Protocol of the Session on January 25, 2023

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 133. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Ich freue mich, Sie alle nach der Winterpause wieder begrüßen zu dürfen. Ich hoffe, Sie alle sind gut ins neue Jahr gekommen.

Allerdings war es kein ruhiger Jahreswechsel – wie auch, wenn in Europa immer noch Krieg tobt. Wir mussten auch Abschied nehmen von unserem bayerischen Papst Benedikt XVI. Einige von uns waren in Rom und haben seine bayerische Heimat dort bestens repräsentiert. Folgende Worte des verstorbenen Papstes beim Weltjugendtag 2008 in Sydney haben mich über den Jahreswechsel begleitet:

Unsere Suche nach Frieden geht Hand in Hand mit unserer Suche nach Sinn; denn in der Entdeckung der Wahrheit finden wir den sicheren Weg zum Frieden.

Ja, die Suche nach Frieden muss die Politik immer beschäftigen: gerade jetzt in unmittelbarer Nähe des Krieges, aber auch, wenn es um den inneren Frieden geht – in unserem Land, in uns selbst und mit Blick auf die unverzichtbaren Lehren aus unserer Geschichte.

Heute Vormittag haben der Bayerische Landtag und die Stiftung Bayerische Gedenkstätten am Perlacher Forst den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Auch einige von Ihnen – Gott sei Dank viele von Ihnen – waren vor Ort. Der Stiftungsdirektor Karl Freller und ich danken Ihnen sehr dafür.

Ein Toter ist eine Tragödie; der Tod von Millionen ist eine Statistik. – Diesen Satz habe ich in meiner Rede aufgegriffen. Vielfach wird er Stalin zugeschrieben, aber das ist nicht gesichert. Doch ganz egal, welcher Quelle dieser zynische Befund entsprungen ist – es ist an uns, dass er nicht wahr wird. Deswegen erinnern wir. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung im Heute, auf der Suche nach Frieden und nach Sinn. Ich bin der festen Überzeugung: Eine wehrhafte Demokratie braucht ein gutes Gedächtnis! Wir stellen uns allen entgegen, die einen Schlussstrich fordern. Wir stellen uns allen entgegen, die vergessen machen wollen, die verharmlosen und von Schuldkomplexen reden, um Verantwortung von sich zu weisen.

Wir wollen genau das sein: verantwortungsvoll Handelnde, die im Bewusstsein der Geschichte nach vorne schauen in einem Land, das auf Demokratie, Rechtsstaat und Zusammenhalt setzt! Denn wir sehen doch, wie schnell für unmöglich Gehaltenes real wird: in Brasilia – mit dem Sturm auf die Verfassungsorgane; in Washington – mit dem Sturm auf das Kapitol. Das sind Angriffe auf Demokratien. Ihre Verteidigung beginnt nicht an den Parlamentstüren. Nein! Die Verteidigung der Demokratie beginnt mit einem guten Gedächtnis. Die Erinnerung an die Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten ist und bleibt Teil der deutschen Staatsräson, damit wir eingreifen, wenn Menschen diskriminiert, gemobbt, ausgegrenzt oder gar gewaltsam angegriffen werden, damit wir die Feinde der Demokratie frühzeitig erkennen und wehrhaft bekämpfen. Das ist die entscheidende Lehre aus der Geschichte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, sich zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus für einen Moment des Schweigens von Ihren Plätzen zu erheben. –

(Die Anwesenden erheben sich)

Im Anschluss bitte ich Sie, stehen zu bleiben, um eines ehemaligen Kollegen zu gedenken.

Am 31. Dezember 2022 ist Axel Wernitz im Alter von 85 Jahren verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1970 bis 1972 an und vertrat die SPD im Wahlkreis Schwaben. Der Diplom-Kaufmann und promovierte Politologe war zunächst Akademischer Rat im Fachbereich Geschichte-Gesellschaft-Politik der Universität Regensburg und engagierte sich in der Gewerkschaft ÖTV Bayern als Landesvorsitzender der Abteilung Wissenschaft und Forschung. Im Bayerischen Landtag war er unter anderem Mitglied im Ausschuss für Kulturpolitische Fragen. 1972 schied er aus dem Landtag aus, nachdem er in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, dem er bis 1994 angehörte – unter anderem als Vorsitzender des Innenausschusses. Für sein politisches und gesellschaftliches Engagement wurde er unter anderem ausgezeichnet mit dem Bayerischen Verdienstorden, dem Großen Bundesverdienstkreuz und dem Bul le Mérite. Axel Wernitz wird in seiner nordschwäbischen Heimat als verdienter, Jahrzehnte lang tätiger Sozial- und Sicherheitspolitiker in Erinnerung bleiben.

Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. –

Sie haben sich zum Gedenken von den Plätzen erhoben. Vielen herzlichen Dank.

Nun darf ich zu den guten Nachrichten kommen – nichts kann dieses Jahr besser brauchen als gute Nachrichten. Ich darf einige Glückwünsche aussprechen: Am 16. Dezember 2022 hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf einen halbrunden Geburtstag gefeiert. Am 4. Januar 2023 hatte der Kollege Roland Magerl einen runden Geburtstag. Am 13. Januar 2023 hat die Kollegin Stephanie Schuhknecht einen runden Geburtstag begangen. Am 17. Januar 2023 feierte die Kollegin Gabi Schmidt einen halbrunden Geburtstag, ebenso wie die Kollegin Barbara Regitz am 20. Januar 2023.

Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich alles Gute, Zufriedenheit, Gesundheit und alles, was Sie sich wünschen!

(Allgemeiner Beifall)

Bevor ich in die Tagesordnung eintrete, gebe ich noch Folgendes bekannt: Die SPD-Fraktion hat den Abgeordneten Klaus Adelt als neues Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz anstelle der Abgeordneten Ruth Müller benannt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Drs. 18/25751) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit für die Staatsregierung 14 Minuten. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 32 Minuten. – Ich erteile Herrn Staatsminister Markus Blume das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Plenarsitzung dieses Jahres fangen wir mit einem Thema an, zu dem das leise Bohrgeräusch im Hintergrund vielleicht ganz gut passt. Das Denkmalschutzgesetz dient seit fast 50 Jahren dazu, das kulturelle

und steingewordene Erbe des Freistaates zu bewahren. Bayern ist Land des Denkmals: Im Freistaat gibt es etwa 110.000 Baudenkmäler und etwa 45.000 eingetragene Bodendenkmäler, und zwar nicht nur die Denkmäler, die wir alle vor Augen haben – Königsschlösser, bedeutende Kirchen – nein, sogar die Roseninsel im Starnberger See und andere Dinge gehören dazu. Wir sind auch in diesem Feld, liebe Kolleginnen und Kollegen, Spitzenreiter im nationalen Vergleich. Sachsen liegt auf Platz zwei, Baden-Württemberg auf Platz drei. Zur Größenordnung: Österreich hat nur 35.000 Denkmäler. Meine Damen und Herren, man kann also mit Fug und Recht sagen: Bayern ist Land des Denkmals, und Bayern ist auch Weltkulturerbe. Wir dürfen wirklich stolz darauf sein, dass wir in Bayern inzwischen zehn Welterbestätten haben, das heißt, ein Fünftel aller deutschen Welterbestätten ist in Bayern. Meine Damen und Herren, das ist Grund, stolz zu sein, aber auch, sich die Verantwortung bewusst zu machen, die aus dieser Denkmalaufgabe erwächst.

Meine Damen und Herren, Bayern ist aber nicht nur Land des Denkmals, sondern auch Land des Denkmalschutzes. 50 Jahre ist es fast her. Wir werden in diesem Jahr das Jubiläum 50 Jahre Bayerisches Denkmalschutzgesetz feiern. Es war damals eines der ersten Denkmalschutzgesetze der Republik, und es galt damals als vorbildlich. Wenn ich so sagen darf: Auch jetzt machen wir es wieder so. Bayern geht voran. Bayern bringt viel auf den Weg und bringt Dinge zusammen, die woanders noch als Gegensatz diskutiert werden. Vor wenigen Wochen lautete im "Weser Kurier" die Überschrift: "Bayern macht es vor, Bremen nicht nach" – dies nur als Idee und um deutlich zu machen, dass wir tatsächlich gerade auch im Denkmalschutz in die Zukunft gehen, wo andere noch in der Vergangenheit verharren.

