Wieso sollte das also nicht für die Sparkassen gelten, zumal das in 15 von 16 Bundesländern längst Realität ist? Aus unserer Sicht ist es auch in Bayern an der Zeit, eine neue Ära der Mitbestimmung bei den Sparkassen einzuläuten.
Die Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit immer wieder darauf berufen, die sogenannte bayerische Besonderheit würde die Unternehmensmitbestimmung in den Sparkassen verhindern. Das trifft aus unserer Sicht nicht zu. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die Sparkassenbeschäftigten in Bayern beim Träger oder bei der Sparkasse selbst angestellt sind. Vielmehr ist es Sache des Landesgesetzgebers, auch für den Fall einer Anstellung beim Träger eine effektive Unternehmensmitbestimmung zu gewährleisten. Das hat übrigens auch unlängst der Bayerische Verfassungsgerichtshof so entschieden und erklärt, dass der Gesetzgeber verfassungsrecht
Ich bin davon überzeugt, dass es den Verantwortlichen in Miesbach nur hätte nutzen können, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Belegschaft mit am Tisch gesessen hätten und auch über Sponsoring und Spenden mitentschieden hätten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort tätig sind, sind in der Regel aus Überzeugung tätig und in Solidarität mit ihren Kolleginnen und Kollegen und engagieren sich zum Wohle des Unternehmens. Sie hätten insofern wohl ein Korrektiv bilden können.
Nach Miesbach wäre es geradezu ein Armutszeugnis, wenn Sie von der CSU keine Lehren daraus zögen und nicht endlich die Kontrollmechanismen stärken würden. Darüber hinaus werden wir GRÜNE uns weiterhin sehr intensiv mit allem rund um das Sparkassengesetz befassen und prüfen, inwieweit man mehr Transparenz und funktionierende Kontrollmechanismen in den Aufsichtsgremien herstellen kann. Für uns ist die Causa Kreidl längst noch nicht erledigt.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für kommunale Fragen, innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.
Benennung der Mitglieder des Landtags für das beratende Kuratorium zur Begleitung des Projekts Lernort "Dokumentation Obersalzberg"
Vonseiten des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wurde mitgeteilt, dass zur Begleitung des Projekts Lernort "Dokumentation Obersalzberg" ein beratendes Kuratorium geschaffen werden soll. Mit Beschluss vom 15. März 2012 hat der Landtag die Staatsregierung aufgefordert, bei der geplanten Erweiterung der Dokumentationsstelle am Obersalzberg und der Neukonzipierung des Ausstellungskonzepts beteiligt zu werden.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Lernorts, aber auch der finanziellen Dimension des Projekts wurde um die Benennung von vier Vertreterinnen bzw. Vertretern des Landtags als Mitglieder des Kuratoriums gebeten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass jede Fraktion ein Mitglied vorschlagen kann.
Vonseiten der Fraktionen wurden folgende Abgeordnete vorgeschlagen: für die CSU-Fraktion Frau Michaela Kaniber, für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Isabell Zacharias, für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Kollege Florian Streibl und für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Kollege Dr. Sepp Dürr.
Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen sofort zur gemeinsamen Abstimmung. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 10)
Vorweg lasse ich – wie von der Fraktion der FREIEN WÄHLER beantragt – über die Listennummer 8 der Anlage zur Tagesordnung in namentlicher Form abstimmen. Es handelt sich um den Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Zierer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "A 9 zwischen Holledau und Neufahrn: Ausbau und Lärmschutz" auf der Drucksache 17/757, der vom Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie zur Ablehnung empfohlen wird.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Listennummer 8 - das ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Zierer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "A 9 zwischen Holledau und Neufahrn: Ausbau und Lärmschutz" auf der Drucksache 17/757 bekannt geben. Mit Ja haben 64 und mit Nein 71 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich darf bekannt geben, dass sich der Tagesordnungspunkt 7 erledigt hat. In der Plenarsitzung am 15. Mai 2014 konnten alle Tagesordnungspunkte beraten werden.