Protocol of the Session on January 25, 2022

Ich komme ganz kurz noch zu dem Gesetzentwurf allgemein. Bei allen überprüfbaren Zielen wird auf den Digitalplan verwiesen. Dieser muss dann aber auch sehr konkret sein und zeitnah erscheinen; denn ansonsten ist ein Monitoring nicht möglich. Die praktischen Auswirkungen des Rechtsanspruchs der digitalen Handlungs- und Entscheidungsfreiheit lassen sich überhaupt noch nicht abschätzen und auch nicht, wie der laufende Gesetzentwurf zu den jetzt geschaffenen und angekündigten Strukturen passt, zum Beispiel dargelegt im Digitalpakt, also wo die Digitalagentur und der Pakt für digitale Infrastruktur vorkommt.

Insgesamt freue ich mich auf die Anhörung und die Diskussion im Wirtschaftsausschuss. Ich bin überzeugt, wir werden gemeinsam ein gutes Gesetz entwickeln.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, Danke schön. – Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Helmut Kaltenhauser für die FDP-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angedeutet, dass es einen neuen Digitalreport gab, in dem drinsteht: Der Anteil der Bevölkerung, der

in der Politik eine große Kompetenz beim Thema Digitalisierung vermutet, hat sich weiter vermindert. Vor einem Jahr waren es noch 24 %, jetzt sind es nur noch 17 %.

Ich finde, das ist eine Aussage, die uns alle in der Politik beschäftigen muss. Die Digitalisierung muss ein Thema für uns alle sein. Sie muss unser aller Leben leichter machen. Die Politik muss hier unbedingt wieder Vertrauen gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen einfach die Erfahrung machen, dass sich in dem staatlich verantworteten Bereich merklich etwas bewegt. Da denke ich an Digitalisierung in der Schule, in den Ämtern, Behörden, im gesamten öffentlichen Dienst. Über Digitalisierung überall in den sonstigen Lebensbereichen will ich jetzt gar nicht sprechen.

Die Menschen erwarten hier ein überzeugendes Konzept. Genau so ein Konzept hätte ich eigentlich im Digitalgesetz erwartet. Wir haben lange darauf gewartet. Es war ja mehrfach angekündigt worden, und tatsächlich hat es mich schon ziemlich enttäuscht.

Ich finde, im Mittelpunkt eines solchen Gesetzes, wenn es denn ein übergreifendes Gesetz sein soll, muss vor allem der Mensch stehen. Im Mittelpunkt müssen vor allem die Lebensbereiche stehen, in denen sich der Mensch bewegt. Es ist zwar gesagt worden, dass es so geplant war, aber ich kann das daraus nicht ersehen.

Mal ganz abgesehen davon, dass die digitale Bildung, die Digitalisierung an den Schulen, ganz weggelassen wurde, angeblich auf Bitten des Kultusministeriums – die Frage ist, was die Prioritäten der Staatsregierung sind, aber das ist ein anderes Thema –, dreht sich der Großteil des Gesetzentwurfs stattdessen um Ämter und Behörden, die Verwaltung.

Das ist soweit erst mal in Ordnung, weil der Bürger damit ja am meisten zu tun hat, wenn er mit dem Staat zu tun hat. Aber wir müssen von den Bürgerinnen und Bürgern aus denken. Ich glaube, die digitale Verwaltung muss viel stärker nutzerzentriert sein. Das ist eigentlich auch das Ziel einer jeden modernen digitalen Transformation. Das muss einfach klipp und klar drinstehen. Ausgangspunkt ist der Nutzer, sind nicht irgendwelche Rechte und Pflichten, die für den Staat und die Verwaltung wichtig sind. Dieser Servicegedanke muss nach vorne. Auch Menschen, die nicht so technikaffin sind, müssen davon profitieren können. Ich finde, das fehlt im Gesetz völlig.

Wir müssen gerade die kleinen Gemeinden, bei denen in der Regel der Löwenanteil der Verwaltungsakte passiert und in denen gleichzeitig nicht immer ein Experte sitzen kann, an die Hand nehmen und ihnen auch eine gewisse Hilfestellung geben. Der Staat ist gefragt, um die Rahmenbedingungen zu setzen. Wir fordern viel von den Gemeinden, wir müssen auch etwas anbieten. Dazu gehört nicht nur die einfache Ausbildung. Das ist mir ganz wichtig. Wir haben ein Veränderungsmanagement, das mit der Digitalisierung, mit der digitalen Transformation einhergeht. Das heißt, wir müssen den Leuten wirklich zeigen, was geht. Das bedeutet nicht, dass wir sie auf Kurse schicken. Wir müssen sie auch an die Hand nehmen und bei der digitalen Transformation in ihrem Leben, in ihrer Verwaltung begleiten.

Das ist etwas völlig anderes als das, was man bisher in der Verwaltung an Ausbildung macht. Das sehe ich an der Stelle überhaupt nicht. Das ist überhaupt nirgendwo vorgegeben. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das wird nämlich auch dazu führen, dass die Prozesse optimiert werden, dass sie effizienter werden, dass wir an der Stelle eine digitale Transformation erreichen.

Stattdessen habe ich das Gefühl, dass das Gesetz vor allem von Juristen geschrieben wurde und viele Dinge abgeklopft sind. Das mag alles gut und schön

sein, wobei ich noch ganz viele Änderungs- und Verbesserungsvorschläge unterbreiten werde. Aber ich glaube, an der Stelle ist es ganz wichtig, dass wir in den Prozess hineingehen und nicht nur dieses Denken haben, wie wir es bisher in der Verwaltung haben.

Mich stört es zum Beispiel ganz massiv, dass da drinsteht, dass nach drei Jahren regelmäßig evaluiert werden soll. Das kann man im digitalen Bereich nicht machen. Ein agiles Agieren ist etwas völlig anderes. Da muss ich schnell nachsteuern können, wenn ich sehe, dass irgendwo etwas fehlt. Drei Jahre sind da viel zu lang.

Das Thema Open Data ist sowieso ganz außen vor gelassen. Der Kollege Adjei hat das, glaube ich, auch schon erwähnt. Ich finde, dass wir hier ein bisschen eine Chance vertan haben. Wir werden noch unseren Beitrag leisten, und zwar mit einer ganzen Menge von Änderungsvorschlägen. Insgesamt habe ich mir von dem Gesetzentwurf sehr viel mehr und etwas sehr viel Grundsätzlicheres erwartet.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Kaltenhauser. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/19607) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich an Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften eingebracht. Schwerpunkte der Gesetzesänderung sind Anpassungen des bayerischen Medienrechts an den Medienstaatsvertrag, Regelungen zu den Gremien BR-Rundfunkrat, BR-Verwaltungsrat und Medienrat der BLM, Publizitätspflicht bei Parteibeteiligungen, Instrumente zum Schutz der Nachrichten- und Informationsvielfalt, Zweckbestimmung für die Zuweisung landesweiter DAB+-Frequenzen und die Teilabschaffung der Rundfunkzulassungspflicht, insbesondere für lokale, regionale und Online-only-Angebote.

Keine Sorge, ich werde jetzt nicht zu all den einzelnen wichtigen Teilaspekten ausführliche Darlegungen unterbreiten; denn Sie haben den Gesetzentwurf mit der ausführlichen Begründung vorliegen. Das soll ja auch alles Gegenstand der Ausschussberatung werden.

Ich finde, alle Punkte lohnen sich, und alle Punkte haben gemeinsam das Ziel, das Medienrecht zu modernisieren, auch ein Stück weit zu verschlanken, zu entbürokratisieren und inhaltlich das breite Angebot der bayerischen Medien von der lokalen Ebene über die regionale, die landesweite bis hin zur bundesweiten Ebene in seiner ganzen Vielfalt zukunftsfähig zu machen.

Im Kern ist das Hauptanliegen, die Medienvielfalt am Standort Bayern insgesamt zu erhalten und zu stärken; denn der Kern unserer freiheitlichen Gesellschaftsord

nung, unserer Demokratie, ist natürlich die Meinungsvielfalt, die Möglichkeit, sich zu informieren, aber auch die Möglichkeit, als qualitätsvoller Journalist, als qualitätsvolle Journalistin tätig zu sein. Das Ganze muss auch wirtschaftlich möglich sein, für die Unternehmen, für die Medienunternehmen. Dafür braucht es einen entsprechenden Rechtsrahmen, um auch im Zeitalter der Digitalisierung, in dem es viele Herausforderungen aufgrund der unterschiedlichsten Aspekte der technischen Verbreitung gibt, die Vielfalt aufrechtzuerhalten.

Die einzelnen Aspekte, die im Vorfeld intensiv mit den Verbänden diskutiert wurden, werden sicherlich zu Recht auch im Ausschuss intensiv diskutiert werden. Ich glaube aber, dass das Gesamtpaket wirklich sehr gut ist. Ein Aspekt ist zum Beispiel die Inkompatibilitätsregelung. Da geht es vor allem um die Transparenz. Da geht es darum sicherzustellen, dass persönliche Interessen noch stärker ausgeschlossen werden, vor allem wenn es um die Überwachung, um die Kontrolle und um die Organe geht, die das tun.

Wichtig ist mir auch, dass wir neue Regeln zum Schutz der Informationsvielfalt einführen, die diese Angebotsvielfalt erhalten sollen. Wir haben in Bayern, wie Sie alle wissen, viele lokale, regionale und auch landesweite Sender, die ihre Angebote ganz gezielt auf die Informationsbedürfnisse in den betreffenden Gebieten zuschneiden. Sie sind auf die örtlichen Ereignisse und die örtlichen Besonderheiten spezialisiert. Es ist ein wirkliches Markenzeichen der bayerischen Medienlandschaft, dass das eben nicht nur in den Großstädten stattfindet oder in den städtischen Ballungsbereichen, sondern dass es wirklich in der Breite und auch in der Qualität überall im Land die entsprechenden Anbieter gibt.

Das ist aber auch notwendig. Selbst die landesweiten Anbieter müssen entsprechend geschützt werden, damit sie nicht Ziel von internationalen Konzernen werden, die dann am Ende möglicherweise zur Reduzierung von Meinungsvielfalt beitragen. In dem Kontext gibt es im aktuell geltenden Medienrecht keine rechtliche Handhabe. Deshalb wurde eine entsprechende Formulierung eingefügt, um da gegenzusteuern. Wir verschärfen dazu das Instrumentarium, das der zuständigen BLM zur Verfügung steht, um die vorhandenen funktionierenden Informationsstrukturen wirksam vor gegenläufigen Marktentwicklungen zu schützen.

Außerdem geht es um das Thema DAB+. Mit der gesetzlichen Regelung zur Zuordnung der DAB+-Frequenzen schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für die Unternehmen. Die Digitalisierung des Hörfunks mit DAB+ bietet ein enormes Potenzial, diese Vielfalt an landesweiten, regionalen und lokalen Radiosendern zu vertiefen und breiter auszugestalten.

Wie Sie wissen, ist Bayern gerade bei DAB+ von jeher Vorreiter. Nirgendwo sonst in Deutschland empfangen so viele Hörerinnen und Hörer Radio über DAB+ wie in Bayern. Allerdings gibt es anders als für den UKW-Bereich noch keine gesetzliche Regelung zur Zuordnung der DAB+-Frequenzen. Für eine ausreichende Investitionssicherheit benötigen die Unternehmen eben eine entsprechende gesetzliche Festlegung. Deshalb geht es darum, die bestehende Ordnung in den digitalen Bereich zu transferieren und dabei gleichzeitig das Vielfaltspotenzial von DAB+ zu erschließen. Dabei muss auch das publizistische Gleichgewicht zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk berücksichtigt werden. Künftig kann – so ist der Vorschlag – die BLM bis zu 50 % der landesweiten DAB+-Hörfunkfrequenzen für den Anbieter der landesweiten UKW-Hörfunksenderkette vorsehen. Die BLM muss dabei auf einen Interessenausgleich hinwirken.

Schließlich halte ich es für wichtig, einen weiteren Punkt hervorzuheben: ein Stück weit die Entbürokratisierung in einem unheimlich volatilen Umfeld. Wir schlagen vor, die Rundfunkzulassungspflicht durch eine reine Anzeigepflicht zu ersetzen, soweit es rechtlich möglich und auch sinnvoll ist; Rundfunkanbieter stehen nämlich

mit Streaming– und Onlinediensten in direkter Konkurrenz um Nutzer und Werbekunden. Onlinedienste profitieren aufgrund europarechtlicher Vorgaben vom sogenannten Providerprivileg. Im Gegensatz dazu unterliegen Rundfunkanbieter einem strengen Regulierungsregime und insbesondere einer bürokratieintensiven Zulassungspflicht, obwohl oftmals völlig identische Inhalte vermittelt werden.

Mit den vorgesehenen Änderungen werden die bayerischen Rundfunkanbieter hinsichtlich der Zulassung den On-Demand-Anbietern angeglichen, soweit das rechtlich möglich ist. Damit können lokale, regionale und Online-Rundfunkanbieter in Bayern Rundfunksendungen verbreiten, ohne ein aufwendiges Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Ich glaube, es liegt nahe, dass das mehr Spielraum für Kreativität und Innovation schafft, Bürokratie verringert und zugleich ein Anreiz für Medienunternehmen zur Nutzung digitaler Verbreitungswege ist. Auch das ist ein sichtbarer und wirkungsvoller Beitrag zur Digitalisierung und Entbürokratisierung.

Ich fasse zusammen: Mit den vorgesehenen Regelungen verbessern wir den Ordnungsrahmen für Medien in Bayern erheblich. Wir passen ihn dem digitalen Zeitalter an und verschlanken ihn gleichzeitig. Damit eröffnen wir neue Möglichkeiten für die Unternehmen, dem Publikum hochwertige Programme anzubieten und sich so auch bei zunehmender Konkurrenz auf dem Markt behaupten zu können. Der Gesetzentwurf gibt also aus Sicht der Staatsregierung die richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen für unsere Medienlandschaft.

Ich weiß, dass das Medienrecht häufig etwas sperrig ist, aber es ist es wert, dass man sich intensiv damit beschäftigt, weil es um den Kern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, um die Meinungsvielfalt geht, die die Grundvoraussetzung für den demokratischen Diskurs ist. Darum freue ich mich, dass die Vorschläge im Ausschuss behandelt und hier hoffentlich nach der Zweiten Lesung eine Mehrheit finden werden.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Ich erteile Herrn Kollegen Max Deisenhofer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir den Gesetzentwurf zum ersten Mal gesehen haben, haben wir gesagt: Schön, dass die Staatsregierung auch endlich aufgewacht ist. Nach der etwas vermurksten Gesetzesänderung in der letzten Legislaturperiode infolge des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2014 sind wir in dieser Legislaturperiode gleich mit großen Diskussionen um den Kollegen Helmut Markwort eingestiegen.

Daraufhin erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende Herr Kreuzer im Rundfunkrat des BR, man würde das Gesetz jetzt ganz schnell anpassen; das war im Februar 2019. Nun hat es also doch noch einmal fast drei Jahre gedauert, und das Gesetz stammt auch nicht von der Fraktion, sondern von der Staatsregierung selbst, aber lieber spät als nie und lieber handwerklich gescheit gemacht als wieder vermurkst.

Im Gesetzentwurf gibt es einige Punkte, die wir selbst schon lang und auch in dieser Legislaturperiode in einem eigenen Gesetzentwurf gefordert haben. Wir GRÜNE unterstützen natürlich die Änderungen zu den Interessenkonflikten von Gremienmitgliedern und betreffend den Wechsel von Mitgliedern des Rundfunkrats in den Medienrat sowie umgekehrt; genau das haben wir schon in unserem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11416 gefordert.

Genauso unterstützen wir die sogenannte Genehmigungsfreiheit für Programme mit unbedenklicher Meinungsrelevanz, auch wenn man die Begrifflichkeit sicherlich noch verbessern kann; denn auch kleine Programme haben unserer Meinung nach natürlich eine Meinungsrelevanz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für Diskussionen im weiteren Verlauf der Beratungen – der Staatsminister hat es gerade schon angesprochen – wird sicher auch der Passus sorgen, dass 50 % der DAB+-Kapazitäten für die BLM an den Anbieter der landesweiten Hörfunksenderkette, also an Antenne Bayern, gehen sollen.

Bezüglich der Aufsichtsgremien haben wir GRÜNE eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die schon zum größten Teil bekannt sind. Nur als ein Beispiel sei hier die geschlechterparitätische Besetzung der Aufsichtsgremien genannt. Das gilt natürlich genauso für die Ausschüsse und weitere Gremien des Medienrats sowie des Rundfunkrats. Mit verpflichtenden Vorgaben statt Freiwilligkeit gerade bei der Neubesetzung durch die Verbände wäre aus unserer Sicht schon ein Schritt in die richtige Richtung getan; das bleibt leider auch in diesem Gesetzentwurf wieder die große Fehlstelle.

Lassen Sie mich noch zu einem weiteren Komplex etwas sagen, der im Gesetzentwurf explizit angesprochen wird und mir persönlich, aber auch uns GRÜNEN insgesamt sehr wichtig ist: die Medienkompetenz. Im Gesetzentwurf heißt es dazu – ich zitiere –: "Nicht zuletzt die Coronapandemie hat gezeigt, wie wichtig zuverlässige, den journalistischen Grundsätzen entsprechende Informationen für das Funktionieren der Demokratie sind." – Dem kann man sich nur anschließen, aber bei diesen Worten darf man es eben nicht belassen; die Staatsregierung muss insgesamt mehr tun.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass wir uns freuen und ich mich persönlich freue, dass der Medienführerschein – eines der besten Angebote, das wir haben – jetzt ein verpflichtender Teil der Medienkonzepte an den Schulen wird. Das haben wir lange gefordert, und das wird jetzt gemacht.

Gerade die Corona-Pandemie hat uns aber doch gezeigt, dass es nicht nur bei Jugendlichen vielleicht an der einen oder anderen Stelle an Medienkompetenz mangelt; denn die Desinformationskampagnen und die Fake News werden vor allem von Erwachsenen geteilt. Die Staatsregierung und wir alle müssen mehr tun. Wir wünschen uns noch mehr Engagement.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das wäre auch die richtige Prävention für einen anderen Bereich, in dem man inzwischen mehr tut, nämlich Hatespeech im Internet. Ich glaube, wenn man richtig informiert ist, beleidigt man weniger; so kommen wir zu einem besseren Miteinander in der Online-Welt.