Ich sage ganz deutlich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Denkmalschutz ist nie statisch, und deswegen kann auch ein Denkmalschutzgesetz nie in Stein gemeißelt sein, sondern muss natürlich in gewissem Umfang auch mit der Zeit gehen. Ich will sagen: In diesem Gesetzentwurf bringen wir beides zusammen: Bewusstsein für die Tradition, aber auch die Bereitschaft, Neues zu machen und hier dann auch ganz bewusst Änderungen vorzunehmen, die uns dringlich erscheinen.

Ich darf zu Beginn all denjenigen Danke sagen, die schon an der Beratung dieses Gesetzentwurfes im Vorfeld mitgewirkt haben. Es ist ein Gesetzentwurf, der natürlich eine intensive Verbändeanhörung durchlaufen hat. Ich glaube, es ist uns tatsächlich gelungen, hier etwas vorzulegen, das am Ende die verschiedenen Belange in gute, wunderbare Balance bringt. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Nun zum Gesetzentwurf im engeren Sinne und zu den Bereichen, in denen wir tatsächlich neue Regelungen vorschlagen.

Das erste Thema heißt "Schützen und Nützen". Es geht darum, dass Denkmalschutz natürlich auch Klimaschutz ist. Ich will vor der Klammer sagen: Denkmalschutz wurde in der Vergangenheit von manchen manchmal auch als Verhinderungsinstrument diskreditiert. Denkmalschutz ist per se Klimaschutz. Ein Gebäude nicht abzureißen und neu zu bauen, sondern zu erhalten, ist etwas – Stichwort: graue Energie –, das per se vorzugswürdig ist. Deswegen setzen wir auf Sanierung und setzen auf energetische Sanierung mit natürlichen Materialien und sparen so wertvolle Energie. Die Botschaft heißt also: Restaurieren und Sanieren statt Planieren und Nivellieren.

Das Neue an diesem Gesetzentwurf ist, dass wir Denkmalschutz und Energieversorgung zusammendenken. Denkmalschutz und Klimaschutz sind kein Gegensatz, sondern Denkmalschutz und Energieversorgung, Denkmalschutz und Klimaschutz können sich auch gegenseitig befruchten, zum einen am Denkmal selbst. Wir wollen die Bedeutung und die besondere Rolle stärker herausstreichen, die die Denkmalpflege als aktiver Beitrag zum Klimaschutz haben kann. Wir werden dies dadurch bewerkstelligen, dass wir die denkmalrechtliche Position zur Nutzung von regenerativen Energien deutlich schärfen. Wichtig war uns auch immer – dies war auch ein Ergebnis der Verbändeanhörung –, dass wir hier die Dinge in guter Balance halten, dass die Belange des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes gleichermaßen zum Tragen kommen, dass wir Zielkonflikte auflösen, die natürlich bestehen, dass wir aber unter dem Strich eine deutliche Erhöhung der Zahl von PV-, Solar- und Geothermieanlagen im Umfeld oder unmittelbar am Denkmal erreichen können.

Für den Solarbereich soll es ein abgestuftes Verfahren geben. Die Grundannahme heißt immer: Energetische Nutzung ist möglich. Sie wird in Zukunft – wenn man so will – regelmäßig auf jenen Flächen erlaubnisfähig sein, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Per se kann es da ja nur wenige Dinge geben, die dort entgegenstehen. Im Ensembleschutz – natürlich soll auch in Zukunft der Ensembleschutz gewährleistet sein – liegt die Latte quasi etwas höher, aber auch hier sind Anlagen, wenn sie sich in das Bild einfügen, grundsätzlich regelmäßig erlaubnisfähig.

Was Einzeldenkmäler angeht und Flächen betrifft, die einsehbar sind, liegt – wenn man so will – die Latte noch ein wenig höher. Da wird es dann im Einzelfall darum gehen, ob die Lösung, die dort gefunden worden ist, verträglich ist, und zwar ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz. Dasselbe gilt übertragen auch für Geothermieanlagen. Auch diese sollen regelmäßig erlaubnisfähig sein.

