Wegen der Landwirtschaft, wegen der Erholung, wegen der Freizeit und auch wegen der zukünftigen Generationen. Das ist nämlich noch gar nicht gesagt worden.
Ich möchte ein paar Punkte nennen. Die Debatten wiederholen sich ja, und die Gegenargumente werden aus meiner Sicht nicht besser. Dennoch möchte ich mich kurz mit ihnen auseinandersetzen.
Das Argument war: Die anderen machen es doch auch nicht. – Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber das hat doch jeder von uns schon gehört. Das Argument "Die anderen machen es doch auch nicht" hat doch noch nie irgendwo geholfen.
Als Beispiel, Herr Nussel, nehme ich mal Baden-Württemberg. Baden-Württemberg hat ziemlich genau die Hälfte der Landesfläche von Bayern, aber fast genauso viele Einwohner – 13 Millionen zu 11 Millionen – und einen höheren Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche. Aber bei der Hälfte der Landesfläche hat BadenWürttemberg nicht ganz 15 % Siedlungs- und Verkehrsfläche für 11 Millionen Einwohner. Bei uns in Bayern haben wir fast 13 % Siedlungs- und Verkehrsfläche bei doppelt so viel Landesfläche. Es ist doch nicht so, dass wir die flächeneffizientesten Verwender in dieser Republik wären.
Sie sind jetzt 24 Jahre zurückgegangen. Ich gehe mal nur die letzten 5 Jahre zurück, für die es die Zahlen für den Flächenverbrauch gibt. Wenn ich die Jahre 2017 bis 2021 nehme, dann ist die Bevölkerung in diesem Zeitraum um nicht mal 1,4 % gewachsen und die Siedlungs- und Verkehrsfläche um 1,8 %. – Also tun wir doch nicht so, als ob da nicht weiterhin eine Schere wäre! Wir nehmen mehr und mehr
Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch, ohne dass die Bevölkerung in gleichem Maße wächst. Wären die Steigerungsraten gleich, hätten wir eine andere Debatte.
Sie haben auch argumentiert, die Menschen wollen im Supermarkt mehr Produkte. Ich habe mir sagen lassen – es war vor meiner Zeit, ich bin 2018 in den Landtag gewählt worden –, dass schon mal das Argument war, dass die veganen Produkte und die Regionaltheke im Supermarkt der Grund sind, warum wir in Bayern so viel Flächenverbrauch haben.
Das kann ich einfach nicht ernst nehmen. Wie gesagt: Vegane Produkte und Regionaltheken im Supermarkt sind garantiert nicht der Flächentreiber. Das wissen Sie selber auch.
Thema Radwege. Die Radwege werden auch ganz gern genommen. Mich wundert es, dass heute die Friedhöfe und die Kindergärten nicht genannt worden sind. Ich nenne zum Beispiel die Radwege, die die Staatsregierung in Bayern bauen möchte, mit Normbreiten von 2,50 Meter für Decke und Böschung links und rechts und Abstandsfläche zur Staatsstraße. Ich lese immer wieder, dass die Staatsregierung jedes Jahr 190 Kilometer Radwege bauen will. Selbst wenn wir auf 5 Hektar Flächenverbrauch runterkommen, bauen wir bei einer Begrenzung auf 5 Hektar am Tag im ganzen Jahr 15 Tage Radwege und haben 350 Tage für alles andere, was Sie beschrieben haben, was nicht mehr geht, wenn wir Flächenverbrauch begrenzen und Radwege bauen. Das kann ich nicht ernst nehmen.
Dann haben Sie angesprochen, dass es schon so viele Initiativen gibt. – Das stimmt. Kollege Hartmann hat es schon zitiert: Es gibt seit Anfang der Nullerjahre das "Bündnis zum Flächensparen in Bayern" – hat keine große Änderung gebracht. Seit 2019 gibt es die Flächensparoffensive – hat nicht wirklich weitergeholfen. Ich frage mich, wann die Politik mal reagiert, wenn sich nichts ändert. Auch in dieser Legislaturperiode waren wir jedes Jahr konstant bei über 10 Hektar Flächenverbrauch am Tag, teilweise sogar bei fast 12 Hektar. Sie kritisieren, dass die Zahlen falsch sind. Sie sollten mal auf die Seite des LfU gehen. Die sprechen selber von im Schnitt 12 Hektar am Tag in den letzten Jahren und reden selber von Flächenverbrauch. Das heißt, diese Exkurse, ob man das jetzt Flächenverbrauch, Flächenfraß oder sonst wie nennen darf, sind eine Diskussion, die ablenken soll. Das sind Nebelkerzen. Deswegen befasse ich mich damit gar nicht.
Es geht darum: Wir brauchen auch in Zukunft Flächen für Ernährung, Natur und zukünftige Generationen. Die wollen vielleicht auch noch irgendwas machen. Hier so zu tun, als ob wir heute so weitermachen könnten, ohne dass es uns irgendwann auf die Füße fällt, finde ich unehrlich. Deswegen haben wir den Gesetzentwurf vorgelegt. Deswegen machen wir noch mal einen Vorstoß, dass der Landtag den Flächenverbrauch in dieser Legislatur endlich angeht.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zwanziger. – Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Ich sehe keinen. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sowie der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern (Drs. 18/28502) - Erste Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Überweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Vertrag dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Ich sehe keinen. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/28503) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Albert Füracker das Wort. Er steht bereits am Rednerpult und hat das Wort.
Herr Präsident! Aus Gründen der Zeitökonomie habe ich mich beeilt. Es geht um das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Es wird moderner, es wird digitaler – so könnte man sagen. Letztlich ist eine Anpassung an verschiedene rechtliche und tatsächliche Veränderungen notwendig; nicht weil wir einen Reformstau hätten – wir sind kontinuierlich unterwegs und haben alle Änderungen jeweils beim entsprechenden Anpassungsbedarf vorgenommen –, aber es geht eben darum, dass das eine oder andere weiterentwickelt werden musste.
Digitalisierung der Arbeit der Personalvertretungen: Wir wollen Video-, Telefonkonferenzen für Sitzungen des Personalrats ermöglichen, auch bei Personalversammlungen, ebenso bei Sprechstunden und Sitzungen der Einigungsstelle. Es geht um die konsequente Digitalisierung von Formerfordernissen. Wir wollen beim Wahlrecht Anpassungen vornehmen. Neu ist das Wahlrecht für dual Studierende im Arbeitnehmerverhältnis bei Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Genauso soll die Mindestzugehörigkeit zum öffentlichen Dienst für die Wählbarkeit angepasst und von 12 auf 6 Monate abgesenkt werden. Es geht um die Verlängerung der Möglichkeit der Abordnung ohne Übergang des Wahlrechts.
Wir wollen die Rechtssicherheit bei Personalratsbeschlüssen durch die Einführung einer Befangenheitsregelung stärken. Es geht um Neuerungen bei Frist- und Formerfordernissen zur Flexibilisierung, um Beschleunigung des Beteiligungsverfahrens, um Neuerungen bei den Beteiligungsrechten, der Mitbestimmung bei der Ablehnung der Hinausschiebung des Ruhestandseintritts, um die Mitbestimmung bei Bestellung und Abberufung der Datenschutzbeauftragten. Es geht um die Mitwirkung bei Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle, um Dienstvereinbarungen zu Kurzarbeit, und es geht um eine weitergehende Beteiligung der Personalvertretungen bei wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das bisherige Verfahren zu dem Gesetz begann damit, dass es eine Expertenanhörung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz im Bayerischen Landtag gab, am 15. Juni 2021, anschließend einen Prüfauftrag zum Änderungsbedarf. Wir haben in der Zwischenzeit nun sorgfältig diesen Entwurf erarbeitet, viele Gespräche geführt, auch Anregungen einbezogen, zum Beispiel aus dem novellierten Bundespersonalvertretungsgesetz, soweit es für Bayern eben sinnvoll und praktikabel erschien. Insbesondere wurden die Auswirkungen auf die Kommunen intensiv geprüft und berücksichtigt und ausführliche Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Berufsverbände eingeholt und einbezogen. Wir haben zahlreiche Anregungen aufgenommen – insgesamt bislang ein sehr konstruktiver Dialog.
