Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Digitalisierung ist mehr als Glasfaser, mehr als Mobilfunk und auch mehr als Computerspielen. Digitalisierung betrifft alle Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche, angefangen bei der intelligenten Vernetzung von Prozessketten über die Erfassung, Aufbereitung, Analyse und Kommunikation von Daten bis hin zur Automatisierung. Natürlich stellt auch die künstliche Intelligenz Digitalisierung dar. Sie fordert Transparenz und Teilhabe, genießt und generiert neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfung und führt zu einem eigenen, neuen Sozialverhalten in vielfältiger Weise. Gerade die Corona-Krise hat uns aufgezeigt, dass es bei der Digitalisierung auch Defizite gibt: bei Prozessen und Prozessoptimierung, durch fehlende Tools und auch in der Alltagsdigitalisierung, wie wir an der einen oder anderen Stelle schmerzlich gesehen haben. Natürlich stellt sich auch die Frage der Transformation. Diese wird langfristig und grundlegend sein. Der Prozess betrifft die Gesellschaft, die Wirtschaft, den Staat und auch die Verwaltung.
Der Freistaat Bayern hat die Chancen der Digitalisierung von Beginn an früh begriffen und erkannt und übergreifende Förderprogramme aufgestellt. BAYERN DIGITAL I und II, die Breitbandinitiative: 1,4 Milliarden Euro wurden dort investiert, damit das Glasfaser und die Infrastruktur in der Fläche verfügbar sind. Eine Gigabit-Offensive wurde angeschlossen, ein eigenes bayerisches Mobilfunkförderprogramm sowie zuletzt die Hightech Agenda und Hightech Agenda Plus, durch die Bayern mittlerweile auch führend im Bereich der KI mitspielt, Quantencomputing auf ein neues Level hievt und mit CleanTech Klimaschutz und Wertschöpfung generiert. Dies ist gut so, weil eine konsequente Förderung von digitalen Technologien und Geschäftsmodellen ein wesentlicher Schlüsselfaktor für den Wirtschafts- und Technologiestandort Bayern sind. Dies bietet – wie es die Ministerin gesagt hat – Chancen für die Nachhaltigkeit sowie Potenziale und Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen für die gesellschaftliche und die berufliche Teilhabe.
Wir alle haben in der zurückliegenden Zeit auch erfahren, dass Datenschutz einen besonderen Stellenwert einnimmt. In der Pandemie haben wir festgestellt, dass mit dem Datenschutz eine große Herausforderung verbunden ist, um für die Schule schnell zu reagieren und Angebote aufzuzeigen, aber auch für die Pandemiebekämpfung, bei der Dinge nicht möglich waren oder vielleicht dann doch möglich gemacht wurden. Welche Aufgaben der Datenschutz zukünftig haben wird, muss aus meiner Sicht ganz neu definiert werden. Wir werden dieser Frage auch im Wirtschaftsausschuss nachgehen und eine Anhörung zum Datenschutz auf den Weg bringen.
Die Regulierung ist auch so ein Thema, das mit der Digitalisierung einhergeht. Auf der einen Seite haben wir eine Überregulierung, auf der anderen Seite eine Unterregulierung. Es ist auch stark davon abhängig, welche Voraussetzungen die Menschen bei der Digitalisierung als eigene Qualifikation einbringen können.
Damit kommen wir zum Digitalgesetz. Ich denke, die Frau Ministerin hat sehr wohl aufgezeigt, welche Vorteile mit diesem Gesetz verbunden sind. Herr Kollege Adjei, natürlich ist es legitim für den Vertreter der Opposition zu versuchen, die Dinge kritisch zu hinterfragen. Aber vielleicht glauben Sie dann unabhängigen Meinungen. Wir hatten vor Kurzem als Fraktion die Gelegenheit, uns sehr intensiv mit Herrn Prof. Heckmann von der TUM auszutauschen. Er zeigt ganz deutlich auf, dass mit diesem Digitalgesetz ein ganzer Blumenstrauß verbunden ist.
Das Digitalgesetz bietet einen ganzheitlichen Regulierungsansatz, das digitale Verfahren als Regelfall, die Volldigitalisierung als Leitbild, natürlich den digitalen Kommunalpakt; es sieht ein subjektives Recht für die Bürgerinnen und Bürger vor, befähigt Menschen zum digitalen Handeln, hat eine Pflicht zur nutzerfreundlichen Ausgestaltung. Natürlich sieht es auch ein Monitoring und eine Experimentierklausel vor, um die Dinge voranzubringen.
Herr Adjei, Sie haben das vorhin so ein bisschen hintangestellt, als ob es nichts Besonderes wäre. Wir müssen schon feststellen, dass die objektive Fachbewertung, also der Blick von außen auf das staatliche Handeln, auf die Exekutive, auf dieses Gesetz, das erstellt worden ist, ganz klar aufzeigt, dass Bayern auf einem Weg zum digitalen Government Champion ist. Das ist nicht etwas, das ich jetzt hier als Redner für die CSU-Fraktion generiere; sondern tatsächlich haben Fachleute diese Feststellung gemacht. Es gibt eine CDPS-Studie, die auch aufzeigt, wie der Freistaat Bayern sich mit diesem – ich sage einmal – Aufschlag des Digitalgesetzes positioniert: Da ist man im internationalen Vergleich ganz, ganz weit vorne mit dabei, sogar vor dem digitalen Benchmark, den wir ja oft genug hier in diesem Plenum in Redebeiträgen auch vorgehalten bekommen, also sogar vor Estland an dieser Stelle. Das sollten wir positiv zur Kenntnis nehmen.
Aber natürlich haben wir auch den Anspruch, die Dinge weiterzuentwickeln. Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens natürlich sehr viele Stellen mit abgefragt und eingebunden worden sind, über 60 Akteure, nicht nur kommunale Spitzenverbände, sondern auch das "Who‘s Who" im Digitalbereich. Dort sind entsprechende Rückmeldungen und Ideen kommuniziert worden, die natürlich auch berücksichtigt und eingebunden werden können.
Ich denke, ich kann heute schon das Fazit ziehen, dass das Digitalgesetz überhaupt der bundesweit erste Ansatz und eigentlich wegweisend für Europa zur Regelung der Digitalisierung ist; nicht nur für die Digitalisierung in der Verwaltung, sondern gerade auch für die Digitalisierung der Gesellschaft, indem eben Ziele definiert, Grundsätze erstellt und die digitalen Rechte der Bürger garantiert werden und Unternehmen genauso mitberücksichtigt sind wie die Verwaltung. An der Stelle haben wir eine sehr gute Position erreicht, und wir können als Freistaat Bayern schon für uns in Anspruch nehmen, nicht nur das erste Digitalministerium zu haben, sondern auch das erste Digitalgesetz.
Ohne dass ich jetzt Öl ins Feuer gießen will, Kollege Adjei – wir verstehen uns eigentlich recht gut und sind auch der Meinung, dass wir die Dinge voranbringen wollen –, stelle ich aber auf der Bundesebene fest: Mit dem Antreten und der Konstituierung der Bundesregierung ist man im Gegensatz zum Freistaat Bayern eher einen Schritt auf das Niveau von vor 2018 zurückgegangen. Ich denke, der Freistaat Bayern muss da sein Licht nicht unter den Scheffel stellen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Gerd Mannes. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Im letzten Drittel der Legislatur präsentieren Sie uns also einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Freistaat Bayern. Solche Prioritäten dürfte bei Technologienationen Gelächter verursachen. Digitaler Champion – Herr Kirchner, Sie haben es angesprochen – sind wir in Bayern nicht. Das können wir noch werden; das stimmt.
Es gibt nicht viel Positives an der Corona-Situation, aber wenn es etwas gibt, dann doch das, dass wir notwendige Vorhaben im Bereich der Digitalisierung endlich umsetzen. An konstruktiven Vorschlägen von der AfD hat es in den letzten drei Jahren jedenfalls nicht gemangelt. Ein paar Beispiele: Natürlich sind wir für die Digitalisierung der staatlichen Verwaltung und das Angebot von Bürgerdiensten in elektronischer Form. Wir hatten in zahlreichen Anträgen eigene bayerische Server und Cloud-Dienste zur digitalen Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen gefordert. Die Nutzung von offener Software und sichere Verschlüsselung sind ebenfalls sinnvoll und zielführend. Beides hatten wir in unserer Antragsreihe "Freiheit in Netz und Medien" gefordert.
Vieles Gute wurde in das Gesetz hineingeschrieben. Das stimmt. Aber der grenzenlose Tatendrang sollte nicht vor allem anderen stehen. Fortschritt allein um des Fortschritts willen ist aus unserer Sicht nicht erstrebenswert. Vielmehr sollte sich das Gesetz auf das beschränken, was wir wirklich brauchen. Es sollte eben nicht versucht werden, den linken Traum von Transformation mit unkalkulierbarem Risiko für unser Land zu gestalten. Auch Digitalisierung um jeden Preis, um Klimawahn oder andere Ideologien zu hofieren, unterstützen wir nicht.
Natürlich darf auch nicht Ziel sein, unliebsame Meinungen auf Knopfdruck zu zensieren. Frau Gerlach, in diesem Zusammenhang muss ich Sie noch einmal ausdrücklich kritisieren: Sie gehen heute sogar schon bei Unrechtsregimen hausieren, um in Deutschland die Meinungsfreiheit einzuschränken. Das haben Sie zumindest bei Telegram gemacht.
Ich zähle noch ein paar weitere Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf auf: Ein zu früher Umgang mit digitalen Medien könnte negative Folgen für die frühkindliche Entwicklung haben. Da schießt die Staatsregierung aus unserer Sicht über das Ziel hinaus. Digitale Bildungsangebote muss es nur da geben, wo sie einen Mehrwert für Kleinkind, Studenten und Weiterzubildende bringen.
Auf den hundert Seiten Antrag fehlt aus unserer Sicht auch eine Sache, die wir den Menschen in Bayern unbedingt versprechen sollten: die Garantie für den Bürger, seine Behördengänge weiterhin analog, ohne Einschränkung und Nachteil, auch in Zukunft wahrnehmen zu können. Das muss aus unserer Sicht unmissverständlich in den Entwurf eingepflegt werden.
Kritisch sehen wir hier in diesem Zusammenhang auch die Auslagerung von staatlichen Aufgaben an Dritte. Jetzt wissen wir nicht genau, was da gemeint ist. Einer Kapitulation vor der Übermacht globaler Internetkonzerne und der Preisgabe der Souveränität im digitalen Bereich könnten wir nicht zustimmen. Ein nicht souveräner Staat, der auf einen privaten Akteur angewiesen ist, ist keine Zukunftsversion für ein freiheitliches Bayern. Lobbyinteressen von Konzernen wie Microsoft, die seit Jahren für digitale Identität werben, wird im vorliegenden Gesetz regelrecht ein roter Teppich ausgerollt. Da gehen wir ebenfalls nicht mit. Die Abgabe staatlicher Aufgaben an die Digitalwirtschaft, fehlender Schutz vor weiteren Einschränkungen in der Rede- und Meinungsfreiheit im Netz lehnen wir ab.
Wir werden unsere Änderungsvorschläge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in den Ausschuss einbringen. Es braucht einen effektiven Schutz der Rechte der Bürger für die Gestaltung eines souveränen Bayerns von morgen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Gerald Pittner. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland in der Digitalisierung liegt auf Platz 21 im Ranking der 27 EU-Staaten; das sagt die aktuelle Studie der EU-Kommission. Das ist schon eine Verbesserung – immerhin ein Platz besser als 2019. Vielleicht liegt es an Corona, dass allerorts die Digitalisierung beschleunigt wird. Aber dann hätte die Corona-Pandemie ja auch etwas Gutes.
In der Corona-Krise wird deutlich, was auch in normalen Zeiten immer öfter Sorgen bereitet: Deutschland ist zu kompliziert; Deutschland denkt zu kompliziert, und Deutschland handelt zu kompliziert. Das ist ein wichtiger Grund, warum in Deutschland so vieles so schleppend vorangeht. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest der nationale Normenkontrollrat, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, das auch im Bereich Digitalisierung und Bürokratieabbau berät.
Warum sage ich das? – Genau hier soll nämlich das Bayerische Digitalgesetz ansetzen. Mit dem Entwurf für das Bayerische Digitalgesetz legt die Staatsregierung das bundesweit erste Gesetz vor, das Digitalisierung auch rechtlich nicht nur punktuell, sondern als zusammenhängenden Sachbereich erfasst. Genau deswegen, Kollege Adjei, sind eben nicht viele Punkte einzeln geregelt. Es ist quasi das Grundgesetz der Digitalisierung. Das ist auch der Sinn des Ganzen. Sie haben die Aufgabe falsch verstanden.
Das Bayerische Digitalgesetz soll als Erstes in Europa konsequent allgemeine rechtliche Rahmenvorgaben für die Digitalisierung mit konkreten digitalen Rechten für Bürger und Unternehmen geben und diese verzahnen. Gleichzeitig soll es die Verwaltungsmodernisierung voranbringen und Bürokratie abbauen. Das hierauf ausgerichtete Umsetzungsprogramm kommt natürlich erst und steht nicht in diesem Gesetz drin. Es ist ganz klar – ich sage es immer wieder –: Die bestehende Organisation soll ja gerade nicht von analog auf digital umgestellt werden.
Das Bayerische Digitalgesetz besteht letztendlich aus drei Kernbausteinen, nämlich aus erstens den Rahmenregelungen zur Gestaltung und Förderung der Digitalisierung – hier werden erst mal die gesetzlichen Aufgaben des Freistaats definiert –, zweitens der Verankerung der digitalen Rechte für Bürger und Bürgerinnen, quasi ein Grundgesetz der Digitalisierung, und drittens dem Bürokratieabbau sowie der Modernisierung von Staat und Verwaltung. Deswegen gibt es das laufende Monitoring. Deswegen gibt es den Widerstand des einen oder anderen Hauses, das sich natürlich nicht reinreden lassen will. Das ist doch ganz klar.
Es ist nämlich genau das Ziel des Gesetzes, die Digitalisierung als Gesamtbaustein und nicht mehr nur in einzelnen Punkten zu regeln. Genau das macht Schleswig-Holstein nicht; dort wird nämlich nicht alles in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Das kann man natürlich so machen – ich will das gar nicht abstreiten –; aber wir gehen einen Schritt weiter. Wir wollen das digitale Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern so gestalten, dass sie in allen Lebensbereichen unterstützt werden und dass eine generelle schnelle Unterstützung und Umsetzung gewährleistet ist. Das müssen dann die einzelnen Fachressorts machen. Das ist nicht die Aufgabe des Digitalministeriums und auch nicht dieses Gesetzes. Außerdem
führt es auch auf neue Technologien hin, wie zum Beispiel zum Mobile Government und zum Once-Only-Prinzip. Das ist alles schon von der Digitalministerin angesprochen worden. Der Bürokratieabbau und die Verwaltungsmodernisierung wurden ebenfalls angesprochen. Digital First wurde ebenfalls angesprochen.
Aber es soll ja kein Selbstzweck sein, sondern tatsächlich umgesetzt werden. Das wird auch in Zukunft die Aufgabe sein. Natürlich muss die überwiegende Mehrzahl der öffentlichen Dienste gerade auf kommunaler Ebene bereitgestellt werden. Deswegen gibt es diese Zusammenarbeit, die geplant ist, die natürlich auch nicht drinsteht.
Ich würde Sie mal gerne sehen, wenn die Regelung des bayerischen Gesetzgebers dahin gehend lautete, dass wir Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und gleich den Bund mitregulieren, weil nicht zu erwarten ist, dass sie es im Bund unter der neuen Regierung jetzt besser können. Da habe ich zwar wahrscheinlich recht, aber es würde nicht hingenommen. Da bin ich mir sicher.
Natürlich bleibt die Verantwortlichkeit für Digitales beim Staatsministerium für Digitales. Dieses hat aber lediglich Koordinierungsfunktion und setzt nur die Rahmenbedingungen; das Ressortprinzip soll gerade erhalten bleiben. Das ist ja der Sinn des Ganzen. Das heißt, aus meiner Sicht ist der Entwurf wegweisend, er ist zielgerichtet und wird Bayern voranbringen.
Er hat noch zwei weitere interessante Punkte, die heute nicht angesprochen worden sind, nämlich einmal die Experimentierklausel, dass man nämlich im Rahmen des Gesetzes auch außerhalb der Vorgaben etwas probieren kann. Ich hoffe, das wird zahlreich und konstruktiv genutzt und tatsächlich umgesetzt. Das ist sicherlich eine gute Idee, wie man auch mal Undenkbares denken und machen kann.
Herr Kollege, Danke schön. – Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Annette Karl für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Digitalisierung ist. Der Digital-Gesetzentwurf spricht wichtige Themen an – unter anderem das Recht auf Digitalisierung, den allgemeinen Rechtsrahmen, Grundsätze staatlicher Digitalpolitik, administrative Umsetzung und vieles mehr. Das ist gut, und das bietet eine Chance.
Normalerweise würde man das Pferd nicht von hinten aufzäumen, sondern erst einen Plan machen, wie man sich die Digitalisierung in Bayern vorstellt, danach ein Gesetz ausarbeiten, das den dazugehörenden rechtlichen Rahmen absteckt, und daran die Förderprogramme anknüpfen, die das umsetzen. Die Staatsregierung hat das genau umgekehrt gemacht – warum, das bleibt ihr Geheimnis.
Das führt allerdings zu vielen Ankündigungen, die sich teilweise wörtlich alle zwei Jahre wiederholen, wie zum Beispiel die "vollständige Digitalisierung der Verwaltung". Es gibt teilweise Ankündigungen, die nach einem halben Jahr anscheinend im Nirwana verschwunden sind, wie der Digitalrat, der im Gesetzentwurf gar nicht mehr vorkommt. Ich sage: Stringenz geht anders und vor allen Dingen besser.
Zu dem Gesetzentwurf selber: Wir haben eine Reihe von Verbesserungsbedarfen ausgemacht, die wir in einer Expertenanhörung und danach im Wirtschaftsausschuss weiter beleuchten möchten.
Ich gebe eine kleine Auswahl dazu: Erstens fehlt – das ist schon gesagt worden – jede Abstimmung mit anderen Bundesländern und der Bundesebene. Das ist vor allem bei dem Bürgerkonto, das eine rein bayerische Angelegenheit ist, ein Problem; wenn nämlich jemand von Bayern etwa nach Hessen umziehen will, fängt er noch einmal von vorne an.
Ich weiß – ich bin auch seit 30 Jahren bayerischer Bürger –: Wir wollen immer alles zuerst und am besten machen. Man muss aber aufpassen, dass aus Lokalpatriotismus nicht Lokalegoismus wird.
Zweitens sagt das Gesetz zu Recht: Es entstehen neue Verpflichtungen für die Kommunen. Angeboten wird dafür aber nur ein – ich zitiere – "Bündel" an Unterstützung, und das auch erst, wenn es den Digitalplan gibt, dessen Erscheinen nach Auskunft auf eine meiner Anfragen terminlich noch in den Sternen steht.
Ich sage: Die Konnexität muss klar verankert werden. Wer anschafft, der muss auch zahlen, und zwar komplett an die Kommunen.
Drittens macht der Artikel 5 Absatz 3 das Unzulängliche der Konstruktion des Digitalministeriums wieder einmal deutlich. Es soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zentral steuern, aber alle diesbezüglichen Zuständigkeiten bleiben bei den Fachministerien. Wie soll da konsequent gesteuert werden? Ich befürchte unendliche Palaverrunden.
Viertens kommen die digitale Barrierefreiheit und digitale Inklusion im Gesetzentwurf viel zu kurz. Das ist angesichts der Bedeutung der digitalen Teilhabe für alle Menschen sehr schade.
Fünftens ist der neue Kommunale Digitalpakt wieder nur ein neues Gremium zum Reden, wieder ein Gremium nur zum Empfehlen, aber nicht zum Entscheiden. Zudem ist noch nicht einmal klar, wann es tagt, wie oft es tagt und wo es tagt.
Ich komme ganz kurz noch zu dem Gesetzentwurf allgemein. Bei allen überprüfbaren Zielen wird auf den Digitalplan verwiesen. Dieser muss dann aber auch sehr konkret sein und zeitnah erscheinen; denn ansonsten ist ein Monitoring nicht möglich. Die praktischen Auswirkungen des Rechtsanspruchs der digitalen Handlungs- und Entscheidungsfreiheit lassen sich überhaupt noch nicht abschätzen und auch nicht, wie der laufende Gesetzentwurf zu den jetzt geschaffenen und angekündigten Strukturen passt, zum Beispiel dargelegt im Digitalpakt, also wo die Digitalagentur und der Pakt für digitale Infrastruktur vorkommt.