Protocol of the Session on May 11, 2022

Kollege, du und ich haben davon profitiert. Was ist mit einem mathematischen Modell, wenn man aus einem Landkreis rausgeht und irgendeine beliebige Gemeinde hinzufügt? – Ich glaube, da hat keiner aus dem Nachbarlandkreis in der Kommunalpolitik, beim Roten Kreuz oder in anderen Institutionen gearbeitet. Es fehlt auch der Bekanntheitsgrad. Deshalb spricht auch verdammt viel dafür, dass die Identität zwischen dem Stimmkreis und dem Landkreis, mit Abweichungen natürlich, möglich ist. Wie wir gehört haben, war unter den Gutachtern einer, der ein tolles mathematisches Modell entwickelt. Mathematisch absolute Gerechtigkeit erreichen zu wollen, das ist richtig, aber wir haben andere Prinzipien. Der Kollege Taubeneder hat ja erwähnt, dass die Stimmkreiskontinuität über die Jahre hinweg wichtig ist, dass die Deckungsgleichheit wichtig ist.

Für ganz fair halte ich es auch nicht, von einem "XXL-Landtag" zu sprechen. Auch das haben die Gutachter klar zum Ausdruck gebracht: Die Zahl der Mandate ist seit der ersten Landtagswahl im Wesentlichen gleich geblieben. Ihre Zahl bewegte sich immer im Rahmen zwischen 180 und 210. Auch wenn es 220 Mandate werden, ist zu berücksichtigen, dass sich seit der ersten Landtagswahl die Zahl der Wahlberechtigten verdoppelt hat. Dann ist es kein "XXL-Landtag", sondern eine adäquate Vertretung. Deshalb bitte ich, dem Entwurf der Staatsregierung zuzustimmen und den Entwurf der FDP abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Nächster Redner: der Abgeordnete Christoph Maier von der AfD-Fraktion

(Beifall bei der AfD)

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung der Gesetzentwürfe der FDP sowie der Staatsregierung befasst sich das Hohe Haus mit einem Thema, das den Kern der demokratischen Repräsentation und somit die Legitimität des Regierungshandelns begründet. Wer letztendlich im Parlament sitzt, das entscheidet zwar der Wähler, doch die gesetzlichen Grundlagen gibt das bayerische Landeswahlgesetz vor. Dieses Landeswahlgesetz schafft der Bayerische Landtag, also wir. Die Abgeordneten in diesem Hohen Haus können damit auf das Zustandekommen des nächsten Bayerischen Landtags einen gewissen Einfluss nehmen. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, muss jede Debatte zur Änderung des Landeswahlgesetzes mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geführt werden.

Gerade diese Ernsthaftigkeit lassen FDP, GRÜNE sowie CSU und FREIE WÄHLER hier vollständig vermissen. Dafür spricht allein schon der Verfahrensablauf: Die GRÜNEN beantragten eine Sachverständigenanhörung zur Verbesserung des Landtagswahlverfahrens, und zwar so kurzfristig, dass eine tatsächliche Änderung bis zur nächsten Landtagswahl im Herbst 2023 nicht mehr vernünftig realisierbar ist. Das hält wiederum die FDP sowie die CSU und die FREIEN WÄHLER nicht davon ab, ihre Gesetzentwürfe bereits vor den Ergebnissen dieser Sachverständigenanhörung zu formulieren und sozusagen den Expertenrat vollständig zu ignorieren.

Und was machen die GRÜNEN, die tatsächlich eine Anhörung beantragt und initiiert haben? – Sie können aus dem Expertenrat jedenfalls keine Erkenntnisse ziehen und bringen noch nicht einmal einen eigenen Gesetzentwurf ein.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Das stimmt doch nicht! Diesen Donnerstag im Verfassungsausschuss!)

Das zeigt mir: Hier wird ein demokratiepolitisches Kernthema dem machtpolitischen Kalkül geopfert, indem die gesamten Beratungen zum Landeswahlgesetz nur zum Schein geführt werden.

