Protocol of the Session on April 26, 2023

Danke schön. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Herr Kollege Helmut Markwort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben von den Vorrednern gehört, dass das Bayerischen Rundfunkgesetz angepasst werden muss. Ich will mein Augenmerk besonders auf § 32a richten – das betrifft die Stärkung der Kompetenz der Kontrollorgane.

Der Verwaltungsrat hat bei Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mehr zu sagen. Nach 70 Jahren Rundfunk ist es doch eine gute Nachricht, dass sich der Verwaltungsrat jetzt mehr um die Sparsamkeit und die Wirtschaftlichkeit kümmern muss. Liebe Frau Präsidentin, Sie sind ja auch die Präsidentin, die Chefin des Verwaltungsrates. Ich bin voller Hoffnung, dass Sie von dieser Kompetenz ausführlich Gebrauch machen. Ich würde sofort damit beginnen, beim Bayerischen Rundfunk einen Einstellungsstopp zu verhängen. Wenn es doch dringende Ersatzfälle gibt, kann man diese Stellen mit Mitarbeitern aus anderen Sendern füllen, die auch die gleiche Kompetenz haben. Wir wissen ja, dass jetzt bei der KEF wieder eine Erhöhung beantragt werden soll, dass Finanzmittel stark gemacht werden sollen. Ich hoffe sehr, dass sich der Verwaltungsrat dieser Sache annimmt.

Das andere Gremium ist der Rundfunkrat. Er soll mehr auf Richtlinien achten, auf Ausgewogenheit, die mir wichtig ist. Ich meine, dass zunächst einmal im Bewusstsein der Köpfe mancher Rundfunkräte etwas geändert werden muss. Sie sind nicht die Vertrauten und erst recht nicht die Leibwächter des Rundfunks; sie sind die Kontrolleure im Auftrag der Öffentlichkeit. Das müssen wir unbedingt stärker ausnützen.

Wir müssen darauf achten, dass die Berichterstattung ausgewogen ist. Das muss auch für Gemeinschaftssendungen und andere Sender gelten, die wir sehen. In den Tagesthemen, in der Tagesschau geschehen oft unglaubliche Dinge, und dann wird der Hörer des Bayerischen Rundfunks, der Beitragszahler darauf verwiesen: Das waren ja die anderen Sender; dafür sind wir nicht zuständig. Zum Beispiel hat in den Tagesthemen jemand einen Kommentar gegen die Atomkraftwerke gesprochen; es wurde aber nicht gesagt, dass diese Person ein Parteifunktionär der GRÜNEN ist. Der kann das ja machen; ich meine aber, die Transparenz verlangt, seinen politischen Hintergrund darzustellen. Darüber wird im Bayerischen Rundfunk nicht gesprochen, da dies eine Sache des WDR sei.

Ich meine, die Richtlinien, die jetzt vom Rundfunkrat aufgestellt werden müssen, müssen nicht nur formuliert werden; auch ihre Einhaltung muss beachtet werden. Die Ausgewogenheit der Berichterstattung ist bei vielen Dingen ganz fleckig. Wir kennen ja die Untersuchung, wie viele der Mitarbeiter von ARD und ZDF grün und links sind. Das kann ja jeder in der Wahlkabine mit seinem Kreuzchen ausleben, aber in der Auswahl der Gäste, in der Auswahl der Zusammensetzung der Talkshows müssen Objektivität und Ausgewogenheit herrschen. Ich meine, dass die Rundfunkräte gefordert sind, diese neuen Kompetenzen unbedingt wahrzunehmen.

Ich bin selber einer von den 50 Rundfunkräten. Ich bin oft in der Minderheit, hoffe aber sehr, dass wir viel durchsetzen können. Die Rundfunkräte sind für das Publikum da, nicht für ihre Verbände. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, es gibt eine Zwischenbemerkung. Herr Kollege Markwort! Herr Markwort! – Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Prof. Hahn.

