Im Kern geht es wahrscheinlich um die Bußgelder. Die Bußgelder derjenigen Corona-Leugner und Querdenker, die sie zuvor dazu aufgehetzt hat, dass sie rechtswidrig handeln, sollen jetzt rückwirkend aufgehoben und zurückgezahlt werden – ein riesiger Verwaltungsaufwand!
Man muss bedenken, wie die Situation Ende November letzten Jahres war. Die Kurve ist steil angestiegen. Wir hatten im Dezember einen Höhepunkt der Todesfälle; teilweise waren es mehr als 500 Tote am Tag. Es war nicht Omikron, sondern Delta. Das nur zur Erinnerung, weil jetzt jeder der Meinung zu sein scheint, Corona sei ohnehin nicht mehr gefährlich. Damals war es auf jeden Fall noch Delta. Wir brauchten Infektionsschutzmaßnahmen. Intensivstationen waren überlastet; Patientinnen und Patienten wurden ausgeflogen, teilweise nach Italien. Ich verstehe nicht, wie man das vergessen kann. Die Infektionsschutzmaßnahmen waren notwendig, aber im Detail natürlich auch zu kritisieren. Das haben wir konstruktiv auch gemacht. Im Detail war in den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen immer auch etwas zu kritisieren. Das haben wir hier im Parlament ausführlich gemacht, auch mit sehr vielen Anträgen unserer Fraktion.
Aber zu sagen, dass das, was notwendig und richtig und in großen Teilen auch rechtmäßig war, jetzt rückwirkend aufgehoben werden soll und nicht mehr richtig sein soll, dass das, was die anderen rechtswidrig getan haben und für das sie zu Recht Bußgelder bekommen haben, jetzt nachträglich richtig sein soll, das schlägt dem Fass den Boden aus. Wir haben hier eine Klientelpolitik für die ganzen Querdenker, die Corona-Leugner, die Verbreiter von Verschwörungstheorien und Hetzer auf der Straße, damit diese ihre Bußgelder nicht zahlen müssen. Dem werden wir nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schuberl. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Frau Kollegin Susann Enders.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die aktuelle Lage zeichnet sich dadurch aus, dass die Corona-Schutzmaßnahmen bis auf ein Basispaket an Notwendigem zurückgenommen werden können. Dafür setzt der Bund die rechtlichen Leitplanken. Dafür hat sich die Bayerische Staatsregierung gestern noch ausgesprochen. Auch mit Blick auf die geringere Gefährlichkeit der COVID-19-Omikron-Variante können wir diesen Weg jetzt endlich gehen.
Dass wir uns nun hier im Plenum mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion weiter beschäftigen müssen, ist unsere demokratische Aufgabe. Aber es ist mühselig und traurig. Eine Fraktion, die sich in Bayern wie auch in anderen Landesparlamenten selbst zerstört, die immer wieder im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz genannt wird, die über radikales Gedankengut, Bürgerkrieg und Umsturz fabuliert, erklärt mit einem Gesetzentwurf, Grundrechte wiederherstellen zu wollen. Das passt irgendwie hinten und vorne nicht. Der Gesetzentwurf zeigt vielmehr, dass diese Fraktion selbst keine Ahnung von wirklichen, wahren Grundrechten hat.
Den Gesetzentwurf abzulehnen, steht für uns, die FREIE-WÄHLER-Fraktion, außer Frage. Das machen wir aus Überzeugung. Nicht erst seit gestern, sondern schon während der gesamten Corona-Pandemie haben wir Maßnahmen immer unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit abgewogen, intern diskutiert und immer wieder auf einen gemeinsamen Weg mit dem Koalitionspartner gebracht.
