Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hayn. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Max Gibis von der Fraktion der CSU. Bitte schön, Herr Abgeordneter Gibis, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Notwendigkeit einer großen Reform des Personalvertretungsgesetzes in Bayern – der Kollege Hayn hat das angedeutet – sehe ich nicht. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz wurde ständig aktualisiert und an die aktuellen und neueren Entwicklungen angepasst. In keinster Weise ist eine große Reform notwendig, wie es zum Beispiel beim Bundespersonalvertretungsgesetz der Fall war, wo es doch einiges nachzuholen gab.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz regelt mehr oder weniger die Mitbestimmung und die Rahmenbedingungen für 340.000 Beschäftigte des Freistaats Bayern plus nochmal genauso viele Beschäftigte bei den bayerischen Kommunen. Ich glaube, auf die einzelnen Punkte, die jetzt zur Aktualisierung im vorliegenden Gesetzentwurf vorliegen, brauche ich nicht mehr im Detail einzugehen. Das hat bereits Minister Füracker ausgeführt.
Am Ende des Tages geht es natürlich gerade auch den Verbänden verständlicherweise um die drei großen Themenblöcke: um Freistellungen, Fortbildung und Mitbestimmung. Das sind immer die Dauerbrenner, wenn es um das Personalvertretungsgesetz geht. Es gibt – und das war auch Inhalt des Verfahrens, der Herr Staatsminister hat es auch geschildert – sehr viele Gespräche. Das war vielleicht auch der Grund dafür, dass das Verfahren auch einige Zeit in Anspruch genommen hat. Sie, lieber Kollege Hayn, haben die Verfahrensdauer ja kritisiert. – Mit den Verbänden wurden sehr viele Gespräche geführt, um hier möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden.
Natürlich – und das ist auch im Selbstverständnis der Verbände an sich begründet – werden wir hier wahrscheinlich nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Natürlich werden die Forderungen der Verbände bei der Personalvertretung immer viel weiter gehen als die Vorstellungen der Staatsregierung oder vielleicht auch der Mehrheit des Parlaments. Da werden wir immer Diskussionen führen; aber ich glaube schon, dass wir gerade in diesen drei Bereichen nicht nur formelle Änderungen beschließen, sondern durchaus auch einige weitere Regelungen vornehmen, die diese drei großen Themenblöcke Freistellung, Fortbildung und Mitbestimmung wieder ein Stück vorwärtsbringen. Sicherlich ist auch notwendig, dass die Erfahrungen der Corona-Pandemie – gerade, was das Thema Digitalisierung anbelangt – hier auch miteinfließen. Auch bei der Freistellung für die Fortbildung, – das haben Sie auch gesagt – ist es nicht so, dass hier nichts passiert wäre: Hier sieht die Vorlage eine Flexibilisierung vor, die darin besteht, dass die in der Regel fünf Tage nicht ausschließlich in der ersten Wahlperiode genommen werden müs
sen, sondern durchaus auch noch in der nächsten Wahlperiode liegen können, sollte es in der ersten Wahlperiode nicht möglich sein.
Dann kommen natürlich auch immer wieder die alten Kamellen, zum Beispiel Ihre Forderung nach einem Wirtschaftsausschuss. Da muss man wirklich Äpfel mit Äpfeln vergleichen, nicht aber Äpfel mit Birnen. Dieser Wirtschaftsausschuss kommt aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Er ist originär für Wirtschaftsunternehmen geschaffen, wo er auch Sinn macht; aber Sie werden uns dann in der Beratung im Ausschuss mit Sicherheit erklären, warum ein Wirtschaftsausschuss in staatlichen oder kommunalen Behörden sinnvoll wäre. Im Übrigen würde das zu noch mehr Bürokratie, Aufwand und Personal führen. Da sehen wir also derzeit überhaupt keinen Bedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf, in dem wirklich sehr viele Punkte auch aus den Stellungnahmen der Verbände aufgegriffen wurden, ist sehr ausgewogen. Er ist vor allen Dingen auch modern, modernisiert und kommt den Bedürfnissen der Beschäftigtenvertretungen entgegen. Ich glaube, dass wir hier bis auf die, wie gesagt, immer wiederkehrenden alten Kamellen und alten Forderungen, die heute einfach an der Realität zu weit vorbeigehen, auch von Ihrer Seite, vonseiten der Opposition nichts Neues erwarten können. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und schaue: Vielleicht gibt es noch die eine oder andere weitere Verbesserung.
Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung möchte mit dem Gesetzentwurf das Personalvertretungsgesetz auf den aktuellsten Stand bringen. Die Ergebnisse aus der Expertenanhörung vom Juni 2021 und die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sind da miteingeflossen. Ziele sind unter anderem die Digitalisierung und die Anpassung des passiven Wahlrechts bei Personalvertretungen. In der Pandemie wurden Videokonferenzen und die Digitalisierung plötzlich überall wichtig. Es soll jetzt auch quasi gesetzlich geregelt werden, wie man das machen kann. Weiterhin werden Dualstudenten auch ein Wahlrecht zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen erhalten, anstatt, wie bisher, nur für die Personalvertretungen. Eine Anpassung des Gesetzes ist also notwendig. Ich freue mich deswegen auf die Arbeit im Ausschuss.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf für die Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Vorschriften berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Praxis der letzten Jahre, aus der Änderung des Personalvertretungsgesetzes des Bundes und natürlich die Antworten der Expertenanhörung im Landtag aus dem Juni 2021.
Weiterhin waren unsere Erfahrungen aus den Personalvertretungen der Behörden während der Pandemie natürlich auch ein ganz wichtiger Punkt. Aufgrund der pandemiebedingten Krisenbewältigung mussten viele altbekannte Arbeitsweisen schlagartig umgestellt werden. Nach zwei Jahren können wir auch die Lehren daraus ziehen: Was ist gut gelaufen? Was ist schlecht gelaufen? Was könnten wir ver
ändern? Was müssen wir an der gesellschaftlichen Entwicklung, die auch im Rahmen der Pandemie erfolgte, ändern? – Als Beispiele nenne ich die digitale Transformation, flexible Arbeitsmodelle und wirksame gesetzgeberische Instrumente, die auch Mehrwert für die Arbeitnehmer bieten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Integration von Menschen mit Behinderung noch besser gelingen lassen. Wir haben während der Pandemie festgestellt, dass viele Verfahren, die vorher für viele von uns in Behörden undenkbar waren, in der Behördenarbeit, im Ablauf der Arbeitsorganisation, tatsächlich geklappt haben und möglich waren. Durch die Videokonferenzen, um nur ein Beispiel zu nennen, besteht natürlich auch die Möglichkeit, CO2 einzusparen, im Klimabereich Verbesserungen zu erreichen, weil durch den Wegfall von Dienstfahrten, die eben nicht unbedingt notwendig sind, Schadstoffbelastungen reduziert werden können. Deswegen haben wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht.
Eine Änderung war nicht dringend – wie der Kollege Hayn hier versucht hat darzustellen –, sondern letztendlich hat die Expertenanhörung weitgehend ergeben: So schlecht ist unser Personalvertretungsgesetz gar nicht. Es ist auf der Höhe der Zeit. Natürlich hat es die eine oder andere Änderung inzwischen nötig. Das streiten wir gar nicht ab. Andere Bundesländer können auch was. Selbst der Bund kann ab und zu was. Da können wir auch bei dem einen oder anderen Punkt was lernen und uns anpassen. Letztendlich war das Ergebnis im Wesentlichen jedoch positiv. Natürlich wollen wir die Digitalisierung weiterentwickeln. Natürlich haben wir auch Anpassungen im Wahlrecht sowohl bei der Dauer der Wählbarkeit wie auch bei denjenigen, die gewählt werden können.
Alles geht aber nicht, das muss man ganz klar sagen, und das ergibt sich auch aus dem Personalvertretungsgesetz. Artikel 2 Absatz 1 verpflichtet alle Beteiligten, sowohl die Beschäftigten wie auch die Behörde, zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, und zwar a) zum Wohl der Beschäftigten – ganz klar –, aber auch b) zur dienstlichen Aufgabenerfüllung. Das heißt, es geht nicht um Klientelinteressen – was ist gut für die eine Gruppe und was für die andere? –, sondern um die Frage: Was ist gut für alle? Vielleicht geht es darum, dies aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen, das mag schon sein. Doch da ergibt sich, wenn Sie mich als Arbeitnehmer fragen – ich war auch abhängig beschäftigt – eindeutig: Je mehr Geld, desto besser, je weniger Arbeit dafür zu leisten ist, umso besser, je mehr ich mitzureden habe, auch gut. – Wenn das aber jeder für sich in Anspruch nimmt, dann kann das nicht funktionieren, das wissen wir alle. Wir müssen also Kompromisse finden und Lösungen, die für alle Beteiligten gut sind.
