Protocol of the Session on March 30, 2022

Die AfD vertritt hier eine gegenteilige Position: Wir lehnen eine Veranstaltung von Online-Glücksspielen durch die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung strikt ab. Wir sind ebenso gegen diese Gesetzesänderung, wie wir auch schon den

Glücksspielstaatsvertrag abgelehnt haben. Die Gründe dafür wurden auch hier im Plenum bereits vielfach erörtert; denn bisher war es Konsens in Bayern, dass man den Wucherungen des Glücksspiels einen Riegel vorschieben sollte. Mit der letzten Novelle des Glücksspielgesetzes und des entsprechenden Staatsvertrags hat Bayern aber seine bisherige Linie verlassen. Wieder einmal ist es die AfD, die diese Leerstellen konservativen Politikverständnisses besetzt und die Fahne einer sowohl werte- als auch vernunftbasierten Politik hochhält.

(Beifall bei der AfD)

Der Europäische Gerichtshof hat ja das Glücksspielmonopol nicht umsonst für mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt; denn das Ziel der Suchtprävention kann auf diesem Wege eben nicht in zufriedenstellender Art und Weise verfolgt werden. Die Steuereinnahmen, die der Staat aufgrund seiner Monopolstellung erzielt, sind enorm. Allein deshalb muss er – egal, was ansonsten behauptet wird – zwingend ein hohes Interesse am Erhalt dieser Einnahmen haben. Dies wird sich aber kaum positiv auf eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention auswirken, wie sie auch vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wird. Das Gegenteil ist der Fall.

Deswegen sind wir der Meinung: Statt einer Beteiligung am Glücksspiel sollte der Staat Aufsichtsbehörden einrichten, die private Glücksspielveranstaltungen kontrollieren. Es war immer Ansatz einer konservativen Politik, die Kontrolle über das Glücksspielwesen und dessen Auswüchse zu vergrößern; denn wie jede Kulturpraxis mit Suchtpotenzial stellt das Glücksspiel letztlich eine latente Gefährdung des Gemeinwohls dar. Wir sollten uns nochmals vor Augen führen: Bundesweit sind über eine Million Menschen spielsüchtig; allein in Bayern sind es fast 70.000 Menschen. Wir alle haben von diesen Leidenskarrieren gehört. Sie sind von anfänglich harmlosem Nervenkitzel über Euphorie hinein in eine Abwärtsspirale von Verlust und Enttäuschung bis hin zur finalen Zerrüttung des beruflichen und familiären Umfeldes gespannt. Nicht selten enden diese in vollständiger sozialer Isolation oder sogar in suizidalen Tendenzen.

Darum sagen wir: Der Staat darf seine finanziellen Verpflichtungen nicht auf dem Rücken dieser Menschen, die dringend unserer Hilfe bedürfen, von den Einnahmen des Glücksspiels abhängig machen. Wenn es Ihnen ernsthaft um Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz ginge, dann würden Sie unserem Rat folgen: Kümmern Sie sich um eine hochqualitative Bildung, stabile wirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen und somit um familienfreundliche gesellschaftliche Verhältnisse! Das sind die besten Voraussetzungen, um Menschen vor einem Abgleiten in die Spielsucht zu schützen. – Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächster spricht der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sind Spielerschutz, illegale Machenschaften und insbesondere Jugendschutz Probleme des Glücksspiels. Ich sage Ihnen eines: Niemand kann davor besser schützen als die staatliche Gewalt bzw. staatliche Institutionen. Deswegen ist es richtig, eine Konzessionsvergabe an private Anbieter vollkommen auszuschließen. Wer sich dem Trugschluss hingibt, dass die Konzessionsvergabe an Private möglicherweise den Raum für eine entsprechend solide Suchtprävention eröffnet, kennt sich mit den Dingen eigentlich nicht aus; denn überall dort, wo der Staat nicht als Monopolist auftritt, sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet – gerade in diesem sensiblen Bereich.

Deswegen sind auch wir bei den sogenannten Bankhalterspielen – Roulette, Black Jack und Baccara – im Online-Bereich für das vorgeschlagene Monopolmodell und wollen auch, dass dies die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung insoweit verwaltet bzw. betreut. Aber: Die Übertragung und die Konzession ist das eine, die Kontrolle ist das andere. Das ist das ganz Entscheidende, worüber wir uns immer wieder unterhalten müssen. Das ist im Prinzip ein Dilemma über Jahrzehnte, nicht nur in Bayern, sondern im ganzen Bundesgebiet, weil sich diverse Länder immer wieder quergestellt haben – Stichwort: Schleswig-Holstein; dort legt die FDP massiv Wert darauf, dass das nicht in diesem Fortgang geschieht. Wir haben immensen Nachholbedarf bei dieser Kontrolle. Ich sage Ihnen eines: Konsequent und strikt gegen illegale Angebote vorzugehen, ist die Aufgabe der Zukunft, wenn wir das in diesem Zusammenhang ernst nehmen.

Gemeinsame Glücksspielbehörden aller Länder sind insoweit ab 01.01.2023 vorgesehen ebenso wie die Allzuständigkeit von Sachsen-Anhalt. Wir wissen, dass dort viele Herausforderungen zu stemmen sind. Wir wissen, dass gemeinsame Herausforderungen in der Vergangenheit mangelhaft bzw. gar nicht gestemmt wurden, und haben die große Hoffnung, dass wir dieser Gesamtbehörde die Möglichkeit einräumen können, effektiv Missbrauch zu verhindern, wenn in diesem Zusammenhang auch in Bayern ein einheitliches Format besteht. Natürlich ist es auch besser, um den Missbrauch noch einmal anzusprechen, dass die eigene Lottobehörde, die eigene Lottoverwaltung, ebenfalls kontrolliert wird. Da habe ich keine Sorge.

Eine Vergabe an Private ist für uns nicht denkbar, weil sie auch nicht sozial ist. Deswegen werden wir Ihrem entsprechenden Entwurf zustimmen. – Das war es von mir auch schon.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner spricht der Kollege Matthias Fischbach für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Als wir im vergangenen Jahr über die Neufassung dieses Glückspielstaatsvertrages und auch das dazugehörige Ausführungsgesetz debattiert hatten, war die neue Grundidee allen noch eingängig, nämlich der Gedanke, dass wir den Grau- und Schwarzmarkt austrocknen, indem wir ausreichend attraktive Angebote schaffen, die wir dann regulieren können, um den Spielerschutz und anderes zu gewährleisten. Ich mache mir, ehrlich gesagt, Sorgen, dass wir diesen Kerngedanken aus dem Blick verlieren.

Die Grundrichtung des neuen Staatsvertrags war richtig. Sie stimmt auch nach wie vor. Auf die Umsetzung kommt es aber an. Wenn man sieht, in welcher Höhe zum Beispiel Online-Poker aktuell besteuert wird, dann braucht man sich eigentlich nicht zu wundern, dass andere Angebote auch im gesamten Umfeld der EU attraktiver werden. Wir brauchen uns dann auch nicht zu wundern, wenn die Regulierung in Deutschland so wahrscheinlich nicht funktioniert.

Jetzt kommt mit dieser Gesetzesänderung, die wir heute debattieren, auch das anfangs ausgeklammerte Thema der Online-Casinospiele dazu. Plötzlich soll anders als zum Beispiel bei Automatenspielen, Herr Kollege Hold, ein staatliches Monopol die beste Lösung sein, um Spielerschutz, Manipulationsschutz und Suchtprävention zu bieten. Warum das so sein soll, leuchtet mir nicht ein. Das Ziel, damit den Schwarzmarkt austrocknen zu können, werden wir wahrscheinlich nicht erreichen. Ich prophezeie sogar, dass das Ganze ein Rohrkrepierer werden wird. Damit ist am Ende niemandem geholfen.

Andere Bundesländer gehen das Thema durchaus offener an, nämlich zum Beispiel mit dem Konzessionsmodell. Dieses ist in NRW und Schleswig-Holstein weitgehend Konsens – zumindest gab es in Schleswig-Holstein, soweit ich weiß, keine großen Debatten. Ja, es war die FDP, aber nicht nur die FDP. Das Konzessionsmodell hat den Vorteil, dass der Staat nicht selbst Teil des Spiels ist – auch das ist ein Wert. Er kann dann nämlich als unabhängiger Regulator tätig werden. Daran sollten wir uns hier in Bayern meiner Meinung nach orientieren.

Meine Damen und Herren, abschließend: Wir müssen wirklich vermeiden, dass ein ursprünglich guter Ansatz zum Spielerschutz, der endlich auch in diesem neuen Staatsvertrag verankert worden ist, am Ende an der Überregulierung scheitert. Davor warne ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich: Es darf nicht nur um eine neue Geldquelle für den Staat, sondern es muss auch um den Spielerschutz gehen. Ein wirklich effektiv genutztes System muss eingeführt werden. Wir werden das Ganze weiter kritisch begleiten und auch auf eine Evaluation drängen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Abschließend erteile ich dem Staatssekretär Sandro Kirchner für die Staatsregierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon angesprochen worden ist, ist am 1. Juli 2021 der neue Glückspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er eröffnet den Ländern die Möglichkeit, Onlinespiele wie Roulette, Black Jack und Baccara zuzulassen. Bayern beabsichtigt, diese Länderöffnungsklausel in Anspruch zu nehmen und von ihr Gebrauch zu machen. Daher rührt auch der vorliegende Gesetzentwurf, der das Ausführungsgesetz und das Spielbankgesetz entsprechend ändern soll.

Bei der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes handelt es sich in erster Linie um eine Entscheidung für eine staatliche Monopolregelung und damit eine Entscheidung, in Bayern nur Spielbanken der staatlichen Träger zuzulassen. Das gilt dann auch für den Bereich des Online-Casinos, für die vorhandenen Sucht- und Gefahrenpotenziale.

Dieses Monopol ist ganz einfach deshalb erforderlich – das ist schon angesprochen worden –, weil es die beste Gewähr für die Durchführung von Online-Casinos ist, ohne eine Manipulation befürchten zu müssen und zuzulassen. Die Gefahr ist groß – das hat der Kollege Hold ja schon ausgeführt –, wenn der Veranstalter gleichzeitig der Bankhalter ist und an diesem Spiel teilnimmt, dass vielleicht eine gewisse Verlegenheit gegeben ist.

Mit dem Ausschluss von Wettbewerb ist entgegen dem, was hier schon an anderer Stelle gesagt worden ist, beabsichtigt, dem entgegenzuwirken und gegen das Suchtpotenzial präventiv zu wirken. Wir wollen kein Hochschaukeln um das attraktivste Angebot und damit keine Suchtgefahr stilisieren. Es geht darum, besondere Suchtanreize auszublenden. Damit ist auch verbunden, dass keine gegenseitige Werbung stattfindet.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Änderungen sind notwendig, weil sich eben auch die Lebenswirklichkeit und das Lebensgefühl verändert haben; damit muss auch den verschiedenen Spielformen Rechnung getragen werden. Der Gesetzentwurf enthält eine kohärente Ausgestaltung beim Erlaubnisverfahren für den Bereich Bankhalter-Spiele. Die Zulassung ist damit auch unabhängig davon, ob es sich um ein terrestrisches Spiel oder um ein Online-Angebot handelt. Deswegen

haben wir die Bitte, die von verschiedenen Fraktionen unterstützt worden ist, den Antrag der Staatsregierung zu unterstützen und dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/19500 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 18/21849. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/19500 zur Annahme mit der Maßgabe, dass in § 3 als Datum des Inkrafttretens der "1. Mai 2022" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/21849.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht anwesend. Stimmenthaltungen? – Keine.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind in unverändertem Abstimmungsverhalten die vier Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Stimmenthaltungen sehe ich keine.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes".

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs. 18/19570) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/19570 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 18/21848. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf auf der Drucksache 18/19570 zur Annahme mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Mai 2022" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/21848.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Das ist die AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Fraktionslose Abgeordnete sehe ich keine. So beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir führen sie in vereinfachter Form durch.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Das ist die AfD. Stimmenthaltungen? – Keine.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und des Bayerischen Krankenhausgesetzes (Drs. 18/19306) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Christian Klingen, Stefan Löw u. a. und Fraktion (AfD) hier: Hilfsfrist neu definieren (Drs. 18/19554)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Christian Klingen, Stefan Löw u. a. und Fraktion (AfD) hier: Transparenz und Chancengleichheit sicherstellen (Drs. 18/19555)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Christian Klingen, Stefan Löw u. a. und Fraktion (AfD) hier: Experimentierklausel einführen (Drs. 18/19556)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Stefan Schuster, Klaus Adelt, Florian Ritter u. a. und Fraktion (SPD) hier: Ausstattung Berg-, Höhlen- und Wasserrettungsdienst (Drs. 18/20566)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/19306, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 18/19554 mit 18/19556, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 18/20566 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 18/21850.