Jetzt möchte ich bloß einmal wissen, wann und durch wen auch immer es das letzte Mal für so jemanden eine Rentenerhöhung um 8 % gab.
Ich sage Ihnen jetzt noch etwas: Mehrere haben gesagt – ich glaube, auch Sie, Herr Güller –, dass damit noch lange keine Pflegeheimplätze geschaffen würden. Stimmt alles. Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas. Sie reden immer nur über Pflegeheimplätze. Wir auch. Wir werden im Übrigen auch im Bereich der Pflegeheimplätze im Haushalt einiges tun: 50 Millionen Euro sind vorgesehen. 70 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen für jährlich 1.000 Pflegeplätze, 14,5 Millionen Euro für jährlich zusätzlich 500 Kurzzeitpflegeplätze. Das wird alles gemacht, das muss man lesen.
Eines ärgert mich aber zutiefst: 66 % der Pflegebedürftigen in Bayern werden nicht in Pflegeheimen gepflegt, sondern wo? – Daheim im eigenen Familienkreis, und in diesem Fall tun 1.000 Euro verdammt gut!
als hätte man hier das Ziel verfehlt. Ich bin froh und dankbar, dass wir diese Leistung ausreichen können.
Sie, Herr Güller, sagen zum Beispiel, wir hätten keine Investitionen drin. Herr Zellmeier hat es dankenswerterweise dargestellt: Rekordinvestitionsquote. – Bei der Ökologie sagen Sie: Ökologieschwerpunkt, Fehlanzeige. – Ich habe KULAP und alles damit Zusammenhängende wieder erklärt. Klima: Ich kann die Zahlen alle noch einmal vorlesen. Förderung des ÖPNV: eine Milliarde Euro. Allein für den Klimaschutz sind 111 Millionen Euro an Mitteln vorgesehen, und dazu kommen die ganzen Verpflichtungsermächtigungen über 130 Millionen Euro. Also, ich bitte schon einmal anzuerkennen, was hier geschieht.
(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Alexander König (CSU): Ich glaube, da gibt es noch mehr solche Länder, nicht nur die, in denen die SPD regiert!)
Ich meine deswegen, wir können uns im Ton ruhig wieder ein bisschen zurücknehmen. Wir können jetzt in aller Sachlichkeit das, was vorliegt, besprechen. Ich habe ein reines Gewissen, diesen Haushalt vorzulegen. Ja, das stimmt, er steigt tatsächlich. Der Staatshaushalt steigt um 6,3 %.
Herr Dr. Kaltenhauser, aber dass gleichzeitig die Zuweisungen an die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich hinaus steigen – das haben Sie verschwiegen. Alles, was wir in diesem Haushalt den Kommunen zukommen lassen, steigt um 7,4 % – und das, obwohl die kommunalen Steuereinnahmen in den letzten Jahren stets stärker stiegen als die des Staates.
Ich freue mich deswegen auf die Diskussionen im Haushaltsausschuss, die demnächst geführt werden. Ich möchte natürlich auch allen Rednern heute Danke sagen, die das Thema diskutiert haben. Ich danke dem Haushaltsausschuss. Ich danke dem Haushaltsausschussvorsitzenden. Ich danke der Geschäftsstelle und dem Büro des Haushaltsausschusses hier im Landtag für die Arbeit, die damit zusammenhängt. Ich danke dem Landtagsamt; jetzt kommen dann die ganzen Änderungsanträge, die gelesen werden müssen. Ich danke natürlich auch meinem Haus und meiner Beamtenschaft, die diesen Haushaltsentwurf in meinem Namen ausgearbeitet und hier aufgelegt hat.
Ich wünsche uns in den nächsten Monaten gute Beratungen. Die Schlussbefassung im Mai steht ja schon fest. Ich bin mir ganz sicher, wir werden dann in höchst friedvoller Weise alle miteinander erkannt haben, dass das ein wunderbarer Haushaltsentwurf ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zusammenfassende Stellungnahme ist nicht Teil der Aussprache. Daher sind keine Zwischenbemerkungen mehr möglich.
Nach § 148 der Geschäftsordnung sind beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe das allgemeine Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (Bayerisches Beauftragtengesetz - BayBeauftrG) (Drs. 18/17) - Zweite Lesung
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 49 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.
Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Tobias Reiß von der CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute das lang ersehnte Gesetz über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Wir schaffen damit eine gesetzliche Grundlage für die wichtige und hervorragende Arbeit, die die sieben Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Menschen in Bayern, aber durch Beratung und Unterstützung auch
für die Staatsregierung leisten. Ich möchte an dieser Stelle eingangs allen Beauftragten – den sechs Kolleginnen und Kollegen sowie dem ehemaligen Kollegen, Staatsminister a. D. Dr. Ludwig Spaenle – ganz, ganz herzlich für diese Arbeit und dieses Unterwegssein, für dieses Mitarbeiten und Einbringen neuer Ideen, für dieses Ansprechbarsein danken.
