Protocol of the Session on April 26, 2023

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (Drs. 18/28506) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Bayerische Staatsregierung bringe ich heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes ein. Dieser Gesetzentwurf hat den Sinn, Vorschriften aus dem sogenannten Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in bayerisches Landesrecht zu überführen, genauer gesagt, in das Bayerische Rundfunkgesetz zu implementieren.

Es geht dabei um Vorschriften zur Flexibilisierungsmöglichkeit beim Spartenkanal ARD alpha, der vom Bayerischen Rundfunk betrieben wird; es geht um die Schärfung des Auftrags des Bayerischen Rundfunks und um eine Ausweitung der Kontrollfunktionen von Rundfunkrat und Verwaltungsrat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag wurde am 22. März im Plenum von der Mehrheit aller Fraktionen außer der AfD beschlossen. Er ist inzwischen in die Ratifizierungsphase eingetreten und soll am 1. Juli in Kraft treten. Ich gehe davon aus, dass der konkrete Gesetzentwurf inhaltlich so beraten wird wie der Medienänderungsstaatsvertrag, weshalb ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen werde. Ich werde am Ende, wenn das Ganze in den Ausschüssen war, hier im Plenum um Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Ich eröffne die Aussprache. Als Nächste spricht die Kollegin Susanne Kurz für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie ist nicht da. Haben wir einen Ersatz? – Wir waren jetzt einfach zu schnell. Frau Fehlner ist noch nicht dran. Ich würde dann als Nächstem dem Kollegen Alex Dorow für die CSU-Fraktion das Wort erteilen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Juli – das wurde bereits gesagt – tritt der Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Ich kann es kurz machen, weil die eigentlichen Beratungen erst im Ausschuss stattfinden werden. Ich möchte noch einige entscheidende Sätze dazu sagen: Dieser gibt uns die Möglichkeit, Spartenkanäle, die von den Landesrundfunkanstalten betrieben werden, ganz oder teilweise in Online-Angebote zu überführen, durch andere Programme zu ersetzen oder einzustellen.

Vorab zur Information: Die Kontrollgremien werden durch neue Kompetenzen gestärkt. Daraus ergibt sich dann der eigentliche Anpassungsbedarf bei der Beauftragung und bei einigen Vorschriften nach dem Bayerischen Rundfunkgesetz. Das ist die Ausgangslage des Gesetzentwurfs und die Basis, auf der wir dann im Ausschuss gemeinsam diskutieren wollen. Darauf freue ich mich. In der Ausschussarbeit wird das ein oder andere zu beraten sein. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen.

(Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie des Staatsministers Dr. Florian Herrmann)

Der nächste Redner ist der Kollege Uli Henkel für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen! Ein Bonmot lautet: Ist das wahr, oder kommt das von ARD und ZDF? – Aber Ernst beiseite; denn um sich dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag anzupassen, soll heute nun das Rundfunkgesetz nachjustiert werden. All das sind aber Reparaturen an einer Institution, die ihre Existenzberechtigung doch schon längst verloren hat. Wir leisten uns in Deutschland einen Öffentlich-Rechtlichen, der schon vor Dekaden die Grenzen der wünschenswerten Daseinsvorsorge überschritten hat, der sich, weil er es ja auch nicht muss, nicht um seine Konsumenten schert, sondern diese als seine Verfügungsmasse betrachtet, mit der er nach Belieben umgeht, je nachdem, wer denn gerade in den Redaktionen einen Angriff auf den guten Geschmack, den wirklichen Bedarf oder aber auch die Fairness und Ausgewogenheit in der Berichterstattung geplant hat. Soll er doch abschalten, soll er doch längst in andere Informationskanäle abgewandert sein, egal, Hauptsache die Zwangsbeiträge kommen. Unglaubliche 10 Milliarden Euro waren es im Jahr 2022.

Da wird gegen den Willen einer glasklaren Mehrheit gegendert, dass die Schwarte kracht. Da werden aus Müttern Gebärende – dies angeblich, um niemanden zu verletzen, aber falsch gedacht, liebe Redaktion. Eine Mutter nicht Mutter zu nennen, ist verletzend. Alles andere ist einfach nur bösartiger Unfug.

(Beifall bei der AfD)

Wenn dieser Öffentlich-Rechtliche eine in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen gewählte Partei bewusst ausgrenzt und somit unterdrückt – was ich bewie

sen habe –, wenn er einseitig berichtet, tendenziös präjudizierend, wenn er die Zuschauer belehrt und umzuerziehen sucht, wenn er auf unredliche Weise ein GutSchlecht-Framing praktiziert und dabei sogar einen Teil seiner Gebührenzahler offen diffamiert, ihm gar die Rechtsstaatlichkeit abspricht, sie mit Attributen wie Querdenker, Schwurbler, Corona-Leugner belegt, um deren Argumente von vornherein zu diskreditieren, dann ist das keine Institution, für die wir die Rundgesetze anpassen sollten; dann ist das ein Selbstbedienungsladen, den es mit allen rechtsstaatlichen Mitteln massiv zurückzustutzen gilt.

(Beifall bei der AfD)

Wenn sich die Stimmungslage im Großteil der Bevölkerung gerade gewaltig dreht, bedingt auch durch Exzesse und Skandale in den Intendanzen, dann wäre doch wohl Stillhalten angesagt. Aber nein, für die nächste Beitragsperiode soll der Zwangsbeitrag erneut ansteigen. Ja, geht’s noch? – Wenn 39 % der Bürger erklärtermaßen auf alle öffentlich-rechtlichen Angebote zu verzichten bereit sind, dann verbietet sich wohl ganz klar jegliche Erhöhung.

(Beifall bei der AfD)

Der vom Öffentlich-Rechtlichen zwangsbeglückte Bürger kann sich nicht einmal wehren, und tut er es doch, dann wird er bis hin zur Beugehaft kriminalisiert. So einfach ist das in Deutsch-Absurdistan.

Wenn ich dann noch lese, künftig solle die Rolle des Rundfunkrates als Kontrollorgan gestärkt werden, dann kann ich wirklich nur herzhaft lachen. Dieser Rundfunkrat verzwergt sich doch ununterbrochen selbst, wenn sich beispielsweise kein einziges Ratsmitglied außer mir findet, das willens und bereit ist, ein Jahr nach Beginn des Krieges in der Ukraine eine Programmbeobachtung zur Objektivität der Berichterstattung zu erarbeiten, oder wenn ich auf dem Höhepunkt der Skandale im letzten Jahr eine Sondersitzung des Plenums beantrage und tatsächlich kein einziger der anderen 49 Rundfunkträte meinen Antrag unterstützt.

Das alles bestätigt und bestärkt die Intendanzen, weiterzumachen wie bisher. Die Macht und Unangreifbarkeit der Rundfunkgewaltigen manifestiert sich im Übrigen auch in deren inakzeptabel hoher Entlohnung und vor allem in deren Altersversorgung, die sogar noch unangemessener ist als die von uns Abgeordneten im Bayerischen Landtag.

Als AfD lehnen wir jede Nachjustierung an den Begleitgesetzen dieses aus seiner Zeit gefallenen öffentlichen-rechtlichen Rundfunks deswegen auch ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist der Kollege RainerLudwig für die FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben erst vor wenigen Wochen an dieser Stelle die Inhalte des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages diskutiert, und ich kann mich meinen Vorrednern mit Ausnahme von Herrn Henkel nur anschließen. Herr Henkel befindet sich mit seinem Beitrag völlig auf dem Irrweg.

(Lachen bei der AfD)

Mit der Neuregelung, auch im Freistaat die Änderungen umzusetzen, müssen wir im Bayerischen Rundfunkgesetz entsprechende Anpassungen vornehmen. So zum Beispiel sieht der Staatsvertrag in § 32a für die Landesrundfunkanstalten die

neu geschaffene Möglichkeit vor, Spartenkanäle ganz oder teilweise in Online-Angebote zu überführen und durch andere Programme zu ersetzen oder sie einzustellen. Da der Bayerische Rundfunk den Spartenkanal ARD alpha betreibt, ist auch Bayern von dieser Regelung betroffen. Die Neugestaltung sieht vor, dass die Beauftragung von ARD alpha die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehene Flexibilisierungsmöglichkeit mitumfasst, was ja bisher noch nicht der Fall ist. Die ausdrückliche Beauftragung als lineares Programm wird deshalb künftig im Bayerischen Rundfunkgesetz gestrichen.

Ebenso ist es notwendig, weitere Vorschriften anzupassen, um die im Medienstaatsvertrag gestärkte Rolle der Kontrollgremien in Landesrecht umzusetzen, Herr Henkel, zum Beispiel – das halten wir für richtig – die Kompetenzen zu erweitern. Das betrifft insbesondere die sogenannte Richtlinienkompetenz, die nunmehr in § 31 Absatz 4 für alle Rundfunkanstalten vorgesehen ist. So soll der Rundfunkrat künftig auch für die Aufstellung und Überwachung von Richtlinien hinsichtlich des Inhalts wie auch von formalen Qualitätsstandards und der Programmgestaltung zuständig sein, ebenso für Kontrollen von Flexibilisierungsmaßnahmen sowie für Entscheidungen zur Entwicklung von Telemedienkonzepten.

Meine Damen und Herren, auch der Verwaltungsrat erhält neue Kompetenzen. Zur besseren Transparenz und zur Überprüfbarkeit sollen harmonisierte einheitliche und vergleichbare Maßstäbe gelten, mit denen eine objektive Kontrolle zur Einhaltung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Ressourceneffizienz ermöglicht wird.

Ich bin davon überzeugt, dass die Änderungen im Medienstaatsvertrag auch zur Entwicklung eines modernen und flexiblen Rundfunks beitragen werden. Der Medienstaatsvertrag gibt die Möglichkeit, den Wandel innovativ zu gestalten und somit unseren Bayerischen Rundfunk für die Zukunft gut aufzustellen und bestens zu rüsten.

Das Inkrafttreten der neuen Regelungen, meine Damen und Herren, ermöglicht summa summarum, zusammengefasst die schnellstmögliche Überführung der genannten Flexibilisierungsmöglichkeiten und die Aufnahme der Kontrollmechanismen in bayerisches Recht.

Lassen Sie mich abschließend noch feststellen: Unsere breite – darauf sind wir stolz –, unabhängige und systemrelevante Medienlandschaft bleibt damit ein Garant für Meinungsvielfalt, für Meinungspuralismus und für unser demokratisches Gesellschaftsprinzip. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt dabei eine tragende Rolle. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf auch zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Als Nächste spricht die Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, dem wir hier im Parlament am 22. März 2023 zugestimmt haben, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft – das haben wir ja auch schon gehört. Damit soll der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender, wie er ja auch in unserem Grundgesetz fest verankert ist, geschärft und konkretisiert werden.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Rundfunkanstalten mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Angebotsportfolio flexibel zu gestalten und die Verbreitungswege an die veränderte Mediennutzung anzupassen. Damit wird jenseits der Vollprogramme durch eine Abkehr von der rein linearen Beauftragung der meisten sogenannten

Spartenprogramme wie ZDFinfo, phoenix oder der Kinderkanal KiKA eine weitgehende Flexibilisierung des Programmangebots erreicht. Das halten wir für gut und richtig.

(Beifall bei der SPD)

Ein Schwerpunkt des neuen Staatsvertrages ist die Stärkung der Aufsichtsgremien. Rundfunkrat und Verwaltungsrat erhalten jetzt zusätzliche Aufgaben und neue Kompetenzen. Unter anderem sollen sie über eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung wachen und für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Qualitäts- und Programmrichtlinien aufstellen.

Da der Bildungskanal ARD alpha in der Beauftragung des Bayerischen Rundfunks liegt, muss auch das Bayerische Rundfunkgesetz dahin gehend angepasst werden. Das heißt: Die Entscheidung, ob das Bildungsprogramm von ARD alpha linear oder digital ausgestrahlt wird, liegt somit in der Befugnis des Bayerischen Rundfunks und seiner Kontrollgremien. Der vorliegende Gesetzentwurf der

Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes sieht genau diese Umsetzung in Landesrecht vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine außerordentlich wichtige zentrale Bedeutung und Funktion für unsere Gesellschaft und für unsere Demokratie. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, die Menschen mit unabhängigen, sorgfältig recherchierten, verlässlichen, authentischen und faktenbasierten Nachrichten und Informationen zu versorgen, unabhängig vom Verbreitungsweg, ob linear oder digital.

Attraktive plurale und qualitätsvolle, hochwertige Inhalte und Angebote schaffen Vertrauen und die notwendige Akzeptanz und stärken den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das muss uns allen wichtig sein.

(Beifall bei der SPD)

Demokratie braucht eine sichere Informiertheit unserer Gesellschaft. Gerade in Zeiten von Fake News und gezielten Falschmeldungen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk wichtiger denn je: Er ist unverzichtbar. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Herr Kollege Helmut Markwort.