Dass die AfD-Fraktion hier in diesem Haus durch den vorliegenden Gesetzentwurf behauptet, dass die Grundrechte außer Kraft gesetzt worden seien, ist meines Erachtens Hetze. So etwas brauchen wir nicht. Sie sprechen von einer Wiederherstellung der Grundrechte – ein unsäglicher Ausdruck. Schauen Sie nach Russland,
schauen Sie zu Ihren Freunden in den Kreml! Dann wissen Sie, was es heißt, wenn Grundrechte außer Kraft gesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das aktuelle Bundesinfektionsschutzgesetz lässt ab dem 3. April nur noch Basisschutzmaßnahmen zu, und Bayern setzt diese Basisschutzmaßnahmen um. Bayern reduziert die Corona-Maßnahmen. Richtig so! Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist das jetzt absolut richtig und notwendig. Was nötig ist, haben wir getan und werden wir tun. Nun geht es darum, dass die Menschen lernen, mit dem Virus zu leben und eigenverantwortlich, mit großer Umsicht anderen Menschen gegenüber wieder den Weg in ein normales Leben zu finden. Wäre es nach der AfD gegangen, wären in Hochzeiten, in Zeiten, in denen das Virus noch wesentlich aggressiver und unerforschter war, die Maßnahmen und die Maske gefallen. Ein Kollaps des Systems wäre die Folge gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Parlamentarismus ist gut und wichtig. Er verhindert derartige Schnapsideen wie diesen Gesetzentwurf der AfD. Ich kann nur sagen: Die Grundrechte sind nicht außer Kraft gesetzt worden. Wir haben es geschafft, gemeinsam nach bestem Wissen und Gewissen die Menschen, soweit es geht, vor dem Coronavirus zu schützen und die Familien, alle Menschen, die Wirtschaft, die Jugend – alle Bereiche – im Blick zu behalten. Vielleicht ist es uns nicht immer hundertprozentig ideal gelungen, aber es war auch das erste Mal, dass wir mit einem Coronavirus derart zu tun hatten. Aber die Grundrechte waren niemals außer Kraft gesetzt. Alles ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger geschehen. Dazu stehe ich nach wie vor. Dazu stehen die FREIEN WÄHLER. Jetzt wird es Zeit, dass der Bund die gegenwärtige Lage anerkennt und die Maßnahmen aufgehoben werden können. Allerdings waren niemals die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man reibt sich ja schon etwas die Augen, was das denn jetzt bitte soll. Sie arbeiten sich an einer völlig überholten Lage ab, an Regelungen, die längst nicht mehr gelten oder die in genau drei Tagen auslaufen. Ich verstehe das nicht. Sie haben das sowohl im Gesundheitsausschuss als Antrag eingebracht als auch mehrfach hier im Plenum als Gesetzentwurf, aber es wird auch durch ständige Wiederholungen nicht sinnvoller. Wir haben zur Kenntnis nehmen können, dass es Ihnen ausschließlich darum geht, zu poltern und alles noch einmal zu wiederholen. Sie befassen sich aber nur mit der Vergangenheit, in der wir von Ihnen leider auch keine vernünftigen Vorschläge zur Pandemiebekämpfung vernehmen durften.
Ihr bisheriger Fraktionsvorsitzender, der Ihnen jetzt von der Fahne gegangen ist, weil er die Entwicklung bei der AfD für bedenklich hält, faselte hier vor dem Hohen Haus von einer herbeihalluzinierten Pandemie. Eine herbeihalluzinierte Pandemie? – Davon haben Sie sich bis heute nicht distanziert. Niemand aus Ihren Reihen hat ihm widersprochen. Sie müssen sich jetzt doch irgendwie einmal entscheiden, ob Sie den Ernst der Lage anerkennen, ob Sie das Geschehen mitbekommen haben. Befassen Sie sich bitte mit der tatsächlichen Lage, nehmen Sie den Schutz der Menschen ernst. Sie werden niemanden überzeugen oder mit Ihrer ständigen Rolle rückwärts begeistern. Die Leute wollen doch wissen, wie es jetzt weitergeht, worauf sie sich verlassen können und dass für ihren Schutz und ihre Gesundheit
Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Alexander Muthmann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze, denn es ist ja alles, was dazu zu sagen ist, eigentlich gesagt, und zwar in Erster Lesung, in den Ausschussberatungen und auch hier von meinen Vorrednern. Jetzt wird von einer Wiederherstellung der Grundrechte gefaselt. Dahinter stehen eine Vorstellung, ein Selbstverständnis, eine Bewertung der Grundrechte, die alle der Problematik gedanklich noch nicht einmal im Ansatz gerecht werden. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren vielfach um den richtigen Weg gerungen, wir haben auch unterschiedliche Positionen vertreten, das alles ist bekannt. Das wurde alles durchlebt, durchdiskutiert und durchlitten. Heute sind wir aber an einer Stelle und in einer Phase, von der wir sagen können: Wir haben viele der Restriktionen hinter uns gelassen, hinter uns lassen können. Wir appellieren insbesondere an die Eigenverantwortlichkeit aller Akteure, im Bewusstsein des Erlebten und aufgrund der Erfahrungen die Zukunft zu gestalten, ohne dass wir mit Restriktionen, wie wir sie hatten, weiterarbeiten müssen. Wir sind zuversichtlich, dass das auch so bleiben kann.
