Protocol of the Session on June 10, 2015

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Ich bitte die Plätze einzunehmen, damit ich in der Tagesordnung fortfahren kann.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (Drs. 17/5207)

Ich eröffne die Aussprache. Frau Kollegin Osgyan hat das Wort.

(Allgemeine Unruhe)

Ich bitte, sich etwas leiser zu unterhalten. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier häufig über Anträge, und manchmal hat man den Eindruck, dass es sich um eher abstrakte Themen handelt. Beim hier vorliegenden Antrag geht es aber ganz konkret um Menschen, um Menschen, deren Leben zerstört wird. Es geht um Frauen, die verschleppt und in die Prostitution gezwungen werden. Es geht um Frauen, die hierzulande in einem extremen Abhängigkeitsverhältnis stehen, in einem Land, in dem sie sich nicht auskennen. Wir haben das Thema bereits das ganze Jahr über im Fokus gehabt. Wir haben dazu verschiedene Anfragen gestellt, und unsere Fraktion hat zwei Anhörungen im Landtag durchgeführt, bei denen wir Expertinnen und Experten der Fachberatungsstellen einbezogen haben. Gleichzeitig hatten wir Experten der Kriminalpolizei Augsburg und vom Gesundheitsamt Stuttgart befragt. Das Bild, das sich daraus ergeben hat, ist relativ eindeutig: Zwangsprostitution und Menschenhandel sind in ganz Deutschland ein zunehmendes Problem, auch in Bayern. Ich denke, hier müssen wir handeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei kam auch heraus, und ich finde, das ist sehr bedenklich, dass wir das Problem seit Jahren kennen, aber immer noch nichts über das genaue Ausmaß wissen -. Die Dunkelziffer ist ganz erheblich. Wir haben aber nach wie vor keine Erforschung des Ganzen. Es gibt die Lagebilder des Bundeskriminalamts; die sprechen aber nur von den tatsächlich angezeigten Fällen. Auf Bundesebene soll irgendwann eine Dunkelfeldforschung kommen, aber das hilft uns im Moment nicht weiter. Wir sind uns mit allen Expertinnen und Experten einig: Es kann nicht sein, dass wir immer nur die Spitze des Eisbergs betrachten, sondern wir müssen endlich das ganze Ausmaß des Problems erfassen.

Unsere Anfragen haben gezeigt - und das deckt sich mit den Aussagen aller Expertinnen und Experten -: Der Markt für Prostitution in Deutschland hat sich in

den letzten 10 bis 15 Jahren komplett gewandelt. Damals, bei der Neufassung des Prostitutionsgesetzes, wurde davon ausgegangen, dass die Prostituierten in der Mehrheit erwachsene Deutsche sind, die selbstbestimmt und einigermaßen aufgeklärt diesem Beruf nachgehen können, wenn sie wollen. Mittlerweile aber ist klar, dass aktuell diejenigen, die es betrifft, zu 80 bis 90 % aus dem Ausland kommen. Einhergehend mit der EU-Osterweiterung kommen sie oft aus Osteuropa. Sie kommen aber auch oft aus Ländern wie Nigeria. Meist haben sie Sprachbarrieren, kommen aus einem völlig anderen Rechtssystem und haben demzufolge häufig kein Vertrauen in staatliche Institutionen. Sie können sich schon mangels Kontakten nicht offenbaren und werden zudem häufig von Zuhältern, Hintermännern und Schleppern unter extremen Druck gesetzt, der auch Verwandte in der Heimat betrifft. Alles in allem: Eine Möglichkeit für die Frauen, sich hier zu offenbaren, überhaupt Anzeige zu erstatten, ist praktisch nicht gegeben.

Wir sind uns einig, dass sexuelle Sklaverei in Bayern keinen Platz haben darf. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, über eine Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass Zwangsprostitution wirksam bekämpft werden kann. Dafür müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die unser Antrag aufzeigt. Beispielsweise muss die Stellung der Opfer im Ausländerrecht verbessert werden. Die strafrechtliche Verfolgung von Zwangsprostitution muss erleichtert werden, und natürlich muss das eingeschränkte Weisungsrecht für Bordellbetreiber abgeschafft und Werbung für Prostitution stärker reguliert werden.

In den Ausschüssen haben Sie bei der Ablehnung unseres Antrags mehrfach darauf Bezug genommen, dass auf Bundesebene bereits gehandelt wird. Tatsächlich aber ist es so, dass nur Verabredungen getroffen wurden. Bisher ist noch nichts rechtlich bindend. Das, was bisher aus dem Referentinnenentwurf bekannt ist, ist nach unserer Auffassung außerdem nicht ausreichend. Deswegen sind wir der Meinung, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um über eine Bundesratsinitiative darauf Einfluss zu nehmen. In anderen Fällen ist Bayern doch auch stets bereit, selber Einfluss zu nehmen, anstatt einfach anzuerkennen, wenn der Bund etwas vorgibt. Ich finde, wir sollten das tun, und wir sollten gleichzeitig die Handlungsmöglichkeiten ausnutzen, die wir auf Landesebene haben. Das heißt natürlich, die finanzielle Ausstattung der Opferberatungsstellen deutlich zu stärken und auch grenzübergreifende Kooperationen zu stärken. Wir dürfen auch die Probleme vor Ort nicht länger ignorieren. Augsburg hat sich bereits 2014 mit einer Petition an den Landtag gewendet, dass man dringend tätig werden soll, um das wachsende Ausmaß der Zwangsprostitution wirksam zu bekämpfen.

Und wir haben durchaus die Möglichkeit, auf Landesebene gesetzgeberisch tätig zu werden. Auch das bitte ich zu bedenken. Es gibt die Möglichkeit, zum Beispiel ein Prostitutionsstättengesetz zu erlassen, mit dem eine Konzessionspflicht für Bordelle eingeführt wird. Momentan ist es für Betreiberinnen und Betreiber, auch aus dem kriminellen Milieu, einfacher, ein Bordell zu eröffnen als eine Pommesbude. Das darf einfach nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen auch dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen, die in der Branche tätig sind, überhaupt die Chance haben, sich an neutrale Stellen zu wenden. Deswegen sind wir der Meinung, dass verpflichtende Gesundheits- und Beratungsangebote notwendig sind. Das alles fordern nicht nur wir; der Landesfrauenrat hat sich ganz ähnlich positioniert. Er geht mit seinen Forderungen noch weit über unsere hinaus. Terre des Femmes hat sich positioniert; der Katholische Frauenbund und Ihre Frauen-Union haben auch momentan eine ganz ähnliche Petition laufen.

Deswegen möchte ich noch einmal an Sie appellieren: Machen Sie das, was auf Landesebene möglich ist! Wir haben hier vielfältige Möglichkeiten, um Frauen und Mädchen besser zu schützen. Es würde uns allen besser zu Gesicht stehen, zu handeln, anstatt untätig zu sein. Nicht nur die betroffenen Frauen, sondern Frauenverbände auf ganz breiter Front würden es uns danken. Ich bitte Sie: Überdenken Sie Ihre Entscheidung und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Guttenberger. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämpfung von Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ist auch der CSU-Landtagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Dies zeigt sich schon daran, dass dieses im Koalitionsvertrag mit einer Forderung nach besserem Schutz für Prostituierte, aber auch nach einer Verschärfung des Strafrechts seinen Niederschlag gefunden hat.

Anders als es in der Nummer 9 Ihres Antrags heißt, Frau Osygan, ist das Mittel das Bundesrecht. Die Kompetenz für Strafverschärfung und Ähnliches liegt schlicht und einfach beim Bund. Wir sollten auch nicht so tun, als wäre das ganz abstrakt. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Frau Kollegin, es entbehrt nicht einer gewissen Ironie: 2001 hat eine rot-grüne Initiative dazu geführt, dass man

mit dem Prostitutionsgesetz jegliche Ermittlung im Rotlicht-Milieu und den strafrechtlichen Schutz der Prostituierten ohne jegliche Kompensation einfach abgeschnitten hat.

Mancher wird früher klüger, mancher später; der Freistaat Bayern ist es schon länger. Und so gibt es seit 2005 immer wieder Initiativen des Freistaates Bayern, genau diese Fehlstellungen zu beheben und wieder einen besseren Schutz zu erreichen.

Ich finde es besonders schön, wenn Sie jetzt fordern, den Katalog der Straftaten, bei denen Telekommunikationsüberwachung möglich ist, um Zuhälterei zu erweitern. Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat hat den Vorstoß des Freistaates Bayern abgelehnt, bei diesem Straftatbestand Telefonüberwachungsmaßnahmen durchzuführen, um die Hintermänner zu erreichen.

(Christine Kamm (GRÜNE): Kommen Sie zum Antrag! Kommen Sie zum Thema!)

Das steht in Ihrem Antrag, Frau Kamm. Genau diese Forderung steht darin. Sie deckt sich mit der Forderung des Freistaates Bayern, und sie deckt sich auch mit einer Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern, die von Rot-Rot-Grün abgelehnt und zurückgewiesen wurde. Ich muss ehrlich sagen: Ich bin sehr irritiert. Für mich ist das ein Stück weit Scheinheiligkeit. Einerseits stellen Sie die Forderung auf, und andererseits geben Sie die Mittel, um diese Forderung zu erfüllen, nicht frei. Sie müssen sich also überlegen, was Sie wollen.

Ich sage Ihnen, warum wir diesem Antrag in der Form nicht zustimmen werden: Die überwiegende Zahl der von Ihnen geforderten Punkte ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz wurde bereits im Bundesrat beraten und muss nur noch den abschließenden Weg durch die Instanzen gehen.

Wir wollen auf keinen Fall, was Sie unter Nummer 1 a verlangen, dass Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ein abgesichertes Bleiberecht erhalten, auch wenn sie nicht am Strafverfahren mitwirken und sich nicht in irgendeiner Weise zu Aussagen durchringen. Wir wollen an die Hintermänner herankommen. Wir wollen verhindern, dass mit immer neuen Frauen bei uns ein Markt für Zwangsprostitution eröffnet wird. Das geht nur, wenn man von den Frauen eine Aussage hat und an die Hintermänner herankommt. Deshalb muss hier eine Koppelung bleiben. Was Sie beantragen, ist der völlig falsche Weg, um Zwangsprostitution zu bekämpfen.

Sie sagen, bei der Dunkelfeldforschung werde nichts getan. Das stimmt nicht. Es gibt eine Empfehlung zu

dem Thema. Derzeit prüft eine Abteilung des Bundeskriminalamtes, mit welchen Methoden dieses Dunkelfeld erhellt werden kann.

Sie wollen auch eine grenzüberschreitende Kooperation der Polizei in diesen Fällen. Die findet, Gott sei Dank, seit Langem statt. Bereits seit 1987 gibt es bei den Polizeidienststellen konkrete Ansprechpartnerinnen, die als Koordinationsstellen fungieren, sodass jemand, der von Zwangsprostitution betroffen ist, einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin findet, der oder die ihm weiterhilft.

Daneben fordern Sie auch spezialisierte Gerichte. In fast jedem Gericht gibt es einen Sonderbereich, der sich mit diesen Themen schwerpunktmäßig beschäftigt. Eine Zentralisierung an irgendeinem Gericht in Bayern halten wir nicht für den richtigen Weg, weil es auch darum geht, das Umfeld aufzuklären. Da ist gerade die besondere Kenntnis vor Ort ein gutes Mittel, um mit den Mitteln der Strafverfolgung zu Verurteilungen zu gelangen. Das, was Sie fordern, gibt es also großenteils. Eine weitere Zentralisierung wollen wir nicht. Wir wollen, dass sich speziell geschulte und erfahrene Staatsanwälte und Richter mit dem Thema auseinandersetzen, und das ist hier in Bayern auch der Fall.

Dann wollen Sie eine grenzüberschreitende Präventionsarbeit fördern. Auch das gibt es bereits. Solwodi und JADWIGA werden vom Freistaat Bayern unterstützt. Das sind für uns Punkte, bei denen wir sagen müssen: Das, was im Strafgesetz geändert werden muss, muss auf Bundesebene geändert werden. Was wir ändern wollen, ist im Koalitionsvertrag ganz klar festgesetzt.

Für uns ist wichtig und ein Wunsch, dass Prostitution zum Beispiel überhaupt erst ab 21 Jahren erlaubt wird, um die Frauen unter 21 besser zu schützen. Wir wollen zum Beispiel auch eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung, und ich gehe davon aus, dass das im Gesetzgebungsverfahren zum Tragen kommen wird;

(Horst Arnold (SPD): Aber wir nicht!)

denn wir wollen ganz klar, dass Zwangsprostitution und Menschenhandel – da sind wir uns wiederum einig, Frau Kollegin – in Bayern und in Deutschland keine Zukunft haben. Aber dem Antrag können wir nicht zustimmen, weil wir, wie gesagt, wollen, dass jemand auch im Strafverfahren tätig wird, um ein Bleiberecht zu erhalten, und weil wir genau dann an das Dunkelfeld herankommen, um auf Sicht verhindern zu können, dass von denselben Schleppern immer wieder neue Frauen – da haben Sie auch recht; da sehe ich auch ein großes Problem – und Kinder in die Situ

ation der Zwangsprostitution und des Menschenhandels gebracht werden.

Wir sind also dafür, das im Rahmen des Koalitionsvertrages zu bekämpfen. Im Laufe eines derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens wird auch alles getan. Deshalb ist es für eine Bundesratsinitiative schlicht zu spät. Die Kollegin hat vorher gerufen: Kommen Sie zum Antrag. Sie wollen, dass wir eine Bundesratsinitiative starten.

Frau Kollegin, bitte beachten Sie Ihre Uhr.

Nachdem der Gesetzentwurf bereits behandelt wird, ist es dafür zu spät. Im Ziel sind wir uns einig. Aber auf dem Weg sind wir schon zwei Schritte weiter.

Sie bekommen noch zwei Minuten. Denn wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Osgyan.

Sehr geehrte Frau Guttenberger, ich möchte nur noch ganz kurz auf einige Aspekte Ihrer Rede eingehen. Es ist tatsächlich so, dass die strafrechtliche Verfolgung mit Einführung des Prostitutionsgesetzes geändert wurde, aber nicht so, wie Sie es darstellen, nämlich dass es im Prinzip erschwert wurde, Zwangsprostitution zu verfolgen. Vielmehr wurde die Verfolgung von Prostitution und Prostituierten insofern geändert, als das legalisiert wurde und so die Prostituierten selbst nicht mehr unter Verfolgung stehen. Das war aus damaliger Sicht ein wichtiger Schritt nach vorne. Nur ist man leider danach keine weiteren Schritte gegangen, die man im Nachgang hätte gehen müssen. Da stimme ich Ihnen durchaus zu.

Aber mittlerweile sind 13 Jahre vergangen, und nichts passiert. Jetzt sagen Sie, das Bundesgesetz ist schon weit gediehen. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch die Möglichkeit, auf Landesebene tätig zu werden. Das haben wir sehr deutlich dargelegt. Wir bitten Sie darum, das noch einmal zu überdenken. Das betrifft zum Beispiel die bessere Förderung der Opferberatungsstellen.

JADWIGA wird aktuell mit 144.000 Euro gefördert. Das ist wirklich nicht viel, wenn man an die Maßnahmen denkt, die notwendig sind, um zum Beispiel Schutzwohnungen bereitzustellen und um Frauen und Mädchen, die in Beratungsstellen kommen, juristisch zu beraten oder ihnen Dolmetscherdienste anzubieten. All das ist unglaublich wichtig, um den Frauen und Mädchen Sicherheit zu vermitteln oder um sie überhaupt an unser Rechtssystem heranführen zu können.

Auf eines will ich auch noch eingehen. Es geht um den Punkt, dass man die Frauen zwingend verpflichten muss, eine Aussage zu machen, damit man die Hintermänner aufdeckt. Das ist schlichtweg nicht richtig. In Belgien gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, durch andere Verfahren, zum Beispiel über Ermittlungen, tätig werden zu können, auch wenn die Frauen nicht aussagebereit sind. Es gibt, wie gesagt, viele Gründe dafür, dass sie das nicht sind, das darf aber die Ahndung dieser Verbrechen nicht verhindern. Wenn Sie mit dem Gesamtpaket nicht mitgehen können: Wir sind auch gern bereit, über Teile des Antrags einzeln abstimmen zu lassen.

Frau Osgyan, wir müssen eines sehen: Durch die Änderung von 2001 ist von den Zuhältern und vom Rotlichtmilieu jeglicher Druck genommen worden. Wie man heute weiß, hat die Prostitution dadurch zugenommen. Auf diesem Wege haben natürlich auch die Zwangsprostitution und der Menschenhandel zugenommen.

Sie müssen immer sehen, um welchen Tatbestand es sich handelt. In der jetzigen Form brauchen Sie irgendwie die betroffene Seite, nämlich den sexuell ausgebeuteten Menschen, um überhaupt den Tatbestand zu verwirklichen. Ohne Aussage der betreffenden Person – betroffen können auch Männer oder Jungs sein – können Sie keine wirksame Strafverfolgung auf den Weg bringen.

Was momentan umgesetzt wird, ist Wortlaut des Koalitionsvertrages, und das Verfahren läuft bereits. Ich würde sagen, machen wir es doch anders. Warten wir doch einfach einmal ab, was im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens konkret vonstatten geht. Es wird ja in den nächsten Wochen zu einem endgültigen Beschluss kommen. Der Gesetzentwurf war schon im Bundesrat und im Bundestag. Wenn Sie nach dem Beschluss immer noch einen Handlungsbedarf sehen, kann man neu einsteigen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit, weil alles, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, gerade umgesetzt wird.

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Horst Arnold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN hat von der Thematik her alle Sympathie und Unterstützung. Aber, Frau Kollegin Osgyan, Sie haben es schon richtig gesagt: Wenn ich mich um eine Angelegenheit kümmere, stelle ich Anträge zu diesem Thema dort, wohin sie gehören. Sie vermengen im Antrag Bundeszuständigkeit und Landeszuständigkeit. Überall sind sinnvolle Elemente enthalten.