tig. Man kann aus dem Antrag Einzelheiten herausgreifen und kritisieren. Er ist sicherlich etwas pauschal formuliert, aber es tut sich etwas. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es geht etwas voran. Das wollen wir, und das brauchen wir auch. Wenn ich mir anschaue, wie viele Verwaltungsstellen aktuell vorhanden sind, stelle ich fest, dass etwas getan werden muss. Die Zahl der Verwaltungsstellen hängt von der Anzahl der Klassen ab. Eine Schule mit 30 Klassen, eine große Schule also, verfügt nicht einmal über eine ganze Verwaltungsstelle, sondern lediglich über eine Zweidrittelstelle. Hier muss etwas getan werden.
Da mag der jetzt gewählte Ansatz etwas grobkörnig sein, aber er zielt in die richtige Richtung; denn er bedeutet mehr Verwaltungsstellen, mehr Sekretärinnen an den Schulen. Das ist richtig. Das bedeutet in der Tendenz auch, dass kleine Grundschulen, insbesondere im ländlichen Raum, gestärkt werden sollen. Das ist richtig. Er bedeutet außerdem, dass es eine Tendenz zum Ganztag geben wird, gerade auch an den Grundschulen. Auch das ist richtig.
Ein solches dreifaches "Richtig" kann aus meiner Sicht auch die Staatsregierung nicht negieren. Ich hoffe es jedenfalls. Dreimal "plus" bedeutet einen starken Aufschlag. Insofern stimmen wir zu. Auch die SPD stimmt zu. Es werden auch die GRÜNEN zustimmen, also schon wieder dreimal plus. Dann schauen wir, wo das "Minus" stehen bleibt. Wahrscheinlich wird es wieder bei der Staatsregierung der Fall sein. Das ist traurig.
Danke schön. – Bevor ich Herrn Staatssekretär Eisenreich zum Rednerpult bitte, gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns erst letzte Woche intensiv mit dem Thema Ganztag beschäftigt. Es ist ein großes gemeinsames Ziel sowohl des Landtags als auch der Bayerischen Staatsregierung, die Ganztagsangebote auszubauen und weiterzuentwickeln. Wir haben letzte Woche ein Gesetz beschlossen, mit dem wir den offenen Ganztag auch für die Grundschulen und für die Grundschulstufe der Förderschulen ermöglichen. Damit haben wir eine Lücke geschlossen.
Wenn neue Aufgaben auf die Schulen zukommen, dann müssen wir natürlich auch über den zusätzlichen Verwaltungsaufwand reden. Insofern ist das heute angesprochene Thema wichtig. Bei den gebun
denen Ganztagsgrundschulen haben wir schon eine Lösung. Es gibt pro Zug an der Grundschule vier und an der Mittelschule fünf zusätzliche Verwaltungsstunden für Verwaltungskräfte. Bei der offenen Ganztagsschule haben wir das noch nicht. Wir sind einer Meinung, dass wir auch hier eine bessere Ausstattung brauchen.
Zwei Aspekte müssen wir bedenken. Herr Kollege Piazolo, Sie haben den Antrag freundlich als grobkörnig bezeichnet. Pauschal eine Verwaltungskraft pro Schule, wie es die GRÜNEN fordern, ist meiner Meinung nach nicht ganz der richtige Weg. Wir brauchen eine Differenzierung nach der Größe der Schule, weil eine kleinere Schule mit weniger Ganztagsangeboten weniger Verwaltungsaufwand zu bewältigen hat als eine große mit vielen Ganztagsangeboten. Das müssen wir bei der Lösung bedenken. Wir sollten außerdem genau hinschauen, weil gerade bei der offenen Ganztagsschule mehrere beteiligt sind: die Schule mit der Schulleitung und den Verwaltungskräften, der Kooperationspartner und der Sachaufwandsträger. Darum müssen wir besonders genau hinschauen, wer welche Aufgaben am besten erledigt. Nicht alles muss von den Verwaltungskräften und der Schulleitung erledigt werden.
Also: Zusätzliche Angebote bedeuten einen zusätzlichen Aufwand. Wir wollen Verbesserungen – ich sage das ganz klar –, und wir werden diese Forderung in die Verhandlungen über den Haushalt mit einbringen.
Ich bedanke mich bei den Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungsangestellten der Ganztagsschulen ganz herzlich, die engagiert sehr gute Angebote für unsere Schülerinnen und Schüler machen. Deswegen ein herzliches Dankeschön für diese hervorragende Arbeit und für diesen großartigen Einsatz.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir können aber die namentliche Abstimmung wegen der noch nicht abgelaufenen Wartezeit nicht durchführen. So kommen wir zu dem nächsten Tagesordnungspunkt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Horst Arnold, Florian von Brunn, Herbert Woerlein und anderen (SPD) betreffend "Zusammenführung der EU-Förderprogramme Schulfrucht und Schulmilch sinnvoll ausgestalten" auf Drucksache 17/10431 bekannt. Mit Ja haben 67 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben 82 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrich Leiner u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Menschenleben retten, Drogenkonsumräume für Suchtkranke erlauben! (Drs. 17/11000)
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Redezeit gemäß der Geschäftsordnung 24 Minuten beträgt. Erster Redner ist Herr Kollege Leiner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der bayerischen Drogen- und Suchtpolitik herrscht Stillstand – ein Stillstand, der jedes Jahres viel zu viele Menschenleben kosten kann. Im Freistaat starben letztes Jahr so viele Suchtkranke wie in keinem anderen Bundesland und so viele wie seit 15 Jahren nicht mehr. Die meisten von ihnen waren heroinsüchtig. Jeder der 314 Menschen in Bayern, die im letzten Jahr an den Folgen einer Überdosis verstorben sind, hätte unsere Hilfe verdient.
Die meisten schwerst Suchtkranken können wir nicht mehr mit Präventionsprogrammen erreichen. Es geht auch um Überlebenshilfen. Die von uns geforderten Drogenkonsumräume sind eine Ergänzung des Suchthilfesystems. Die Drogenkonsumräume sind für die schwerst Suchtkranken gedacht, die sonst nicht mehr erreicht werden können. Herr Seidenath, Sie haben nach einem Bericht der "Bayerischen Staatszeitung" ausgeführt, dass die Drogenkonsumräume – ich zitiere – "weder zur Sicherung des Überlebens noch aus sonstigen gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig" seien. Mit Verlaub, für schwerst Suchtkranke sind Drogenkonsumräume lebensrettend. Das qualifizierte Fachpersonal verhindert die Überdosierung sowie Infektionen oder andere Notfälle. Bis zu 80 % der Suchtkranken haben Hepatitis. Außerdem haben viele schwerst Suchtkranke in diesen Einrichtungen dank des niederschwelligen Angebotes ihren ersten Kontakt zur Drogenhilfe und zur Substitutionsberatung. Bei den Drogenkonsumräumen geht es um Kontaktaufnahme zum Hilfesystem auf niedrigster Schwelle. Dass es funktioniert, bestätigen über Jahre hinweg 24 Konsumräume in 15 Städten, in Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachen und im Saarland. In Nordrhein-Westfalen konnten damit
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CSU, warum ignorieren Sie die Forderung des Bayerischen Bezirketages nach Drogenkonsumräumen? Warum ignorieren Sie die Forderung der zahlreichen Drogenhilfeeinrichtungen und der Expertinnen und Experten?
Die Städte München und Nürnberg würden gerne in eigener Verantwortung Drogenkonsumräume einführen, weil sie davon überzeugt sind, dass diese nötig sind. Sie können die Augen nicht davor verschließen, dass wir eine ganze Gruppe mit allen Maßnahmen des derzeitigen Suchthilfesystems nicht erreichen können. Angesichts der alarmierenden Zahlen, insbesondere in München und Nürnberg, wäre es nur konsequent, diese Möglichkeit wenigstens zu erproben. Die fehlenden Konsumräume können in Bayern Menschenleben kosten.
Ich fordere Sie auf: Hören Sie auf den Bayerischen Bezirketag und räumen Sie den Kommunen endlich die rechtlichen Möglichkeiten ein, Drogenkonsumräume einzurichten!
Die Kommunen wissen selber genau, ob sie diese brauchen oder nicht. Bitte stimmen Sie doch endlich unserem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Leiner gerade ausgeführt hat, wollen die GRÜNEN mit ihrem Antrag die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Bayern ermöglichen. – Jährlich grüßt das Murmeltier. Der Antrag ist wortgleich und völlig identisch mit einem GRÜNEN-Antrag vom März 2015, den das Hohe Haus vor fast genau einem Jahr abgelehnt hat. Dasselbe werden wir heute wieder tun.
(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Wieder falsch! – Margarete Bause (GRÜNE): Dann kommt der Antrag wieder!)
Lassen Sie mich die Gründe hierfür ausführen: Zunächst wollen wir einen Wertungswiderspruch vermeiden. Bayern fährt auf dem Gebiet der Drogenpolitik zu
Recht eine harte Linie. Bei uns gilt die Maxime "null Toleranz". Besitz und Erwerb von Rauschgift werden strafrechtlich verfolgt. Angesichts dessen wäre es ein Widerspruch im staatlichen Handeln,
wenn der Konsum dieses dann illegal beschafften Rauschgifts in Drogenkonsumräumen geduldet, erleichtert und geschützt würde. Drogenkonsumräume sind in diesem Sinne rechtsfreie Räume. Doch Folgendes steht fest: Nur eine Repression, die keine rechtsfreien Räume duldet, ist auf Dauer glaubwürdig und gewährleistet Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Es liegt in der Natur der Sache, dass Drogenkonsumräume den illegalen Drogenhandel anziehen und zu vermehrter Handelsaktivität in der Umgebung führen; denn irgendwo müssen die Konsumenten ihren Stoff ja beschaffen. Auch das sind Argumente gegen die Einrichtung von Drogenkonsumräumen.
Sie führen als Argument für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen häufig die gestiegene Anzahl Drogentoter an. Fakt ist: Zwischen dem Vorhandensein von Drogenkonsumräumen und der Entwicklung der Zahl der Drogentoten besteht kein belegbarer Zusammenhang.
Es kann auch ohne Konsumräume zu deutlichen Rückgängen kommen. Ich erinnere nur daran, dass wir in Bayern beispielsweise 1998 zahlenmäßig auf dem Niveau der Drogentoten von heuer waren. Damals waren es 313. 2011 dagegen waren es 177, also etwa die Hälfte dieser Zahl. Gleiches gilt aber auch umgekehrt. In Köln, wo es Drogenkonsumräume gibt, ist die Zahl der Drogentodesfälle von 21 im Jahr 2012 auf 42 im Jahr 2013 gestiegen – das bedeutet eine Verdoppelung innerhalb eines Jahres. Drogenkonsumräume verhindern also Drogentodesfälle nicht auf Dauer.
Unser Ziel ist es und muss es sein, junge Leute möglichst vom Einstieg in eine Drogenkarriere abzuhalten. Dagegen können Drogenkonsumräume geeignet sein, die Gefahren des Rauschgiftkonsums zu verharmlosen; denn der Staat drückt hier ein Auge zu. Das würde wahrgenommen werden. Zudem sähen potenzielle Einsteiger, dass sie als Drogenabhängige nicht alleine wären. Drogenkonsumräume erwecken deshalb eher Neugierde anstatt abzuschrecken.
Deshalb gibt es in Bayern vor allem in den großen Kommunen Netze von niedrigschwelligen Hilfen für Suchtkranke. Wir wollen gerade für die schwerst Suchtkranken, die der Herr Kollege Leiner gerade genannt hat, die Methadonsubstitution ausbauen und die weißen Flecken schließen, die wir in Bayern leider noch haben. Das ist als Hilfe für die Betroffenen viel effektiver als die Einrichtung von Drogenkonsumräumen; denn diese können Sie flächendeckend einführen. Sie werden die Drogenkonsumräume zu keinem Zeitpunkt flächendeckend einrichten können. Deswegen bin ich froh, dass es einen Diskussionsentwurf für eine geänderte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit gibt. Dieser Entwurf ist Ende März vorgelegt worden. Dort werden die Vorschläge aus Bayern aufgegriffen, gerade was die Indikationsstellung und die Beurteilung des Beikonsums angeht. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Ich hoffe, dass das Bundesministerium für Gesundheit diesen Weg konsequent weitergeht.
Meine Damen und Herren, Drogenkonsumräume gehen zudem an aktuellen Rauschgiftkonsummustern vorbei; denn sie richten sich speziell an intravenös Heroin konsumierende Menschen. Doch deutschlandweit nimmt dieser intravenöse Heroinkonsum stetig ab.
Liebe Frau Kollegin Sonnenholzner, wir haben uns vor zwei Jahren in Frankfurt gemeinsam Drogenkonsumräume angesehen. Dort war die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ordnungspolitisch motiviert. Die Taunusanlage in Frankfurt, eine Grünanlage, war durch Drogenkonsumenten zu einem rechtsfreien Raum geworden. Um diese Grünanlage ihrem eigentlichen Zweck als Erholungsraum zuzuführen, hat die Szene Ausweichplätze benötigt. Das war der Grund, warum an vier Stellen im Frankfurter Bahnhofsviertel Drogenkonsumräume eingerichtet wurden. Das war allein ordnungspolitisch motiviert. Wir haben hier in Bayern ganz andere Voraussetzungen.
Wenn Drogenkonsumräume eingerichtet würden, würde dies in München und in Nürnberg geschehen. Auf diese beiden Städte entfielen 93 von 314 Todesfällen, knapp 30 %.