Ich finde, da haben wir hier in unserem Gesetzentwurf durchaus nicht nur viele gute Ansätze, sondern auch ein gutes Ergebnis erreicht. Dass nicht alles geht, ist klar. Wenn an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch Nachschärfungsbedarf gegeben ist, dann mag das sein, weil wir den einen oder anderen Punkt zwar nicht übersehen, dafür aber noch keine Lösung gefunden haben. Uns war es aber wichtig, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Bevor man jahrelang auf ein 100-Prozent-Ergebnis wartet, das sowieso nie kommt, haben wir uns dafür entschieden: Wir bringen es jetzt auf die Reise, wir bringen es in den Gesetzgebungsprozess ein. Wir hören uns die Beteiligten an, diskutieren darüber und schauen, was geht. Das ist ein guter Anfang, und es wird ein noch besseres Ergebnis geben. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und freue mich auf die Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die politische Agenda der SPD ist eindeutig: Ein sozialer Staat hat Vorrang vor einem schlanken Staat. Damit muss der Staat handlungsfähig bleiben. Voraussetzung dafür ist ein starker öffentlicher Dienst mit Tarifbeschäftigten und Berufsbeamtentum.
Ein starker öffentlicher Dienst ist für die Menschen in Bayern unverzichtbar und ein entscheidender Standortfaktor für den Freistaat. Deshalb sind die Ausweitung der Mitbestimmung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst zentrale Forderung der SPD-Fraktion. Gute Arbeitnehmerpolitik, Mitbestimmung, Augenhöhe, soziale Gerechtigkeit – das gehört zu unserer DNA.
Bereits im Jahr 2018 haben wir einen Gesetzentwurf zum Bayerischen Personalvertretungsrecht vorgelegt. Seine Absicht war und ist immer noch eine umfassende Reform und Modernisierung mit dem Ziel der Augenhöhe zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung. Ich nenne einige zentrale Stichpunkte aus unserem Gesetzentwurf: Allzuständigkeit und Initiativrecht der Personalräte, verbesserte Freistellungsstaffel, verbesserte Inanspruchnahme von Schulungen – Klammer auf: Fortbildungen, Ausrufezeichen, Klammer zu –, festes Personaltableau für die freigestellten Personalräte und Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses. All das gibt es in den Personalvertretungsgesetzen anderer Länder, es ist also kein Hexenwerk. Nur hier in Bayern gab es das nicht und wird es das nach dem Willen der Staatsregierung auch nicht geben.
Es ist offensichtlich, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß ist. In entscheidenden Bereichen gibt es Beschränkungen bei den Rechten und für die Arbeit der Personalvertretungen. Erforderlich sind wesentliche Änderungen für eine deutliche Ausweitung der Rechte der Personalvertretung. Denn, meine Damen und Herren, gerade die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger haben Anspruch auf ihre Rechte. Sie wollen insoweit nicht nur ein "Vergelts Gott" hören.
Wir haben im Nachgang zu dieser berühmten Anhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes am 15. Juni 2021 einen Antrag formuliert, in dem wir die Staatsregierung aufgefordert haben, bis zum Jahresende ein zeitgemäßes Gesetz aufzulegen. Darin haben wir auch unsere Forderungen formuliert. Drei Monate später haben Sie, CSU und FREIE WÄHLER, einen eher zurückhaltenden Antrag formuliert, in dem Sie die erforderlichen Anpassungsbedarfe prüfen lassen wollten, um gegebenenfalls schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung vorzulegen. Was heißt "gegebenenfalls schnellstmöglich"? Jetzt sind zwei Jahre vergangen, und Sie sagen: Man muss abwarten. – Eine solche Zögerlichkeit haben unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht verdient.