Wir wollen unser zeitgemäßes Personalvertretungsrecht nun punktgenau fortentwickeln. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und wünsche den Beratungen einen guten Verlauf. Wir tun hier Gutes. Es ist kein Thema, das sich für eine große Landtagsrede eignet, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber es muss getan werden. Insofern freue ich mich und würde eine Zustimmung natürlich sehr befürworten.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Verteilung: CSU 9 Minuten, GRÜNE 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD, SPD und FDP je 4 Minuten, Staatsregierung 9 Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten können wie immer 2 Minuten reden. – Ich erteile dem Kollegen Elmar Hayn von den GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe demokratische Kolleginnen und Kollegen! Zeitökonomie ist mein zweiter Vorname, darum stehe ich auch schon hier, schneller als der Minister.
Wenn man dem Minister so zuhört, könnte man meinen: Wow, da ist der ganz große Wurf gelungen. Wir kommen zu einer ganz anderen Einschätzung. Ich danke zunächst mal allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst für ihren unermüdlichen Einsatz, für ihre Bereitschaft, sich für uns alle, für die Gesellschaft einzusetzen, sei es beispielsweise in der Finanzverwaltung, der Justiz, der Polizei, im Gesundheitswesen, den Schulen oder auch – und da ganz besonders – in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Sie alle haben in den vergangenen Jahren den Laden am Laufen gehalten, unter widrigsten Umständen. Sie haben oft pragmatisch nach Lösungen gesucht und zahlreiche neue Dinge umgesetzt. Dafür ein riesiges Dankeschön!
Der Minister hat es gerade gesagt: 2021 trat das überarbeitete Bundespersonalvertretungsgesetz in Kraft. 2021 haben wir GRÜNE eine Sachverständigenanhörung zur Modernisierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beantragt. Diese wurde dann im Juni 2021 durchgeführt. Vergleiche mit anderen Ländern zeigten dringenden Entwicklungsbedarf, was allein der Umfang der protokollierten Sachverständigenanhörung zeigt; das Protokoll ist ganze 75 Seiten stark, und darin sind viele, viele gute Dinge enthalten, die in Ihrem Gesetzentwurf nicht enthalten sind.
Nun, fast zwei Jahre später, legt die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Rechte der Beschäftigten regelt, und hier speziell der Personalvertretungen, also die Rechte ihrer Fürsprecher, ihrer Anwälte rund um die Belange der Beschäf
tigten. Es sollte nach den Worten des Staatsministers auch ein modernes Personalvertretungsgesetz sein, eines, das den technischen Fortschritt und den Mitgestaltungswillen der Beschäftigten fördert, eines, das den Freistaat an die Spitze im Ländervergleich katapultiert. Die Bediensteten hier reißen sich ein Bein aus. Sie wollen und sollen mitgestalten. Das stärkt die Identifikation mit dem Arbeitgeber, dem öffentlichen Dienst. Alle beklagen sich über Arbeitskräftemangel. Mit dem BayPVG haben wir ein weiteres Puzzleteil, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und Mitarbeitende zu binden. Teilen wir Verantwortung mit den Beschäftigten, und beteiligen wir sie richtig! Rein in moderne Personalführung und Verantwortung, raus aus der Bevormundung! Mehr Miteinander im Team statt "Ich gegen die"! – Das sollte der Geist sein, den die Weiterentwicklung des BayPVG atmen und verströmen sollte.
Und was bekommen wir vorgelegt? – Man riecht förmlich das Misstrauen aus dem halbherzigen Entwurf. Es werden überwiegend Gründe gesucht, warum ein Verbesserungsvorschlag, der Gewerkschaften beispielsweise, abgelehnt wird, statt einen Weg zu suchen, der die Umsetzung ermöglicht. Bloß nicht zu viel Macht abgeben wollen! Bloß nicht die Personalvertretungen in die Lage versetzen, sich weiterzubilden, wie in anderen Bundesländern.
Die wenigen positiven Änderungen – auch die gibt es – stehen leider im Schatten der verpassten Chancen. Gut sind: die Anpassung an die Lebenswirklichkeit in Bezug auf elektronischen Schriftverkehr, digitale und hybride Arbeitssitzungen. Aber das ist nicht das Verdienst der Staatsregierung. Nein, es ist ein Ergebnis eines laufenden Prozesses, den die Beschäftigten selbst angestoßen haben.
Von den rund Hundert Spiegelstrichen betreffen mehr als 80 % nur redaktionelle Änderungen, und der Großteil der verbliebenen 20 % betrifft die oben genannten Verbesserungen. Zu kurz gesprungen, politische Mutlosigkeit!
Wir werden uns mit Änderungsanträgen einbringen, um es noch besser zu machen. Ich nenne nur auszugsweise einige Bereiche, die aus unserer Sicht dringend modernisiert werden müssen, als Zeichen der Wertschätzung und des Vertrauens in die Fähigkeiten und das Know-how der Beschäftigten:
Erstens. Echte Mitbestimmung. Mehr Verantwortung und echte Beteiligung, zum Beispiel bei den Tatbeständen des Artikels 76, und nicht nur Mitwirkung. Oder auch: Andere Bundesländer schließen eine Beteiligung erst ab der B-Besoldung aus.
Zweitens. Ein Wirtschaftsausschuss. Die Einrichtung eines solchen Ausschusses wird immer wichtiger, auch und gerade, weil immer mehr Kommunen Eigenbetriebe haben oder wirtschaftlich gesteuert werden, Stichwort Doppik versus Kameralistik.
Drittens. Die Freistellungsstaffeln für Personalratsmitglieder. Die Aufgaben für die Personalvertretungen werden immer vielfältiger. Hier wäre eine Anpassung notwendig, um den Personalvertretungen mehr Zeit für eine echte Personalvertretung einzuräumen.
Viertens und letztens. Freistellungen für Schulungen. In Bayern sind fünf Tage in der Fünfjahresperiode vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise sind es zwanzig Tage in vier Jahren. In Bayern sollen sich die Personalvertretungen also am besten in ihrer Freizeit fortbilden. Augenhöhe sieht anders aus!
Lassen Sie mich noch eine Kritik am Verfahren äußern. Sie haben sich fast zwei Jahre lang Zeit gelassen, mit einem mauen Ergebnis, und wollen dieses maue Er
gebnis des BayPVG jetzt im Schnellverfahren auf den letzten Metern durchdrücken. Der Entwurf lag uns Parlamentariern leider erst Ende letzter Woche vor, und Sie wollten auf die Aussprache heute verzichten. Sie möchten die Beratung nicht einmal nach der parlamentarischen Arbeitswoche im Ausschuss behandeln. Sie haben wohl die Hoffnung, dass es unter dem Radar verschwindet. Eine übliche parlamentarische Beteiligung und Beratung ist nur schwer möglich, wenn Sie an Ihrem Zeitplan festhalten, den mir heute leider auch der Herr Fackler, der Ausschussvorsitzende, bestätigt hat. Dieses Ansinnen wird der Bedeutung der Modernisierung des BayPVG für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht gerecht. Ich freue mich auf die Beratungen.