Protocol of the Session on September 18, 2018

(Beifall bei den GRÜNEN – Alexander König (CSU): Sie kennen den wahren Grund!)

Wir haben viele Tausend Seiten Akten aus dem Finanzministerium, dem Wirtschaftsministerium, der Staatskanzlei und der BayernLB sichten können. Wir haben 41 Zeugen direkt befragt. Dazu kamen die schriftlichen Aussagen der EU-Kommission. Es war einer der schnellsten, wenn nicht der schnellste Untersuchungsausschuss in den letzten Jahrzehnten in Bayern. Der Zeitdruck war hoch, aber es hat sich gelohnt. Warum, da komme ich gleich drauf.

Es hat nicht alles perfekt funktioniert in diesem Ausschuss. Das lag aber nicht am Landtagsamt. Das sage ich gleich. Der Untersuchungsausschuss hat fast ausschließlich Zeugen vonseiten der BayernLB, der Staatsregierung, der Anwälte und der Bundesregierung gehört. Dass diese Zeugen ihre damaligen Entscheidungen verteidigen und ihre Sprachregelung von damals aufrechterhalten würden, war eigentlich nicht anders zu erwarten. Der Ausschuss konnte leider nicht erreichen, dass auch die Vertreter der anderen Seite am Verhandlungstisch, die Vertreter der EUKommission, vor dem Ausschuss erschienen sind. Die Zeugenaussagen ergeben daher ein etwas einseitiges Bild.

Zweitens haben wir den Eindruck, dass die Akten, die wir bekommen haben, nicht ganz vollständig sind. Insbesondere der E-Mail-Verkehr ist lückenhaft. Besonders merkwürdig wird es bei dem berühmten Memorandum, das niemand kennen oder gesehen haben wollte, genau dieses Memorandum, das den Weg aufgezeigt hätte, wie der Freistaat die GBW-Aktien hätte kaufen können.

Drittens. Ein Vertreter der Mehrheitsfraktion hat seine vornehmste Aufgabe im Ausschuss darin gefunden, Vertreter der Opposition, vor allen Dingen den Vertreter der SPD, bei Fragen zu unterbrechen oder sie lautstark zu beschimpfen. Das ging so lange, bis es selbst dem Ausschussvorsitzenden zu viel wurde. Das war eigentlich überflüssig. Daneben hat die CSU immer wieder versucht, die EU unglaubwürdig zu machen, wenn ihr deren Aussagen und Stellungnahmen nicht in die Argumentation passten. Das war durchsichtig und billig.

Kommen wir dazu, warum sich der Untersuchungsausschuss gelohnt hat. Wir können feststellen, dass die Behauptung, dass allein die EU für den Verkauf der GBW verantwortlich sei, falsch ist. BayernLB und Staatsministerium der Finanzen haben sich im Beihilfeverfahren sehr früh auf die Abgabe der GBW festgelegt und später wenig bis gar nichts unternommen, dies wieder rückgängig zu machen. Ich erinnere daran – Kollege Halbleib hat darauf hingewiesen –, Herr Seehofer war, als die Entscheidung gefallen war,

das erste Mal in Brüssel. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Die CSU behauptet, dass die GBW verkauft werden musste, und zitiert sogar mich in ihrem Abschlussbericht. Diese Aussage ist auch richtig zitiert. Allerdings stimmt diese Aussage nur für die Zeit nach dem Beihilfeverfahren. Die Frage war doch: An wen wird verkauft? An die Kommunen, die die Wohnungen für den Mietmarkt im Bereich bezahlbaren Wohnraums hätten retten können? Oder an den Staat, der den Großteil der Wohnungen schon einmal besessen hatte? Oder, die schlechteste Lösung für Mieterinnen und Mieter, an Dritte, die in erster Linie Kapital gewinnbringend anlegen wollen, wie man es jetzt landauf, landab auch in den Zeitungen lesen kann?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, während des Beihilfeverfahrens hat die Staatsregierung zu keinem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass sie eine Übernahme der GBW AG in Staatsbesitz anstrebt. Das prägte das gesamte EU-Verfahren. Der politische Wille dazu war nicht da. Das geht aus den Akten des Finanzministeriums und aus den Zeugenaussagen hervor. Ein konsequenter Einsatz seitens der Staatsregierung, namentlich von Finanzminister Söder und

Ministerpräsident Seehofer, für die exklusive Übernahme durch den Freistaat oder die Kommunen war schlicht nicht vorhanden.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN, der SPD und der FREIEN WÄHLER)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis ist: Die Wohnungen sind weg. Die CSU schreibt in ihrem Schlussbericht, dass die GBW-Wohnungen nach dem Verkauf nicht weg seien. Die sind nicht weg? – Klar sind die Wohnungen weg. Sie sind weg vom Markt für Sozialwohnungen, weg von einem Anbieter der öffentlichen Hand, der sich in erster Linie um die Versorgung mit Wohnraum kümmert und nicht um den Gewinn der Anteilseigner. Hat irgendein Vertreter Deutschlands, der Staatsregierung irgendwann einmal der EU-Kommission gegenüber laut und deutlich darauf hingewiesen, dass es sich bei den GBW-Wohnungen nicht um irgendeinen Wohnungsbestand handelt, der zufällig einer Bank im Beihilfeverfahren gehört, sondern um Wohnungen, die indirekt im Staatsbesitz waren? – Nein, wir haben weder von den Zeugen noch in den Akten irgendeinen Hinweis darauf bekommen.

Es gab in den Akten Hinweise auf die sozialpolitische Bedeutung der GBW, aber dieses wichtige Argument ist bei der EU-Kommission offensichtlich nicht angekommen. Eine kleine Anekdote dazu: Der Zeuge Prof. Gaßner berichtete dem Ausschuss, dass er

nach Brüssel gefahren sei, um auf die sozialpolitische Bedeutung hinzuweisen. Für die EU-Beamten war das völlig neu. Offensichtlich hat sie vor Prof. Gaßner niemand darauf hingewiesen. Ob das was gebracht hätte, lässt sich hinterher schwer sagen, aber die Staatsregierung hätte es zumindest versuchen können. Hat sie aber nicht. Vielleicht wollte sie auch nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN, der SPD und der FREIEN WÄHLER)

Die Beihilfegeschichte hat auch eine Vorgeschichte. Diese Vorgeschichte macht etwas klarer, warum es so glatt gelaufen ist und der Widerstand in der Staatsregierung gegen diesen Verkauf nicht mehr da war. Die BayernLB hatte schon 2007 überlegt, sich von der GBW zu trennen. Die GBW war ein ungeliebtes Kind der BayernLB. Sie hatte zu wenig Rendite. Was sollte eine Bank mit Wohnungen? – Sie wurden ihr aufgedrückt von der Staatsregierung, und deswegen wollte man diese schon 2007 loswerden. Zwar hat damals Finanzminister Faltlhauser auf die sozialpolitische Dimension hingewiesen. Der Verwaltungsrat, in dem damals die halbe Staatsregierung saß, hat einer Prüfung des Verkaufs aber trotzdem zugestimmt.

Dass es damals nicht dazu gekommen ist, war nicht der CSU geschuldet, die im Verwaltungsrat gesagt hat, wir wollen das jetzt nicht, sondern einfach der schlechten Marktlage für Immobiliengesellschaften. Das ist kein Vorwurf an die Bank. Ich habe es schon gesagt: Die Bank hat nach der LWS-Pleite 1999 die Wohnungen übernehmen müssen. Das war eine Altlast aus der Zeit des Ministerpräsidenten Stoiber. 2008, eine neue Lage, eine CSU/FDP-Regierung, die im Koalitionsvertrag feststellt, dass die BayernLB privatisiert werden sollte. Dazu kam es nicht, weil es gar keine Käufer für die damals marode Bank gegeben hätte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU versucht regelmäßig, die Verantwortung für den Verkauf überhaupt und für den Verkauf auf dem freien Markt auf die EU zu schieben. Aber: Sowohl die Aktenlage als auch die schriftlichen Aussagen der EU und auch die Entscheidung der EU aus dem Jahr 2012 geben das nicht her. Die BayernLB musste ihre Bilanz halbieren und dazu Beteiligungen verkaufen. Das war das Ziel des Beihilfeverfahrens. Die Frage war, welche Beteiligungen verkauft werden und an wen.

Die GBW wurde von Anfang an aktiv auf die Liste der zu verkaufenden Beteiligungen gesetzt. Bereits mit dem ersten Schreiben an die EU-Kommission im Dezember 2008 hat das Staatsministerium der Finanzen zahlreiche Vorschläge zur Veränderung der BayernLB gemacht. Da stand drin: Trennung von langfristig nicht

profitablen Aktivitäten, deutliche Redimensionierung, Einstellung nicht kundenbezogener Geschäfte.

Gleichzeitig wurde aber auf die große Bedeutung der Bankbeteiligung hingewiesen, besonders die an der Deutschen Kreditbank. Die DKB, eine Direktbank für Privatkunden und Geschäftsbank für Unternehmen und Kommunen, musste als Cashcow bei der Bank bleiben, um jeden Preis. Deswegen wurde im April 2009 zur Vorbereitung des Umstrukturierungsplans der BayernLB der Verkauf der GBW als akzeptabel eingestuft. Die GBW sollte als Nicht-Kern-Aktivität qualifiziert werden und damit eine Abgabe bis 2013 zugestanden werden. Damit kam die GBW erstmals auf die Liste der zu veräußernden Beteiligungen.

Auch aus der Antwort der Europäischen Kommission auf Fragen des Untersuchungsausschusses geht eindeutig hervor, dass die BayernLB ihre Absicht, die Anteile an der GBW zu verkaufen, im Beihilfeverfahren aktiv weiterverfolgt hat. Ich zitiere:

Die Absicht der BayernLB, die GBW-Anteile zu verkaufen, wurde der Kommission bereits Ende April 2009 mitgeteilt.

Das heißt, bevor der Informationsaustausch zwischen der BayernLB und der Kommission zu dem Plan überhaupt begonnen hatte. Auch im Verwaltungsrat wurde nach Aussagen des Zeugen Hans Schaidinger das Behalten der Wohnungen der GBW gar nicht diskutiert. Es ging nur noch um das Ob, nie um das Wie. Es wurde überlegt, welches Verfahren gewählt werden muss, damit die EU-Kommission einen Haken setzt.

Im Zeitraum 2009/2010 gab es im Finanzministerium unter Finanzminister Fahrenschon zumindest auf dem Papier verspätete Bemühungen, den Verkauf der GBW AG unter Vorbehalt zu stellen. Das hat man dokumentiert, indem die GBW in Klammern gesetzt wurde. Das Staatsministerium wollte gegenüber der EU den Verkauf der GBW offenhalten. Wollte. Das Ganze sollte in Endverhandlungen auf politischer Ebene noch einmal zur Disposition gestellt werden. Es gibt keine Akte, es gibt nichts, was darauf hinweist, dass auf politischer Ebene eine der handelnden Personen das nur einmal mit der EU verhandelt hätte.

Der Druck, der aufgrund des Beihilfeverfahrens sowohl auf der Bank als auch auf dem Freistaat lastete, konnte durch die damals beteiligten Zeugen durchaus nachvollziehbar dargelegt werden. Dass die EU-Kommission aber ganz konkret – ich erinnere mich an den Satz des Herrn Finanzministers damals hier im Landtag – den Verkauf der GBW von sich aus verlangt habe, konnte keiner dieser Zeugen bestätigen.

Der Zeuge Zoller, BayernLB, antwortet auf die Frage, ob die EU-Kommission von sich aus in irgendeiner Form konkret den Verkauf der GBW AG verlangt habe, wie folgt:

Ein Schreiben kenne ich nicht, das könnte ich also formal nicht mit Ja beantworten. Nein.

Auch die Aussagen der anderen Zeugen bringen zum Ausdruck, dass es nicht konkret um die GBW AG gegangen sei. Die Kommission habe im Verfahren nie konkret gesagt: Das will ich, das will ich, das will ich!

Leider ist es uns nicht gelungen, die Beamten der EUKommission direkt zu befragen. Die EU-Kommission teilte dem Untersuchungsausschuss ihre Position mit, wonach die Abgabe der GBW eine aktive Entscheidung der Bank bzw. der Bundesrepublik war.

Es gibt das Schreiben des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, des Herrn Almunia, aus dem Dezember 2013 an Horst Seehofer, mit dem er sehr deutlich die Schuldzuweisung des Freistaats an die EU-Kommission zurückweist. Die CSU hatte damals das Verhalten der Kommission als nicht fair und sachgerecht bezeichnet und die damalige Ministerin Merk mehr Professionalität und Verantwortung angemahnt. Almunia schreibt – ich zitiere –:

Erlauben Sie mir die Fakten klarzustellen, um zu verdeutlichen, wessen Aussagen nun eigentlich "nicht fair und sachgerecht" waren und wer zu "mehr Professionalität und Verantwortung" aufgefordert werden sollte. Zuallererst möchte ich in Erinnerung rufen, dass die BayernLB einen sehr hohen Betrag an Steuergeldern erhalten hat in Form einer Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR, eines Risikoschirms von 4,8 Mrd. EUR und in Form von Liquiditätsgarantien. Der Umstrukturierungsplan … zielt darauf ab, die Rentabilität der BayernLB sicherzustellen, damit künftig keine Steuergelder mehr benötigt werden. Die Umstrukturierungsentscheidung in Sachen BayernLB enthält sowohl Auflagen … als auch Zusagen... Die Auflagen der Kommission beziehen sich ausschließlich auf den Rückzahlungsplan; sämtliche weiteren Maßnahmen, einschließlich der Beteiligungsveräußerungen inklusive der Veräußerung der Anteile an der Wohnungsgesellschaft GBWAG, wurden von der Bank/Deutschland zugesagt. Was schließlich den Verkauf der GBW-AG selbst betrifft, hat die Kommission lediglich darauf hingewiesen, dass der Verkauf nicht zu neuen Beihilfen führen darf, beispielsweise durch ein überhöhtes Angebot seitens der öffentlichen Hand.

Fakt ist doch, dass die BayernLB die Abgabe der GBW AG bereits im Umstrukturierungsplan auf

Seite 47 zugesagt hat. Beihilferechtlich fällt die Zusage daher in einen Zeitraum vor Einleitung des förmlichen Prüfungsverfahrens und daher ins Vorprüfungsverfahren. Die EU-Kommission ist im

Vorprüfungsverfahren gar nicht befugt, Auflagen und Bedingungen zu verhängen oder dem Mitgliedstaat oder dem Beihilfeempfänger verbindliche Vorgaben zu machen.

Man wollte die GBW loswerden. Man wollte die Bank, was ja nicht ehrenrührig ist, retten, man wollte vor allen Dingen die DKB bei der Bank retten und hat dafür die GBW aufgegeben. Es wäre schön gewesen, wenn auch diese Wahrheit einmal ausgesprochen worden wäre, wenn man sich nachträglich für diese falsche Entscheidung entschuldigt hätte, aber das war nicht zu erwarten, genauso wenig wie zu erwarten war, dass gesagt würde: Der simple Satz "Der Kauf durch den Staat im Bieterverfahren war verboten", ist falsch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die EU sagt dazu etwas ganz anderes. Die EU sagt – ich zitiere –:

Der Verkauf an den Freistaat Bayern wird in der Entscheidung nicht zwingend ausgeschlossen. Wie aus Fn 12 des Zusagenkatalogs hervorgeht, hat die Bundesrepublik lediglich zugesagt, dass die Anteile an der GBW AG im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens veräußert werden. Hier käme auch der Freistaat Bayern als Käufer in Betracht.

Da kommt der Zeuge Schütze wieder ins Spiel, der im Ausschuss einen wunderbaren Auftritt, der uns in Erinnerung geblieben ist, hatte, indem er als Beihilferechtler, der sich tagtäglich nur damit beschäftigt, ganz klar gesagt hat, es hätte über zwei unabhängige Gutachten einen Weg gegeben. Dann hätte man auch als Freistaat ein Angebot abgeben können. Dass man das nicht wollte, steht auf einem anderen Blatt.

Dass die CSU im Untersuchungsausschuss die Stellungnahme der EU an jeder Stelle als unqualifiziert, politisch motiviert oder sogar als Falschaussage darstellt, ist ein starkes Stück und hat auch mit den Fakten wenig zu tun. Oder wie ist die Bemerkung im Schlussbericht zu verstehen, dass schriftliche Aussagen im Gegensatz zu Falschaussagen von Zeugen im Ausschuss nicht strafbewehrt sind? Heißt das, die EU lügt in ihrer schriftlichen Stellungnahme? Wenn Sie das meinen sollten, wäre das äußerst billig und hätte mit sachlicher Aufklärung rein gar nichts zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU))

Ich möchte noch einiges zum Verwaltungsrat und dessen Handeln sagen. Seit 2008, nach Hypo Alpe Adria und ABS-Papieren, hätte man ja gehofft, dass sich das Verhalten des Verwaltungsrats hinsichtlich der Aufsicht verändert, aber auch dazu haben die Zeugen nichts gesagt. Sie haben gesagt, dass man das, was die Bank vorgetragen hat, geglaubt hat und dass man auch keine eigene Aktivität in dem Zusammenhang zur Überprüfung entwickelt hätte. Das sagten zum Beispiel Herr Schaidinger und Herr Zeil. – Also auch der Verwaltungsrat hat kräftig weiter abgenickt.

Für uns in der Opposition hat dieser Ausschuss sehr wohl etwas gebracht. Ich habe es am Anfang gesagt und möchte es noch einmal zusammenfassen, weil ich denke, das muss dem, was der Ausschussvorsitzende, bei dem ich mich noch einmal bedanken möchte, gesagt hat, entgegengesetzt werden: Der Freistaat Bayern hätte die GBW erwerben können.

Erstens. Es gab nie, wie vom heutigen Ministerpräsidenten Söder behauptet, irgendein Verbot der EU.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Der Beihilfeberater Schütze hat den Weg vorgezeichnet.

Zweitens. Finanzminister Söder hat sich damals – das ist den Aktenvermerken zu entnehmen – aus politischen Gründen gegen den Erwerb der GBW entschieden. Man hat ihm aufgeschrieben, die Renditeerwartungen seien zu niedrig, man solle nicht

Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter sein und Private, nicht der Staat, sollten sich um den Wohnungsbau kümmern.

Drittens. Die BayernLB hat aus eigener Initiative von Anfang an vorgeschlagen, die GBW zu verkaufen. Es gab keine Bemühungen der Staatsregierung, sie von der Verkaufsliste wieder herunterzunehmen oder in irgendeiner Form aktiv zu werden, um den Verkauf zu vermeiden.

Viertens. Finanzminister Söder hat sich nicht ernsthaft für den Erwerb durch ein kommunales Konsortium eingesetzt. Die Kommunen hatten aus steuer- und kommunalrechtlichen Gründen von Anfang an wenig Chancen auf einen Zuschlag, aber ein richtiges Engagement war auch nicht zu entdecken.