Protocol of the Session on May 11, 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 114. Vollsitzung des Bayerischen Landtags und freue mich, dass ich dieses Mal einem Kollegen zum runden Geburtstag nachträglich ganz herzlich gratulieren darf. Lieber Kollege Ritter, alles Gute! Sie haben am 8. Mai gefeiert. Alles Gute im Namen des Hohen Hauses!

(Allgemeiner Beifall)

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, weise ich darauf hin, dass wir nach Tagesordnungspunkt 4, also nach der Bestätigung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesgesundheitsrat, die Wahl eines Mitglieds für das Parlamentarische Kontrollgremium sowie die Wahl eines Maßregelvollzugsbeirates durchführen. Beide Wahlen finden mit Namenskarte und Stimmzettel statt. Denken Sie bitte deshalb daran, Ihre Stimmkartentasche aus Ihrem Fach zu holen.

Darüber hinaus gebe ich bekannt, dass Tagesordnungspunkt 15, Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Lieferengpässen von Arzneimitteln entgegenwirken!", von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Die Einzelberatung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulrich Singer, Andreas Winhart, Roland Magerl u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (Drs. 18/22388) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Kollegen Roland Magerl das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Schliersee ging es los. In einem Altenheim kamen Menschen zu Schaden, weil ein Betreiber zu lange ungeahndet handeln konnte, wie er wollte. In Augsburg schließlich dann dasselbe, bis die Aufsicht einschritt und das Seniorenheim letztendlich schloss.

Wir haben im Ausschuss und unter den Fachpolitikern bereits diskutiert, wo denn die Probleme liegen. Ein Hauptproblem dabei war, dass Aufsicht und Beratung in einer Stelle gebündelt sind, nämlich bei den FQA, den zuständigen Fachstellen. Sprich: Die Stelle, die sanktioniert und das Haus am Ende schließt, ist auch die Stelle, die vorher beraten soll, wie die Qualität besser werden könnte – ein Umstand, der fatal ist und sicher auch schon oft genug eintrat, weil es durchaus zu Interessenkonflikten kommen kann.

Nun ist bekannt, dass sich das Ministerium dieses Problems annehmen will, aber: Wir wissen doch alle, wie lange es dauert und dass am Ende meist bürokratisch hoch komplizierte Lösungen herauskommen, vielleicht sogar neue Fachstellen, die neben der FQA aktiv sind – oder, oder, oder.

Zudem ist das ein dringendes Problem. Keiner von uns weiß, wo in Bayern vielleicht gerade ähnliche Probleme aufkeimen, vor allem in Post-Corona-Zeiten, in

denen viele Pflegekräfte auch in den Pflegeeinrichtungen ihren Job an den Nagel gehängt haben, weil man ihnen eine völlig sinnfreie Impfpflicht vor die Nase setzte.

Deshalb stellen wir heute in Erster Lesung unsere durchaus pragmatische Lösung vor, um dem Missstand schnell zu begegnen. Wir erweitern dabei das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz um einen Artikel, der festschreibt, dass Aufsicht und Mängelanordnung von der Beratung zu trennen sind. Wir machen dies dadurch, indem wir einfach die räumliche Zuständigkeit verändern.

Für die Beratung im eigenen Gebiet ist die eigene FQA zuständig; die Aufsicht und Mängelanordnung macht aber die FQA des Nachbarlandkreises bzw. der Nachbarstadt. So erzeugen wir schnell eine einfache Lösung, die in der Summe in ganz Bayern auch keinen Mehraufwand verursacht, da jede Einrichtung weiterhin einer FQA zugewiesen ist, von höheren Fahrtkosten bei Vor-Ort-Terminen einmal abgesehen. Natürlich wird hier ein Austausch zwischen den Stellen stattfinden, aber ähnlich wie bei Vorfällen bei der Polizei, bei denen eine andere Inspektion ermittelt, sorgen wir hier mit einfachen Mitteln für eine Auflösung von Interessenkonflikten.

Zudem verändern wir die Sanktionsmöglichkeiten dadurch, dass schneller eingegriffen werden soll und dass die Möglichkeit der Einsetzung einer kommissarischen Leitung zeitlich enger gefasst wird. Auch wird der zeitliche Horizont bei Betriebsuntersagungen enger gefasst. So muss sichergestellt werden, dass bei Mängeln schneller und auch härter durchgegriffen wird.

Wir glauben, dass mit diesen Änderungen die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in Bayern mehr Qualität und mehr Sicherheit erfahren werden. Dies muss auch das oberste Ziel von uns allen hier sein: Lösungen zu schaffen, die im Interesse der bayerischen Bürger sind, die uns gewählt haben. Deshalb freuen wir uns auf konstruktive Diskussionen später in den Ausschüssen.

(Beifall bei der AfD)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit ist mit 32 Minuten vereinbart. Als erstem Redner erteile ich für die CSU-Fraktion dem Kollegen Martin Mittag das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat mit diesem Gesetzentwurf und mit den Ausführungen des Vorredners die Pflege unter Generalverdacht gestellt. Das ist völlig falsch. Ich möchte mich zuallererst einmal recht herzlich bei den Pflegenden bedanken, die tagtäglich einen so wichtigen Beitrag leisten. Natürlich kann ich auftretende Problemfälle nicht verschweigen; das wollen wir auch nicht. Diese sollen aufgearbeitet werden. Gott sei Dank sind Problemfälle aber selten. Der größte Teil der Pflegenden arbeitet spitzenmäßig und macht einen tollen Job. Dafür möchte ich zuallererst einmal recht, recht herzlich Danke sagen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer gut, auch im Bereich der Pflege die Qualität zu verbessern. Der Vorschlag, der jetzt gemacht worden ist, führt aber zu mehr Belastung; er führt zu mehr Kosten; er führt zu mehr Bürokratie und dadurch am Schluss zu weniger Pflege. Allein das ist schon ein Grund, warum diese Änderungen für mich abzulehnen sind.

Zwischenzeitlich und auch schon länger gibt es den bayerischen Fünf-PunktePlan. Demnach ist es unter anderem so, dass bei Mängelanordnungen anstelle von Beratung auch Maßnahmen von den Behörden durchgeführt werden können.

Weiterhin gibt es die Novellierung des PfleWoqG, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt war und jetzt wieder aufgegriffen wird.

Natürlich – das habe ich schon gesagt – müssen Problemfälle aufgearbeitet werden, und sie können und dürfen auch nicht kleingeredet werden. Wir arbeiten Problemfälle auf. Ich denke an den Kollegen Dr. Peter Bauer, der als Pflegebeauftragter tagtäglich unterwegs ist. Lieber Peter Bauer, wir haben uns ausgetauscht. Bei den Problemfällen, die wir hatten, haben wir als Erstes gesagt: Wir müssen die Probleme aufarbeiten; sie müssen möglichst schnell gelöst werden, damit dadurch nicht ein schlechtes Licht auf die gesamte, wirklich gute Pflege geworfen wird und damit den Menschen auch eine entsprechende Qualität in der Pflege zuteil wird.

Ich sage noch einmal: Der Generalverdacht ist unredlich, und er ist den Pflegenden gegenüber auch nicht richtig.

(Zuruf von der AfD: Was für ein Schwachsinn!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ferner verweise ich auf die Pflege-SOS-Anlaufstelle. Sie leistet gute Arbeit; dort können sich auch Angehörige beschweren, wenn es Probleme gibt. Wenn deren Tätigkeitsbereich weiter konkretisiert wird, haben wir ein gutes Instrument, um etwaigen Problemen schnell entgegenwirken und diese lösen zu können.

Kolleginnen und Kollegen, über die vorgeschlagene Trennung der Kompetenzen für Beratung und Anordnung kann man sicherlich diskutieren. Aber was würde es denn bedeuten, wenn der Landkreis A die Anordnung für den Landkreis B ausspräche? Gleichzeitig wollen Sie eine Zwei-Wochen-Frist einführen, innerhalb derer Anordnungen umzusetzen sind.

Wir müssten im Amt A über eine Beratung diskutieren, aber dem Amt B im Landkreis nebenan erst einmal erklären, was vor Ort, im Landkreis A, los ist, das heißt, grundlegende Dinge müssten erst einmal geklärt werden. Dafür wären gegebenenfalls lange Strecken zurückzulegen. Das alles wäre mit viel Zeit und Aufwand verbunden, brächte aber den Pflegenden vor Ort weniger einen Nutzen als vielmehr einen höheren Aufwand. Am Schluss stünde weniger Pflege.

Genauso verhält es sich mit der weiteren Norm, die die AfD-Fraktion in das Gesetz einfügen will. Das ist genau das Gleiche.

Die Aufhebung der Ausnahmeregelung, wonach statt der jährlichen Prüfung ein längerer Zeitraum möglich ist, ist auch ein völlig falscher Ansatz; denn die Häuser, die funktionieren – ich wiederhole: das ist der Großteil der Häuser –, müssen nicht zwingend jedes Jahr geprüft werden. Ich muss mich darauf verlassen können – wir können uns auch darauf verlassen; ich sage es noch einmal –, dass der größte Teil der Häuser auch nach einer Prüfung weiterhin gute Arbeit leistet; sie leisten ja nicht nur an dem Tag der Prüfung gute Arbeit. Deswegen ist es richtig, dass es diese Ausnahmemöglichkeit weiterhin gibt. Es soll zwar nicht genereller Standard werden, dass eine Prüfung immer nur alle drei Jahre erfolgt; aber ich glaube, es muss auch ein bisschen Vertrauen in die Häuser gegeben werden.

Die starre Zwei-Wochen-Frist mit kommissarischer Leitung bzw. Betriebsuntersagung wäre aus mehreren Gründen schwierig. Ich habe es schon gesagt: So etwas in zwei Wochen umzusetzen bzw. durchzuführen, ist aus vielen Gründen nicht einfach; es ist auch gar nicht immer möglich.

Wenn die Probleme gravierend sind – und wir hatten solche Fälle; sie sind angesprochen worden –, dann muss es schnell gehen, ja. Aber innerhalb von zwei Wochen kann nicht alles, was dazugehört – auch rechtlich –, umgesetzt werden. Ich

verweise nur auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung – ein in juristischer Hinsicht großes Thema –, die einfach durchgeführt werden muss. Daher ist eine starre ZweiWochen-Frist falsch. Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass dann, wenn Beanstandungen vorliegen, diese möglichst schnell geprüft und die Probleme gelöst werden – definitiv.

Ansonsten bleibt mir nur zu sagen – ich brauche die Redezeit nicht auszunutzen; wir haben heute noch viel vor uns –: Zu diesem Gesetzentwurf bzw. den damit beabsichtigten Änderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes gibt es von meiner Seite aus keine Zustimmung. Ich hoffe, ich konnte erklären, warum, und bitte auch Sie darum, ihn nicht zu unterstützen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. Es gibt in der Tat keine Pflicht, die Redezeit auszunutzen.

(Heiterkeit)

Das erwähne ich nur, weil ich auf die heutige Tagesordnung schaue.

Als Nächster spricht der Kollege Andreas Krahl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zeigt meines Erachtens genau eines: dass Sie beim gemeinsamen Termin mit dem Gesundheitsminister zumindest nicht eingeschlafen sind und allen Regierungs- sowie Oppositionsfraktionen zugehört haben.

Ich fange mit der CSU an, die gesagt hat: Na ja, man müsste die Aufsicht von der Sanktion trennen. – Die FREIEN WÄHLER haben gesagt: Na ja, man müsste die Sanktion von der Aufsicht trennen. – Die SPD hat gesagt: Na ja, man müsste die Sanktion von der Aufsicht trennen. – Die GRÜNEN haben genau das Gleiche gesagt, die FDP genauso.

Unter dem Strich muss ich aber feststellen: All das, was danach gekommen ist, nämlich die wirklich wichtigen inhaltlichen Punkte, haben Sie anscheinend doch verschlafen; zumindest haben Sie sie in diesem halbgaren Gesetzentwurf nicht aufgegriffen.

Liebe AfD-Fraktion, dieser Gesetzentwurf ist der verzweifelte Versuch, ein so wichtiges und großes Haus wie das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz so zu bauen, dass zuerst das Dach errichtet und dann das Fundament gegossen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – das eint die Oppositions- und die Regierungsfraktionen – bedarf, ich betone es ausdrücklich, einer grundlegenden Novellierung, die übrigens, lieber Herr Staatsminister, die Staatsregierung bereits seit Jahren verspricht.

Ich helfe jetzt gern noch einmal nach, liebe AfD-Fraktion, was in ein Fundament – ich betone: das Fundament muss vor dem Dach gebaut werden – eigentlich alles hineingehört: eine wertschätzende und kultursensible Pflege, vor allem im Hinblick auf besonders vulnerable Gruppen; konsequenter Gewaltschutz für Frauen mit Pflegebedarf durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch im Pflegeumfeld; Versorgungsqualität und Patientensicherheit durch evidenzbasierte Fachkraftquoten und verbindliche Personalbemessung; ein Beschwerdemanagement, das Whistleblower, ob nun Mitarbeitende, Angehörige oder Pflegebedürftige, schützt. –

Wie wäre es, wenn wir genau hier die Ombudspersonen mit festen Sprechzeiten für Angehörige endlich einsetzen würden? – Wir müssen in diesem Bereich die Digitalisierung mitdenken – übrigens auch in einem Gesetzentwurf, AfD-Fraktion! – Die Inbetriebnahme innovativer Wohnformen muss endlich erleichtert werden. – Besondere Handlungsbedarfe im Inklusionsbereich? Auch davon ist in Ihrem Gesetzentwurf keine Rede.

Meine Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Bei einer Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes gäbe es viel, viel mehr zu tun als das, was die AfD-Fraktion uns hier – unter Nutzung des Copy-andPaste-Verfahrens – als Gesetzesnovelle schnell vorzulegen versucht.

(Beifall bei den GRÜNEN)