Zu den IT-Labs – Herr Muthmann, das war etwas mutlos – will ich nur sagen: Das geht nicht nach Vilshofen, weil Franz Meyer von dort kommt. Ich habe mir in dem Programm überlegt, das zu tun, was in einer überschaubaren Zeit finanziell sinnvoll umsetzbar ist, und keine Wolkenkuckucksheime zu verkünden. Die IT-Labs, die BayernLabs, sollen in regionalen Netzwerken mit Fachhochschulen vernetzt sein; sie sollen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise für Videokonferenzen, und von Schulen und Verbänden als leistungsfähiger Internetstandort im ländlichen Raum nutzbar sein. Dazu nutze ich die Standorte, die in kürzester Zeit dafür ausbaubar sind, und zwar mit einem sinnvollen und maßvollen Einsatz, sonst bekomme ich nämlich Ärger mit dem Haushaltsausschuss. Ein solches BayernLab kann bis zu 300.000 Euro kosten. Das ist nicht viel angesichts der Chance, die damit entsteht. Vilshofen wurde deswegen ausgewählt, weil das dort relativ gut passt.
Beim WLAN haben Sie den Hintergrund noch nicht bis ins Letzte durchdrungen, das kommt aber sicherlich noch. Warum ist bislang nichts passiert, oder warum ist das schwer? – Eine hat gesagt, in Südkorea sei das toll, der andere, in Cham. Ganz spannend war die Bandbreite. Das Problem ist erstens die rechtliche Situation, die der Bund ändern kann. Wenn das Bundeswirtschaftsministerium mithilft – das wird übrigens nicht von uns geführt –, können bei Beseitigung der sogenannten Störerhaftung enorme Möglichkeiten für freies WLAN geschaffen werden.
Wenn wir, zweitens, über die Behördenstandorte gehen, dann haben wir in der Regel die zentrale Örtlichkeit erreicht; denn wo sonst als in der Nähe von Marktplätzen sind unsere Ämter, meine sehr verehrten Damen und Herren? Deswegen hat das durchaus Sinn. Wir müssen Nähe schaffen, wo freies WLAN möglich ist. Deswegen verfolgen wir genau diese Ziele: Beseitigung der Störerhaftung, Ausbau der eigenen Behörden-WLAN-Strukturen, und zwar auch mit einem neuen Provider, der das mitfinanzieren kann, und Anschluss der Gemeinden über den E-Government-Pakt, sodass wir tatsächlich in jeder Gemeinde einen zentralen Platz finden, an dem freies WLAN möglich ist. So ist das Konzept, und das klappt auch.
Dann zum Thema Förderprogramm, Herr Muthmann, weil Sie meinten, das kriegen wir nie hin, wir haben Förderprogramme, die müssen wir noch lesen, die muss man synchronisieren, das klappt nie. – Eine gewisse Frusterfahrung gegenüber bürokratischen Prozessen kennt jeder, das ist okay. Da es aber gelungen ist, einen Satelliten zehn Jahre lang zu fliegen und mit einer Minute Verspätung auf einem Asteroiden zu landen – ob die Deutsche Bahn das geschafft hätte, weiß ich nicht –,
dann sollte es bei fast 2.000 IT-Spezialisten in unserem Geschäftsbereich möglich sein, die Förderprogramme übereinanderzulegen und eine Navigationssoftware zu entwickeln, die es ermöglicht, nach der Eingabe von zwei oder drei Parametern das richtige Programm zu finden. Das haben wir bei der Energie geschafft, das haben wir beim Bayernatlas geschafft, und auch das werden wir schaffen, meine Damen und Herren. Die Ambition haben wir.
Ich komme jetzt zum Anbindegebot und zu den GRÜNEN. Ich kenne Ballungsräume, glaube ich, ganz gut, Herr Hartmann. Ich bin dort aufgewachsen, dort lebe ich, und dort werde ich wahrscheinlich auch bleiben. Wenn Sie sich einmal die Stadtteile anschauen, die Vorstädte, nicht nur den Hochglanzteil in der Mitte und nicht nur ganz tolle Städte, wo nie ein Problem ist, wenn Sie sich einmal die Nürnberger Vorstadt anschauen, dann sehen Sie: Dort gibt es keinen Metzger mehr, dort gibt es kaum mehr einen Bäcker. Entlang der Ausfahrtstraßen sind all die Märkte. Überall in Bayern werden Märkte angesiedelt. Es kann gar nicht so viele Heimwerker geben, wie es in meinem Stadtteil Baumärkte gibt, meine Damen und Herren. Das ist doch die Realität. Dort sagen wir: Da ist alles gut, da ist alles sinnvoll, den Metzger wollen wir halten. Es gibt ihn aber schon lange nicht mehr, weil nur in den Supermärkten eingekauft wird. Auf der anderen Seite sagen wir: Der ländliche Raum darf am besten gar nichts machen, wir wollen den ländlichen Raum so bewahren, wie er ist, wenn die Bevölkerung weniger wird, dann bekommt er mehr Geld. Ich finde es manchmal unverschämt, dem ländlichen Raum immer zu sagen: Du bist vielleicht ein Bittsteller. – Gebt denen die Chance, selbst etwas zu machen! Die Bürgermeister können das doch.
Uns geht es nicht darum – ich glaube, ich habe es dreimal gesagt –, draußen Einzelhandel zu schaffen, sondern Gewerbe und Technologieeinheiten anzusie
deln. Wir wollen Arbeitsplätze ansiedeln. Anbindung, Ansiedlung und Arbeitsplätze gehören zusammen. Mit einem Heimatprogramm können wir die Geburtenrate nicht unmittelbar beeinflussen. Das sind andere Themenfelder. Das geht aber nicht so leicht. Ich habe meinen Beitrag erbracht. Entscheidend ist, dass wir Zuwanderung und Zuzug attraktiv machen, damit aus den Räumen nicht auch noch weggezogen wird, damit junge Leute dort bleiben können. Das geht mit Bildungseinrichtungen, das geht aber auch mit Arbeitsplätzen. Ohne Arbeitsplätze – täuschen wir uns nicht – ist alles andere nichts wert.
Eine Erleichterung, eine Möglichkeit zu schaffen, ergibt durchaus Sinn. Wenn man sagt, der bayerische Flächenverbrauch steigt damit weiter, dann sage ich eines: Wir haben dort doch eher das Problem, dass wir zu viel freie Fläche haben. Herr Hartmann, eine Empfehlung: Fahren Sie nicht nach China, sondern fahren Sie besser nach Oberfranken, dort können Sie echte Probleme sehen. Dort brauchen wir mehr Anbindemöglichkeiten.
Zu den Straßen, Herr Ganserer: Sie spielen sich hier als Retter des Nürnberger Flughafens auf und sagen gleichzeitig, der Nürnberger Flughafen hat ein Problem, weil er zwischen den Flughäfen Frankfurt am Main und München liegt. Das stimmt, das ist geografisch richtig. Da sind wir d’accord. Wenn dem so ist, dann braucht er mehr Service, mehr Ideen und eine bessere Verkehrsanbindung. Der Nürnberger Flughafen ist von diesen drei Flughäfen der einzige, der nicht direkt über die Autobahn erreichbar ist. Man muss über Feld- und Wiesenwege fahren, um dorthin zu finden. Sie sind derjenige, der in Nürnberg und sonst wo alles dagegen tut, dass dieser Flughafen besser erreichbar ist. Das ist unfair und nicht angemessen.
Ich sage Ihnen in aller Freundschaft: Es ist auch nicht logisch zu sagen, wir wollen weniger Straßen, aber mehr Mobilität, wir wollen in den Städten eine maßvolle verkehrliche Erreichbarkeit. Wenn dann aber ein Verkehrsprojekt ansteht, das weniger Straße und mehr Schiene, mehr maßvolle Anbindung des Umlands an die Stadt erreichen soll, nämlich die zweite Stammstrecke, ist das klare Statement der GRÜNEN: Dagegen sind wir auch.
Ich sage Ihnen eines: Uns ist doch völlig klar, dass das ein Prozess ist. Uns ist auch völlig klar, dass es auf die Herausforderungen im ländlichen Raum nicht nur eine Antwort gibt, sondern sehr viele. Deswegen haben wir versucht, die unterschiedlichen Instrumente darzustellen. Der ländliche Raum ist formal Stadtumland. Der Landkreis München, der Landkreis Nürnberger Land, der Landkreis Fürth haben ganz andere Herausforderungen als zum Beispiel der Landkreis Kronach. Deswegen versuchen wir, durch ein Bündel von Maßnahmen, durch verschiedene Instrumente die Bedingungen so zu setzen, dass passgenau und unter Respektierung und Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung Chancen eröffnet werden, das Ganze anzugehen, meine Damen und Herren. Wenn gesagt wird, es ist Show, dann sage ich Ihnen: Überzentrale Ortesysteme, Zielabweichungsverfahren und RmbHs sind nicht sehr showtauglich, ganz im Gegenteil. Ich würde mir aber – das sage ich Ihnen ganz offen – mehr Ideen wünschen.
Herr Hartmann, nur von Zebrastreifen auf Bundesstraßen oder Kanalsanierungen zu sprechen, wäre für den ländlichen Raum zu wenig. Ich bitte Sie ganz herzlich: Jeder an seinem Platz – das habe ich wirklich so gemeint –, jeder kann eine Idee einbringen. Wir wollen keine Alimentierung. Wir wollen die vorhandenen Kräfte aktivieren. Ich glaube, damit hat der ländliche Raum eine Chance und eine Zukunft, meine Damen und Herren.
Wenn ich noch einmal zurückgehen darf: Es gab schon einmal eine Phase, in der gesagt wurde: Lasst in Bayern doch vor allem die Städte blühen und zu großen Zentren werden, aus dem Rest machen wir Nationalparks. Ich sage Ihnen eines: Wir müssen uns um alle kümmern, aber vordringlich um die Menschen, auch in den ländlichen Räumen, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. – Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, möchte ich Sie davon unterrichten, dass zum Tagesordnungspunkt 11 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kirchensteuergesetzes (Drs. 17/2821) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2821 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/4308 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Ich höre hier gerade die Aufforderung an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zustimmung. Könnte ich dann bitte ein Handzeichen sehen, damit ich das auch bei Ihnen manifestiert sehe? - Damit sind auch die GRÜNEN für die Zustimmung. Ich frage nach Gegenstimmen. – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist es einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Wie vorher. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Oliver Jörg, Karl Freller, Robert Brannekämper u. a. (CSU), Helga Schmitt-Bussinger, Isabell Zacharias, Martina Fehlner u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 17/2891) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2891 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf
Drucksache 17/4281 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Er schlägt ergänzend vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2015" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich wiederum, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen. Der Titel des Gesetzes lautet: "Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/3016) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3016 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/4278 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 als Datum des Inkrafttretens den "30. Dezember 2014" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist so beschlossen.
Da wiederum ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schla
ge vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich auch hier nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bedanke mich. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 17/3112) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3112 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/4279 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer also dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Nein? Da habe ich aber eine Hand sich bewegen sehen. Gut, dann stelle ich fest: Es sind nur die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz trotzdem so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie wiederum in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich in diesem Falle nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Danke schön. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV) (Drs. 17/2382) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Der erste Redner ist Herr Kollege Bernhard Seidenath von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Grenzfragen des Lebens, also mit einem hoch sensiblen Thema, beschäftigen wir uns heute hier im Hohen Hause in Zweiter Lesung: mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung. Die PID-Verordnung des Bundes, die am 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, enthält bereits grundlegende Bestimmungen zu den Voraussetzungen für die Zulassung von PID-Zentren und zur Einrichtung der Ethik-Kommissionen.
Den Ländern wird in der PID-Verordnung aufgegeben, die zuständige Behörde für die Zulassung von PIDZentren zu bestimmen und für diese Zentren unabhängige Ethik-Kommissionen einzurichten. Außerdem sollen die Länder das Nähere zur Zusammensetzung, zu internen Verfahrensregelungen, zur Berufungsdauer der Mitglieder sowie zur Finanzierung der EthikKommission bestimmen. Dies tut der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir in den letzten Wochen in den Ausschüssen intensiv beraten haben. Sowohl der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege als auch der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss haben sich mit diesem Entwurf beschäftigt. Dabei hat dieser Gesetzentwurf eine überwältigende Zustimmung erfahren. Nur die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat ihn jeweils abgelehnt. Ich will mich zunächst mit diesem Votum befassen.