Dieser Gesetzentwurf beschränkt sich überwiegend auf Formalia und redaktionelle Anpassungen. In Kernfragen der Mitbestimmung und der Arbeitsbedingungen der Personalvertretung gibt es aber keinen Fortschritt, im Gegenteil. Es sind sogar real massive Verschlechterungen geplant. Das Wahlrecht für die Beschäftigten in den Jobcentern soll abgeschafft werden. Das ist weder für den DGB noch den Beamtenbund oder die Personalvertretungen nachvollziehbar. Das wurde in den Stellungnahmen auch deutlich gemacht.
Zusammengefasst: Fehlanzeige beim Fortschritt, 100 Punkte beim Stillstand und beim Rückschritt. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Es wird auch so bleiben, denn wir haben auf der Agenda die 700.000 Beschäf
tigten im öffentlichen Dienst in Bayern, sind ihnen Respekt schuldig, Wertschätzung – und dies auf Augenhöhe. Erst dann kann man von vertrauensvoller Zusammenarbeit reden, anstatt von einer Eindämmung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat gibt es Anlässe genug für dieses Gesetz. Man kann auch kritisieren, dass es spät kommt. Ich sage aber: Lieber spät als nie. Es gibt das Gesetz auf Bundesebene, es gab die Anhörung, es gab verschiedenste Stellungnahmen und auch den offenen Bedarf. Es wurden viele Vorschläge von den Experten gemacht. Allerdings wurden nicht alle berücksichtigt. Von daher bin ich wirklich gespannt. Es gab gerade Ankündigungen, dass man das vielleicht noch in den Beratungen aufgreift. Ob das dann wirklich kommt?
Der Gesetzentwurf insgesamt hat begrüßenswerte Teile – hören Sie hin, Herr Finanzminister –, zum Beispiel die Modernisierung bei digitalen oder hybriden Sitzungen. Ich denke, das ist nötig und überfällig. So etwas funktioniert, es kann sinnvoll sein, das ist auch eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie. Allerdings dürfen wir uns hier nicht ausruhen, sondern wir müssen insgesamt im öffentlichen Dienst den Weg in Richtung Modernisierung und Digitalisierung weitergehen. Das betrifft auch den Arbeitsalltag von Beschäftigten. Auch der muss flexibler und digitaler werden. Da ist einiges in Bewegung, aber diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Es ist auch eine Frage, wie attraktiv der öffentliche Dienst als Arbeitgeber ist. Da müssen wir wettbewerbsfähig bleiben. Deshalb müssen wir auch das Tempo hochhalten.
Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den Rechten der Personalvertretung. Das ist grundsätzlich erforderlich. Das macht eine moderne Mitbestimmung auch erforderlich. Das kann auch ein Kriterium für die Berufswahl von jungen Menschen sein. Von daher sollte der öffentliche Dienst einen vorbildlichen Charakter haben, gerade weil wir im öffentlichen Dienst noch starke Hierarchieverhältnisse haben. Von daher ist ein starker Personalrat wichtig. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, wie es oft heißt, sollte das Ziel sein. Dennoch gibt es gerade auf diesem Feld noch Diskussionsbedarf. Wir sollten auch den Vergleich mit anderen Ländern nicht scheuen. Bei den Schulungen sollten wir zum Beispiel das Gespräch suchen, ob der Schulungsbedarf ausreichend berücksichtigt wird, beispielsweise auch für stellvertretende Mitglieder; denn es gibt viele Themen, die die Personalräte beschäftigen wie Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Datenschutz, Digitalisierung und so weiter und so fort. Da sollte man auf einem aktuellen Stand sein, um mitdiskutieren zu können. Von daher kommt den Schulungen auch eine große Bedeutung zu.
Es gibt ansonsten vieles Weiteres, was wir noch in den Ausschüssen diskutieren können und sollten. Am Ende ist aber entscheidend, dass wir gute Rahmenbedingungen schaffen. Wir müssen die Basis schaffen für eine moderne Mitbestimmung. Das sollte unser Ziel sein. Ich freue mich auf die weiteren Debatten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als feder
führendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/28504) - Erste Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (Drs. 18/28505) - Erste Lesung
Entgegen der bisherigen Planung findet hierzu keine Aussprache statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (Drs. 18/28506) - Erste Lesung