Protocol of the Session on April 7, 2016

dellversuche zur offenen Ganztagsschule an Grundschulen. Man versucht, ein Kombinationsmodell zu finden. Ob und wie das funktioniert und ob es tatsächlich angenommen wird, möchte ich noch infrage stellen. Aber man kann nicht so tun, als könnte man Ganztagsschule und Hort gegeneinander ausspielen. Wir müssen irgendwann ein System finden, bei dem Hort und Ganztagsschulen ineinander übergehen und nicht mehr in Konkurrenz zueinander stehen, weil sich diese beiden Systeme sonst kannibalisieren. Das will niemand. Ich setze darauf, dass wir zu diesem Gesetzentwurf der SPD noch gute Diskussionen im Landtag haben werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Gehring, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Die Frau Kollegin Eiling-Hütig –

(Gudrun Brendel-Fischer (CSU): Brendel-Fischer!)

Brendel-Fischer – hat sich zu Wort gemeldet. – Frau Kollegin, es ist Ihnen gesagt worden, Sie möchten bitte an dieses Mikrofon gehen, weil jenes defekt ist.

Herr Kollege, ist Ihnen die Erkenntnis des Vbw entgangen, dass Ihr Bundesvergleich hinkt? In keinem Bundesland ist eine dezidiert ordentlich strukturierte Ganztagsschule in irgendeiner Weise organisiert. Daher können Sie Bayern nicht unterstellen, dass es hinterherhinkt. Zu dem Bedarf und den Prozentzahlen, die Sie immer nennen, muss ich feststellen: An den Gymnasien und Realschulen befinden sich Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 11, 12 Jahren. Sprechen Sie einmal mit Jugendlichen darüber, wie viele von denen mit 12 oder 13 Jahren noch in die Ganztagsschule gehen wollen. Denken Sie bitte auch an die Einstellung der Kinder und Heranwachsenden.

Wir haben nicht einfach einen Baukasten konzipiert, sondern unsere Modelle orientieren sich an den Standards der KMK. Das bitte ich doch auch einmal zur Kenntnis zu nehmen.

Danke schön, Frau Kollegin. – Herr Kollege Gehring, Sie haben das Wort. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Liebe Frau Kollegin, ich gehe davon aus, dass sich auch Bayern an den Standards der KMK orientiert. Das ist doch wunderbar. Zu den Ausbauzahlen muss man über alle Vergleiche hinweg sagen, dass Bayern anderen Bundesländern hinterherhinkt. Das hat auch etwas mit Tradition zu tun. Das hat etwas

damit zu tun, dass Ganztagsschulen hier lange abgelehnt worden sind.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir sind uns aber darin einig, dass die Ganztagsschulen ausgebaut werden müssen.

(Gudrun Brendel-Fischer (CSU): Wir auch!)

Bei den Modellen muss man aber schon hinschauen, ob Modellvielfalt oder Modellwirrwarr besteht, ob Modellvielfalt tatsächlich Angebotsvielfalt ist oder ob sie für die Kommunen nur die Option ist, ein irgendwie geartetes Modell zu finden. Den Bericht des Obersten Rechnungshofs haben wir bisher noch nicht thematisiert. Dieser Bericht enthält aber die deutliche Aussage, dass dieser Modellwirrwarr für viele Ungereimtheiten sorgt und dass die Schulen momentan den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen, wenn irgendwelche Förderrichtlinien nicht passen. Deshalb ist es falsch, hier von Elternwillen und Modellvielfalt zu reden. Wir reden von einem Modellwirrwarr und zum Teil auch von einem schlechten Vollzug der Ganztagsschulpolitik. Deswegen hoffe ich darauf, dass wir im Rahmen der Diskussion zum vorliegenden Gesetzentwurf etwas mehr Klarheit und auch klarere Richtlinien für die Ganztagsschulpolitik in Bayern bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch höre ich nicht. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ruth Waldmann, Angelika Weikert u. a. und Fraktion (SPD) eines Gesetzes zur Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Bayern und eines Gesetzes zur Errichtung der "Stiftung Bürgerschaftliches Engagement Bayern" sowie zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 17/7764) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 48 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache.

Erste Rednerin ist Frau Kollegin Waldmann. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser wunderschönes Bayern ist deswegen stark, weil wir eine unglaublich aktive Bürgerschaft haben. Über 36 % der Menschen im Alter von über 14 Jahren sind ehrenamtlich und freiwillig im Freistaat aktiv. Sie engagieren sich sowohl in den großen Wohlfahrtsverbänden und großen Organisationen als auch in kleinen Initiativen und oft in selbst gegründeten Projekten. Der Staat ist an vielen Stellen auf dieses freiwillige Engagement geradezu angewiesen. Ganz aktuell sehen wir es bei der Flüchtlingshilfe, wo wir ohne die vielen Ehrenamtlichen schlicht aufgeschmissen wären. Wir sehen es auch bei der Kunst und der Kultur, beim Sport, beim Katastrophenschutz und natürlich auch sehr stark beim sozialen Engagement.

Etwa 710 Millionen Stunden im Jahr werden von Ehrenamtlichen geleistet. Das entspricht etwa 7 % der Gesamtarbeitszeit. Diese Zahlen stammen noch aus der Zeit, bevor die große Aufgabe der Integration von Flüchtlingen eingesetzt hat. Diese ehrenamtliche Arbeit hat einen Wert von über sechs Milliarden Euro, den die Bürgerinnen und Bürger einbringen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das alles führt dazu, dass neben den stabilen Stützen, die die Ehrenamtlichen für die Gesellschaft bedeuten, bei den Bürgern auch ein enormer Erfahrungsschatz und eine enorme Kompetenz entstehen, sodass die Bürger Experten in eigener Sache werden. Der Politik tut es gut, diesen Erfahrungsschatz einzubeziehen, nicht daran vorbeizuarbeiten, sondern aktiv gemeinsame Säulen und Strukturen zu schaffen. Wir bedanken uns ganz herzlich für dieses großartige Engagement. Ich habe es erwähnt: Ohne das wären wir aufgeschmissen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CSU)

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir geeignete Beteiligungsstrukturen schaffen. Nachdem es unsere Glaubwürdigkeit auch in den Reihen der Mehrheitsfraktion erhöhen könnte, will ich Ihnen einmal ein paar Sätze Ihres früheren Fraktionsvorsitzenden und des früheren Landtagspräsidenten Alois Glück vortragen: Mit Blick auf die demografische Entwicklung und die damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen sei es notwendig, neue Formen der Nachbarschaftshilfe und des bürgerschaftlichen Engagements aufzubauen. Das hat Alois Glück zum Beispiel bei Tagungen der Konrad-Adenauer-Stiftung gesagt. Er sah eine eigenartige Widersprüchlichkeit auf die Gesell

schaft zukommen; denn die Menschen litten immer mehr unter sozialer Kälte, auch wenn mehr Geld für den Sozialstaat aufgebracht werde. Es genüge nicht, sich im Kontext der Bürgergesellschaft nur dem Teilbereich des Ehrenamtes zu widmen. Stattdessen bedürfe es eines durchgängigen gesellschaftspolitischen Ansatzes, der als aktive Bürgergesellschaft bezeichnet werde. Alle Maßnahmen der Politik müssten darauf abzielen, Anreize zu geben und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen aktiviert werden und ihre Möglichkeiten entfalten können. Die aktive Bürgergesellschaft öffne einen Weg, auf dem unser Land sowohl leistungsfähiger als auch menschlicher werde. Sie helfe, eine Welt zu überwinden, in der die meisten der Mitbürger davon ausgehen, dass diese Welt zwangsläufig und unaufhaltsam immer härter und kälter werde. – Das sind Worte von Alois Glück.

Ich will noch eines hinzufügen: Für die Politik gelte es, so Alois Glück, ein neues Verhältnis in der Zusammenarbeit von Bürgern und Mandatsträgern zu entwickeln. Menschen, die sich in der Arbeitswelt nicht mehr als Untergebene, sondern als Mitarbeiter erfahren, forderten in zunehmendem Maße auch ein entsprechendes Verständnis von der Politik und den Verwaltungen. Blieben sie darin erfolglos, würden die Menschen entweder resignieren oder rebellieren. Daher bedürfe es eines neuen Rollenbewusstseins und veränderten Selbstverständnisses der Politik. In der Wirtschaft seien die Zeiten autoritärer Führung unwiederbringlich vorbei, sagt Glück. – Ich hoffe, dass er damit recht hat. Er meint, dass sich vor allem die Betriebe als erfolgreich erweisen, die es schaffen, das Potenzial ihrer Mitarbeiter optimal zur Entfaltung zu bringen. Die politisch Verantwortlichen müssten sich daher nach dem Vorbild von Schulungen und Beteiligungsformen der Wirtschaft Methoden aneignen, wie Bürger angemessen zu beteiligen und einzubeziehen seien. – So weit Alois Glück.

Ich kann ihm darin sehr recht geben. Das ist auch der Grund dafür, warum wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. 2013 haben wir mit einem Entscheid der Bürgerinnen und Bürger die Förderung des Gemeinwohls als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Seither ist im Landtag aber nicht viel geschehen. Es ging bei diesem Volksentscheid nicht darum, die gute Bayerische Verfassung um ein paar Bestimmungen anzureichern, sondern darum, ein erklärtes Staatsziel zu formulieren. Die Bürger erwarten heutzutage, ehrenamtlich genauso wie hauptamtlich auf Augenhöhe eingebunden zu werden. Große Projekte kann man heute ohne Bürgerbeteiligung gar nicht mehr durchsetzen. Denken Sie an "Stuttgart 21" oder vieles andere. Jeder, der kommunalpolitisch tätig ist, weiß das. Wenn Sie nicht von Anfang an eine gute

Bürgerbeteiligung haben, bekommen Sie auch wirklich gute Projekte nicht durch.

Um solche Strukturen zu schaffen, schlagen wir vor, den Runden Tisch "Bürgerschaftliches Engagement", der gute Arbeit geleistet hat, dessen Ergebnisse aber sehr unverbindlich sind, zu einem echten Landesbeirat "Bürgerschaftliches Engagement" auszubauen.

Im Moment ist das allerdings etwas einseitig. Die Politik profitiert von der Expertise der Personen, die da mitmachen. So richtig mitzureden haben sie aber nicht. Deshalb habe ich von der Verbänden auch schon die Frage gehört, ob es sich auf Dauer lohne, auf dieser unverbindlichen Ebene weiterzuarbeiten.

Wir schlagen außerdem vor, einen wirklichen Landesbeauftragten für bürgerschaftliches Engagement einzurichten und ihn hier, am Landtag, mit eigener Geschäftsstelle zu verankern. Bislang gab es einen Ehrenamtsbotschafter. Das war Herr Kollege Sackmann, dessen traurigen Todes wir gedacht haben, als wir den Gesetzentwurf in der Ersten Lesung im vergangenen September hatten. Es ist Ihnen auch noch nicht gelungen, diese Stelle nachzubesetzen. Das ist schwierig; denn die Stelle war genau auf seine Person zugeschnitten. Er hat das hervorragend gemacht. Er hat der Sache einen guten Dienst erwiesen. Man kann ihn aber nicht so einfach ersetzen. Übrigens war Herr Kollege Sackmann, bevor er Ehrenamtsbotschafter wurde, ein Hauptamtlicher. Er war nämlich Staatssekretär und Vorgänger von Herrn Hintersberger im Sozialministerium. Herr Sackmann konnte das Ganze deshalb ehrenamtlich leisten, weil er auf seine vorherige Arbeit und auf seine Verankerung und Vernetzung aufbauen konnte.

Künftig wird das für andere schwieriger werden, vor allem, wenn man die Aufgabenfülle sieht. Der Landesbeauftragte soll nicht nur den Dank und die Anerkennung der Politik und der Regierung ins Land tragen, sondern er soll bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung des Ehrenamtsgesetzes und die Förderung kontrollieren. Er soll Maßnahmen der Regierung und des Parlaments und anderer staatlicher Stellen anregen können. Bei Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben soll er beteiligt werden, sofern diese das Ehrenamt berühren. Dazu soll er hier im Hohen Haus Stellungnahmen abgeben. Er soll Eingaben und Beschwerden nachgehen. Außerdem soll er dem Landtag zur besseren Unterstützung jährlich Bericht erstatten. Machen Sie das einmal alles auf ehrenamtlicher Basis! Wir brauchen außerdem eine Stelle, an die sich die vielfältig ehrenamtlich Tätigen wenden können. Sie sollen einen Ansprechpartner hier im Haus haben. Deshalb würden wir das gerne so verankern.

Ich will nun in einzelnen Punkten auf das eingehen, was wir im Rahmen der Ersten Lesung und im Ausschuss schon miteinander besprochen haben. Das betrifft auch die Kritikpunkte, die genannt wurden. Insgesamt gesehen haben Sie unseren Gesetzentwurf durchaus begrüßt. Die Koordinierungszentren, die es zum Teil schon gibt, wollen wir ausbauen und verstetigen. Sie sollen außerdem auf eine stetige Finanzierung umgestellt werden. Dort, wo es sie noch nicht gibt, sollen sie unter Beteiligung der aktiven Bürgergesellschaft, der Verbände und der Institutionen vor Ort aufgebaut werden. Sie sollen gemeinsam mit den Mütterzentren und den Mehrgenerationenhäusern tätig sein, auch mit den Freiwilligenagenturen, die es schon gibt. Das sollen sie nicht in Konkurrenz tun, sondern das soll eine gemeinsame Koordinierungsstelle sein. Wir können in einen Gesetzentwurf nicht hineinschreiben, sie sollen die Aufgabe erledigen, ohne dass wir eine finanzielle Ausstattung dazugeben.

Es wurde die Befürchtung geäußert, wir würden Bürokratie aufbauen oder Parallelstrukturen errichten. Nein, das tun wir nicht. Der Landesbeirat ist nicht etwas Neues, sondern er ist eine Weiterentwicklung, eine Reifung des Runden Tisches. Die Koordinierungszentren sollen flächendeckend in Bayern entstehen; dieses Ziel hat sich das Sozialministerium selbst gesetzt. Wir wollen das verstetigen, und wir wollen eine Finanzierung dahinter setzen.

Für die Ehrenamtskarte gab es bislang nur eine einmalige Anschubfinanzierung des Freistaats von 5.000 Euro pro Landkreis oder Kommune. Mehr war nicht da, um dieses Instrument einzurichten. Das ist sehr wenig. Das ist auch einer der Gründe, warum sich die Stadt München daran nicht beteiligt, sondern eine eigene Form entwickelt hat, und zwar "München dankt!". In anderen Städten ist das teilweise auch so. Diese Ehrenamtskarte als Form der Anerkennung müssen wir weiterentwickeln und modernisieren. Wir müssen sie den Bedürfnissen der aktiven Bürgerinnen und Bürger anpassen. Dazu gehören auch Vergünstigungen, beispielsweise für die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ist ein immer wieder gehörter Wunsch. Ich meine, hier ist der richtige Ort, um dies zu verankern.

Außerdem schlagen wir die Errichtung der "Stiftung Bürgerschaftliches Engagement Bayern" vor. Viele Einrichtungen und Projekte des Ehrenamtes sind prekär oder zumindest unterfinanziert. In manchen nachbarschaftlichen Kreisen fehlt der Zugang zur öffentlichen Unterstützung komplett. Andererseits gibt es Unternehmen und Privatpersonen, die gerne spenden. Wir wollen dies bündeln und eine Stiftung anbie

ten, die gezielt und koordiniert solche Projekte unterstützt.

Die Zeit wird immer sehr knapp, wenn man über große Projekte redet. Ich fand es ein bisschen schade. Ich hatte mir erhofft, in dem langen Verfahren zur Gesetzgebung zielführendere Diskussionen führen zu können. Ich hatte gehofft, dass Sie das, was Sie gerne als Ergänzung sehen würden, wo Sie vielleicht einen anderen Schwerpunkt setzen würden, in Änderungsanträgen einbringen würden. Ich hatte gehofft, dass Sie mit uns darüber sprechen würden, wie wir dieses Ehrenamtsgesetz ausgestalten können. Leider ist von Ihnen aber sehr wenig gekommen. Alternativvorschläge gab es nicht. Sie tun sich sogar sehr schwer, wie schon gesagt, mit der Nachbesetzung des Ehrenamtsbotschafters.

Da wir schon absehen können, wie die Abstimmung nachher ausgeht, wollen wir den Gesetzentwurf als einen ersten Ansatzpunkt sehen, um in Zukunft zu einem gemeinsamen Ehrenamtsgesetz zu kommen. Dann machen wir eben eine zweite Runde und machen es gemeinsam. Wir können es aber nicht dabei belassen, dass das neue Staatsziel ohne parlamentarische Aktivitäten vor sich hin dümpelt. Dies war ein erster Aufschlag. Wir hoffen, dass unsere Vorschläge so viele Anregungen gebracht haben, dass sie an der einen oder anderen Stelle vielleicht doch aufgegriffen werden.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Oliver Jörg von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist wahnsinnig beliebt. Der Zuzug nach Bayern aus anderen Bundesländern, aus anderen Regionen, ja aus ganz Europa und weit darüber hinaus ist ungebrochen. Warum kommen die Menschen so gerne nach Bayern?

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Weil die CSU regiert!)

Sie kommen, weil wir eine wunderschöne Landschaft haben, weil wir hier sichere Arbeitsplätze haben und vieles mehr. Die Menschen machen sich aber vor allem auch deshalb auf den Weg nach Bayern – und deshalb fühlen sie sich hier auch besonders wohl –, weil es in Bayern einen ganz besonderen Zusammenhalt der Bevölkerung gibt. Darauf haben Sie hingewiesen, geschätzte Frau Kollegin Waldmann. Das ist richtig. Das ist der Grund, warum sich die Menschen in Bayern wohlfühlen, warum sie in Bayern bleiben und

warum sie nach Bayern kommen. Diesen wunderbaren Zusammenhalt in der Gesellschaft verdanken wir vor allem den vielen, vielen Ehrenamtlichen, die draußen unterwegs sind, die von morgens bis abends zeigen, dass man nicht alleine ist. Sie zeigen, dass man dort, wo es klemmt, zusammenhilft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ich fand es gut, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erneut eine Plattform schaffen, um über das Thema Ehrenamt und all die Möglichkeiten, die dahinter stehen, zu diskutieren. Da geht es um Dinge, die man noch verbessern kann, die man unter einem anderen Blickwinkel anschauen kann. In der Ersten Lesung, vor allem aber in der Ausschussberatung, haben wir das erörtert. Ohne die Ehrenamtlichen wäre Bayern wesentlich ärmer.

(Beifall bei der CSU)

Lassen Sie uns das Thema zum Anlass nehmen, den vielen, die draußen unterwegs sind, heute Dank zu sagen. Was wären wir ohne die 320.000 Feuerwehrfrauen und -männer, die, wenn der Notruf kommt, zum Einsatz gehen. Was wären wir ohne sie, die Leib und Leben riskieren oder auch bei banalen Dingen helfen, beispielsweise dann, wenn ein Tier zu befreien ist? Was wären wir in Bayern eigentlich ohne die 88.000 Vereine, die nach wie vor alles zusammenhalten und sich einsetzen, egal, ob ein Bürgerfest stattfindet oder auch im Kulturbereich? Die meisten Festivals werden über Vereine organisiert. In Bayern haben wir 88.000 Vereine. Im Freistaat ist die Vereinsstruktur nach wie vor so beliebt wie seit jeher.

Was wären wir in Bayern ohne die 400.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich tagaus, tagein im sozialen Bereich engagieren? – Sie engagieren sich beispielsweise in den Wohlfahrtsverbänden, sie sind überall fleißig. Sie erledigen den Vorstandsjob, sind da, wenn sie gebraucht werden, organisieren ein Seniorencafé und vieles mehr.