Protocol of the Session on May 11, 2022

Hören Sie mich?

Wenn Sie lauter und in das Mikrofon sprechen, wird es leichter.

Herr Swoboda, sprechen Sie bitte in das Mikrofon.

Mir ist nicht klar geworden, wieso Sie die Privilegierung der Ukraine-Flüchtlinge genau in diesem Punkt so hervorheben wollen. Herr Schuberl hat doch eigentlich deutlich gemacht, dass das eindeutig eine Diskriminierungshandlung ist. Sie begründen es damit, dass die EU glaubt, es sei gut, wenn wir Ukraine-Flüchtlinge bevorzugten; deshalb schließen Sie sich an. Aber Sie als FREIE WÄHLER stützen ja auch die Bayerische Staatsregierung. Jetzt geht es darum, was die Bayerische Staatsregierung künftig machen soll. Warum dehnen Sie die Regelung nicht auf alle Flüchtlinge aus, egal aus welchem Grund sie hier sind? Wenn sie anerkannt wurden, sind sie auch zu Recht hier. Warum soll nur ein kleiner Teil in den Genuss dieser Regelung kommen? Das verstehe ich nicht. Können Sie das näher darstellen?

Herr Swoboda, ich sehe hier wirklich einen Differenzierungsgrund. Die Ukraine liegt vor unserer Haustüre, ist der EU

also sehr nahe. Der Überfall durch Putin rechtfertigt auch Sondermaßnahmen. Wir alle sollten uns, wie gesagt, darum bemühen, die Ukraine zu stützen. Das tut ganz Europa. Das tut die Bundesrepublik. Das tut die Bundesregierung. Dem sollten wir in Bayern uns nicht verschließen. Ich sehe jedenfalls keine Benachteiligung.

Wenn man andersherum eine neue Regelung in Bezug auf das Hochschulrecht – oder was auch immer – herbeiführen möchte, dann kann man hier einen gesonderten Gesetzentwurf einbringen. Mit einem Huckepackverfahren jedoch hätte das dann nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Christoph Maier von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was die Staatsregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen dem Hohen Haus heute zur Entscheidung vorlegen, ist ein Paradebeispiel für die Verachtung des Parlamentarismus und der parlamentarischen Entscheidungsfindung. Ein ganzes Bündel unterschiedlichster Vorhaben soll heute gemeinsam durch das Parlament gejagt werden. Vordergründig geht es um den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Hinterlegungsgesetz. Dann fiel der Staatsregierung allerdings ein, dass man das Gesetzgebungsverfahren nutzen könnte, um einen Sonderstatus für sogenannte ukrainische Studenten an Hochschulen einzuführen. Hatte schon dieser Änderungsantrag rein gar nichts mit dem Hinterlegungsgesetz zu tun, setzt die Regierungskoalition dem Ganzen noch die Krone auf: De facto planen die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN heute nicht weniger als einen haushalterischen Staatsstreich.

(Lachen bei der CSU – Zuruf von der CSU: So ein Schmarrn! – Zuruf des Ab- geordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Denn mit ihrer sogenannten Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften soll für die nächsten Jahre eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, um finanzielle Leistungen im Zuge der UkraineKrise über juristische Personen des Privatrechts abzuwickeln.

Ich zitiere aus Ihrer Begründung:

Es ist sachgerecht, für die Abwicklung solcher Hilfen auch Privatunternehmen einsetzen zu können.

Denn:

Art. 44 Abs. 3 BayHO erlaubt Beleihungen nur für die Abwicklung von Zuwendungen, nicht aber für Billigkeitsleistungen.

Das bedeutet im Klartext, dass für die Dauer des Gesetzes so gut wie jeder Verein, jedes Unternehmen und jede Genossenschaft finanzielle Mittel unseres Landes im hoheitlichen Auftrag verwalten und vergeben kann und dass Hilfsgelder über private Unternehmen quasi frei verteilt werden können. Dafür nutzen Sie die UkraineKrise und die damit zusammenhängenden Hilfsleistungen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Freifahrtschein für Korruption und Veruntreuung. Aus guten Gründen war diese Form der Verteilung von Steuergeldern bisher ausgeschlossen. Mit Ihrer vorgeschobenen Begründung, dass es angesichts weiterer Hilfspakete möglicherweise zu einer Antragsflut kom

men könnte, lassen wir Sie aber nicht so einfach davonkommen. Denn dass ein solches Vorhaben, die Beleihung von Privatunternehmen, keine allzu gute Idee ist, zeigen die überteuerten Maskengeschäfte in München und Berlin, der Antragsmissbrauch mit den Testzentren und natürlich Ihre unzähligen Amigoaffären in Bayern, für die es gar nicht genug Untersuchungsausschüsse geben kann.

(Beifall bei der AfD)

Was aber schon sachpolitischer Irrsinn ist, ist verfahrenspolitisch die höchste Form der Missachtung des Parlamentarismus. Ich habe es bereits angesprochen. Denn der Antrag zur Auszahlung der Hilfsgelder wurde bei der Endberatung zur Änderung dieses Hinterlegungsgesetzes im Verfassungsausschuss als Tischvorlage eingebracht. Die zuständigen Fachausschüsse hatten somit keine Möglichkeit, den Antrag sachgerecht zu behandeln und zu beraten. Das zeigt, was die Regierungsfraktionen tatsächlich von der fachlichen Arbeit und der parlamentarischen Beratung hier halten: nämlich nichts.

Wir lehnen sämtliche Änderungsanträge zum neuen Hinterlegungsgesetz ab. Die sinnvollen Änderungen im Hinterlegungsgesetz selbst begrüßen wir. Wegen der gewählten Verfahrensweise können wir dem Gesetzentwurf im Gesamten nicht zustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Herr Maier, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es gibt noch eine Zwischenbemerkung von der Kollegin Petra Guttenberger, CSU.

Sehr geehrter Herr Kollege Maier, ist Ihnen bekannt, dass beliehene Unternehmer ein Verfahren bis zur Beleihung durchlaufen? Sie vermitteln hier den Eindruck, als würde jetzt dann jeder die Gelder verteilen können, was nicht der Fall ist. Sie vergleichen hier Äpfel mit Glühbirnen. Sie erheben den Vorwurf der Korruption ungeachtet dessen, dass es hier eines besonderen Beleihungsverfahrens bedarf. Haben Sie den Eindruck, dass die derzeitig bestehenden beliehenen Unternehmer wie TÜV oder DEKRA hier korrupt handeln? Ich persönlich habe diesen Eindruck nicht. Ich habe auch keinen Grund, daran zu zweifeln, dass andere, die ein entsprechendes Beleihungsverfahren durchlaufen haben, dies nicht auch nach Recht und Gesetz und ordnungsgemäß abwickeln.

(Ulrich Singer (AfD): Sie behaupten auch, dass TÜV und DEKRA alles richtig machen, Frau Kollegin!)

Geschätzte Kollegin, bei TÜV und DEKRA haben wir jahrzehntelange Erfahrungen mit den entsprechend Beliehenen. Jetzt schaffen Sie zusätzliche Beleihungsmöglichkeiten, und wir wissen noch nicht, wer denn alles beliehen werden soll. Wenn man sich die Mehrheiten im Parlament und in der Bundesregierung so ansieht, dann muss man wirklich befürchten, dass ein Beliehener jeder sein kann, der es gut mit Menschen meint und Gelder gut verteilen kann. Insofern sehe ich größte Gefahren, dass gewisse Organisationen von heute auf morgen als Beliehene auftauchen, die zum Beispiel ganz bestimmte Interessen vertreten, die zum Beispiel der Flüchtlingsindustrie nützen, die sich in besonderem Maße Humanität auf die Fahnen geschrieben haben und sich in dem Moment selber die Taschen vollstopfen können. Das ist eben dann intransparent. Hätten Sie die im Parlament vorgesehene Vorgehensweise gewählt, dass das komplett durch die Ausschüsse geht, mit Erster und Zweiter Lesung, dann hätten wir Ihnen das auch abgenommen. Aber so ist das einfach intransparent, und wir können Ihnen nicht vollständig vertrauen.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Kollege Volkmar Halbleib von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Staatsstreich-Fantasien der AfD und vom Herrn Maier sage ich jetzt nichts; auch nicht zur Wortwahl von der "Flüchtlingsindustrie". Sie sprechen für oder besser gegen sich.

Vielleicht ein paar Worte zu dem Gesetz: Wir haben ja zwei Teile. Ein Teil ist der Justizteil. Der andere Teil ist der Hochschulteil. Von daher haben wir heute zum zweiten Mal die Behandlung des Hochschulgesetzes. Beim Justizteil stimmen wir eigentlich zu und wollen das auch hier zum Ausdruck bringen, weil eine längst überfällige Digitalisierung auch in diesem Bereich gesetzlich normiert und zuverlässig geregelt wird. Leider fand der aus unserer Sicht eigentlich sinnvolle Änderungsantrag, der Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer aufgreift und diesen Organen der Rechtspflege größeren Handlungsspielraum einräumt, keine Mehrheit im Rechts- und Verfassungsausschutz. Wir unterstützen diese Idee weiterhin, verschließen uns aber den digitalen Neuerungen bei der Hinterlegung nicht und verweigern letztendlich diesem Gesetzesteil unsere Zustimmung nicht.

Anders sieht es mit den Anträgen im Huckepackverfahren aus. Bei Artikel 19a gehen wir mit. Ich will übrigens auch noch mal was zum Huckepack- oder zum Omnibusverfahren sagen. Grundsätzlich ist das ein zulässiges Mittel und auch eine gute Möglichkeit, zwingende aktuelle Dinge mit in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Speziell die Frage der Flüchtlinge und der Hochschulen muss natürlich idealerweise schnell geregelt werden. Da geht es uns weniger um die Form als um den Inhalt. Dazu gibt es durchaus kritische Anmerkungen. Zu denen komme ich gleich. Dem Artikel 19a können wir zustimmen.

Das grundsätzliche Problem des Huckepack-Antrags aus dem Bereich des Hochschulrechts ist einfach der inhaltliche Vorschlag von CSU und FREIEN WÄHLERN, hier nur Flüchtlinge aus der Ukraine zu erfassen. Ob der Änderungsantrag der GRÜNEN die richtige Antwort war, weil er nicht von Flüchtlingen allgemein spricht, sondern den Flüchtlingsbegriff meidet und von Migrantinnen und Migranten spricht, was natürlich – jeder weiß das – ein ganz großer Begriff ist, ist die Frage. Ob das der Sache gedient hat? – Ich würde nach wie vor die Forderung aufrechterhalten, dass alle Flüchtlinge eine entsprechende Möglichkeit haben müssen bzw. allen Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden muss, auch für andere Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern Entsprechendes anzubieten. Ich glaube, dafür spricht sehr viel. Das Beispiel des syrischen Flüchtlings, der auch von Putins Bomben vertrieben wurde und als Flüchtling hierher nach Deutschland gekommen ist, zeigt das schon deutlich. Auch die Abgrenzung ukrainischer Flüchtlinge von russischen Flüchtlingen, die vor Putins Allmachtfantasien im innerstaatlichen Bereich flüchten, oder von Flüchtlingen aus Moldawien oder aus Teilbereichen Polens ist, glaube ich, schwierig und die sollten wir uns tatsächlich noch mal überlegen.

Meine an die Regierungsfraktionen gerichtete Bitte wäre, sich zu überlegen, ob dieses Element der Liberalitas Bavariae und auch der Respekt vor den Hochschulen sowie letztendlich der Respekt vor dem einzelnen Flüchtlingsschicksal nicht dazu führen müssten, dass wir die Regelung, die heute wohl mehrheitlich beschlossen wird, noch mal auf den Prüfstand stellen. Wir bedauern sehr, dass CSU und FREIE WÄHLER nicht über ihren Schatten springen konnten.

Frau Kollegin Guttenberger, die Massenzustrom-Richtlinie der EU mag für alles herhalten. Aber für die Differenzierung, wer an den Hochschulen Unterstützung be

kommt oder wem die Hochschulen Unterstützung gewähren können, taugt sie tatsächlich nicht.

(Beifall bei der SPD)

Das ist an den Haaren herbeigezogen. Deswegen enthalten wir uns auch, weil wir uns da mehr gewünscht hätten. Aber ich habe noch mal die Bitte – wir haben das Hochschulgesetz noch mal in der gesetzgeberischen Beratung –, tatsächlich eine Lösung zu finden, die allen Flüchtlingen das Angebot der Hochschulen ermöglicht, die aber vielleicht auch ein Signal an die Hochschulen ist, –

Herr Abgeordneter, denken Sie an Ihre Redezeit?

– Ja – dass die Hochschulen auch entsprechende Mittel bekommen und dass man über die Frist – drei Jahre nach Einreise und eine Entfristung – auch noch mal gemeinsam nachdenkt. Ich glaube, das haben auch die anderen Flüchtlinge verdient.

Herr Abgeordneter, Sie haben noch mal Redezeit bekommen!

Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten und werden das Hochschulgesetz dafür nutzen, Weiteres zu debattieren.

(Beifall bei der SPD)

Der Kollege Schuberl hat eine Zwischenbemerkung. Sie hätten gar nicht so viel überziehen müssen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das hätten Sie mir gleich sagen müssen!)

Herr Schuberl, bitte.

Herr Kollege Halbleib, ich wollte es nur ganz kurz klarstellen, weil Sie gesagt haben, dass wir die Gruppe mit dem Begriff "Migrantinnen und Migranten" so riesig gemacht hätten. Diesen Begriff haben wir aus dem CSUGesetz abgeschrieben, aus dem Bayerischen Integrationsgesetz, wo es in Artikel 8 "Migrantinnen und Migranten" hieß; dort ist das auch definiert: Es sind eben nur Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsrecht in Bayern.

Weil wir die grundsätzliche Befristung der Regelung abschaffen wollen, haben wir in unseren Gesetzentwurf eine Einzelfallbefristung geschrieben. Migrantinnen und Migranten können diese Kurse, die auf zwei Jahre beschränkt sind, nur innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland beginnen. Damit haben wir auch die Befristung von fünf Jahren, aber eben für jede Person einzeln; dann kann es eine Daueraufgabe werden. Es ist aber nicht so, dass jemand das nach zwanzig Jahren immer noch nutzen kann, bloß weil er irgendwann einmal ein Flüchtling war.

Ich spreche mich auch überhaupt nicht gegen den Status von Migrantinnen und Migranten in einem solchen Gesetz aus; ich glaube, es wäre auch interessant, das ins Hochschulgesetz zu bringen. Sie haben aber CSU und FREIEN WÄHLERN die Ablehnung relativ einfach gemacht, indem Sie nicht den Flüchtlingsbegriff verwendet und ihn auf alle Flüchtlinge mit den gleichen Anforderungen übertragen, sondern einen anderen Begriff mit anderen rechtlichen Kategorisierungen gewählt haben.

Insofern haben Sie dieser Seite des Hauses die Zustimmung erschwert oder es ihr zumindest erleichtert, Ihren Vorschlag abzulehnen. Vielleicht kann man beim nächsten Mal noch stärker auch auf diesen Aspekt achten, weil es dann vielleicht besser durchzusetzen gewesen wäre. Deswegen lautet meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, in der neuen Runde beim Gesetzgebungsverfahren zum Hochschulgesetz noch einmal nachzujustieren.