Geschätzter Herr Kollege Markwort von der FDP! Das provoziert natürlich zu einer Zwischenbemerkung. Ich stimme mit Ihnen darüber überein, dass diese Gerechtigkeit in den Talkshows natürlich stattfinden muss, im Besonderen beim Proporz zwischen den Parteien und ihrer Größe; da haben Sie vollkommen recht. Es ist nur etwas ironisch, wenn Sie das sagen und wir eben gehört haben, dass unser Kollege Henkel von der AfD genau diese Dinge auch im Rundfunkrat bemängelt hat.

Ich mache einfach mal einen kurzen Faktencheck: In ARD und ZDF, in den Öffentlich-Rechtlichen, ist meine Partei in diesem Jahr, in diesen Talkshows, übermäßig einfach ignoriert worden. Was sagen Sie dazu? Gilt diese Gleichheit nur für Ihre oder andere Parteien oder eben auch für die Alternative für Deutschland?

Bitte schön.

In meiner jahrzehntelangen Kritik, sowohl als Publizist wie auch ein bisschen hier im Plenum, habe ich schon immer die Verschwendung und die Einseitigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kritisiert. Jetzt passiert es mir, dass es dauernd heißt: Das ist ja AfD-Sprech. – Wir Freien Demo

kraten unterscheiden uns von der AfD: Wir wollen den Rundfunk nicht abschaffen, wir wollen ihn reformieren.

(Beifall bei der FDP – Ulrich Singer (AfD): Das wollen wir auch, Herr Kollege!)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und die AfD. Jetzt muss ich bitte einzeln abfragen: Kollege Klingen (fraktionslos)? – Enthaltung. Kollege Dr. Müller (fraktionslos)? – Enthaltung. Ich glaube, sonst ist keiner da. Habe ich jemanden übersehen? – Nein. Gut. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bestellung eines neuen Mitglieds des Untersuchungsausschusses Stammstrecke

Die AfD-Fraktion hat im Rahmen ihres Benennungsrechts darum gebeten, anstelle von Herrn Prof. Dr. Ingo Hahn den Abgeordneten Oskar Atzinger als neues ordentliches Mitglied für den Untersuchungsausschuss zu bestellen. Eine Aussprache hierzu findet wie üblich nicht statt.

Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer der Bestellung von Herrn Oskar Atzinger anstelle von Herrn Prof. Hahn als ordentliches Mitglied für den Untersuchungsausschuss seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und AfD. Gegenstimmen! – Keine. Enthaltung? Die SPD hat nicht abgestimmt.

(Ruth Müller (SPD): Bei welchem Tagesordnungspunkt sind wir?)

Wir sind bei der Bestellung "Atzinger statt Hahn". – Zustimmung. Dann stimmt also das gesamte Haus zu. Ich stelle damit fest, dass Herr Atzinger die erforderliche Mehrheit hat und es so beschlossen ist.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich folgende Ausschussumbesetzung der SPD-Fraktion bekannt geben. Anstelle des Kollegen Klaus Adelt wird der Kollege Arif Taşdelen neues Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Auch das brauchen wir nicht abzustimmen. Das ist so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) (Drs. 18/25267)

hierzu:

Anträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 18/26414 mit 18/26424, 18/26440, 18/26441, 18/26924 mit 18/26926, 18/26930, 18/26931 und 18/26958) Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 18/26250 mit 18/26263) Anträge der AfD-Fraktion (Drsn. 18/25971 mit 18/25975, 18/25977 mit 18/25979) Anträge der SPD-Fraktion (Drsn. 18/25946 mit 18/25968) Anträge der FDP-Fraktion (Drsn. 18/26072 mit 18/26079)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Dafür sind 54 Minuten vereinbart. – Der erste Redner ist der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! So sperrig wie der Begriff ist, ist auch die Arbeit bei der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes.