(Beifall bei der AfD)

Dem Wahlvolk soll Aktivität suggeriert werden, wo in Wirklichkeit Inaktivität vorliegt.

Gemäß einer Umfrage aus dem Januar 2022 lehnen drei Viertel der bayerischen Bevölkerung eine weitere Vergrößerung des Landtags ab. Schlussendlich möchten aber weder die Regierungsfraktionen noch die Systemopposition in der Frage der angemessenen Repräsentation des bayerischen Volkes hier ernsthaft etwas verändern. Das ist für mich persönlich die wirkliche Erkenntnis nach mehrstündiger Sachverständigenanhörung und Beratung im Verfassungsausschuss.

Zu den Gesetzentwürfen im Einzelnen: Es ist enttäuschend, dass die FDP – gerade die FDP, die hier so großspurig eine weitere Vergrößerung des Landtags ablehnt und davor warnt – selbst nur einen halbherzigen Änderungsvorschlag einbringt; denn diese Änderung würde lediglich dazu führen, dass am Ende nur eine gerichtliche Entscheidung endgültige Rechtssicherheit darüber bringen könnte, ob der neue und damit kurzfristige Zuschnitt der Stimmkreise überhaupt verfassungskonform sein kann. Die Einwendungen wurden vorgetragen; es gibt verfassungsrechtliche Grundsätze, die bei Änderung eines Stimmkreiszuschnittes zwingend zu beachten sind.

Wir als AfD wollen die Bemessungsgrundlage nicht an der Anzahl der deutschen Hauptwohnungsbevölkerung festmachen, sondern auf die wahlberechtigte deutsche Hauptwohnungsbevölkerung abstellen, denn einzig das kann repräsentativ sein. Das ist dann auch die wesentliche Änderung, die der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht.

Daneben ist an diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu begrüßen, dass der Stimmkreisbericht als Landtagsdrucksache veröffentlicht werden soll. Das schafft zusätzliche Transparenz – zusätzliche Transparenz, die für die Fraktion der GRÜNEN offensichtlich nicht notwendig ist, denn sonst würden sie sich diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht so widersetzen.

Im Ergebnis lehnen wir den Gesetzentwurf der FDP ab. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung können wir nicht zustimmen; hierzu enthalten wir uns. Für die Zukunft bitte ich die Repräsentanten hier im Bayerischen Landtag, dieses Hohe Haus mit Scheindebatten zu verschonen und dann wirkliche Debatten zu führen, wenn maßgebliche Änderungen anstehen.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner: der Kollege Horst Arnold von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Änderung des Wahlrechts steht jetzt an; 2023 wird der Landtag und werden die Bezirkstage neu gewählt. Deshalb braucht es jetzt verlässliche Regelungen. Die nunmehr beginnenden Nominierungsversammlungen in den Parteien orientieren sich schließlich an diesem Gesetz, und das heißt für uns: Wir müssen tatsächlich Nägel mit Köpfen machen.

Die Erste Lesung dieses Gesetzentwurfs fand vor der Anhörung am 31.03. statt, und bereits nach der Anhörung hat sich die Erkenntnis ergeben, ob man nun einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen macht oder nicht, dass diese vor

geschlagene gesetzliche Regelung allenfalls die Herausforderungen der jetzt anstehenden Wahl stemmen wird, dass aber die Lösung genau der Probleme, die noch auf uns zukommen werden, die in der Anhörung detailliert beschrieben worden sind, der nächsten Legislatur vorbehalten bleiben, ordentlich geregelt zu werden, also eine permanente Herausforderung bleibt, die mit dem heutigen Tag und dem heutigen Beschluss keinesfalls abzuhaken ist. In der nächsten Legislaturperiode ist also zeitiger, intensiver an die Sache heranzugehen; denn der Ärger, der durch die Umstrukturierung möglicher Stimmkreiszuschnitte erzeugt wird, zeichnet sich ab. Das muss demokratisch, fair und offen besprochen werden, und tatsächlich mit der notwendigen Transparenz.

Tatsächlich – und das ist auch der Blick in die Zukunft – wird auch eine Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig sein, wenn wir es mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 ernst meinen, was zumindest auf Bundesebene mittlerweile Beschlusslage ist, dass es umgesetzt werden soll – es sei denn, wir sind Sezessionisten und sagen, das machen wir nicht.

Einige Teile dieses Hauses sind erpicht darauf, Stimmkreise anders zuzuschneiden, 70 als Minimum festzusetzen. Auch das müsste in der Bayerischen Verfassung geändert werden.

Die Irritationen im Vorfeld, insbesondere in der Oberpfalz, wo eine angedachte Stimmkreisänderung einen Truppenübungsplatz durchzieht – ein Truppenübungsplatz für schwere Artillerie, der diesen neuen Stimmkreis durchkreuzen würde –, geben uns Anlass, diesbezüglich genau darüber nachzudenken, was Kontinuität und Sinnhaftigkeit solcher Zuschnitte angeht. Das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit den Bürgermeisterinnen und Gemeinderäten muss diesbezüglich geführt werden.

Die Umstellung, die in diesem Gesetz bei der Berechnung der Stimmkreise vorgenommen wird, von der Ermittlung der Einwohnerzahl bis hin zur Anzahl der wahlberechtigten Personen, ist verfassungsgemäß. Sowohl nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wird sie sozusagen als Regel festgesetzt. Das kann aber nicht bedeuten, dass wir uns über die Situation hinwegschummeln, dass in manchen Bereichen unseres Landes tatsächlich zu wenig Bevölkerung ist; das werden wir spätestens in der nächsten Legislatur sehen. Da bedarf es zuverlässiger Statistiken, um auf diese Herausforderung einzugehen.

Dieser Gesetzentwurf enthält aber für uns als SPD, die wir unter Wilhelm Hoegner von Anbeginn an immer direkte Demokratie in dieser Verfassung etabliert haben, einen Punkt, der uns nicht behagt – ich habe das bereits in der Ersten Lesung angesprochen –: Das ist der Artikel 73 Absatz 5. Was heißt das? – Wenn ein Volksbegehren vom Landtag abgelehnt werden sollte, können die Antragsteller beantragen, dass dieser Beschluss des Bayerischen Landtags vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft wird. Das war bislang nach der Gesetzgebung ohne Frist möglich. Eine Fristsetzung erscheint auch uns zur Beschleunigung der politischen Abläufe sinnvoll und angemessen. Aber die Frist von vier Wochen bzw. einem Monat, die Sie hier vorsehen, erscheint uns zu kurz. Wir wissen, dass Volksbegehren häufig nicht nur von Einzelpersonen eingebracht werden, sondern von Vereinigungen, die ihrerseits wiederum demokratisch legitimiert sind und im Rahmen ihrer demokratischen Verfasstheit über diese Entscheidung auch Beschlüsse fassen müssen. Mit der Frist von einem Monat nach der Ablehnung durch den Bayerischen Landtag bringen Sie diese Antragsteller in die Bredouille. Der Druck erscheint uns als zu groß. Wir wollen, dass sich diese Frist auf drei Monate beläuft. Das ist eine angemessene Frist, in der auch nichts kaputtgeht – im Gegensatz zu

der vorhergehenden Regelung, wonach eine Anrufung des Verfassungsgerichts unbefristet möglich war.

Meine Damen und Herren, die FDP hat mit ihrem Gesetzentwurf ebenfalls Dinge angesprochen, die in der Zukunft liegen, Soll- und Kann-Vorschriften insoweit zu thematisieren. Das ist ein Antrag, der natürlich die derzeitigen Verhältnisse berücksichtigt, aber konkret in der Zukunft zu regeln ist. Deswegen werden wir uns bei dem Gesetzentwurf, den Sie heute hier vorlegen, der Stimme enthalten, denn er bringt uns in diesem Bereich nicht weiter. Wir werden uns, auch wegen dieses Punkts der direkten Demokratie, bei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung enthalten. Wenn in diesem Bereich schon Fristen gesetzt werden, dann sollen sie auch im Sinne der direkten Demokratie gesetzt werden.

Insgesamt müssen wir uns den Herausforderungen stellen. Allenthalben wird bekundet, dass die Dinge in Ordnung gehen und alles passt. Häufig liegt der Teufel aber im Detail. Es ist auch nicht zu verkennen, dass Stimmkreise häufig rein zufällig, nach dem Bedürfnis der dort existierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber, zugeschnitten werden. Auch das muss man deutlich kommunizieren. Wir werden das im Auge behalten. In dem Fall Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen, ist schwierig, aber es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ich glaube deshalb, dass die Wahlen 2023 auch mit diesem Gesetzentwurf zu bewältigen sind.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat nun für die Staatsregierung Herr Staatsminister Joachim Herrmann.

Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes sind allen voran zwei Änderungen von Bedeutung. Zum einen wollen wir die Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und für die Stimmkreiseinteilung ändern und künftig nicht mehr auf alle deutschen Einwohner, sondern nur noch auf die wahlberechtigte deutsche Bevölkerung abstellen. Damit setzen wir die aktuelle verfassungsgerichtliche Rechtsprechung um, die auch von vielen anderen Ländern so umgesetzt wird, wonach aus Gründen der Wahlrechtsgleichheit grundsätzlich an die Träger des Wahlrechts angeknüpft werden soll.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des mathematischen Berechnungsverfahrens vor, das sowohl für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise als auch für die Ergebnisermittlung in den Wahlkreisen zur Anwendung kommt. Künftig sollen die notwendigen Berechnungen nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers erfolgen. Damit gleichen wir das Landeswahlrecht in diesem Punkt auch an das Bundeswahlrecht an. Auch im Kommunalrecht haben wir bei der letzten Novellierung schon auf dieses Wahlrecht umgestellt. Das ist das Verfahren, das inzwischen insgesamt die breiteste Anwendung in Deutschland sowohl auf Bundes- wie auch auf Landes- und auf kommunaler Ebene findet. Ich denke, das hat auch insgesamt eine breite Unterstützung.

Der Verfassungsausschuss hat Ende März eine Sachverständigenanhörung zum Thema "Verbesserung des Landtagswahlverfahrens" durchgeführt. Im Ergebnis hat diese Anhörung gezeigt, dass wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die richtigen Schritte zur Fortentwicklung des Landeswahlgesetzes gehen. Weitere Änderungen sind nicht geboten. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, wie er Ihnen vorliegt, zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zuerst lasse ich über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auf der Drucksache 18/19045 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der FDP zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU und die AfD sowie der Abgeordnete Raimund Swoboda (fraktionslos). Bitte Stimmenthaltungen anzeigen! – Das sind die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Als Nächstes stimmen wir über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes auf der Drucksache 18/21545 ab. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/21545 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden und zugleich endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 18/22469. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juni 2022" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/22469.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie die FDP-Fraktion und der Abgeordnete Raimund Swoboda (fraktionslos). Stimmenthaltungen bitte anzeigen! – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion der AfD. – Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf mit der oben genannten Maßgabe seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich ebenfalls in dieser Form anzuzeigen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDPFraktion sowie Herr Abgeordneter Raimund Swoboda (fraktionslos). Bitte Stimmenthaltungen anzeigen! – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion der AfD. – Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes (Drs. 18/21092) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Elektronische Einreichung von Originaldokumenten im Hinterlegungsverfahren vereinfachen (Drs. 18/22102)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Robert Brannekämper, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alex Dorow u. a. (CSU) , Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Hubert Faltermeier u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 18/22291)

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Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Förderangebote an Hochschulen für alle - keine zwei Klassen bei Geflüchteten (Drs. 18/22390)

und