Protocol of the Session on December 13, 2016

Es gab den lange gehegten Wunsch, alle Bürger auf der Bürgerversammlung reden zu lassen. – Das ist nach wie vor eine Bürgerversammlung, wie der Name auch sagt. Jetzt können alle, die dort wohnen, auch reden. Das ist gut und richtig. Das haben wir auch zugesagt. Versprechen und Zusagen werden gehalten und umgesetzt, wie unser Ministerpräsident so schön sagt.

Herr Scheuenstuhl, Sie haben eine Auflistung von diversen Einzelforderungen, um nicht zu sagen, von ollen Kamellen gebracht, die Sie im Laufe der Jahre

immer wieder vortragen. Das können Sie natürlich gerne machen. Wir können die einzelnen Forderungen in den Ausschüssen auch gerne noch einmal durchgehen.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Genau!)

Das Wahlrecht mit 16 werden wir natürlich ablehnen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Volljährigkeit und Wahlalter untrennbar zusammengehören. Rechte und Pflichten müssen einfach in einem Gleichklang sein. Deswegen gibt es mit uns das Wahlrecht mit 16 nicht. Ich glaube, unsere Position wird sich da auch nicht ändern. Ansonsten werden wir über die Dinge, die Sie angesprochen haben, reden.

Ich glaube, dass das ein guter und ausgewogener Vorschlag ist, der vor allem auch die technische Lösung einiger Probleme darstellt, was den politischen Willen bei der Einwohnerversammlung betrifft. Über die anderen Punkte wie zum Beispiel die Wahlaltersgrenze von 67 Jahren können wir gerne diskutieren. Ich halte das nicht für sinnvoll. Über das Thema Freistellungsanspruch haben wir schon ausführlich debattiert. – Machen wir es eben noch einmal. Ich glaube, hierfür besteht möglicherweise eine Gelegenheit. Nachdem aber die Themen schon abschließend beraten sind, besteht jetzt wahrscheinlich kein Anlass, alles noch einmal aufzurollen.

Ich glaube, dass der Gesetzentwurf ein zustimmungsfähiger und auch sehr guter Vorschlag ist, und ich bitte, ihn auch anzunehmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme meinem Vorredner zu, was die Bedeutung der Kommunen betrifft, wobei wir uns ab und zu wünschen würden, dass darauf mehr Rücksicht genommen wird. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir in den Kommunen, in der Kommunalverwaltung, in unseren Gemeinderäten, Markträten und Stadträten die besten Leute wollen. Wenn ich die besten Leute will, brauche ich den Freistellungsanspruch, brauche aber das Höchstalter für den Bürgermeister in dieser Form nicht.

Herr Lorenz, Sie sagen: alte Kamellen. Ich gebe Ihnen recht. Sie sind aber nach wie vor aktuell. Wenn ich heute einen guten Mann aus der Wirtschaft für meine Liste gewinnen will, muss ich ihm auch sagen

können, dass er zu einer Sitzung, die nachmittags stattfindet, hingehen kann, dass er eine Entschädigung erhält und dass der Betrieb ihn letztlich freistellen muss, so wie das beim Staat seit vielen Jahrzehnten gang und gäbe ist. Diesbezüglich haben wir mit unseren kommunalen Wahlgesetzen Vorbildcharakter gehabt; sie wurden von vielen anderen Bundesländern übernommen. Warum sich die Regierungsfraktion so dagegen wendet, kann ich nicht verstehen. Dadurch wird die Situation nicht besser.

Die Gesetzesänderung enthält ein paar gute Vorschläge. Mit der Regelung zum Ausschussvorsitz habe ich hingegen ein wenig Probleme. Wir haben bisher sehr sauber geregelt: Der Bürgermeister ist derjenige, der die Ausschusssitzungen leitet; der Landrat leitet den Kreisausschuss oder welchen Ausschuss des Landkreises auch immer. Er ist der Vorsitzende. Wenn der Bürgermeister verhindert ist, tritt nach der bisherigen gesetzlichen Regelung der Zweite Bürgermeister in diese Funktion ein. Durch dieses Gesetz wird jetzt der Zweite Bürgermeister quasi entmachtet. Der Bürgermeister kann in Zukunft ein Mitglied des Gemeinderates oder ein Mitglied des Ausschusses bestimmen, das dann den Vorsitz übernimmt. Es mag ein paar Gründe geben, die dafür sprechen – die Masse der Gründe spricht meiner Meinung nach und unserer Meinung nach dagegen. Wir sollten hierüber noch einmal ernsthaft diskutieren. Das verstehe ich nicht. In einer Gemeinde haben wir neben dem Ersten Bürgermeister nämlich mindestens den Zweiten, in der Regel auch noch einen Dritten Bürgermeister; auf Landkreisebene haben wir in der Regel noch mehr Stellvertreter. Wir haben somit prädestinierte Leute, die diese Aufgabe übernehmen können und in der Vergangenheit auch übernommen haben. Daran muss man nichts ändern.

Wenn bei einer Wahl weniger als 50 Leute die Möglichkeit der Briefwahl wahrnehmen, sind dies für uns selbstverständlich zu wenige Personen, da man Rückschlüsse ziehen kann, wer letztlich wie gewählt hat. Es ist eine Selbstverständlichkeit, eine solche Briefwahl mit einer Urnenwahl oder einer anderen Briefwahl zusammenzulegen. Eine alte und jetzt endlich berücksichtigte Kamelle, Herr Lorenz, ist, dass die Listenverbindungen keinen Sinn mehr ergeben. Seit der Freistaat Bayern das d’Hondt’sche Verfahren abgeschafft hat, benötigt man keine Listenverbindungen mehr. Das Hare-Niemeyer-Verfahren regelt das relativ sauber. Es ergibt Sinn, als Konsequenz die Listenverbindungen abzuschaffen. Das ist in diesem Gesetz auch vorgesehen. Dem werden wir sicherlich zustimmen.

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, in der Bürgerversammlung auch denjenigen reden zu lassen,

der zwar nicht Gemeindebürger und in dieser Kommune wahlberechtigt ist, aber sich seit zehn Jahren in der Kommune aufhält. Auch Integration spielt sicherlich eine ganz gewichtige Rolle. Demjenigen ein Rederecht einzuräumen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit und ist jetzt hier geregelt. Das wollten wir schon seit vielen Jahren.

Wir haben darüber hinaus den Kreis derer, die zum Wahlleiter berufen werden können, erweitert. Das halte ich auch für sinnvoll. Warum sollte zum Beispiel ein ehemaliger Bürgermeister, der zwanzig Mal Wahlleiter war, nicht erneut zum Wahlleiter bestellt werden können? Das haben wir jetzt im Gesetz. Das ist ein vernünftiger Vorschlag.

Bei der Briefwahl gab es in der Vergangenheit auch ab und zu mal Problemchen, wenn zum Beispiel jemand, der 14 Tage vor der Wahl eine Briefwahl gemacht hat, in der Zeit bis zum Wahltag verstorben ist. Die Briefwahlunterlagen dieser Person mussten dann mühsam herausgesucht und durften nicht gewertet werden. Meine Damen und Herren, von der Logik her gibt das zwar Sinn, aber in der Praxis spielt das sicherlich keine Rolle. Von daher ist der Vorschlag, der jetzt im Gesetz steht, wonach diese Stimmen zu werten sind und nicht geprüft werden soll, ob eine Person verstorben ist, sicherlich sehr sinnvoll. Das ist eine gute Regelung.

Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Vielleicht können wir die Frage des Ausschussvorsitzes noch anders regeln. Ansonsten können wir dem Gesetzentwurf aber durchaus zustimmen. Schauen wir mal, was bei den Diskussionen noch herauskommt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Mistol vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auf der kommunalen Ebene werden die wirklich wichtigen Entscheidungen getroffen, das möchte ich hier vorausschicken. Insofern ist es gut und richtig, sich beizeiten mit den Erfahrungen der Kommunalwahl 2014 zu beschäftigen und die richtigen Schlüsse daraus für das Jahr 2020 zu ziehen. Wir müssen hier für Klarheit sorgen. Die wesentlichen Punkte wurden dem Innenausschuss bereits im Frühjahr in Form eines Erfahrungsberichts vorgestellt. Viele dieser Punkte finden sich jetzt in diesem Gesetz. Vieles ist sinnvoll und notwendig, über manches lässt sich diskutieren. Manche Punkte wurden auch gar nicht berücksichtigt.

Unumstritten ist sicherlich die Abschaffung von Listenverbindungen, ein Relikt des Kommunalwahlrechts, das ursprünglich als Schutzregelung für kleine Wahlvorschlagsträger gedacht war. Bei der letzten Kommunalwahl haben diese Listenverbindungen doch ihren Sinn verloren, weil die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgt ist. Zu begrüßen sind auch die Regelungen in Artikel 19 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Verfahrensweise bei weniger als 50 Abstimmenden bei der Urnenwahl in einem Stimmbezirk sowie die Neuregelung zur Gültigkeit der Briefwahl bei Verlust der Wahlberechtigung. Wir GRÜNEN sehen allerdings noch Diskussionsbedarf bezüglich der Abschaffung der Wählbarkeitshindernisse von amtierenden Bürgermeistern und Landräten. Hier stellt sich die Frage, ob diese Regelung tatsächlich zur Stärkung des passiven Wahlrechts beiträgt, indem die Wählerinnen und Wähler über die Ernsthaftigkeit einer Kandidatur selbst entscheiden, oder ob mit dieser Regelung nur Scheinkandidaturen legitimiert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Obwohl im Erfahrungsbericht zur Kommunalwahl ausdrücklich vorgeschlagen, findet die Abschaffung der Möglichkeit der Verdoppelung der Bewerberzahlen in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern keine Berücksichtigung. Auch hier besteht aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf. Von der Initiative bleiben ebenso Probleme bei der Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die Wahllisten unangetastet. Hier kommt es immer wieder zu Unklarheiten, was die Wahlberechtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer betrifft. Wir brauchen hier eindeutige Regelungen für eine wirksame Einberufung, um spätere Wahlanfechtungen zu vermeiden.

Wir GRÜNEN sehen es positiv, dass Sie das Rederecht in der Bürgerversammlung gemäß Artikel 18 der Gemeindeordnung erweitern. Künftig sollen nicht nur die Gemeindebürger und -bürgerinnen, sondern alle Gemeindeangehörigen ohne einen vorherigen Beschluss der Bürgerversammlung vom Rederecht und dem diesem gleichzusetzenden Antragsrecht Gebrauch machen können, um ihre Anliegen vorzubringen. Dennoch wird auch weiterhin Nicht-EU-Ausländern sowie Kindern und Jugendlichen ein Stimmrecht in der Bürgerversammlung verwehrt. Das könnten wir wesentlich besser machen. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Bayerische Verfassung. Dort ist in vielen Sätzen von "jedem Bewohner Bayerns" die Rede, zum Beispiel habe "jeder Bewohner Bayerns" das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. Hier wird nicht nach der Nationalität unterschieden. Jeder, der

hier wohnt, hat dieses Recht. Das würde ich mir auch für dieses Gesetz wünschen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNEN sind schon zu Beginn dieser Legislaturperiode mit unseren Vorschlägen einen Schritt weiter gegangen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass Änderungen zum Bezirkswahlgesetz in diesem Gesetzentwurf gänzlich fehlen. Bei unserer noch nicht allzu lange zurückliegenden Diskussion über das passive und das aktive Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei der Bezirkswahl war ich optimistisch, dass Sie sich auch in dieser Richtung ein bisschen bewegen würden. Das ist leider ausgeblieben. Wir werden uns damit noch beschäftigen müssen.

Kolleginnen und Kollegen, in der Kürze der Zeit ist es mir nicht möglich, auf alle Punkte dieses umfassenden Gesetzeswerkes einzugehen. Zum Beispiel kann ich mich nicht mehr zur Nachwahl, zu Gerechtigkeitslücken bei Freistellungsansprüchen oder zum Wahlalter äußern. Umso mehr freue ich mich auf eine vertiefte Diskussion in den Ausschüssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu den Haushaltsberatungen. Dazu möchte ich Ihnen vorweg Informationen und Hinweise zum Ablauf der Plenarwoche geben. An den Plenartagen werden alle Einzelpläne sowie das Finanzausgleichsänderungsgesetz und das Haushaltsgesetz in Zweiter und gegebenenfalls auch in Dritter Lesung beraten. Parlamentarischer Tradition entsprechend, findet die politische Grundsatzdebatte wie bisher beim Einzelplan 02 des Ministerpräsidenten und die finanzpolitische Schwerpunktdebatte am Ende beim Haushalts- und Finanzausgleichsänderungsgesetz statt. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Beratung der jeweiligen Einzelpläne und der dazu festgelegten Fraktionsredezeiten verweise ich auf die vorliegende Tagesordnung.

Heute werden wir zunächst über die Einzelpläne 01 und 11, zu denen keine Aussprache stattfindet, abstimmen. Dann werden wir über den Einzelplan 02 des Herrn Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei beraten. Morgen Vormittag wird die Beratung der Ein

zelpläne 03 A und 03 B sowie 04 und nach der Mittagspause die Beratung der Einzelpläne 05/15, 07, 08 und 12 stattfinden. Am Donnerstag beginnt das Plenum mit der Beratung des Einzelplans 06 und des Einzelplans 10. Nach der Mittagspause findet die Beratung über den Einzelplan 14 statt. Die Haushaltsberatungen werden anschließend mit der Beratung des Einzelplans 13 zusammen mit den Zweiten Lesungen zum Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017 und zum Haushaltsgesetz 2017/2018 abgeschlossen. Die Beratungen werden auch am Donnerstag bis mindestens 18.00 Uhr andauern. – Wir beginnen nun mit den Haushaltsberatungen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Haushaltsplan 2017/2018 Einzelplan 01 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Landtags

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Peter Winter u. a. (CSU) Haushaltsplan 2017/2018 hier: Stellenplan für den Landesbeauftragten für den Datenschutz (Kap. 01 04) (Drs. 17/13261)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf des Haushaltsplans 2017/2018 für den Einzelplan 01 und der Änderungsantrag auf Drucksache 17/13261 zugrunde. Der Einzelplan 01 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/14634 genannten Änderung zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 01 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Herr Kollege, wollen Sie dagegen stimmen, oder nehmen Sie Platz? – Gut. Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Einzelplan 01 angenommen. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen schlägt noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die aufgrund dieser Änderung erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen

der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Mit der Annahme des Einzelplans 01 hat der Änderungsantrag auf Drucksache 17/13261 seine Erledigung gefunden. Die Beratung des Einzelplans 01 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Haushaltsplan 2017/2018 Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Obersten Rechnungshofs

Hierzu findet ebenfalls keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb wiederum sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 für den Einzelplan 11 zugrunde. Der Einzelplan 11 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur unveränderten Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 11 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Einzelplan 11 angenommen.

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen schlägt noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist es so beschlossen. Die Beratung des Einzelplans 11 ist damit abgeschlossen.

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 4 auf: