Ich glaube, der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen ist grundsätzlich eine Frage der Ressourcenschonung und eines nachhaltigen Flächenmanagements.
Wertvolle Ackerböden zur regionalen Lebensmittelproduktion sind – darüber dürften sich alle einig sein – mindestens genauso schützenswert wie Flächen zur Gewinnung von Bodenschätzen, Kiesabbau, Metalle oder Freiflächen für Photovoltaik, für Windkraftanlagen, für die Wasserversorgung oder eben auch für die Flughafenentwicklung in München.
Insbesondere beim Straßenbau, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind sowohl die Flächenbonität als auch der Flächenverbrauch keine prioritären Entscheidungskriterien. Bei Ausgleichsflächen – um noch eins draufzusetzen – werden hochwertige Ackerflächen deshalb gerne bevorzugt, weil sie ein wesentlich höheres Punktesystem ergeben und damit wesentlich stärker wirken als geringerwertige Flächen. Ich glaube, auch das ist ein Grund, warum wir hochwertige Flächen zur Lebensmittelgenerierung ein Stück weit schützen müssen.
Dies ist auch im Sinne der bäuerlichen Berufsvertretung, werte Kolleginnen und Kollegen der CSU, nämlich des Bayerischen Bauernverbandes, der die Möglichkeit eröffnet, entsprechende Flächen dann als Vorranggebiete auszuweisen und damit auch dem Gesichtspunkt schutzbedürftiger landwirtschaftlicher Betriebe gerecht werden zu können; denn viele haben gar keine Chance, sich zu wehren bei verschiedenen Maßnahmen des Straßenbaus, beispielsweise bei Umgehungsstraßen und bei vielem anderen mehr, weil eben die Flächenpriorität nicht zum Tragen kommt.
Vorranggebiete werden nicht willkürlich und nicht flächendeckend ausgewiesen, sondern äußerst selektiv. Die Träger öffentlicher Belange – das sind die Kommunen, Kollege Nussel, das ist auch der Bauernverband – sind hier mitwirkungsberechtigt und können ihre Interessen in das Verfahren einbringen, und gegen deren Widerstand wird ohnehin keine Ausweisung stattfinden. Insofern ist das Anliegen keine Bevormundung der Bauern, sondern es ist ein Stück weit eine Unterstützung der Bauern, und es ist ein Stück weit auch eine Sicherung bäuerlicher Existenzen und bäuerlicher Interessen.
Das Gegenteil von Ihrer Aussage ist der Fall, Herr Kollege Nussel. Es ist genau die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit unserer bäuerlichen landwirtschaftlichen Betriebe. Deshalb stimmen wir FREIE WÄHLER diesem sinnvollen Vorschlag zu und würden uns wünschen, dass er hier in diesem Hohen Hause eine Mehrheit findet.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung. Fünf Minuten!
Inzwischen gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Woerlein, Arnold, von Brunn und anderer (SPD) betreffend "Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken, Entwicklung tragfähiger Vermarktungskonzepte für Legehennenbrüder und Förderung der Zucht von Zweinutzungshühnern", Drucksache 17/9403, bekannt. Mit Ja
haben gestimmt 58, mit Nein haben gestimmt 79. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Sengl und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Bodenschutz in Bayern – Vorranggebiete für die Landwirtschaft in der Regionalplanung ermöglichen", Drucksache 17/8878, bekannt. Mit
Ja haben gestimmt 55, mit Nein haben gestimmt 74. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich schließe die Sitzung, nachdem die Tagesordnungspunkte abgearbeitet sind. Ich möchte Sie darauf hinweisen: In der Gaststätte gibt es nicht nur etwas Gutes zum Essen, sondern dort wird heute später auch das Fußballspiel übertragen: FC Bayern München gegen Juventus Turin. Schönen Abend!