Zuletzt noch ein Aspekt, auf den ich schon in der Ersten Lesung hingewiesen habe. Ich will das auch heute noch einmal tun. Der Gesetzesinhalt, den Sie hier zur Diskussion stellen, ist mit Blick auf die Rückwirkung dieses Gesetzes auch verfassungsrechtlich von Bedeutung. Sie wollen heute mit Wirkung vom November des letzten Jahres sozusagen alle Restriktionen aufheben. Das wäre nicht nur verfassungsrechtlich bedeutsam, sondern damit wären auch Entschädigungsfragen verbunden mit all den Fragen, über die wir in vielen Diskussionen gesprochen haben.
Aber diese Frage bleibt völlig unbeantwortet. Das kann sie auch bleiben, weil dieser Gesetzentwurf nämlich, Gott sei Dank, nicht den Hauch einer Chance hat, eine Mehrheit zu erhalten. Auch wir werden selbstverständlich gegen dieses Gesetz stimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/21091 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die restlichen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht anwesend. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) Erwerbstätigkeit für ukrainische Geflüchtete schneller ermöglichen (Drs. 18/21951)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Diana Stachowitz, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) Bayern als Zufluchtsort für Menschen aus der Ukraine - schon jetzt auch die mittel- und langfristige Perspektive in den Blick nehmen (Drs. 18/21983)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort an Frau Kollegin Julika Sandt von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Mal, wenn ich hier an dieses Pult schreite, ist die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine um ein Vielfaches gestiegen. Seit Beginn des brutalen Angriffskrieges Russlands mussten bereits 3,6 Millionen Menschen aus der Ukraine fliehen. Aber auch innerhalb der Ukraine sind 6,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Jeden Tag werden es mehr. Es hat einen Grund, warum ich heute wieder hier stehe und zu Ihnen spreche; denn die 85.000 Menschen, die in Bayern ankommen, sollen sich in Sicherheit wissen, sofern sie es wünschen, und sie müssen eine Perspektive für morgen haben. Wir fordern in unserem Dringlichkeitsantrag deshalb, dass die Abwicklung, die Registrierung, die Anmeldung, die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis innerhalb von zwei Wochen geschieht. Zum Teil ist es nämlich so, dass die Geflüchteten hören, sie müssen bis Mai warten, um sich registrieren zu lassen. Sie können aber erst dann eine Arbeitserlaubnis bekommen. Das dauert aber einfach viel zu lange. Es gibt Unternehmer wie meinen Kollegen Albert Duin, der darauf wartet, dass die Menschen bei ihm arbeiten können.
Diese Vorgänge müssen auch barrierearm erfolgen, sozusagen in einem OneStop-Shop, in einer Behörde, nicht in vielen Behörden, und zwar mit einem professionellen Dolmetscher. Das würden Sie sich auch wünschen, wenn Sie in der Haut von Geflüchteten stecken würden. Das hier macht mich aber besonders wütend; denn es sind Frauen mit Kindern im Arm, mit Kindern an den Händen, die von Behörde zu Behörde gehen müssen. Ich denke, das alles ist viel zu kompliziert, viel zu langsam. Das müssen wir unbedingt ändern, deswegen unser Dringlichkeitsantrag.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei all den Menschen bedanken, die sich bei den Wohlfahrtsverbänden und bei der Verwaltung kümmern, und vor allen Dingen bei jenen, die als Ehrenamtliche unterwegs sind, und auch bei den Privatpersonen, die eine Wohnung zur Verfügung stellen, bei allen, die die Geflüchteten bei so vielen Dingen unterstützen, vor allem auch bei Behördengängen. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken. Sie sind einfach spitze!
Ich bekomme auch täglich Zuschriften, was alles schiefläuft. Ich versuche, dem hinterherzukommen. Da ist sehr viel zu tun, in den Kommunen, aber auch auf Landesebene; deshalb unsere vielen Dringlichkeitsanträge, heute zum Thema Behördengänge und zum Thema Arbeit. Es ist klar, dass nicht alle sofort einer Arbeit nachgehen wollen, aber die, die es wollen – und das sind viele –, sollen doch die Möglichkeit dazu haben. Da sind doch auch Pflegekräfte dabei. Die brauchen wir. Da sind Lehrerinnen dabei, die ukrainische Schüler gleich mit unterrichten könnten.
In Berlin, in einem Bundesland, über das wir, wenn es um Organisation geht, normalerweise die Nase rümpfen, wo auch sicherlich nicht alles optimal läuft, da ist es immerhin schon so, dass die Lehrkräfte Schüler aus der Ukraine an den Schulen mit betreuen. Das brauchen wir auch bei Erziehern, das brauchen wir bei Pädagogen, und das brauchen wir bei allen, die in der Sozialarbeit und in der Psychotherapie tätig sind. Wenn sie hier sind, wenn sie dazu bereit sind, wenn sie sich in der Lage sehen, zu arbeiten, dann sollten wir doch dafür dankbar sein und ihnen sofort die Möglichkeit dazu geben.