Entscheidend ist, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Denkmal steht im Mittelpunkt. Das ist auch ein Ergebnis der Verbändeanhörung gewesen. Wir haben die Beschränkung aufgenommen, dass Anlagen überwiegend für den Energiebedarf im Denkmal zulässig sind. Das heißt, die Idee ist nicht, dass jetzt am Denkmal so viel Energie erzeugt werden soll, dass die gesamte Kommune mit Energie versorgt werden kann. Das heißt, das Denkmal selbst und die Energieversorgung des Denkmals selbst stehen im Mittelpunkt. "Überwiegend" heißt aber natürlich: mehr geht auch.

Zum Thema Wind. Auch hier ein Paradigmenwechsel: Denkmäler, gerade auch bedeutende Denkmäler, sollen nicht mehr per se dazu führen, dass aufwendige Erlaubnisverfahren durchgeführt werden müssen. Nur noch im Umfeld von knapp 100 herausragenden Einzeldenkmälern, die landschaftsprägend sind – landschaftsprägend ist hier das Stichwort –, soll dieses Erlaubnisverfahren durchgeführt werden, ansonsten soll es gänzlich entfallen. So weit zu den Neuregelungen, die wir vorschlagen, was die energetische Nutzung angeht. Wir wollen also Denkmalschutz und Klimaschutz zusammenbringen.

Ein Zweites ist mir genauso wichtig: dass wir nicht nur neue Möglichkeiten schaffen, sondern dass wir auch fördern, finanzieren und beraten. Unser Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, unser Thinktank in diesem Bereich, wird sich noch stärker engagieren, Kommunen bei der Entwicklung von entsprechenden Konzepten zu unterstützen, die Denkmalschutz und die Möglichkeit der energetischen Versorgung in Deckung bringen. Wir werden auch – dies wird ein Thema bei den Haushaltsberatungen sein – die Mittel für die Denkmalpflege deutlich aufstocken, damit am Ende auch der denkmalpflegerische Mehraufwand, der aus diesen Punkten erwächst, abgedeckt wird, wo extra Geld in die Hand genommen wird, um die

energetische Versorgung denkmalgerecht auszuführen. Auch diese Dinge sollen in Zukunft förderfähig sein. Auch dafür schlagen wir vor zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Meine Damen und Herren, insgesamt glaube ich, dass wir auch mit diesem Gesetz in diesem Feld zeigen können: Bayern ist Vorreiter. Wir zeigen, wie es geht, Denkmalschutz und Klimaschutz zusammenzubringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Mit diesem Gesetz geht es nicht nur um Schützen und Nützen, sondern es geht auch um – wenn man so will – Hegen und Pflegen. Denkmalschutz ist immer auch Kulturgutschutz. Diese Regelungen wollen wir weiterentwickeln. Auch das ist wesentlicher Teil dieses Gesetzes. Wir schaffen in Bayern erstmalig ein Schatzregal für unsere Bodendenkmäler. Ich weiß, es hat ein wenig länger gedauert. Vorschläge und Anregungen dazu gab es schon lange. Am Ende würde ich aber doch sagen: Ende gut, alles gut. Die Argumente haben am Ende auch überzeugt und tragen einer Entwicklung Rechnung, die wir in den letzten Jahren beobachten konnten.

Ich will ganz deutlich sagen: Bayern ist kein Selbstbedienungsladen für Schatzräuber. Der starke Anstieg der illegalen Sondenbegehungen macht uns beispielsweise besorgt. Deswegen sorgen wir für klare Regeln und verbieten diese Sondenbegehungen insbesondere bei eingetragenen Bodendenkmälern, weil wir auch das archäologische Erbe des Freistaates bewahren wollen. Keine Angst: Für redliche Entdecker gibt es auch in Zukunft eine entsprechende Belohnung; für Grundstückseigentümer ist ein Ausgleichsanspruch vorgesehen.

Wichtig ist, dass Funde auch in der Region verbleiben können, das heißt, das Eigentum des Freistaates kann dann auch auf die Gemeinde des Fundortes übertragen werden. Wo immer berufliche Zwecke eine Rolle spielen, kann natürlich die Erlaubnis für den Einsatz von Metallsonden auf Bodendenkmälern erteilt werden.

Ein Thema – dieses wird sicherlich bei den Beratungen eine Rolle spielen – will ich explizit nennen. Wir schaffen auch eine ausdrückliche Regelung zur Kostentragung. Ich weiß: Das ist ein Thema, das draußen viele beschäftigt. Welche Kosten sind denn in Zukunft mit Grabungen verbunden? Gerade bei Ausgrabungen und bei der Dokumentation bodendenkmalrelevanter Maßnahmen ist das ein entscheidendes Thema. Bisher ist das ohne gesetzliche Grundlage über den Vollzug geregelt. Ich darf hier die Zusage machen: Wir werden mit diesem Gesetz keine Verschärfung vornehmen, aber wir werden das auf eine gesetzliche und damit auch rechtssichere Grundlage stellen. Wir tun das deswegen, weil wir vom Bundesrechnungshof explizit dazu aufgefordert wurden, hier Rechtssicherheit herzustellen. Der Bundesrechnungshof hat eine solche Regelung ausdrücklich angemahnt. Wir kommen dem mit diesem Gesetzentwurf nach.

Wichtig ist mir, dass wir uns aber auch klarmachen: Es gibt Zumutbarkeitsgrenzen. Gerade Privaten, aber auch Kommunen kann man diese Dinge nicht aufladen, wenn sie nicht zumutbar sind, deswegen auch das klare Einziehen einer Zumutbarkeitsgrenze.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, gerade nach 50 Jahren des Bestehens des Denkmalschutzgesetzes ist jetzt vielleicht genau der richtige Zeitpunkt, um einmal stärker Hand an dieses Denkmalschutzgesetz anzulegen. Wir schaffen damit vielleicht das größte Geburtstagsgeschenk, das für den Denkmalschutz in Bayern möglich ist. Bayern war Vorreiter beim Thema Denkmalschutz, und mit diesem Gesetzentwurf wird Bayern auch Vorreiter beim Denkmalschutz bleiben. Deswegen

bitte ich im weiteren Verlauf um gute Beratungen und Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster erteile ich der Kollegin Dr. Sabine Weigand für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Runde Geburtstage sind langfristige Wiedervorlagen. Ein schöner Spruch, insbesondere wenn es sich bei der Jubilarin um das Bayerische Denkmalschutzgesetz handelt. Die Staatsregierung hat sich diese kleine Weisheit zu Herzen genommen und will das Gesetz nun nach 50 Jahren novellieren. Das ist gut so; denn Veränderungen braucht es im Denkmalschutzgesetz in Bayern schon lange. Schauen wir uns doch einmal um im Land des Denkmals, wie es der Herr Minister gerade so schön gesagt hat:

Neuschwanstein – prima! Wieskirche – wunderbar! Herrenchiemsee – ganz toll! Und sonst? – Rapide anwachsender Denkmalverlust vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, 3.000 akut gefährdete Denkmäler laut Statistik des Landesamtes für Denkmalpflege, Leerstand in vielen Kommunen, heruntergekommene Substanz, Schandflecken, Abrisskandidaten. Oder, wie es ein Denkmalpfleger unlängst so schön formuliert hat: In manchen Orten haust der Denkmaltod. Dass wir heute in Bayern viel zu viele Denkmäler verlieren, liegt nicht nur an der miserablen Förderung oder der traurigen Stellensituation in den Denkmalschutzbehörden oder den viel zu langen Prozessen bei den Genehmigungs- und den Förderverfahren. Nein, das liegt auch am Gesetz selber; denn mit der Abschaffung des Dissensverfahrens in den 1990er-Jahren hat die Staatsregierung den Denkmalschutz zum Spielball der Lokalpolitik gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Spätestens ab da war das Denkmalschutzgesetz die Lex imperfecta, als die es manche schon von Anfang an bezeichnet haben. Man muss sich das mal vorstellen: Die Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden seitdem im Alleingang über Leben und Tod eines Denkmals. Jeder Bürgermeister, jeder Landrat kann sich in seiner Kommune, in seinem Landkreis de facto selber nach Lust und Laune die Erlaubnis zum Denkmalabriss erteilen. Das kann doch wohl nicht richtig sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)