Ich möchte noch mal bei der Grundlage einsteigen. 1970, also vor über 50 Jahren, haben unsere Vorgänger hier im Haus das erste Landesentwicklungsprogramm auf den Weg gebracht. Darin war enthalten, die Grundzüge für die räumliche Ordnung und Entwicklung festzulegen. Ich sage ausdrücklich – ich komme dann schon noch bei einigen Punkten darauf –, dass es mir so vorkommt, dass immer mehr – und das ist parteiübergreifend, aber auch von Institutionen, von Verbänden – versucht wird, in dem Landesentwicklungsplan kleinteilig zu regeln. Da müssen wir aufpassen, auch für die Zukunft, dass wir uns da nicht selber überfordern. Man hat ja die Möglichkeit, das in den Ausführungsverordnungen, in den einzelnen Ressorts, in den einzelnen Ministerien, zu regeln – und nicht alles im LEP.

Was gehört nun dazu? – Das sind Vorranggebiete, Gebiete, für die bestimmte, bedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind oder die raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, sofern diese mit Vorrang und Funktionen, Nutzungen nicht vereinbar sind. Ich sage das deswegen, weil das immer zu Verwerfungen führt. Viele, die mitdiskutieren, wissen oft gar nicht, wovon wir sprechen, wenn wir von einem Vorranggebiet sprechen oder von einem Vorbehaltsgebiet, und was das für Auswirkungen auch in der Folge hat.

Wir haben hier ja jetzt auch zusätzliche Gebiete ausgewiesen. Auch darauf komme ich noch zu sprechen. Die Novellierung beim Bayerischen Landespflege – – Entschuldigung!

(Staatsminister Hubert Aiwanger: Landesentwicklungsprogramm!)

Landesentwicklungsprogramm! Danke, Hubert! Wenigstens einer, der mir hilft.

Die Deregulierung und soweit wie möglich Kommunalisierung als ausdrückliches Ziel legt das zugrunde.

Ich denke, das ist erst einmal ein wichtiger Punkt für den Einstieg. Wir wurden ja auch kritisiert, warum wir so spät mit unseren Änderungsanträgen kommen usw. Wir haben ja Anhörungen durchgeführt, mit dem ganzen Ausschuss, aber natürlich auch Gespräche mit verschiedenen Verbänden, jede Fraktion für sich, und haben hier sortiert: Wo können wir ansetzen? Wo wollen wir Verbesserungen? Wo wollen

wir dann, wenn uns die Staatsregierung das vorlegt, auch Änderungsanträge einbringen?

Nicht zuletzt müssen die – was ich schon angesprochen habe – Fachgesetze und Fachverordnungen transparent sein und auch von der Exekutive ausgeführt und dann umgesetzt werden.

Um was geht es? – Es geht um die Grundversorgung unserer Menschen, unserer Bevölkerung. Unser Ziel muss sein, die Grundversorgung der Menschen in unserem Land sicherzustellen. Gerade der Ukraine-Krieg oder auch Corona haben uns gezeigt, wie schnell wir hier anfällig sind. Wenn auf einmal Grenzen geschlossen werden, wie bei Corona, sodass Lkws nicht mehr durch Europa fahren können und Produkte bei uns in den Läden ausgeblieben sind, ist es umso wichtiger, dass wir bei der Ernährung, bei der Gesundheit, aber auch beim Wohnen, bei der Infrastruktur, bei der Wirtschaft sowie für die Energieversorgung gute Grundlagen schaffen.

Das sind sechs Punkte, die ich jetzt genannt habe, die für die Grundversorgung unserer Menschen elementar wichtig sind. Danach sollten wir auch einen Landesentwicklungsplan ausrichten und nicht ideologisch meinen, wir könnten hier alles regeln; und dann fallen Dinge hinten runter, sodass wir dann Schwierigkeiten haben, die Grundversorgung aufrechtzuerhalten.

Ein weiteres Thema ist die Herausforderung in der Landwirtschaft. Ich habe mich hier mit dem Bauernpräsidenten auch noch mal intensiv ausgetauscht. Zukünftig müssen wir hier darauf achten, dass die Ernährung der Bevölkerung gesunde Lebensmittel regionaler Herkunft und die Grundlage für nachhaltige Produktion beinhaltet. Ich nenne weiter die Lieferung von regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biomasse –, die Dekarbonisierung der Wirtschaft, Wärmewende, Bioökonomie; und letztendlich müssen auch die landwirtschaftlichen Flächen – das haben wir ja vorhin besprochen – geschützt werden. Sie dürfen nicht so geschützt werden, wie sich das die linke Seite vorstellt, dass darauf nur noch Naturschutz betrieben wird oder dass sie für Ihre ideologischen Belange genutzt werden. Wir brauchen diese Flächen für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Wir müssen versuchen, alles, was wir brauchen, regional zu produzieren. Deshalb müssen wir die Landwirtschaft stärken und deren Nutzflächen erhalten.

