufführen. Auch der Einsatz für die Gleichberechtigung der Geschlechter in Betrieben, die für den Staat Aufträge ausführen, soll nachgewiesen werden müssen. So bringen wir vor allem voran, dass die Menschen, die hier staatliche Aufträge ausführen, am Ende im Alter auch gut versorgt sind, und wir sorgen dafür, dass Menschen ihr Leben lang, am Ende dann das ganze Leben ein gutes Leben führen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörer! Und jährlich grüßt das Murmeltier. – Ich habe es mir von meiner Mitarbeitenden heraussuchen lassen: Das ist heute der achte Antrag in derselben Form, wohl gleichlautend. Einziger Unterschied ist: Die Vorschrift eines bayerischen vergabespezifischen Mindestlohns ist weggefallen. Dafür ist die Einhaltung des jeweils geltenden bundesgesetzlichen Mindestlohns dazugekommen. Das ist ja gesetzlich vorgeschrieben, also vollkommen sinnlos. Noch dazu gibt es ja jetzt bis zum Sommer ein sogenanntes Bundestariftreuegesetz. Ich weiß ja nicht, ob das dann überhaupt mit dem kompatibel ist.
Vorab ist aus Sicht der FREIEN-WÄHLER-Landtagsfraktion festzuhalten, dass vorbildliche Arbeitgeber im Sinne einer Stärkung der Tarifbindung in Bayern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt zu behandeln sind.
Aber einer speziellen Treueregelung im Bereich des Personennahverkehrs bedarf es nicht. Im Schienenpersonennahverkehr haben sämtliche in Bayern tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen Tarifverträge. Im bayerischen Schienenpersonennahverkehr besteht also kein tarifvertragloser Bereich. Auch im Straßenpersonennahverkehr gibt es sehr weitgehende Tarifbindungen. Bei Ausschreibungen der kreisfreien Städte und Landkreise für Buslinien gilt ergänzend zu den tariflichen Regelungen nach § 5 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes der für allgemein verbindlich erklärte Lohntarifvertrag. Dies gilt auch für bayerische Omnibusunternehmen.
Ich könnte das jetzt noch weiter ausführen. Es ist immer wieder dasselbe. Insgesamt würde dieses Bayerische Tariftreue- und Vergabegesetz zu zusätzlicher Bürokratie führen und die Vergabeverfahren komplizierter machen. Insbesondere kommunale Auftraggeber sowie kleine und mittlere Unternehmen würden zusätzlich belastet. Ich glaube, der, der das Gesetz gemacht hat, war noch nie in der Kommune und hat noch nie eine Ausschreibung mitgemacht. Denn da heißt es, man muss überprüfen lassen, ob ein Anbieter, der 10 % unter dem nächst höheren Angebot ist, tariftreu ist. Das ist vollkommen realitätsfremd. Da gibt es Angebote von Arbeitgebern, die 15 % oder 20 % drunter sind. Sie haben dies angeboten, weil sie das immer machen. Aber deswegen sind die doch nicht tarifuntreu! Solche Regelungen sollen hier angewendet werden. Der Gesetzentwurf ist auf der Ebene der Kommunen vollkommen realitätsfremd und abzulehnen. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorhin ist ein Sprichwort gefallen. Ich sage ein anderes Sprichwort: Alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser. Nach unserer Recherche haben Sie den Gesetzentwurf ungefähr siebenmal in der Weise eingebracht. Der Kollege von den FREIEN WÄHLERN ist auf achtmal gekommen. Wahrscheinlich hat er noch ein bisschen weiter zurückgegriffen.
Innerhalb von zehn Jahren sank die Anzahl der tarifgebundenen Betriebe in Bayern von rund 60 % auf 49 %. Ist es den Arbeitnehmern deswegen schlechter gegangen, gerade im Baugewerbe, auf das Sie ja stark abgestellt haben, Frau Stachowitz? – Nein. Dazu komme ich gleich noch.
Bayern hat neben Sachsen als einziges Bundesland dieses Tariftreuegesetz, Landesvergabesetz nicht. Ist es deswegen schlechter? – Nein. Kollege König hat es ausgeführt und hat die ganzen Bestimmungen aufgeführt. Die brauchen wir nicht noch einmal zu zitieren. Die Zeit sparen wir uns. Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz nenne ich noch dazu; das ist klar.