Protocol of the Session on November 30, 2016

Bitte kommen Sie zum Ende, Herr Kollege.

Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Anhänger der Reichsbürger im Besitz von Waffen sind.

Bitte kommen Sie doch zum Ende.

(Das Mikrofon wird ausgeschaltet)

Herr Kollege, dass Sie diese Anfragen gestellt haben, ist mir bekannt. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen: Die Einschätzung zu den Reichsbürgern hat sich bei allen Landesregierungen im Laufe dieses Jahres in der Tat verändert. Ich kann nur auf das Bezug nehmen, was vorher in der Debatte angesprochen worden ist, nämlich dass der Fall in Georgensgmünd, so tragisch er ausgegangen ist,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

ein Beispiel dafür ist, dass die Behörden in Bayern längst dazu übergegangen sind, gerade im Waffenrecht konsequent zu handeln. Nachdem man auf diese Person in Georgensgmünd aufmerksam geworden ist, wurde klar, dass das jemand ist, der diesen Rechtsstaat infrage stellt, und sich daraus die Unzuverlässigkeit ergibt. Daraufhin hat das Landratsamt in Roth die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Daraufhin ist konsequent eingeschritten worden. Genau so sehen wir das jetzt allgemein vor. Wir haben – das habe ich hier schon in der letzten Woche öffentlich mitgeteilt – inzwischen 340 Fälle von Leuten, die wir den Reichsbürgern zuordnen und die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. 120 Fälle betreffen den kleinen Waffenschein, rund 220 Fälle echte Schusswaffen. Dies wird jetzt in allen Fällen überprüft. Die Waffenbehörden leiten dort, wo es sich bestätigt, dass es sich um Reichsbürger oder deren Anhänger handelt, die Widerrufsverfahren ein. Ich kann nur sagen: Wir gehen da konsequent vor. Das ist in der Tat dringend notwendig. Aber in dem Antrag der GRÜNEN – Kollege Gantzer hat das schon zu Recht angesprochen – wird alles in einen Topf geworfen. Der Waffenbesitz wird ganz generell als besorgniserregend und als Gefahr für die Sicherheit dargestellt.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN)

So, wie Sie das formulieren, gilt das für jede Jägerin und jeden Jäger in Bayern, meine Damen und Herren. Das lassen wir nicht zu. Wir haben ein strenges Waffenrecht. Jeder Jäger, der eine Waffe erwerben will, muss seinen Jagdschein vorlegen, muss die Begründung vorlegen und wird überprüft. Er bekommt die Waffenerlaubnis nicht unbesehen. Es wird geprüft. Seine Zuverlässigkeit wird überprüft. Aber wenn er seine Erlaubnis bekommt, dann ist das okay. Das gilt bundesweit so; das entspricht dem geltenden Waffenrecht. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Es hat bei den Beratungen der Innenministerkonferenz gestern und heute kein einziger Innenminister, egal welcher Couleur, gefordert, das deutsche Waffengesetz in irgendeiner Hinsicht zu verschärfen, kein einziger.

(Gudrun Brendel-Fischer (CSU): Na sowas!)

Das ist die einvernehmliche Position von CDU/CSU und SPD auf der Innenministerebene.

(Beifall bei der CSU)

Ich sage Ihnen: Sie sind da völlig auf einem Holzweg, liebe Kollegen von den GRÜNEN. Es ist völlig absurd. Ich kann nur unterstreichen, was der Kollege Gantzer gesagt hat: Bei Ihnen werden auch noch die Attentäter von Paris und der Amoklauf im Olympia-Einkaufszentrum in München hineingewoben. Jeder weiß, jedenfalls, wenn er sich mit der Sache beschäftigt,

(Dr. Florian Herrmann (CSU): Das haben die nicht!)

dass sowohl bei dem Attentat in Paris als auch beim Amoklauf im Olympia-Einkaufszentrum in München illegale Waffen verwendet worden sind.

(Dr. Florian Herrmann (CSU): Eben!)