Ich fordere Sie alle auf, künftig für eine Mehrfachnutzung einzutreten, zum Beispiel Nahrungsmittel und Biodiversität oder Nahrungsmittel und Energie. Wir sollten deshalb zusammen mit der Wissenschaft intelligente Möglichkeiten für solche Mehrfachnutzungen entwickeln. Ich bin bei diesem Thema gar nicht weit weg von den GRÜNEN: Bei der Schaffung von Einzelhandelsflächen sollten die Parkplätze unter die Erde oder auf die Gebäude gelegt werden. Auch Wohnraum sollte möglichst auf einer Fläche geschaffen werden. Wir müssen hier aber alle aufeinander zugehen. Wir dürfen da nicht alles wieder mit den Argumenten des Lärmschutzes und des Emissionsschutzes über Verbote und Vorgaben verhindern.

Die Staatsregierung hat im Jahr 2018 einen Pakt für das Eigentum geschlossen. In dem diesbezüglichen 10-Punkte-Programm ist festgelegt, dass Eigentum das höchste schützenswerte Gut ist. Freiwilligkeit muss vor Ordnungsrecht gehen. Wir brauchen einen kooperativen Natur- und Umweltschutz. Landwirtschaftlicher Grundbesitz soll im Eigentum der Landwirte sein. Außerdem soll es eine frühzeitige und enge Beteiligung geben. Wir haben einen Antrag eingebracht, mit dem alle Regionalen Planungsverbände verpflichtet werden sollen, die Bürgermeister und die Kommunen zu informieren, bevor sie ihre Entwürfe zur Einführung von Vorranggebieten oder Vorbehaltsgebieten auf den Gemeindeflächen beschließen.

Ich sage das aus folgendem Grund: Wir haben Vorranggebiete für Landwirtschaft und Vorranggebiete für Klimaschutz ausgewiesen. Wir müssen den Kommunen er

klären können, was das für sie bedeutet. Darf ein Bürgermeister in einem Vorranggebiet für den Klimaschutz noch einen Rad- und Gehweg planen? Eine weitere Frage: Was ist in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft noch erlaubt und was nicht? Wie können die Kommunen ihre kommunale Selbstverwaltung danach ausrichten? Sobald die Entwürfe der Regionalen Planungsverbände vorliegen, ist es wichtig, dass alle Bürgermeister, die davon betroffen sind, benachrichtigt werden. Sie können dann über ihre Amtsblätter oder wie auch immer ihre Eigentümer benachrichtigen. Das ist gelebte Bürgerbeteiligung. Wer war dagegen? – Die Opposition. Ich habe das nicht verstanden. Die FREIEN WÄHLER und die CSU haben diesen Antrag zusammen auf den Weg gebracht. Ich hoffe, dass wir damit viele Punkte für die Kommunen regulieren und in die richtige Richtung lenken können.

Nach der Diskussion, die zum Thema Wasser aufgeploppt ist, haben wir drei Anträge gestellt. Zunächst konnte man meinen, es wäre schon über die Verordnung oder gar über das Gesetz geregelt, wer Wasser bekommt und wer nicht. Wir wollten genau das Gegenteil. Zur Versachlichung haben wir die drei Anträge zurückgezogen. Wir müssen jetzt über das Gesetz oder wie auch immer regeln, dass die Hoheit über das Wasser beim Staat bleiben muss. Das ist das Wichtigste. Dafür habe ich immer geworben und gesprochen. Teilweise wurde das komplett anders dargestellt, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in diesem Hause. Ich glaube, wir sind jetzt auf dem richtigen Weg.