Wer dem Absatz 12 – Maßregelvollzugsgesetz – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Absatz 12 ebenfalls beschlossen.
Artikel 17a Änderung weiterer Rechtsvorschriften hier: Abs. 13 "Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze"
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Absatz 13 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Fraktion der FREIEN WÄHLER. Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Nach der Nummer 19 d des Änderungsantrages der SPD-Fraktion sollen dem Artikel 17a weitere Absätze betreffend die Änderung weiterer Landesgesetze angefügt werden.
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) hier: Art. 17a Abs. 7 "Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz" (Drs. 17/13211)
Die Redezeit beträgt hier ebenso 24 Minuten. Hier wurde mir angezeigt, dass es wohl eine Änderung in der Reihenfolge der Redner gibt. – Der Herr Kollege von Brunn hat als Erster um das Wort gebeten. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hier unseren Änderungsantrag zu Artikel 17a für einen neuen Absatz 7 zum Bereich Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutz vorstellen. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass das Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung – kurz: Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – vom 24. Juli 2003, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 28. Okto
ber 2015, so geändert wird, dass es den Anforderungen einer Gesellschaft, in der Migration Realität ist und in der Geflüchtete leben, und einer sinnvollen Integration gerecht wird.
"2Dabei sind die Geschlechterperspektive, unterschiedliche Lebenslagen, soziokulturelle Hintergründe sowie die besonderen Erfordernisse und Bedarfe von Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen."
"(3) 1Bei der gesundheitlichen Aufklärung und Beratung sind die besonderen Erfordernisse und Bedarfe aufgrund des Geschlechts, des Alters, der kulturellen Herkunft, der Religionszugehörigkeit, einer Behinderung und der sexuellen Orientierung zu berücksichtigen. Eine interkulturelle Öffnung
Wir verstehen den Ausdruck "interkulturelle Öffnung" so, dass er einen Prozess beschreibt, der die Einrichtungen dazu motiviert, anleitet und erfolgreich werden lässt, ihre Angebote und Leistungen an den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen auszurichten und einen chancengleichen Zugang für alle zu eröffnen, also auch für Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete.
Das schließt natürlich ein, dass eine interkulturelle Kompetenz in den befassten Behörden vorhanden ist oder erworben werden muss, um mit den Herausforderungen, die kulturelle Vielfalt in einer offenen Gesellschaft stellt, adäquat umgehen zu können.
In Artikel 8 geht es um allgemeine Aufklärung und Information durch die zuständigen unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in allen Fragen wie der öffentlichen Gesundheit, der Ernährung, der Sicherheit von Lebens
In Artikel 9 wird festgelegt – verkürzt gesagt –, dass sämtliche Behörden, die in dem oben genannten Bereich tätig sind, sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen unterstützen und ihre Gesundheit sowie die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen fördern. Zudem klären sie über Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention auf und regen entsprechende Maßnahmen an.
In Artikel 13 werden die Behörden in dem oben genannten Bereich wiederum verpflichtet, die Bevölkerung auf vielfältigen sozialen, gesundheitlichen und medizinischen Gebieten aufzuklären und zu beraten. Außerdem sind dort weitere Aufgaben den Behörden zugewiesen: Familienberatung, Beratung bei der Familienplanung und insbesondere auch die Gesundheitsberatung während einer Schwangerschaft.
Das alles sind sowohl im Verbraucherschutz als auch in der Gesundheitspolitik sehr wichtige Aufgaben. Diese Änderungen machen deswegen mit Blick auf die Herausforderungen durch Flucht und Migration ebenfalls großen Sinn. Ich will das exemplarisch dadurch belegen, dass ich auf die bereits im Jahr 2007 durch den Verbraucherzentrale Bundesverband vorgelegte umfassende Studie unter dem Titel "Verbraucherschutz in der Einwanderungsgesellschaft" hinweise.
In dieser Studie wird zum einen deutlich, welchen besonderen Herausforderungen der Verbraucherschutz sich diesbezüglich stellen muss. Zum anderen würden manche Lösungen und Konzepte keineswegs nur Migrantinnen und Migranten zugutekommen, sondern auch anderen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft, die sich ebenfalls damit schwertun, sich in einer komplexen und verrechtlichten Welt adäquat zu informieren und mit den Fallstricken einer modernen, hoch individualisierten Konsumgesellschaft zurechtzukommen. In besonderem Maße gilt das für Teile der Migrantinnen und Migranten, die zu uns gekommen sind.
Das Thema betrifft auch den Bereich der Gesundheit. Auch hier gibt es eine umfassende Studie aus dem Jahr 2008, die das Robert Koch-Institut zusammen mit dem Statistischen Bundesamt erstellt hat. Sie erschien als Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter dem Titel "Migration und Gesundheit". Dabei geht es um die unterschiedlichen Problemstellungen, die sowohl Geflüchtete als auch Migrantinnen und Migranten betreffen, für die aber auch gilt, dass bestimmte Gruppen und Schich
ten innerhalb der deutschen Bevölkerung davon teilweise betroffen sind, zum Beispiel wenn es um die besonderen gesundheitlichen Auswirkungen von körperlicher Arbeit geht.
Fluchtspezifische Krankheitsbilder betreffen nur geflüchtete Menschen. Hier gibt es allerdings ebenso wesentliche, ernsthafte Herausforderungen: die psychischen Belastungen durch die Flucht, die Trennung von Angehörigen, die mögliche Traumatisierung durch den Verlust von Angehörigen, durch schreckliche Erlebnisse auf der Flucht oder durch fluchtbedingte Erkrankungen und Verletzungen – damit müssen wir als Gesellschaft, die sich humanistischen Werten und verfassungsmäßig garantierten Grundwerten verpflichtet fühlt, umgehen. Dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Deswegen sind unsere Änderungsanträge auf diesem Gebiet wichtig. Deswegen sollten Sie dem durch Ihre Zustimmung Rechnung tragen. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Ausführungen des Kollegen Florian von Brunn ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Er hat das sehr ausführlich geschildert. Wir werden diesem Antrag zustimmen; denn gemeinsam gewinnen wir.
Die Ausschüsse empfehlen die Ablehnung. Wer entgegen den Ausschussvoten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSUFraktion. Stimmenthaltungen! – Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen?
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) hier: Art. 17a Abs. 8 "Pflege- und Wohnqualitätsgesetz" (Drs. 17/13211)
Hier beträgt die Redezeit ebenfalls 24 Minuten. Hierzu gibt es auch eine Änderung der Reihenfolge. – Frau Kollegin Petersen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Auch hier geht es darum, dass wir eine Änderung in einem Gesetz, das Sie bei Ihrer langen Liste nicht berücksichtigt haben, für notwendig halten. Und zwar geht es darum, dass wir Integration richtig verstanden und als Gewährung von Teilhabe im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz verankert wissen möchten.
Im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geht es – wenn ich das in Erinnerung rufen darf – um die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen und anderen Wohnformen. Das heißt, es geht um Menschen, die sich selber nicht mehr allein helfen können, die auf Pflege, auf Unterstützung angewiesen sind, vor allen Dingen auch um ältere Menschen.
Wir halten es für notwendig, dass an die bisher existierenden sechs Unterpunkte dieses Gesetzes eine Nummer 7 und eine Nummer 8 mit folgendem Inhalt angefügt werden sollen:
"7. die besonderen Anliegen und Bedarfe aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der kulturellen Herkunft und der Religionszugehörigkeit zu berücksichtigen und zu respektieren,
Die Menschen mit Migrationshintergrund haben, gerade wenn sie hilfsbedürftig sind, besondere Bedürfnisse. Nachdem es in dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz insgesamt darum geht, sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren, was höchst lobenswert ist, sollte man sich eben auch an den Bedürfnissen der Menschen mit Migrationshintergrund orientieren. Das betrifft zum Beispiel kultursensible Pflege. Sie wissen, dass es da durchaus kulturelle Unterschiede gibt.