Deshalb braucht der ländliche Raum einfach mehr Chancen. Die Lockerung des Anbindegebots wurde übrigens vom Landkreistag begrüßt. Der Bayerische Gemeindetag findet es fast zu zaghaft und fordert noch mehr. Meine Damen und Herren, trauen Sie Tausenden von Kommunalpolitikern! Die Bürgermeister haben es verdient, dass wir ihnen mehr Vertrauen entgegenbringen.
Ich komme zum Thema Bodenversiegelung. Wie hoch ist die Bodenversiegelung in Bayern im Moment? – Sie beträgt 11,8 %. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 13,7 %. Wir liegen also unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Im Vergleich mit den alten Bundesländern haben wir den geringsten Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen. Mit der Lockerung des Anbindegebots wird es keine großen Veränderungen geben – im Gegenteil. Bayern hat sehr wenige Siedlungs- und Verkehrsflächen und schneidet in diesem Punkt besser als viele rot-grüne Länder ab.
(Beifall bei der CSU – Gisela Sengl (GRÜNE): Schreibt in euer Parteiprogramm, dass ihr gegen Flächenfraß seid!)
Wir haben viel für die Infrastruktur getan. Wir haben den kommunalen Finanzausgleich auch für die Gemeinden, die wenig Geld haben, erhöht. Wir haben Städtebau- und Dorferneuerungsprogramme auf den Weg gebracht, um die Gemeinden attraktiver zu machen. Die Digitalisierung schreitet in Bayern voran wie sonst nirgendwo. Im Breitbandverfahren befinden sich 96 % der bayerischen Gemeinden. Insgesamt sind in den letzten zwei Jahren über 900.000 Haushalte an das schnelle Internet angeschlossen worden. Derzeit verlegen wir über 23.000 km Glasfaser. Außerdem befinden sich fast 700 Gemeinden im WLAN-Verfahren. Das sind die größten Infrastrukturverbesserungen für den ländlichen Raum seit den Siebzigerjahren.
Das entspricht dem neuen Verfassungsauftrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Wir wollen keine Gleichheit, sondern gleiche Chancen. Es wäre unfair, wenn ein Bürger aus dem ländlichen Raum, beispielsweise aus Hof oder Tirschenreuth, nicht die gleichen Chancen erhält wie jemand aus München oder Nürnberg. Beide sind uns genau gleich viel wert.
Ich persönlich glaube, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, welche Sorgen die Menschen im ländlichen Raum haben. Sie haben sich immer noch nicht damit auseinandergesetzt, warum Ballungsräume fast explodieren und junge Leute aus ihrer Heimat wegziehen müssen, obwohl sie es nicht wollen. Wir betrachten es als entscheidend, den Menschen im ländlichen Raum ein Angebot zu machen und ihnen die Hand zu reichen. Wir sollten nicht nur alimentieren und Geld ausschütten, sondern konkrete Angebote, beispielsweise für die Infrastruktur, finanziell unterfüttern, um im ganzen Land ein Netz von Aktivitäten zu schaffen. Wir brauchen mehr Demokratie und eine Stärkung der Regionen. Das ist unser Ziel. Wir stärken auch München, Nürnberg und Augsburg als Metropolen. Wir lassen jedoch die ländlichen Räume nicht im Stich. Ihr Begriff von Heimat ist vielleicht verklärt romantisch, aber unserer entspricht der Realität, und das braucht Bayern.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drs. 17/13143) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/13143 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf der Drucksache 17/13877 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Dezember 2016" und in § 2 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "30. November 2016" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs".
Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen hat in seiner Sitzung am 8. November den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und den Vorschlag für eine Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation beraten und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN festgestellt, dass hiergegen Subsidiaritätsbedenken bestehen, und beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Bedenken Eingang in den Beschluss des Bundesrates finden. Der Bundesrat wird die Angelegenheit in seiner Sitzung diesen Freitag beraten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/14272. Die Subsidiaritätsangelegenheit ist in der Ihnen vorliegenden Liste an Nummer 1 aufgeführt.
Außerdem möchte ich auf die Nummer 29 der Liste verweisen. In Abstimmung mit den Fraktionen wird das Antragsbegehren dahin gehend konkretisiert, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, ihren staatlichen Brauereien die Herstellung von Bio-Biersorten zu empfehlen und dem Landtag zu berichten.
Bevor wir zur Abstimmung über die Liste kommen, rufe ich die Listennummer 16 der nicht einzeln zu beratenden Anträge auf:
Antrag der Abgeordneten Andreas Lotte, Horst Arnold, Florian von Brunn u. a. (SPD) Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen! (Drs. 17/12622)
Darüber soll ohne Aussprache und in namentlicher Form abgestimmt werden. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Für die Abstimmung sind auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch Urnen bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Die Stimmabgabe ist damit abgeschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über die Liste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Nach der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 16. Bundesversammlung vom 28. September 2016 hat der Bayerische Landtag 97 Mitglieder der Bundesversammlung zu wählen. Die von den Fraktionen vorzuschlagenden und vom Landtag zu wählenden 97 bayerischen Mitglieder der Bundesversammlung verteilen sich nach dem d’Hondtschen Verfahren wie folgt: Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für 55 Mitglieder, die SPD-Fraktion für 23 Mitglieder, die Fraktion FREIE WÄHLER für 10 Mitglieder und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für 9 Mitglieder. Wählbar ist nach § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wer auch zum Bundestag wählbar ist.
Da damit zu rechnen ist, dass gewählte Mitglieder an der Bundesversammlung eventuell nicht teilnehmen können, sei es wegen Krankheit oder wegen sonstiger Verhinderung, werden auch die von den Fraktionen benannten Ersatzmitglieder mitgewählt. Dabei soll die von den Fraktionen angegebene Reihenfolge maßgebend sein. Das heißt, bei Ausfall eines ordentlichen Mitglieds rückt das jeweils nächste benannte Ersatzmitglied nach.
Die von den Fraktionen aufgestellten Listen mit den benannten Persönlichkeiten sind in der Ihnen vorliegenden Zusammenstellung enthalten.
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir jetzt zur Wahl. Ich gehe davon aus, dass die Wahl nicht geheim, sondern gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung in einfacher
Form durchgeführt werden kann. Außerdem gehe ich davon aus, dass über die vier Listen nicht einzeln, sondern gemeinsam abgestimmt werden soll. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis.
Damit wird die Wahl wie vorgeschlagen durchgeführt. Wer den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend der vorgelegten Zusammenstellung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, wieder Platz zu nehmen. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? Meine Herren Kollegen von der CSU, ich bitte, die Plätze einzunehmen, sonst werden Sie als Stimmenthaltung gezählt. – Jetzt sitzen alle. Dann kann ich feststellen, dass es auch keine Stimmenthaltungen gibt. Damit sind die in den Vorschlagslisten aufgeführten Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern für die 16. Bundesversammlung gewählt.
Ich darf außerdem darauf hinweisen, dass für die Gewählten im Laufe der weiteren Sitzung Unterlagen für die Annahmeerklärung verteilt werden. Ich bitte, diese Unterlagen sofort auszufüllen und im Laufe des Tages an die Verwaltung zurückzugeben. Damit ersparen Sie sich weitere briefliche Kontakte und Arbeiten. Dann können Sie das heute unmittelbar erledigen.
Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben"
Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass anstelle von Herrn Martin Neumeyer künftig Herr Norbert Dünkel neues Mitglied der Enquete-Kommission werden soll. Ferner soll anstelle von Herrn Norbert Dünkel Herr Florian Hölzl zum stellvertretenden Mitglied benannt werden.
Gemäß § 32 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgt die Bestellung durch den Landtag. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.
Wer mit der Bestellung von Herrn Dünkel und Herrn Hölzl einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES /DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die Kollegen Norbert Dünkel und Florian Hölzl in die Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung