Protocol of the Session on May 19, 2015

Mittlere und kleine Kommunen werden außen vor bleiben, weil ihre Verwaltungen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen nicht verfügen und sich den "Einkauf" eines Mietpreisspiegels nicht leisten können. Es geht hier nicht um den politischen Willen, nicht um das Wollen, sondern um die tatsächliche Fähigkeit zur Umsetzung. Es geht also um das Können.

Die Mietpreisbremse darf im Interesse der Bürger, der Mieter und Vermieter nicht an den Kosten des erforderlichen Verwaltungsaufwands scheitern. Ich gehe davon aus, dass wir uns zumindest in den Fraktionen, die die Koalition in Berlin tragen und die Mietpreisbremse einvernehmlich auf den Weg gebracht haben, einig sind. Da können Sie, Herr Kollege Glauber, sich noch so sehr echauffieren.

Die Kommunen stehen nun in der Pflicht, Mietspiegel zu erstellen. Sie lassen sich in diese Pflicht nehmen, weil sie die hohe Bedeutung bezahlbaren Wohnraums für ihre Zukunftsfähigkeit durchaus einzuschätzen wissen. Aber sie dürfen nicht allein gelassen werden. Daher brauchen sie die finanzielle und fachliche Unterstützung des Freistaats.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in der Rednerliste fortfahre, darf ich Gäste auf der Ehrentribüne begrüßen. Ich begrüße Sie, Herr Bischof Apolo aus Ägypten. In Ihrer Begleitung ist der Pater Abuna Deuscoros EL Antony. Sind Sie uns herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Anlass Ihres Besuches ist es, uns die Situation der koptischen Kirche in Ägypten in Gesprächen nahezubringen. Wir wünschen Ihnen gute Gespräche und einen guten Aufenthalt. Die guten Wünsche des Hohen Hauses begleiten Sie.

(Allgemeiner Beifall)

Ich darf nun in der Rednerliste fortfahren: Frau Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich unterstelle, dass jedem hier im Raum bewusst ist, dass Mieterschutz wichtig ist. Da brauchen wir dann auch nicht den Hinweis, dass die meisten in Miete wohnen; denn das ist wirklich jeder und jedem hier in diesem Hohen Hause bewusst.

(Volkmar Halbleib (SPD): Dann müssen Sie aber das politische Handeln daran ausrichten, Frau Kollegin! Das ist der entscheidende Punkt!)

Allerdings bin ich doch etwas überrascht, dass hier immer wieder durch Formulierungen der Eindruck erweckt wird, man würde sich darum nicht kümmern.

(Volkmar Halbleib (SPD): Der drängt sich auf!)

Wie war der Spruch, Herr Mistol? Man beschränke sich auf Aussagen? – Das ist schlicht falsch. Ich begrüße ausdrücklich, dass die SPD inzwischen den Titel ihrer Aktuellen Stunde so umformuliert hat, dass sie auf solider Datenbasis eine Mietpreisbremse schaffen will. Das war vorher nämlich nicht so angesagt. Wenn ich nur einmal an Ihren Antrag erinnern darf mit der schönen Nummer 17/5650. Da wählten Sie noch die Formulierung: "Mietpreisbremse ohne Verzug umsetzen!" Sie wollten keine weiteren Daten abwarten. Jetzt hingegen diskutieren Sie auf der Basis unseres Antrags 17/5670, in dem es heißt: "Mietpreisbremse unverzüglich, aber auf solider Datengrundlage umsetzen!"

(Volkmar Halbleib (SPD): Wo ist der Widerspruch?)

Wir fordern das deshalb, weil wir echte Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Mieter wollen. Wir wollen eine Regelung, die dann auch hält. Wir wollen also nicht Steine statt Brot, sondern wir wollen eine verlässliche Grundlage.

(Volkmar Halbleib (SPD): Unverzüglich, das ist doch was!)

Wir wollen hier also eine verlässliche Basis.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wie wichtig eine verlässliche Basis ist, das hat sich nicht zuletzt an dem Gerichtsurteil gezeigt. Es stimmt nicht, dass nichts geschehen ist. Hier wurde vielmehr bereits im Jahr 2014 eingeleitet, dass die entsprechenden Daten gesammelt werden. Diese Daten waren dann im April 2015 vorhanden. Seither konnten sie kontinuierlich ausgewertet werden. Wir sind der Ansicht, wir müssen erst Daten sammeln für eine verlässliche Datenbasis, dann müssen wir das Gespräch mit den Kommunen führen und dann muss das entsprechend umgesetzt werden. Nur diese Reihenfolge kann eine vernünftige Reihenfolge sein. Sie verleiht dann auch wirklich Schutz; denn dann hat die Mietpreisbremse auch Bestand. Schnellschüsse sind im Hinblick auf die Rechtssicherheit immer ein Irrweg. Wir sind deshalb froh, dass auch Sie inzwischen auf die Linie eingeschwenkt sind, dass wir erst eine verlässliche Datenbank brauchen und dann eine Regelung schaffen, damit diese Regelung letztendlich auch hält.

Das ist für uns aber nur die eine Seite. Für uns ist genauso wichtig, dass das, was im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, auch zügig umgesetzt wird. Das betrifft die breitere Basis für eine ortsübliche Vergleichsmiete in den Mietspiegeln, damit hier eine größere Realitätsnähe entsteht. Aber auch das ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden und wird kontinuierlich umgesetzt. Wichtig ist für uns auch, dass wir für die Mieterinnen und Mieter bei Sanierungen keine finanzielle Überforderung wollen. Aber auch hier sehen wir derzeit keinen Handlungsbedarf, weil auch dieser Punkt bereits Bestandteil des Koalitionsvertrages ist und entsprechend umgesetzt wird. In diese Richtung gehen auch die Anpassung der Härtefallklausel und die Festlegung von 10 % bei der Möglichkeit der Umlage von Modernisierungskosten. Auch das sind Dinge, die bereits jetzt auf den Weg gebracht wurden und kontinuierlich umgesetzt werden. Es ist schlicht falsch, wenn Sie sagen, man beschränke sich auf Aussagen zum Mieterschutz Wir arbeiten intensiv daran. Wir arbeiten auch daran, eine verlässliche Basis zu finden - eine verlässliche Basis, die etwaigen rechtlichen Anfechtungen standhält. Nur dann ist

nämlich ein wirklicher Schutz der Mieterinnen und Mieter gegeben.

Ich sage auch eines: Der beste Mieterschutz ist auch aus unserer Sicht – ich glaube, dieses Argument nannte Herr Glauber -, ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu haben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄH- LERN)

Deshalb steht für uns an erster Stelle, und daran geht auch nichts vorbei, die Wohnraumförderung. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine degressive AfA – Absetzung für Abnutzung. Alles, was Wohnungen schafft, hilft den Mietern. Wir würden uns deshalb über eine breite Unterstützung bei der Einführung der degressiven AfA freuen. Das ist eine Basis, auf der Wohnraum geschaffen wird. Je mehr Wohnraum zur Verfügung steht, umso besser ist das für die Position des Mieters.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Für die Staatsregierung hat Herr Professor Dr. Bausback ums Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Die CSU hat sich im Wahlkampf für die Mietpreisbremse ausgesprochen. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen für die Mietpreisbremse gekämpft. Wir haben als Freistaat Bayern auch versucht, im Rahmen der Verhandlungen im Bundesrat - das will ich nicht verhehlen - die eine oder andere Verbesserung im Sinne von mehr Spielraum für die Länder bei der Umsetzung der Mietpreisbremse zu erreichen. Insgesamt gesehen können wir feststellen, die Mietpreisbremse, so wie sie am 27. April mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, ist ein gemeinsamer Erfolg. Sie ist aber auch ein Erfolg der CSU.

Wir haben uns sehr schnell, noch während der Diskussionsprozess lief, auf den Weg gemacht, um eine gute Datenbasis zu schaffen. Wir wollten dafür Sorge tragen, dass wir so schnell, aber auch so rechtssicher wie nur irgend möglich dieses Instrument einführen können. Die Mietpreisbremse ist ein Element, kein Allheilmittel, aber ein Element, um Investitionsanreize zu schaffen. Sie steht neben den Dingen, welche die Kollegen hier genannt haben. Vielen Dank an Frau Kollegin Guttenberger, Herrn Kollegen Rotter, Herrn Kollegen Westphal und auch an Sie, Herr Dr. Wengert, für die sachlichen Beiträge.

Lieber Herr Kollege Lotte, in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg den sogenannten WoWi-Mietspiegel aufgehoben,

(Markus Rinderspacher (SPD): An dem sich viele Kommunen in Bayern ein Beispiel genommen haben!)

den Mietspiegel also, der in der Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit erstellt wurde. Kolleginnen und Kollegen, dieses Urteil zeigt, dass es richtig ist, eben weil wir eine schnelle Lösung brauchen, für den Mietspiegel eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Wir haben sie gemeinsam mit dem Bundesminister Maas und den Kollegen im Bundesrat erreicht. Sie ermöglicht, eine Mietpreisbremse unabhängig von einem Mietspiegel einzuführen.

Wir brauchen eine schnelle Lösung. Herr Kollege Lotte, Sie mögen durchaus flott unterwegs sein, dabei lassen Sie aber manchmal die Daten und die Fakten am Wegesrand liegen. Sie werfen uns vor, und dem hat sich Herr Kollege Mistol teilweise auch angeschlossen, wir würden nicht handeln. Das Gegenteil ist aber der Fall. Ich kann Ihnen versichern, die Staatsregierung wird die Rechtsverordnung so zügig wie irgend möglich erlassen. Das geht aber nicht, wenn wir eine rechtssichere Art und Weise wollen, ohne eine tragfähige und der rechtlichen Überprüfung standhaltende Datenlage.

Ein angespannter Wohnungsmarkt ist die Voraussetzung für die Mietpreisbremse, und der besteht - so sagt es das Gesetz -, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies muss vom Verordnungsgeber untersucht und festgestellt werden. Das Staatsministerium der Justiz hat gemeinsam mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bereits im Dezember 2013 – da haben Sie noch gar nicht an dieses Thema gedacht, Herr Lotte – das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung beauftragt, eine Erhebung zur Wohnraumversorgung 2014 durchzuführen. Das Ergebnis dieser Erhebung liegt mittlerweile vor. Zum einen soll es als Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung von bestehenden Gebietskulissen nach der Wohngebietsverordnung und nach § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts dienen. Zum anderen kann die Untersuchung aber auch als Grundlage für die Bewertung herangezogen werden, welche Städte und Gemeinden Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 556 d BGB sind.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich möchten wir eine solche Verordnung nicht über die Köpfe der Städte und Gemeinden hinweg erlassen. Deshalb wurden die Städte und Gemeinden, die an der Erhebung beteiligt wurden, nach der eigenen Einschätzung gefragt. Die Städte und Gemeinden kennen die Verhältnisse vor Ort. Derzeit werden die Kommunen, deren Einschätzung nicht mit dem Ergebnis der statistischen Untersuchung übereingestimmt hat, erneut angehört. Sie haben damit Gelegenheit, zusätzliche Argumente vorzutragen, die für oder gegen ihre Aufnahme in die Gebietskulisse einer künftigen Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse sprechen. Dieser Faktenfindungsprozess dauert natürlich länger als bei einem Stadtstaat wie Berlin. Das liegt auf der Hand. Ein Schnellschuss würde aber niemandem helfen. Wir würden damit nur das Risiko eingehen, dass die Verordnung letztlich keinen Bestand vor unseren Gerichten hat.

Nicht alle Gemeinden, die nach unseren Zahlen in die Gebietskulisse fallen, wollen von der Mietpreisbremse Gebrauch machen. Einige wehren sich gegen die Aufnahme in diese Gebietskulisse. Deshalb möchten wir – das ist der richtige Weg – diesen Dialogprozess führen. Nicht entscheidend für die Frage – das halte ich im Interesse der betroffenen Mieterinnen und Mieter für richtig –, ob ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist das Vorhandensein eines einfachen oder qualifizierten Mietspiegels, den eben viele bayerische Gemeinden nicht haben. Von den 907 Städten und Gemeinden, die an der Erhebung zur Wohnungsversorgung 2014 teilgenommen haben, haben lediglich 33 angegeben, dass sie einen Mietspiegel haben.

Zweifelsohne wäre es wünschenswert, dass in allen Städten und Gemeinden, die künftig eine Mietpreisbremse haben werden, zumindest ein einfacher Mietspiegel aufgestellt wird. Um zu bestimmen, welche Miete bei einer Neuvermietung zulässig ist, müssen Vermieter und Mieter wissen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Ein Mietspiegel, am besten natürlich ein qualifizierter, liefert hierfür wertvolle Anhaltspunkte. Aber auch ohne Mietspiegel kann wie bisher die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt werden. Mietdatenbanken oder ein Gutachten können Vermietern oder Mietern hierbei weiterhelfen.

Die Erstellung eines einfachen oder qualifizierten Mietspiegels war und ist nach dem Gesetz Sache der Gemeinden oder einer gemeinsamen Initiative von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter. Dies erscheint auch sachgerecht, da es sich bei den Kenntnissen über die Mieten um ortsspezifische Kenntnisse handelt. Hier eine staatliche Beteiligung zu fordern, ist weder angemessen noch angebracht. Die Gemeinden

haben in der Vergangenheit Mietspiegel auf solider Grundlage aufgestellt. Sie werden dies auch weiterhin tun, wenn sie es für richtig erachten.

Sinnvoll erscheint es mir dagegen, die Anforderungen an den Mietspiegel näher zu regeln, um so die Rechtssicherheit zu erhöhen und Urteile wie zuletzt gegen den Berliner Mietspiegel zu vermeiden. Dieser WoWi-Mietspiegel wurde vom Amtsgericht Charlottenburg als ungültig angesehen.

(Markus Rinderspacher (SPD): Den viele Gemeinden in Bayern gerne haben würden!)

Die Koalition will sich dieses Themas im Rahmen des Zweiten Mietrechtspaktes annehmen. Dafür braucht der Kollege Maas offensichtlich noch etwas Zeit. Wir begleiten diese Überlegungen selbstverständlich. Gerade im Hinblick auf die zusätzliche Bedeutung von Mietspiegeln aufgrund der Einführung der Mietpreisbremse erscheint mir dies wichtig. Abzuwarten bleibt, welche Vorschläge der Bundesjustizminister hierzu vorlegen wird.

Insgesamt sind wir mit der Mietpreisbremse auf einem guten Weg. Wir haben uns in Bayern so schnell wie überhaupt nur denkbar darum bemüht, die Faktenbasis zu schärfen. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein – das haben wir von Anfang an gesagt –, dass die Mietpreisbremse nur eine flankierende Maßnahme, aber kein Allheilmittel gegen steigende Mieten sein kann. Ein wichtiges Mittel – das ist von den Kolleginnen und Kollegen heute mehrfach angesprochen worden – ist und bleibt der Wohnungsbau. Hier ist Bayern unter allen Ländern vorbildlich. Wir werden an der Mietpreisbremse weiter dranbleiben.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich darf jetzt Tagesordnungspunkt 2 aufrufen:

Regierungserklärung der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege "Für eine moderne und menschliche Gesundheitsund Pflegepolitik"

Frau Staatsministerin Huml, Sie haben das Wort. – Vielleicht können sich die Reihen bei einem so wichtigen Thema noch ein bisschen schließen.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Wir hören der Ministerin schon zu!)

Bitte, Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich in Bayern unterwegs bin, stellen mir die Menschen immer wieder drei Fragen: Wie bleibe ich möglichst lange gesund? Wie bekomme ich die bestmögliche Versorgung, wenn ich krank bin? Und: Wie kann ich in Würde alt werden?