Protocol of the Session on December 14, 2022

Sie sagen, es sollen auch Petitionen privater Petitionsportale als Sammelpetitionen behandelt und verbeschieden werden. – Das ufert dann ebenfalls in die Aufblähung des Apparats, in Bürokratie aus. Bitte, man kann doch auch den Betreibern einer privaten Petition sagen: Wenn ihr das machen wollt, füllt halt mit einem Petitionsberechtigten – das ist ja eh jeder – das Onlineformular aus.

Sie wollen Petitionen gegen unmittelbar bevorstehende Maßnahmen. Ja, was ist das denn? – Soll das eine Einflussnahme auf die Entscheidungsträger sein, damit die sich vielleicht gar nicht mehr trauen, weil sich da vorher schon was in Form einer Petition auftürmt? – Entschuldigung, also die Entscheidungen kommen immer rechtmäßig zustande, und falls nicht, wird das nachher kontrolliert werden können. Aber das ist doch auch richtig so. Es geht nicht, dass man vorher schon Petitionen einreichen kann.

Das Thema Massen- und Sammelpetition soll jetzt komplett neu geregelt werden: Bei mehr als 6.000 Unterstützern sollen die Initiatoren verpflichtend eingeladen und in angemessenem Umfang angehört werden. Bei mehr als 12.000 Unterstüt

zern soll die Petition auch ohne das sonst notwendige Quorum von zwei Dritteln der Ausschussmitglieder automatisch abschließend in der Vollversammlung verhandelt werden. – Wir hätten demnach in einer Vollversammlung wie heute eine Reihe von Petitionen. Das erinnert an ein Gerichtsverfahren. An ein Gerichtsverfahren erinnert, wenn von mehreren Instanzen gesprochen wird; zuerst der Ausschuss und dann die Vollversammlung. Aber wir sind eben kein Gericht, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Wenn man all das zusammennimmt bis hin jetzt zu den Möglichkeiten, die geschaffen werden sollen, um in die Sphäre der Staatsregierung hineinzuwirken, also den Grundsatz der Gewaltenteilung aufzulösen, ist festzustellen: Das geht einfach viel zu weit und überfordert vor allem uns als Abgeordnete in unserer täglichen Arbeit. Aussagegenehmigungen für Bedienstete soll der Landtag erteilen. Das wäre ein glatter Durchbruch des Prinzips der Gewaltenteilung und eine klare Verletzung der geschützten Sphäre der Staatsregierung. Wir haben das erst vor Kurzem bei der Verhandlung über die Untersuchungsausschüsse beleuchtet und konnten das auch im Urteil nachlesen, dass es schon von der Verfassung her nicht möglich ist, dermaßen in die Befugnisse der Staatsregierung hineinzuhandeln. Das geht auch aus anderen Urteilen hervor.

Zu guter Letzt: Ihr Bürgerbeauftragter wäre eine weitere Behörde und damit weitere Bürokratie. Es gibt den Bürgerbeauftragten der Staatsregierung. Jetzt soll es auch noch einen Bürgerbeauftragten des Parlaments mit Mitarbeitern geben, also eine Behörde. Und dieser Bürgerbeauftragte soll dann, neben der Aufrüstung der Tätigkeiten der Beamten, zusätzlich mitwirken. Nein, das kann nicht die Lösung sein.

Wir haben in unserem Petitionswesen überhaupt keinen Missstand. Ich habe schon gesagt: Bei einzelnen Petitionen erkennen wir immer wieder, dass das Anliegen berechtigt ist, und handeln danach. Das ist nicht bei der überwiegenden Mehrheit der Petitionen der Fall. Warum das so ist, habe ich gerade ausgeführt. Warum sollen wir also eine Zusatzbürokratie aufbauen, und warum sollen wir uns zur nächsten supergerichtlichen Revisionsinstanz aufschwingen? Das ist abzulehnen. Dementsprechend werden wir auch abstimmen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmid. Kommen Sie bitte noch einmal ans Mikrofon. – Zu Ihrer Einlassung liegt noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Stephanie Schuhknecht, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor.

Herr Schmid, ich möchte eine Richtigstellung vornehmen: Sie haben gerade den Eindruck erweckt, als würde das Parlament lahmgelegt, wenn Petitionen ab einem gewissen Quorum hier im Plenum behandelt würden. Wir haben die früheren Jahre einmal analysiert: Da hätten maximal drei Petitionen pro Jahr dieses Quorum genommen. Ich glaube nicht, dass es unangemessen wäre, wenn wir uns mit Petitionen, die eine so hohe Zustimmung aus der Bürgerschaft bekommen haben, hier im Plenum befassen würden.

Sie haben gesagt, die Entscheidungen kämen immer rechtmäßig zustande. Genau das habe ich gemeint, als ich vorhin gesagt habe, wir wären in der Vorstufe zum Paradies; es kann gar nicht sein, was nicht sein kann. Wir wollen gerade, dass in solchen Fällen entsprechend vorgegangen werden kann. Sie haben außerdem gesagt, wir wollten eine Extrabehörde. Natürlich würde unser unabhängiger Bürgerbeauftragter den bestehenden ersetzen. Wie gesagt, sieben Bundesländer haben eine solche Behörde, kommen damit sehr gut klar und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Es gibt auch einen regelmäßigen Austausch auf Bundesebe

ne all dieser unabhängigen Bürgerbeauftragten. Ich glaube, ein solcher Bürgerbeauftragter würde auch Bayern gut anstehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, ich glaube, dass wir mit unserem bisherigen Petitionsrecht gute Erfahrungen gemacht haben. Das ist meine Antwort auf Ihren letzten Punkt. Um auf den ersten Punkt zu kommen: Es mag sein, dass es bisher drei Massenpetitionen pro Jahr in den Landtag geschafft hätten, weil sie die geforderte Teilnehmerzahl überstiegen hätten. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich: Ich bekomme gefühlt alle zwei Wochen den Aufruf, bei irgendeiner Onlinepetition mitzumachen. Es sind inzwischen viel mehr Petitionen im Umlauf. Würden wir es zulassen, dass solche Petitionen im Plenum behandelt werden, würden viel mehr Initiatoren solcher Petitionen den Schritt in den Landtag gehen, weil sie wissen, dass sie dort im Plenum verhandelt werden. Und das Ganze soll auch noch im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens erfolgen, wie bei einem Gericht. Nein, das macht mehr Arbeit und bringt keine Verbesserung der Position der Bürgerinnen und Bürger, weil diese durch das Petitionsrecht, wie es derzeit bei uns ausgestaltet ist, voll berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmid. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Böhm für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist in weiten Teilen nichts anderes als eine Mischung aus dem Bayerischen Petitionsgesetz und Inhalten unserer Landtags-Geschäftsordnung. Das alles wird mit grüner Soße verrührt, um das Gesetz im üblichen Duktus der GRÜN*INNEN zu verschlimmern.

Was uns bisher in seiner Kürze den notwendigen Ermessensspielraum gab, wird mit grün-heißer Luft auf 29 Artikel aufgebläht, um diesem Hohen Haus Debatten in der epischen Breite grüner Parteitage zu bescheren. Die eine Hälfte aller Petita hat ihren guten Grund in den Nöten bayerischen Bürger. Meist geht es um Fragen des Baurechts oder um Fragen staatlicher Fürsorge. Oft fällt den Ausschussmitgliedern im Ortstermin eine mediative Rolle zu. Oft können Text und Protokoll die Bürger von der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien überzeugen.

Die Inhalte der anderen Hälfte der Petita sollten zart besaitete Naturen lieber nicht mit in den Schlaf nehmen. Mörder und Vergewaltiger überziehen JVA-Angestellte mit übler Hetze und mit abstrusen Forderungen. Sie sorgen damit dafür, dass in einer Gefängniskantine das Kreuz abgehängt wurde. Das ist tatsächlich passiert. Da fällt mir nur noch das Lukas-Wort ein: "Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun."

(Beifall bei der AfD)

Genauso unverzeihlich erscheint, dass im Petitionsausschuss stundenlang über die Aussetzung des Abschiebevollzugs diskutiert wird, nachdem bereits alle Behörden und sämtliche Instanzen negativ entschieden haben. Besonders bei diesem Themenkomplex entfaltet irrsinnigerweise die angedachte Installation eines Bürgerbeauftragten ihre perfide Wirkmacht. Scrollt man im Entwurf der GRÜNEN ganz nach unten, erfährt man nämlich in der Begründung zu Artikel 15, ich zitiere selbstverständlich ungegendert: Er, der Bürgerbeauftragte, kann nicht nur dann tätig werden, wenn er konkret von Einwohnern mit einem Fall beauftragt wird, sondern er

kann auch von sich aus tätig werden. – Kolleginnen und Kollegen, was die GRÜN*INNEN hier durch die Hintertür erschaffen wollen, ist eine Megabehörde als linkes Kontrollinstrument des gesamten Freistaats.

In der erwartbar schwarz-grünen Staatsregierung ab November 2023 wird der Bürgerbeauftragte natürlich das grüne Parteibuch tragen. Zugleich wird mit der Forderung, Massen- und Sammelpetitionen ab einem gewissen Umfang im Plenum zu beraten, dem Einfall von NGOs in dieses Hohe Haus Tür und Tor geöffnet. Demokratische Willensbildung erfolgt in einer repräsentativen Demokratie eben nicht über Massenpetitionen links-grüner Vorfeldorganisationen, die sich irgendwo hinkleben oder ihre Thesen von einem Bürgerbeauftragten in unsere Tagesordnung kleben lassen. Bayerische Demokratie funktioniert mit den offenen Augen und Ohren von uns 205 Abgeordneten.

(Beifall bei der AfD)

Bayerische Demokratie funktioniert mit bewährten demokratischen Gesetzgebungsprozessen. Bayerische Demokratie funktioniert mit starken Institutionen, die sich in ihrem Selbstverständnis niemals als Regierungsschutz definieren dürfen. Und: Bayerische Demokratie klappt besonders gut, wenn jeder und jede immer dem einen Grundsatz folgt: Unser Land zuerst! Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Schuhknecht, Ihr Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass Sie versuchen, neue Kosenamen für die FREIEN WÄHLER zu erfinden. Im Gegenteil, der Schuss geht sogar nach hinten los. Ich wollte eigentlich nicht noch einmal aus dem Sitzungsprotokoll vom 16. März 2016 zitieren, aber Sie zwingen mich gerade dazu. Damals hat Katharina Schulze gesagt:

Wir sehen es allerdings kritisch, dass Sie von den FREIEN WÄHLERN das Petitionswesen grundsätzlich umbauen wollen. Sie möchten einen Bürgerbeauftragten als ständigen Vertreter des Petitionsausschusses einführen. [...] Das wäre eine massive Änderung im Vergleich zum jetzigen System. [...] Das halten wir GRÜNEN nicht für zielführend.

Ich erspare es mir jetzt, neue Kosenamen für Katharina Schulze zu erfinden. Aber wenn Fähnchen, dann hört sich das so an.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Sie haben schon Recht: Unser Fraktionsvorsitzender Streibl findet die Idee gut. Die Idee finde ich auch gut. Nur, was Sie in diesem Gesetzentwurf daraus machen, das ist alles andere als gut. Das ist sogar absolut kontraproduktiv:

Erstens: Sie wollen tatsächlich ein kontradiktorisches Verfahren einführen. Das ist nicht das Wesen des Petitionsverfahrens.

Zweitens. Sie wollen beim Bürgerbeauftragten eine eigene Behörde gründen, die alle Petitionen sammelt und bearbeitet. Nicht nur das: Diese neue Behörde soll alle Petitionen an sich reißen. Sie soll von sich aus tätig werden, sobald sie nur Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten öffentlicher Stellen hat. Sie soll sogar einschreiten und in laufende Verfahren eingreifen können, wenn sie glaubt, dass irgendwo unzweckmäßig gearbeitet worden ist. Meine Damen und Herren, also ich befürchte, dass so eine Hyperermittlungsbehörde, die jenseits von Polizei, Staats

anwalt und Gerichten handelt, unter dem Stichwort Gewaltenteilung verfassungsrechtlich überhaupt nicht haltbar wäre. Sie wäre ja letzten Endes ein Daueruntersuchungsausschuss mit allen Möglichkeiten, die es überhaupt nur gibt, und noch dazu eine Schnüfflerbehörde in einem.

Sie wollen – das haben Sie in der Begründung extra so ausgeführt –, dass dieser Beauftragte parteiisch handelt, dass er sich parteiisch auf die Seite der Bürger stellt. Entschuldigung, eine Behörde, die parteiisch ist? – Auch da frage ich mich, ob das verfassungsgemäß oder überhaupt mit der Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen ist.

So richtig trauen Sie Ihrem Bürgerbeauftragten dann doch wieder nicht; denn Beschwerden sollen gegen ihn zugelassen werden. Über die Beschwerden über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten soll dann letzten Endes der Petitionsausschuss entscheiden. Seien Sie mir nicht böse, aber wir reden allenthalben über Bürokratieabbau. Wir haben sogar einige Institutionen geschaffen, die versuchen, Verfahren zu vereinfachen. Sie wollen aber einen zusätzlichen Beamtenapparat mit, nebenbei bemerkt, einer B-9-Stelle für die Spitze und einem zusätzlichen, vorgelagerten, umfangreicheren Verfahren.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!)

Das heißt, bevor über eine Petition überhaupt entschieden würde, müssten die Petenten erst einmal durchs Nadelöhr Bürgerbeauftragter, der dann Ermittlungen anstellt, der sich dann an Behörden auf allen Ebenen wendet, Akten einholt und mit den Behörden eigenständig versucht, den Fall irgendwie zu klären. Die Gemeinden müssten dann übrigens wieder Rücksprache mit ihren Aufsichtsbehörden halten und sich ein Plazet holen, dass sie überhaupt Akten herausrücken dürfen usw. Ehrlich gesagt, ist es eine Illusion, dass der Bürgerbeauftragte dann auf eine einvernehmliche Einigung hinarbeitet. Entschuldigung, ist der ein Übermensch oder eine Übermenschin? Wie soll denn das funktionieren? Behörden, Rechtsanwälte, die Beteiligten, zum Teil sogar Gerichte haben sich mitunter jahrelang mit dem einzelnen Fall und der Konstellation beschäftigt; und dann kommt ein über allen schwebender Bürgerbeauftragter, der so, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf formulieren, den Knoten durchhaut, was wir hier im Petitionsausschuss angeblich nicht können. Also, ich glaube, das Petitionsverfahren würde nur verlängert; es würde in keiner Weise verbessert. Meine Damen und Herren, ganz ehrlich: Wer sich mit einer Eingabe oder Beschwerde an den Bayerischen Landtag wendet, der soll auch beim Landtag landen. Das ist das Wesen des Petitionsverfahrens.

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Wir alle hier, jeder Einzelne hier repräsentiert die Bürger. Wir kümmern uns um die Bürger. Wir alle, jeder Einzelne von uns, sind doch Bürgerbeauftragte.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sehr genau!)

Bei jeder Petition, die bei Ihnen im Petitionsausschuss landet, schaut ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen und ein Abgeordneter der Oppositionsfraktionen drüber. Machen Sie uns bitte nicht kleiner, als wir sind! Lassen wir es so! Wenn Sie das Petitionsverfahren nicht verbessern können, dann lassen wir es so, wie es ist!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Herr Kollege Hold, vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Alexandra Hiersemann für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine grundsätzliche Überarbeitung des Petitionsgesetzes wäre schon vonnöten.

Lieber Herr Kollege Schmid, Sie sagen, es sei bisher alles so großartig gewesen und wir sollten es so lassen, wie es ist. Dann könnten wir auch die stenografischen Protokolle demnächst wieder mit der Schreibmaschine schreiben. Es gibt durchaus Dinge, die man verbessern kann. Ich will aber nur an wenige einzelne Punkte erinnern, die wir schon ausführlich im Petitionsausschuss und auch hier im Plenum in Erster Lesung erörtert haben.

Für mich stehen vor allem die Übertragung der Ausschusssitzungen im Livestream sowie die Möglichkeit der Zuschaltung für Petentinnen und Petenten im Vordergrund. Ich finde nach wie vor, dass es ein wirklicher Skandal ist, dass die Möglichkeiten der Zuschaltung und des Livestreams von der Ausschussmehrheit mit teilweise abenteuerlichen Begründungen abgeschafft wurden. Die Kollegin

Schuhknecht hat es zutreffend gesagt: Die Technik ist vorhanden, die ministerialen Mitarbeiter dürfen zuhören. Die Einzigen, die über diese Kanäle nicht partizipieren dürfen, sind die Petentinnen und Petenten.

Die Begründung der Mehrheit gipfelte in der Ausschussdiskussion darin, dass gesagt wurde: Wir haben doch nun schon so viel Arbeit mit den Petitionen, dann sollen sich die Petenten bzw. Betroffenen gefälligst auch in den Ausschuss bewegen. Das bedeutet, dass die Menschen aus ganz Bayern anreisen müssen und nur dann reden dürfen, wenn sie sich präsent im Ausschuss befinden. Dies sieht zumindest die Praxis im Petitionsausschuss so noch vor. Aber vielleicht wird das auch irgendwann mit einem Mehrheitsbeschluss wieder abgeschafft. Deshalb wäre es gut, wenn es statt einer bloßen Redemöglichkeit ein gesetzlich verankertes Rederecht gäbe.