Wir verabschieden das Gesetz für die Beauftragten heute, um Rechtssicherheit zu schaffen und um Rechtsklarheit zu bekommen. Von diesen sieben Beauftragten gibt es mit dem Pflegebeauftragten, der Integrationsbeauftragten und dem Bürokratieabbaubeauftragten bereits drei Beauftragte schon länger als seit dem letzten Jahr. Der Ministerpräsident hat circa vor einem Jahr weitere vier Beauftragte berufen. Das hat jetzt bei uns im Verfassungsausschuss zu Diskussionen geführt und insgesamt ein Stück weit Zweifel wach werden lassen, ob es dazu nicht einer gesetzlichen Grundlage bedürfe oder ob das noch Teil des Selbstorganisationsrechtes der Staatsregierung sei.
Ich wäre grundsätzlich der Überzeugung, dass sich die Staatsregierung auf dem Wege ihres Selbstorganisationsrechtes natürlich Beratung und Unterstützung durch Beauftragte organisieren kann. Im Bund ist das ja üblich. Es gibt etliche Beauftragte, die ohne gesetzliche Grundlage auf der Basis dieses Selbstorganisationsrechtes der Bundesregierung berufen wurden.
Es ist aber selbstverständlich richtig und vielleicht auch im Interesse der inhaltlichen Wertigkeit der Aufgabengebiete, die den Beauftragten übertragen wurden, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, sieht die Ernennung von insgesamt sieben Beauftragten vor. Diese werden auf Beschluss des Ministerrates vom Ministerpräsidenten ernannt. Sie sind dann, soweit sie thematisch zuständig sind, in alle Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie alle sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung beratend einzubinden. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, im Ministerrat einen detaillierten Tätigkeitsbericht über ihre Tätigkeit und die Fragen, die sie inhaltlich angestoßen haben, vorzulegen. Dieser Tätigkeitsbericht wird dann auch uns, dem Landtag, zur Verfügung gestellt. Den Beauftragten wird eine Geschäftsstelle mit angemessener Personalausstattung zur Seite gestellt, damit sie ihre Aufgaben fach- und sachgerecht erledigen und auf die Anliegen, die an sie herangetragen werden, eingehen können. Die Tätigkeit an sich ist nebenamtlich. Es gibt eine Aufwandsentschädigung. Das ist formal alles im Gesetz grundgelegt.
Es gab in der Beratung auch Kritik, insbesondere was das Thema Gewaltenteilung und den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts anbelangt. Ich habe das ausgeführt. Letztlich ist es aber auch eine Frage der Wertschätzung, hier jetzt eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Die zahlenmäßige Begrenzung stellt auch sicher, dass das Thema Gewaltenteilung hier nicht in Frage steht. Die Verantwortung bleibt ja klar bei der Staatsregierung, bleibt bei den jeweiligen Ressortministerinnen und –ministern. Es ist klargelegt, dass es hier um beratende Tätigkeit geht.
Ich höre auch keinerlei Kritik an den Tätigkeitsbereichen. Die Integrationsbeauftragte kann jetzt in diesem Jahr zehnjähriges Bestehen dieser Institution des Integrationsbeauftragten feiern. Sie ruft mit den Themen Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt drei Säulen der Integration auf. Hier gibt es jetzt Ende März eine Veranstaltung. Das ist eine wichtige Aufgabe für die Staatsregierung insgesamt und für den Bayerischen Landtag.
Der Patienten- und Pflegebeauftragte vertritt insgesamt 13 Millionen Patienten, 350.000 Pflegebedürftige, Pflegekräfte und pflegende Angehörige. Das ist eine wichtige Aufgabe.
Der Beauftragte für den Bürokratieabbau, der liebe Kollege Walter Nussel, ist ja auch schon länger tätig und fühlt der Bürokratie auf den Zahn. Auf der Basis seines Vorschlags wurde jetzt schon vom Ministerrat ein Praxischeck beschlossen. Jedes neue Vorhaben und jede neue Richtlinie muss jetzt erst mal einem Check in der Praxis unterworfen werden, ob es vielleicht Probleme bei der Umsetzung gibt. Er hat einen Runden Tisch "Brandschutz" eingeführt. Hier gibt es also viele Fragen, die uns im Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder beschäftigen.
Auch die Kollegin Sylvia Stierstorfer als Beauftragte für Aussiedler versteht sich als Kümmerin, ebenso die Kollegin Gottstein, die das wichtige Thema Ehrenamt betreut. Wir wollen das Ehrenamt in Bayern stärken, attraktiv halten und diese Arbeit durch die Arbeit der entsprechenden Beauftragten auch wertschätzen.
Für den Bürgerbeauftragten ist wie für uns alle die Bürgernähe ein elementarer Baustein einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie.
Nicht zuletzt leistet Ludwig Spaenle als Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus eine wichtige Arbeit. Wir haben es gelesen: Die steigende Anzahl judenfeindlicher Straftaten fordert uns heraus.
Wir müssen ein Bewusstsein für die Menschenwürde im Alltag schaffen. Das erledigen die Beauftragten tagtäglich mit ihrer Arbeit. Ich bitte um Zustimmung dazu, dass wir ihnen dafür auch eine gesetzliche Grundlage geben.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Reiß. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, mache ich etwas, was eigentlich nicht üblich ist, nämlich einzelne Besuchergruppen zu begrüßen. Ich bin aber gerade von der Kollegin Enders darum gebeten worden. Ich begrüße die Abschlussklasse der Staatlichen Realschule Weilheim. Ich begrüße euch stellvertretend für all die jungen Leute, die dieses Parlament besuchen. Nehmt diesen Besuch zum Anlass, euch selbst für die Demokratie zu engagieren.
Dann darf ich als nächsten Redner Herrn Toni Schuberl vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN aufrufen. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Beauftragtengesetz erscheint auf den ersten Blick recht harmlos, ja fast schon nett. Wer hat etwas gegen Beauftragte? – Aber erst, wenn man es sich genauer anschaut, erkennt man den Systembruch, der darin vorgesehen ist. In Artikel 43 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung ist die Zahl der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung auf höchstens 18 begrenzt. Das wurde aus gutem Grund gemacht. 1998 haben alle drei Fraktionen des Bayerischen Landtags, die CSU, die SPD und die GRÜNEN, diese Regelung in die Verfassung aufgenommen. Grund dafür war, dass es eine Verlagerung des Machtverhältnisses zur Staatsregierung gab. Ich zitiere aus dem damaligen Gesetzentwurf:
Der Grundsatz der Gewaltenteilung zählt zu den elementaren Verfassungsnormen. Sein Sinn besteht darin, daß die Organe der Legislative, Exekutive und Judikative sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen. […] Keine Gewalt darf ein in der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über die anderen Gewalten erhalten und jeder Gewalt muß die zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderliche Zuständigkeit gewährleistet sein. Dieser
Grundsatz findet sich in der Verfassungswirklichkeit nicht uneingeschränkt. So hat die Exekutive gegenüber der Legislative an Gewicht gewonnen.
"Aktionseinheit" zwischen Regierung und sie tragenden Parlamentsfraktionen ist Verfassungswirklichkeit. Die Rechte des Parlaments und seine Wirkkraft bedürfen der Stärkung.
Eine der Maßnahmen, die damals zur Lösung dieses Problems ergriffen wurden, war die Begrenzung der Zahl der Mitglieder der Staatsregierung auf ein Zehntel der Zahl der Abgeordneten. Gleichzeitig wurde der einzige Beauftragte, den es damals gab, nämlich der Beauftragte für den Datenschutz, nicht mehr von der Staatsregierung bestimmt, sondern vom Landtag gewählt. Dieses Problembewusstsein von damals fehlt Ihnen heute.
Während die Staatsregierung in einer Antwort auf eine Anfrage zum Plenum vom 15. Mai 2018 noch behauptete, die unbegrenzte Bestellung von Beauftragten sei als Teil der Selbstorganisation der Staatsregierung ein Ausfluss der Gewaltenteilung und eben kein Verstoß dagegen, schreiben Sie nun in der Gesetzesbegründung, dass die zahlenmäßig strikte Begrenzung von Abgeordnetenberufungen Ausdruck der – so wörtlich – "zu wahrenden Kontrollfähigkeit des Landtags einerseits […] sowie der Anerkennung der von der Verfassung für die Staatsregierung festgelegten Höchstzahl an Mitgliedern andererseits" sei.
Na also! Sie erkennen wenigstens schon einmal das Offensichtliche an. Die Einsicht, dass es sich tatsächlich um einen Eingriff in die Gewaltenteilung handelt, zeugt schon einmal von einer zumindest teilweise vorhandenen Lernfähigkeit Ihrerseits. Es besteht aber noch Luft nach oben, denn Sie sehen diesen Eingriff als vertretbar an. Wir nicht!
Nicht nur die Verfassung, sondern auch das Abgeordnetengesetz will die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen. In Artikel 29 Satz 1 heißt es: "Ein Beamter mit Bezügen kann nicht Mitglied des Bayerischen Landtags sein." Warum wird wohl die Bezahlung als Beamtin oder Beamter als unvereinbar mit der Tätigkeit als Abgeordneter angesehen? – Weil Abgeordnete nicht von der zu kontrollierenden Staatsregierung bezahlt werden dürfen. Dabei ist es egal, wie man diese Bezahlung bezeichnet, ob als Bezüge oder als Amtsentschädigung. In den Verhaltensregelungen für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags steht in Nummer I 2, dass entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, zum Beispiel Beraterfunktionen, angezeigt und veröffentlicht werden müssen, denn es könnte ein Interessenskonflikt vorliegen. Auf der Website des Landtags findet man nur bei Walter Nussel und Klaus Holetschek bei den veröffentlichungspflichtigen Angaben einen Hinweis auf die Tätigkeit als Beauftragte. Bei allen anderen Beauftragten fehlt ein solcher Hinweis. Das sollte noch ergänzt werden. Offensichtlich fehlt bei den Beauftragten auch das Gespür für dieses Problem.