Protocol of the Session on December 14, 2022

Zu Polizei und innerer Sicherheit: Wir in Bayern können zu Recht sagen, wir sind das sicherste Land. Die Zahlen belegen dies: Damals hatten wir 32.000 Polizisten, heute hat Bayern 45.000 Polizeibeamte.

Zu Schule und Bildung: Die Lehrer-Schüler-Relation betrug vor 20 Jahren 1 : 19. Heute kommt ein Lehrer auf 15 Schülerinnen und Schüler. Wer sich auskennt, weiß: Vom Volumen her ist es gigantisch, wenn man den Durchschnitt in dieser Weise absenken kann und damit mehr Bildung pro Klasse gewährleistet.

Ich finde immer noch, dass der größte sympathische Einzelposten im Staatshaushalt der kommunale Finanzausgleich ist. Damals hatten wir 5,6 Milliarden. Heute sind wir bei 11,16 Milliarden. Das ist eine exakte Verdoppelung und für unsere Kommunen ein ganz entscheidender Faktor. Hier haben wir ganz kräftig zugelegt.

Zum Thema Rücklage: Ja, es ist gut, wenn man eine Rücklage hat und keine neuen Schulden machen muss dank der Rücklage. Liebe Frau Kollegin Köhler, von daher ist das nur positiv. – In die Hightech Agenda stecken wir 3,5 Milliarden Euro. Das Wichtige: Wir machen keine neuen Schulden, aber wir finanzieren andere Länder mit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns das noch einmal bewusst machen: Wir haben aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich seit seinem Bestehen – es gibt ihn seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland – 3,4 Milliarden Euro bekommen. Wir haben zwischenzeitlich aber 98 Milliarden einbezahlt. Man kann also mal darüber nachdenken, was wir mit diesen restlichen 95 Milliarden hätten machen können, wenn wir sie nicht zur Mitfinanzierung der anderen Länder abgeführt hätten. Da kann man nur zu träumen anfangen.

Frau Kollegin Köhler, zum Klimapaket: Sie sind gerade im Gespräch. – Ich darf Ihnen da nur sagen: Wir stecken 300 Millionen Euro in die Geothermieforschung und in Maßnahmen im Bereich der Wasserstoffentwicklung. Der Wirtschaftsminister hat das ja angekündigt. Herzlichen Dank, das ist gut und wichtig.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Zum Stichwort Soziales und Pflege nenne ich einige Punkte. Obwohl Kita in kommunaler Zuständigkeit ist, geben wir für die Kinderbetreuung, also für Personal und Bau 3 Milliarden Euro aus. Für das Familiengeld geben wir 785 Millionen Euro, für den Bereich Pflege und Hospiz 600 Millionen Euro aus. Zusammen machen Pflege und Soziales 4,4 Milliarden Euro. Damit ist Bayern spitze.

Frau Kollegin Köhler, wenn wir vom Verkehr reden, begrüßen wir das 49-Euro-Ticket nicht nur, sondern wir zahlen dafür 270 Millionen Euro. Wir geben dafür so viel Geld aus, wie wir umgekehrt für die Schiene aus den Regionalisierungsmitteln bekommen. Das heißt, wir haben also keine Unterstützung bei der Regionalisierung, weil uns das für das 49-Euro-Ticket wieder abgenommen wird.

(Johann Häusler (FREIE WÄHLER): Man muss ja noch die Straßen bauen, damit die fahren können!)

Der Finanzminister hat zu Recht gesagt, dass Busse auf Straßen fahren. Das ist richtig und selbstverständlich. Man muss es aber betonen, weil man manchmal einen anderen Eindruck bekommen könnte. Bei der Bahn wäre unsere Ampel in Berlin gefordert. Jetzt war es ein bisschen kalt. Gestern konnte man nicht mit dem Zug nach München kommen. Der eine Zug fällt aus, die anderen haben Verspätungen. Es bleibt also trotz Klimaschutz nichts anderes übrig, als mit dem Auto zu fahren. Das ist die Realität. Ich sage nur: Ob Betriebsstörungen bei Kälte oder Unfall

bei Garmisch, es wird deutlich: Hier – wie auch bei den barrierefreien Bahnhöfen – ist der Bund gefordert, mehr zu tun. Er ist in der Verantwortung.

Lieber Kollege Häusler, du hast es angesprochen: Den Straßenetat mögen unsere GRÜNEN nicht so. Da reden sie immer, ach, was macht ihr da, Neubau nein. – Tatsache ist: Wir investieren 83 % in den Bestand. Wir geben nur 17 % für den Ausbauplan aus. So viel zu dem ganzen Geschehen.

(Unruhe)

Der Unterricht läuft schon seit 9 Uhr. Da lässt die Aufmerksamkeit nach. Wir haben gute Zahlen im Haushalt. Deshalb ist er nicht so spannend. Wenn Krise wäre, dann würden alle ganz fest starren. Wir freuen uns trotzdem, dass es gut ist.

Was macht Bayern weiter stark? – Bayern hat die niedrigste Zinsquote mit 0,9 %, der Durchschnitt der anderen liegt bei über 2 %. Es hat die niedrigste Pro-KopfVerschuldung der westlichen Bundesländer. Die Verdoppelung beim kommunalen Finanzausgleich habe ich schon angesprochen, hinzu kommt mit 14,6 % die höchste Investitionsquote. Mit dem Geld gehen wir solide um; dafür steht der bayerische Sparlöwe, den unser Finanzminister Füracker von unabhängiger Stelle bekommen hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen.

Nach § 148 der Geschäftsordnung sind beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Stephanie Schuhknecht u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetz über die Behandlung von Petitionen nach Art. 115 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie über die unabhängige Bürgerbeauftragte oder den unabhängigen Bürgerbeauftragten des Freistaates Bayern (Bayerisches Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz - BayPetBüG) (Drs. 18/23513) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Stephanie Schuhknecht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn aus einigen Briefen zitieren, die ich seit der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes bekommen habe.

Ein Paar aus Nürnberg schreibt mir sinngemäß: Wenn wir Ihren Vorschlag richtig verstanden haben, erhalten die Petenten die Stellungnahme der Behörden und der Staatsregierung vorab zur Kenntnis mit der Möglichkeit, dagegen Einwände vorzubringen. Das hätte uns erheblichen Schriftwechsel erspart, weil sich der unabhängige Bürgerbeauftragte unmittelbar mit der zuständigen Stelle auseinandergesetzt

hätte. Auch unsere Klagen beim Amts- und beim Verwaltungsgericht wären dann vermutlich nicht nötig gewesen. Wir wünschen Ihnen im Interesse zukünftiger Petent*innen viel Erfolg bei der Annahme im Parlament.

Ein Paar aus der Oberpfalz schreibt mir schon weniger zuversichtlich: Bei uns ist jedes Vertrauen in das existierende Petitionssystem zerstört. Dennoch hoffen wir auf Gelingen Ihrer hehren Absichten, ohne denselben jedoch Erfolgschancen beizumessen. Erst eine Ablösung der CSU würde hier gegebenenfalls etwas verändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, dass Sie von unserem Gesetzentwurf so gar nichts halten, haben wir in den Ausschussberatungen zur Genüge gehört. Immer wieder wird von CSU und FREIEN WÄHLERN vorgebracht, dass wir – ich zitiere – eine omnipotente Schnüfflerbehörde einführen wollen würden, die parallel zum Rechtsweg als Oberrichter auftritt und unser Gewaltenteilungsprinzip aushebeln würde. – Aber ganz ehrlich: Sieben Bundesländer haben unabhängige Bürgerbeauftragte mit ähnlichen Kompetenzen, wie wir sie hier vorschlagen. Mir wäre neu, dass zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder in Baden-Württemberg der Verfassungsstaat in Gefahr wäre oder Gerichte wegen dieser angeblichen Oberrichter plötzlich unnötig geworden wären. In diesen Bundesländern gibt es im Gegensatz zu Bayern aber nicht die Ansicht, wir lebten schon in der Vorstufe zum Paradies.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch in Bayern Fehler in der Verwaltung passieren, dürfte doch wirklich unstrittig sein. Die Frage ist doch, wie man mit diesen Fehlern umgeht und ob man in der Lage ist, zu ihnen zu stehen und sie zu korrigieren. Eine unabhängige Bürgerbeauftragte spricht keine Urteile, sie kann sich aber unabhängig ein Bild machen, Auskünfte geben, Kompromisse suchen – und das alles direkt zwischen der Bürgern und der zuständigen Behörde oder der Kommune.

Aus unserer Sicht ist das ein klarer Vorteil im Vergleich zu unserem eher trägen Petitionssystem im Ausschuss, wo über fünf Ecken Stellungnahmen von Behörden eingeholt werden und im Zweifel bis zur Bekanntgabe der Tagesordnung noch niemand mal wirklich mit der Petentin oder dem Petenten gesprochen hat. Herr Streibl findet unsere Idee eines Bürgerbeauftragten beim Landtag ja nach wie vor faszinierend, wie er bei "Kontrovers" noch im Sommer gesagt hat. Schon erstaunlich, dass nur wenige Tage später Herr Hold – er wird es sicher heute wieder tun – seinem Vorsitzenden da so eklatant widerspricht und zum Generalangriff auf unseren Gesetzentwurf mobilmacht. Ich habe das Gefühl, die Abkürzung "FW" steht an dieser Stelle weniger für "FREIE WÄHLER" als wohl eher für "Fähnchen im Wind".

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber zurück zur Sache, liebe Kolleg*innen. Wir GRÜNE wollen den Paradigmenwechsel im Umgang mit Beschwerden. Wir wollen mediatorische Verfahren, statt nur Aktenberge anzuhäufen. Wir wollen, dass sich Bürger*innen mit ihren Problemen gehört und wertgeschätzt fühlen, auch wenn eine Bürgerbeauftragte nicht immer in letzter Instanz Abhilfe schaffen kann.

Dann kommt immer der Vorwurf, wir würden das Parlament und uns Abgeordnete entmachten und die lästigen Petitionen einfach loswerden und auslagern wollen. Mitnichten! Die Bürgerbeauftragte soll vom Landtag berufen werden und am Landtag angesiedelt sein. Der Landtag bleibt also stets Herr des Verfahrens und kann Petitionen jederzeit in seine Ausschüsse holen. Der Unterschied ist dann, dass

eben schon eine unabhängige Sicht auf die Dinge vorliegt und die Stellungnahme nicht von der Stelle, über die man sich beschwert hat, gekommen ist und dass die Petent*innen im Vorfeld schon in eine Lösungsfindung eingebunden waren, dass sie sich schon äußern konnten. Insofern glauben wir, dass da ein viel besseres Ergebnis herauskommen würde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Schluss noch einige unserer Vorschläge, die man im Übrigen auch ganz ohne eine unabhängige Bürgerbeauftragte im bestehenden System umsetzen könnte: Zuallererst das Rederecht für Petent*innen; zweitens die Akteneinsicht auch per Minderheitenvotum; drittens der Livestream und die Zuschaltungsmöglichkeit. Lassen Sie mich da noch mal sagen: Es ist wirklich ein Unding, dass die Technik da ist, der Techniker bezahlt wird, der Stream sogar erstellt wird, aber nur eine kleine, völlig willkürlich gewählte Gruppe diesen auch nutzen kann. Das versteht keiner, und das ist für niemanden da draußen nachzuvollziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Vorschläge, die sich auch sehr leicht umsetzen ließen, sind zum Beispiel eben die Zusendung der Stellungnahme im Vorfeld und des Protokolls im Nachgang; die anonyme Behandlung im Einzelfall, wenn es sinnvoll ist; WhistleblowerSchutz für Geheimnisträger*innen und Menschen im Staatsdienst und so weiter und so weiter. All dies ließe sich einfach schon jetzt im bestehenden System umsetzen, wenn wir hier dafür eine Mehrheit hätten. All diese Dinge würden unser Petitionsrecht aus unserer Sicht endlich ins 21. Jahrhundert katapultieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir glauben, dass unser Vorschlag auf allen Seiten zu mehr Transparenz und Zufriedenheit führen wird, und werben daher für Zustimmung. Es wäre doch wirklich schön, wenn entgegen der anfangs zitierten Bürgermeinung jetzt sofort auch ohne Ablösung der CSU etwas bewirkt werden könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schuhknecht. – Nächster Redner ist Herr Kollege Josef Schmid für die CSU-Fraktion.

Verehrte Frau Kollegin Schuhknecht, ich bin dankbar, dass Sie heute zu dem Thema für die GRÜNEN gesprochen haben, weil wir das mit dem Kollegen Schuberl im Verfassungs- und Rechtsausschuss schon zweimal diskutiert haben. Zumindest hat es so noch einen letzten Touch von Neuigkeit, wenn man dann auch mal einer anderen Rednerin antworten darf.

Sie haben vorgestellt, was Sie mit diesem Gesetz erreichen wollen, wie Sie das Petitionsrecht insgesamt verändern wollen und wie Sie eben auch eine neue Behörde – sage ich mal, weil natürlich auch von Mitarbeitern, nämlich den Bürgerbeauftragten, die Rede ist – einführen wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen: Das schießt weit über unsere Möglichkeiten hinaus und ist auch nicht notwendig.

Das bisherige Petitionsrecht hat sich absolut bewährt. Niemand kann behaupten, dass es nicht immer wieder Petitionen gibt, bei denen wir draufkommen, dass in der Verwaltung irgendwas nicht richtig gelaufen ist, und wo wir dem Petenten auch durch einen Berücksichtigungsbeschluss ganz konkret helfen können. Das ge

schieht aber in dem bisherigen Rahmen mit den Möglichkeiten, die wir als Abgeordnete haben; denn wir befassen uns ja nicht nur – Gott sei Dank auch nicht nur – mit Petitionen in den jeweiligen Fachausschüssen, sondern wir befassen uns natürlich mit Gesetzentwürfen; wir befassen uns mit Anträgen; wir befassen uns mit Vorschlägen jeglicher Art. Das ist ja auch der Kern unserer Aufgabe.

Es ist deshalb der Kern unserer Aufgabe, meine Damen und Herren, weil die Petenten in den allermeisten Fällen doch bereits in der ordentlichen Gerichtsbarkeit waren. Das heißt: Das, was unser Rechtsstaat wirklich an Hilfe bietet – mehrere Gerichte in mehreren Instanzen –,verhilft doch letztendlich demjenigen, der wirklich im Recht ist, auch zum Recht. Das Petitionsrecht ist ein nicht förmlicher Rechtsbehelf. Das soll es ja auch nach Ihrem Vorschlag bleiben. Da muss man sich dann eben auf das begrenzen, was wir tatsächlich machen können, das heißt, nicht die Gerichte zu kontrollieren, nicht eine Superrevisionsinstanz der Gerichtsbarkeit zu werden, sondern schlicht und einfach mit unserer Kenntnis der Verwaltung und in unserer Kontrollaufgabe der Verwaltung nachzusehen, ob da irgendwas schiefgelaufen ist, ob da was offenkundig falsch ist, und dann eben auch zu helfen.

Meine Damen und Herren, jeder, der hier etwas Erfahrung hat und mehr als ein paar Monate im Landtag ist, bekommt ja auch ein Gefühl dafür, wie es ist. Viele, viele, viele Petitionen sind zwar von dem Eindruck des Betroffenen geprägt, zu Unrecht nicht in seinen Belangen berücksichtigt worden zu sein. Aber bei vielen, vielen Petitionen erkennen wir doch alle gleich, dass es eigentlich darum geht, sich beispielsweise mit gerichtlichen Entscheidungen oder dienstaufsichtlichen Beschwerden oder Sonstigem nicht abfinden zu wollen. Ganz zu schweigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von denjenigen, deren Namen in den jeweiligen Ausschüssen gut bekannt sind und die es schaffen, im Jahr zwanzig, dreißig, vielleicht sogar noch mehr Petitionen einzureichen. Auch die – damit da kein falscher Verdacht aufkommt – prüfen wir selbstverständlich ordentlich. Aber jeder weiß, dass da teilweise ganz allgemeine Fragen angesprochen werden, beispielsweise von Juristen oder Hobbyjuristen oder Menschen, die ganz offensichtlich viel Zeit haben. Nein, wir nehmen die einzelne Petition mit dem ernsten Belang auch ernst, und das geschieht richtigerweise mit dem bisherigen Instrumentarium.

Sie sagen jetzt: Die elektronische Übermittlung soll nicht mehr zwingend mit dem Formular auf der Webseite des Landtags passieren. – Das baut dann Verwaltung auf; denn wenn das in anderer Form kommt, zum Beispiel per E-Mail oder vielleicht sogar noch per Whatsapp – ich weiß nicht, an was Sie da alles denken – oder per Signal oder per SMS oder irgendwie sowas, braucht es eben Leute, die das registrieren, die das entsprechend weiterleiten, die das konservieren, die das behandeln.

Sie sagen, es sollen auch Petitionen privater Petitionsportale als Sammelpetitionen behandelt und verbeschieden werden. – Das ufert dann ebenfalls in die Aufblähung des Apparats, in Bürokratie aus. Bitte, man kann doch auch den Betreibern einer privaten Petition sagen: Wenn ihr das machen wollt, füllt halt mit einem Petitionsberechtigten – das ist ja eh jeder – das Onlineformular aus.