Wir müssen einfach wissen, welche Qualifikationen die Menschen haben. Dafür ist es sinnvoll, dass in großen Behörden dann möglichst auch gleich die Arbeitsagentur vor Ort ist, damit gleich erfasst wird, was die Menschen machen, und dass dann gleich geschaut wird, wie man die Menschen bestmöglich vermitteln kann. Dann muss die Anerkennung gut laufen. Es muss möglich sein, dass sie eine Arbeit aufnehmen. Der Anerkennungsprozess muss parallel zu einer Einarbeitung möglich sein. Insgesamt brauchen wir viel Flexibilität, gute Nachqualifikationsmodule, gerade in den Mangelberufen, damit die oft sehr gut ausgebildeten Fachkräfte schnellstmöglich eingesetzt werden können. Das Ganze sollte möglichst in Teilzeit angeboten werden. Wie gesagt, hauptsächlich sind Mütter mit Kindern da. Deshalb müssen alle Angebote möglichst in Teilzeit gemacht werden. Es muss immer mitgedacht werden, dass es überwiegend alleinerziehende Mütter sind, also Frauen, die, während sie hier sind, alleinerziehend sind. Dafür brauchen sie auch eine entsprechende Kinderbetreuung.
Wir haben auch erste Fälle von Frauen, die in die Schwarzarbeit schlittern und sich der Gefahr aussetzen, ausgebeutet zu werden. Auch dagegen müssen wir mit aller Kraft ansteuern. Jetzt ist die Sozialministerin leider nicht da. Ich hoffe aber, dass sie sich dieses Themas annimmt. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wir stehen der Regierung immer mit guten Vorschlägen zur Seite. Vielleicht können Sie es den Kabinettsmitgliedern, in dem Fall der Ministerin für Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, ausrichten. Dafür wären wir Ihnen sehr dankbar. Es wäre natürlich auch schön, wenn sie da wäre.
Vielen Dank, Frau Kollegin Sandt. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Diana Stachowitz.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist ganz wichtig, weil wir seit Anfang März 90.000 Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns in Bayern haben. Diese kommen aus einem industrialisierten Land, in dem sie sehr gut ausgebildet worden sind. Diese Menschen wollen auch hier in dem Fach, für das sie qualifiziert sind, arbeiten. Das können sie auch. Deswegen haben auch wir einen Antrag gestellt, nach dem die Qualifikation schnell und unbürokratisch anerkannt werden soll. Die beste Integration ist nämlich die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Arbeit ist die beste Möglichkeit, hier anzukommen und die Traumatisierung zu überwinden. Deswegen müssen wir das Potenzial nutzen. Das hat auch Hubertus Heil heute mit der Einberufung seines Gipfels deutlich angekündigt. Diesen Gipfel hält er nicht wie die Staatsregierung nur mit den Unternehmern ab, sondern auch mit den Gewerkschaften, um wirklich herauszufinden, was es jetzt ganz konkret braucht.
Sprache – das wissen wir alle – ist der Schlüssel, um erfolgreich zu sein. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir Möglichkeiten des Sprachunterrichts anbieten, und zwar nicht nur online, in den Schulen und in Kursen, sondern berufsbegleitend vor Ort. Ein Anliegen der Unternehmen – das wissen wir aus allen anderen Integrationsmaßnahmen – ist es, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort entsprechend unterstützen.
Wichtig ist es auch zu sagen – das hat auch Hubertus Heil ganz deutlich gesagt –, dass diese Geflüchteten als Erstes Menschen sind. Sie bringen eine Qualifikation mit, und sie brauchen die erforderliche Unterstützung, damit sie hier auch wirklich ankommen. Viele sagen immer wieder, die Ukrainerinnen, die geflüchtet sind, werden wieder zurückgehen. Ja, ein Teil wird zurückgehen, aber ein Teil – das wissen wir – wird hierbleiben. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir den Flüchtlingen helfen, damit sie mit ihrer Kompetenz und ihrer Qualifikation ankommen und sich integrieren können.
Wir alle wissen, dass es hauptsächlich Frauen mit Kindern sind. Auch aus frauenpolitischer Sicht kann ich nur sagen: Wir schauen, dass die Frauen selbstständig werden. Die Frauen wollen arbeiten, und sie können es auch. Daher ist die Perspektive, die die FDP in ihrem Antrag in allen Details aufgezeigt hat, richtig. Deswegen werden wir dem FDP-Antrag auch zustimmen. Unser Nachzieher fordert im Grunde das Gleiche, nur nicht ganz so detailliert. Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg.