Deshalb beraten wir heute in Erster Lesung über den Gesetzentwurf zur uneingeschränkten Wiederherstellung aller Grundrechte in Bayern und zur Beendigung der unverhältnismäßigen Corona-Einschränkungen. Im Kern hebt das Gesetz die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rückwirkend zum 23. November 2021 auf. Dies heilt zwar weder die Maßnahmen, die ergriffen wurden, noch heilt es die vielen Schäden, die in Wirtschaft und Gesellschaft entstanden sind, aber es sorgt wenigstens dafür, dass Bußgeldverfahren etc. nichtig werden, ob die Regierung auf diese Weise die letzten Groschen aus den Taschen der Wähler ziehen will oder nicht.
Seien wir ehrlich: Schon im Oktober 2020 hat das Robert-Koch-Institut eine Untersuchung veröffentlicht, wo sich die Menschen anstecken und wo nicht. Die Hauptinfektionsquellen lagen demnach im privaten Bereich oder in der Arbeit, jedoch nicht im Einzelhandel, nicht in der Gastronomie, nicht beim Friseur usw. Aber die Bayerische Staatsregierung hat sich weiter ausgetobt: Sperrstunde, 3G, Zugangsbeschränkungen, 2G, 2G plus, Schulschließungen, Testwahnsinn schon in den Kitas usw. Dieser unverhältnismäßige Regulierungswahn wird den Steuerzahler Milliarden kosten. Das muss gesagt werden. Von den Milliardenschäden in der Wirtschaft wollen Sie ebenso wenig hören wie von den vorhandenen Schäden in
der Gesellschaft: depressive Kinder, gestiegene Anzahl der Suizidversuche, Existenz- und Zukunftsängste.
Wir nehmen wahr, dass Sie gerade versuchen, hier zurückzurudern. Das Kabinett wurde heute umgebildet, aber leider nur mit Blick auf die Landtagswahl im kommenden Jahr. Nun muss man mit Regellockerungen wieder einmal für gute Stimmung bei den Wählern sorgen. Sie lösen aber das Grundproblem der Verordnung nicht, die Einschränkungen auch für Grundrechte vorsieht, die nicht mehr im Verhältnis zu dem Wissen stehen, das wir mittlerweile über das Coronavirus haben.
Deshalb bitten wir im Anschluss und auch in den Ausschüssen um rege Diskussionen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 32 Minuten. Als Erstem erteile ich Herrn Kollegen Martin Mittag für die CSU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Was sich wie ein roter Faden durch diesen Gesetzentwurf hindurchzieht, das ist die völlig falsche Haltung der AfD zu Corona. Es ist weiterhin ein Verharmlosen, ein Sich-Aufstellen gegen Maßnahmen, die nachgewiesenermaßen hilfreich gegen die Corona-Pandemie sind. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: Dieser Gesetzentwurf gehört einfach in die Tonne. Es braucht ihn nicht.
Einiges von dem, was im Gesetzentwurf steht, ist zwischenzeitlich auch schon obsolet. Nicht ohne guten Grund wurden von Beginn an alle Maßnahmen immer nur befristet ausgesprochen, und sie werden auch regelmäßig geprüft. Dort, wo es möglich ist, werden sie auch zurückgenommen. Das hat die AfD aber von Beginn an nicht verstanden. Nein, die AfD wirft der Regierung vor, dass sie Wahlkampf macht, dass sie Stimmen fangen will. Bei uns ist aber genau das Gegenteil der Fall. Sie von der AfD tun das hingegen permanent, indem Sie sich weiterhin gegen Masken stellen, indem Sie sich weiterhin gegen Impfungen stellen. Das ist aber genau der völlig falsche Ansatz in einer Situation, wie sie unser Land zuvor – Gott sei Dank – noch nicht erleben musste, jetzt aber erlebt.
Ich bitte deshalb alle – und dabei wende ich mich auch in Richtung FDP, die momentan immer wieder Diskussionen in Richtung Freedom Day führt –, diesen Gesetzentwurf nicht zu unterstützen. Zum einen ist er, wie schon gesagt, überholt. Andere Punkte, die angesprochen wurden, sind Bundesthemen, die vorgegeben sind. Ich denke da zum Beispiel an das Thema 3G am Arbeitsplatz, das hier im Gesetzentwurf auch enthalten ist. Es gibt nun einmal – und das darf man nicht unterschätzen – immer noch eine hohe Zahl von Ansteckungen, Gott sei Dank nicht mehr mit den schweren Folgen, wie sie vielleicht noch bei der Delta-Variante vorkamen. Es gibt aber auch hier noch schwere Folgen bei Einzelnen. Das muss man ein Stück weit berücksichtigen. Die AfD tut das nicht. Die AfD versucht mit ihrer Haltung weiterhin, eine gewisse Klientel und Stimmung auf ihre Seite zu bringen. Das ist völlig falsch; denn hier geht es nicht um Wahlkampf. Hier geht es wirklich um die Sicherheit und um die Gesundheit der Menschen. Das Leid, das Corona durch Tod und schwere Erkrankungen über viele Menschen gebracht hat, kann man nicht kleinreden, das darf man nicht kleinreden. Die AfD tut das leider.
Meine Damen und Herren, viel mehr Zeit brauchen wir auf diesen Gesetzentwurf nicht zu verwenden, weil er völlig falsch ist und falsch platziert ist. Wir alle, insbesondere die Regierung, versuchen jeden Tag zu eruieren, wie der aktuelle Stand ist. Wir schauen, was wir an Maßnahmen auch wieder zurücknehmen können. Es geht hier auch nicht um Freiheit, sondern es geht darum, zum normalen Leben zu
rückzukehren, wo es vertretbar ist. Es geht nicht darum zu sagen, wir müssen alles beenden, nur um bei dem einen oder anderen Klientel positiv dazustehen. Maß und Ziel dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Aber alle Maßnahmen, die zurückgenommen werden können, werden wir zurücknehmen. Das tun wir regelmäßig, und deshalb braucht es diesen Gesetzentwurf nicht.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sinn von Politik ist Freiheit – so sagt es Hannah Arendt. Das ist auch für mich die Richtschnur. Freiheit bedeutet nicht Egoismus, sie bedeutet nicht, dass eine Gruppe tun und lassen kann, was sie will, ohne Rücksicht auf Verlust. Es heißt auch nicht das Recht des Stärkeren. Zum Prinzip der Freiheit gehören nämlich zwei weitere Prinzipien, nämlich Gleichheit und Solidarität; Gleichheit deshalb, weil die Freiheit einer jeden Person gleich viel wert ist; Solidarität deshalb, weil es nicht nur auf die formelle Freiheit und Gleichheit ankommt, sondern auch darauf, dass man sie praktisch leben kann. Freiheit, Gleichheit, Solidarität, das ist das Fundament unseres Staates und unserer Gesellschaft, niedergeschrieben in der Verfassung und konkretisiert in den Grundrechten.
Nicht für Schönwetterperioden sind unsere Grundrechte geschrieben, die man dann nach Belieben, wenn Schwierigkeiten kommen, aufheben könnte und die man dann vielleicht auch wiederherstellen könnte. Sie sind vor allem für den Ausnahmezustand geschaffen. Sie gelten immer, sie gelten überall. Deshalb zeugt es von einer seltsamen Vorstellung von Freiheit, wenn man einen Freedom Day oder die Wiederherstellung von Grundrechten fordert. Jeder Tag muss ein Freedom Day sein. Grundrechte gelten auch nicht absolut. Sie stehen in Wechselbeziehung zueinander. In manchen Situationen widersprechen sie sich oder schränken sich gegenseitig ein. Aber dieses Abwägen der Grundrechte hebt diese nicht auf, sondern bringt sie erst dadurch zur Geltung. Die Abwägung der Grundrechte gegeneinander mit dem Ziel der maximalen Freiheit für alle, das ist die Kunst der Politik.
Für die Pandemie bedeutet das Folgendes: Handlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Kunstfreiheit und vieles mehr sind gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Unversehrtheit des Lebens abzuwägen. Was bedeutet es für einen Menschen mit einem schwachen Immunsystem, wenn es keinerlei Schutzmaßnahmen gäbe? Kann der sich dann frei in den Supermarkt begeben, um dort einzukaufen? – Es wäre für ihn zu gefährlich. Was bedeutet es für Kranke, wenn sie ein Krankenhaus aufsuchen wollen, das völlig überlastet und überfüllt ist, sodass sie nicht mehr richtig versorgt werden können? Was bedeutet es für Betriebe und für Geschäfte, die aufgrund der Krankheitsausfälle schließen müssen, dann aber keine staatliche Hilfe bekommen? – Ohne Maßnahmen wären wir alle deutlich stärker in unserer Freiheit eingeschränkt gewesen und teilweise nicht mehr am Leben. Der Tod ist die ultimative Freiheitseinschränkung.
Der erste Lockdown in der ersten Welle war härter als der Lockdown light der zweiten Welle, aber er hat funktioniert. Er hat Menschen gerettet und bedeutete im Ergebnis weniger Freiheitseinschränkungen als der Lockdown light. Ich habe damals den Lockdown light mitgetragen in der irrigen Annahme, wir wüssten sehr viel mehr über die Corona-Pandemie und hätten sie besser im Griff. Das war ein Fehler. Der Lockdown light bedeutete weniger Maßnahmen, er bedeutete aber auch mehr Tote und längere Maßnahmen.
Im September letzten Jahres war es so weit, dass man sagen konnte, jede Person in Deutschland hatte die Möglichkeit, sich ausreichend impfen zu lassen. Meine
Meinung war dann: Ab jetzt ist jeder selber schuld, jeder hatte die Chance, alle Maßnahmen aufheben und schauen, was passiert. Auch das war ein Trugschluss. Die Delta-Welle hat uns gezeigt, dass das Gesundheitssystem ohne jegliche Maßnahmen zusammengebrochen wäre.
Wie ist es jetzt? – Wir haben jetzt eine noch nie dagewesene Zahl von Infektionen. Ungefähr 2 % der Bevölkerung Bayerns sind aktuell akut infiziert. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich deutlich höher. Die Verläufe sind, Gott sei Dank, deutlich milder. Der Scheitel der Infektionswelle scheint hinter uns zu liegen, aber der Scheitel der Krankenhausbelastungen und der Todesfälle wird wohl noch vor uns liegen. Omikron ist nicht harmlos, insbesondere nicht für Ungeimpfte. Ungeimpfte müssen auch bei Omikron viermal so häufig ins Krankenhaus wie Geimpfte. Im Vergleich zu Geboosterten beträgt der Faktor sogar acht. Wenn man sich die Gruppe der Über-60-Jährigen ansieht, dann ist der Vergleich noch viel heftiger.
Es gibt einen beschlossenen bundesweiten Fahrplan für Lockerungen, den ich unterstütze. Es gibt eine Debatte im Bundestag zur Impfpflicht. Beides findet zur richtigen Zeit statt und dient dem Zweck der maximalen Freiheit für alle. Dies unterstützen wir. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der AfD hat nichts mit einem vernünftigen, vor allen Dingen dieses Hauses hier würdigen Gesetz zu tun. Vielmehr ist er ein Quengeln und Nörgeln an allem, was in Bayern zum Schutz von Menschen vor Corona unternommen wurde.
Vom ursprünglichen AfD-Corona-Leugnen über die Kritik an angeblich zu wenig Schutz und Vorsorge bis hin zum heutigen Gesetzentwurf haben wir schon viel, ja sehr viel Ihrer eigenartigen AfD-Ideen im Landtag erleben müssen: von respektlosen und menschenverachtenden Aktionen gegenüber Holocaust-Zeitzeugen oder unfassbaren Gasmaskenauftritten bis hin zu hanebüchenen Demonstrationen Ihrer Ideologie, die neben Mutter und Vater keinen anderen Menschen akzeptieren oder respektieren. Dann kommt bei jedem Thema zum Schluss noch irgendein Schwenk zur Ausländerfeindlichkeit, ja selbst wenn wir im Sozialausschuss einfach nur über Blutspende reden.
Damit demokratisch umzugehen ist unsere Aufgabe, auch Ihr Zwischenmaulen zu ertragen. Diese Aufgabe ertragen wir demokratische Parteien, auch wenn es uns nicht immer leichtfällt.
Ihr Gesetzentwurf ist in meinen Augen das weitaus größere und gefährlichere Problem. Er impliziert, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gesetzlos leben, dass die Grundrechte – ja wie soll ich sagen – einfach so ausgeknipst wurden. Sie sprechen von einer Wiederherstellung der Grundrechte – ein unsäglicher Ausdruck. Gerade Sie, Kolleginnen und Kollegen der AfD, müssen doch wissen, dass die Grundrechte aktiv sind. Dies beweist allein schon die Tatsache, dass Sie hier Ihre unsäglichen Dinge öffentlich verbreiten können. Viele wünschen sich lieber Karies, als sich immer wieder Ihre fehlgeleitete Hetze anhören zu müssen. Die Grundrechte haben nie aufgehört zu gelten. In der Folge können diese auch nicht wiederhergestellt werden.
In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie von nachteiligen Auswirkungen der für Bayern erlassenen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie schreiben weiter, dass besonders betroffene Branchen der Privatwirtschaft leiden würden. – Ja, das stimmt. Ich gehe sogar noch weiter: Die Situation durch Corona war und ist für viele mehr als bescheiden: für Unternehmen, Vereine, Schüler, Kinder, Jugendliche, Eltern, Schausteller, Taxiunternehmer, Krankenpflegepersonal, Erzieher, KitaAngestellte, Friseure, Musiker, Künstler, Einzelhändler, Menschen mit Behinderung, Senioren, Pflegebedürftige und, und, und. Das wissen wir doch.
Der Schutz der Menschen, der Schutz von Gesundheit, Leib und Leben ist die höchste Prämisse des Staates. Daher waren Schutzmaßnahmen nötig, die wir jetzt aufgrund der aktuellen Infektionslage Schritt für Schritt zurückfahren können. Die Infektionsschutzmaßnahmen werden nicht aus Spaß, sondern zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen. Leben und Gesundheit sind Verfassungsgüter von höchstem Rang. Diese zu schützen ist unsere Aufgabe. Schade, dass Sie von der AfD das noch nicht begriffen haben.
Wir sind auf einem guten Weg. Der Gesetzentwurf der AfD verkennt schlichtweg die Realität und die Lockerungen, sei es der Wegfall der Sperrstunde in der Gastro, sei es die Anpassung von 2G-plus- zu 2G-Regelungen, sei es die Aufhebung der Kundenzahlbegrenzung im Handel, in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, erhalten sowieso schon lange Zugang zu Einrichtungen, für die 2G erforderlich ist, ohne dafür selbst geimpft oder genesen sein zu müssen. Um Sie weiter zu unterrichten: Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ist im Übrigen keine Bestimmung des bayerischen Verordnungsgebers, sondern eine Regelung des Bundes.
In der Summe lehnen wir Ihren Entwurf ab; denn wir FREIE WÄHLER sehen uns als Regierungsfraktion der Fürsorge für die Menschen in Bayern verpflichtet. Wir haben nicht nur gemotzt und gemault wie Sie, sondern uns dieser völlig neuen Bedrohung gestellt, ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen.
Geschätzte Frau Kollegin Enders, schade, dass Sie jetzt in Ihrer Rede nicht wirklich auf unseren Gesetzentwurf eingegangen sind, sondern sich vor allem darauf beschränkt haben, mit Hass und Hetze über unsere Partei herzuziehen, und Fake News verbreitet haben.
Was mich interessieren würde, Frau Kollegin: Sie sprechen von der Fürsorge für Menschen. Wo ist denn die Fürsorge gewesen, wenn Sie den Menschen die Eigenverantwortung für ihr Leben weggenommen haben, sie in die Depression und im Einzelfall bis hin in den Suizid getrieben haben? Wir haben erhöhte SuizidRaten. Wir haben Menschen, die sich wegen Ihrer Maßnahmen umgebracht haben. Dafür muss doch auch jemand die Verantwortung übernehmen. Das ist sehr wichtig.
Ein weiterer Punkt. Ihr Kollege Bauer hat eine interessante Aussage gemacht. Er meinte, wer nicht geimpft ist, hat nicht denselben Anspruch, so behandelt zu wer
den wie ein Geimpfter. Frau Kollegin, wie ist denn diese Auffassung in Ihrer Partei mit unserem Grundgesetz vereinbar? Darauf hätte ich gerne eine Antwort.
Herr Singer, es kommt mir ein bisschen so vor, als würden Sie Ross und Reiter nicht erkennen. Sie machen den Regierungsparteien einen Vorwurf und fragen in diesem Fall mich. Diesen Vorwurf können Sie gerne entweder schriftlich oder digital an das Coronavirus schicken.
Sie vergessen, dass die Menschen nicht nur aufgrund der Einschränkungen leiden mussten. Die Menschen hätten noch viel mehr aufgrund einer Erkrankung gelitten. Sie werfen aus der Opposition heraus den Regierungsparteien ständig Unfähigkeit vor. Haben wir nichts gemacht, war es Ihnen zu wenig; haben wir aber Masken vorgeschrieben, haben Sie gefordert – das sehe ich noch vor mir –, dass man nachschauen muss, wie hoch die Belastung, also die Keimzahl in den Masken ist. Ich weiß noch, wie ich Ihrem Kollegen gesagt habe,
dass wir auch gerne einmal überlegen können, wie hoch die Keimzahl in der Unterwäsche der AfD ist. Nur weil wir diese feststellen, werden wir aber noch lange nicht dafür sorgen, dass jedes Mitglied der Fraktion regelmäßig seine Unterwäsche wechselt.
Genauso ist es mit den Masken. Sie haben in dieser Pandemie ganz viel falsch gemacht und wollen davon ablenken.