Bei illegalen Waffen haben wir in der Tat nach wie vor in ganz Europa Handlungsbedarf. Das ist aber ausschließlich eine Frage für die Kriminalpolizei und dergleichen. Das hat mit dem normalen Waffenrecht und dem Antrag auf eine Waffenerlaubnis überhaupt nichts zu tun. Es ist absolut unseriös, einen solchen Terroranschlag mit illegalen Waffen mit der Forderung nach Änderungen im deutschen Waffenrecht in einen Topf zu werfen. Das ist absolut unseriös, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU)

Im Übrigen will ich Sie nur darauf hinweisen: Den GRÜNEN ist bei ihrem Antrag auch entgangen, dass die EU-Kommission auf die Erkenntnis hin, dass Deaktivierungsstandards in einigen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, namentlich in der Slowakei, zu niedrig waren, bereits vor den Anschlägen von Paris reagiert hat und eine Verordnung auf den Weg gebracht hat, die EU-weite Mindeststandards verlangt. Diese Verordnung ist bereits im Frühjahr 2016 in Kraft getreten, während Sie noch immer solche Regelungen einfordern. Ich weiß nicht, ob Sie jetzt noch mehr fordern oder etwas anderes fordern. Aber die Regelung im Rahmen der EU, mit der auf die zu niedrigen Standards in der Slowakei reagiert wurde, ist schon in Kraft getreten.

Im Übrigen lässt der Antrag völlig außer Betracht, dass die Standards in Deutschland schon seit Jahren ausgesprochen streng sind. So gilt bei uns beispielsweise eine Waffe erst dann als deaktiviert, wenn eines unserer Beschussämter dies ausdrücklich bestätigt. Dies ist eine der wirkungsvollsten und strengsten Regelungen, die es innerhalb der Europäischen Union gibt. Ich habe auch da den Eindruck, dass einige bei Ihnen, liebe Kollegen der GRÜNEN, die an diesem Antrag geschrieben haben, in Bezug auf die eigentliche Rechtslage, die wir im Moment haben, ziemlich unbeleckt sind.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will, da es vom Anlass her vor allen Dingen um die Reichsbürger geht, an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Morgen feiern wir 70 Jahre Bayerische Verfassung. Ich denke, wir alle sind auf diese Verfassung stolz. Im zweiten

Anlauf ist die Demokratie in Bayern und in Deutschland erfolgreich. Ich denke, wir alle sind heute stolz auf diesen freiheitlichen Rechtsstaat. Wir alle werden uns nicht darin beirren lassen. Wir werden uns nicht von ewig gestrigen vermeintlichen Reichsbürgern in unserem gemeinsamen demokratischen Bewusstsein beirren lassen. Deshalb will ich über das Waffenrecht hinaus, weil das angesprochen worden ist, ausdrücklich sagen: Alle Beamten in unserem Staat sind auf genau diese Verfassung vereidigt. Wer anschließend in Frage stellt, ob es diesen Rechtsstaat überhaupt gibt,

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Vivat! Vivat! Vivat!)

bricht seinen Beamteneid und hat im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland nichts verloren. Auch dies werden wir konsequent umsetzen.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Ich werde zunächst in einfacher Form über die Anträge der CSU und der SPD abstimmen lassen; anschließend folgt die namentliche Abstimmung über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe zunächst den Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion auf Drucksache 17/14498 auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Zurufe von der CSU: Angenommen!)

Angenommen, ja. Ich wollte nur schauen, ob ihr aufpasst.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/14499 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion.

Stimmenthaltungen? – Die Fraktion FREIE WÄHLER. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich komme nun zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/14478. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten, bitte schön.

(Namentliche Abstimmung von 17.01 bis 17.06 Uhr)

Die Zeit ist um. Wir schließen die Abstimmung. Die Stimmen werden außerhalb des Sitzungssaals ausgezählt. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/14479 mit 17/14484 sowie 17/14500 mit 17/14502 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen und dort weiter beraten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Florian von Brunn u. a. und Fraktion (SPD) Bäuerliche Strukturen und Kommunales Selbstverwaltungsrecht bei der Gestaltung und Strukturierung des Ländlichen Raums stärken Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB novellieren (Drs. 17/13016)

Die Redezeit beträgt für die Fraktionen 24 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Arnold.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der Ihnen vorliegt, zielt auf die Sicherung und Stärkung der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft, auf die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Transparenz in Bayern. Er ist auch ein Beitrag, um Landwirtschaft und Bevölkerung vor Ort sachlich, fachlich und thematisch auf Augenhöhe sowie demokratisch gerecht einander näher zu bringen.

Worum handelt es sich im Einzelnen? – Zahlreiche Bauernfamilien wohnen und arbeiten im sogenannten Außenbereich. Damit ist baurechtlich der Bereich gemeint, für den ein qualifizierter Bebauungsplan nicht vorhanden ist; im Zusammenhang mit einem bebauten Ortsteil wäre es der sogenannte unbeplante Innenbereich. Grundsätzlich soll der Außenbereich von Bebauung freigehalten werden, außer es sprechen gute Gründe für eine Ausnahme. Diese Ausnahmen sind in § 35 des Baugesetzbuches enthalten, der unter anderem landwirtschaftlichen Betrieben ein

Baurecht im Außenbereich gewährt, damit diese weiterhin in ihre Wirtschaftsgebäude, insbesondere in Ställe, investieren können.

Wir beabsichtigen nunmehr, die Staatsregierung aufzufordern, diese Privilegierung dahingehend einzugrenzen, aber auch zu sichern, dass nach dem Maßstab der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Schwellen eingezogen werden, sodass nicht jedes Großbauprojekt, nicht jeder Großstall sich dieser Privilegierung erfreut. Damit wird auch dafür gesorgt, dass Überproduktion und industriell gleiche Produktionen, die in diesem Zusammenhang möglich wären, nicht mehr ohne Weiteres genehmigungsfähig sind. Auf der anderen Seite wird die Chancengleichheit von kleineren Betrieben, die ja auch mit großen Betrieben konkurrieren müssen, weitgehend gewahrt.

Wie hoch sind die Schwellenwerte? – Bei den Kühen liegt der Schwellenwert bei 600. Der Durchschnitt in Bayern liegt laut Bayerischem Agrarbericht bei 36. Die Privilegierung wird also erst ab einem Bestand von 600 Kühen aufgehoben. Die weiteren Schwellenwerte: 1.500 Mastschweine, 560 Sauen, 4.500 Ferkel – getrennte Aufzucht –, 15.000 Legehennen, 30.000 Junghennen, 30.000 Hähnchen, 15.000 Puten, 750 Pelztiere. Erst ab diesen Schwellenwerten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Bis zu diesen Schwellen wollen wir die beschriebene Privilegierung der Landwirtschaft erhalten.

Nach Auskunft des Bauernverbandes halten nicht einmal 1 % der Betriebe in Bayern mehr als 1.500 Mastschweine. Daran zeigt sich, dass die Privilegierung so gut ist. In den niedrigen Zahlen spiegelt sich die kleinteilige bäuerliche Struktur in Bayern wider. Wenn der bayerische Vertreter eines bestimmten Verbandes behauptet, dieser Antrag sei ein Anschlag auf die bäuerliche Struktur, da er die Baumöglichkeiten einschränke, macht er sich tatsächlich zum Anwalt und Lobbyisten von Großagrariern und der Agrarindustrie. Er hat jedenfalls nicht das Wohl der kleinteiligen Landwirtschaft im Blick.

Es ist ein Angebot, aber auch eine notwendige Maßnahme, um wettbewerbliche Strukturen zu erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Die vermehrte Ansiedlung landwirtschaftlicher Anlagen mit Intensivtierhaltung im Außenbereich führt immer mehr zu erheblichen Nutzungskonflikten. Zur geordneten räumlichen Steuerung dieser Entwicklung ist die Bauleitplanung das optimale Instrument. Sie ist unmittelbar, sachkompetent, demokratisch vor Ort und näher am Menschen, sie ist die Koalition mit dem Bürger. Die Bauleitplanung unter Einbeziehung der Öf