Ich danke allen, die freiwillig oder vielleicht auch unfreiwillig an diesem Untersuchungsausschuss mitgewirkt haben, insbesondere den Mitarbeitern der Fraktionen, der Staatsregierung und des Landtagsamts, den Stenografen und nicht zuletzt der Frau Präsidentin, welche bemüht war, durch Sachleistungen den Ausschuss bei Laune zu halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überflüssig war der Ausschuss, weil er nicht wirklich neue Erkenntnisse erbrachte und weil er ein für den Steuerzahler teures und untaugliches Wahlkampfmittelchen der Opposition war.
Sämtliche von den Damen und Herren der Opposition mitunter bis an die Grenze der böswilligen Verleumdung erhobenen Falschbehauptungen konnten im Rahmen der Beweisaufnahme widerlegt werden.
Ich komme zur ersten Falschbehauptung. Sie, Herr Kollege Halbleib, behaupten – Zitat –, die BayernLB sei nicht durch Vorgaben der EU dazu verpflichtet gewesen, die GBW-Anteile zu verkaufen – Zitatende. Prof. Dr. Bauer behauptete am 19. Juni dieses Jahres – Zitat –, es sei unwahr, dass die BayernLB die GBW auf Druck Brüssels habe verkaufen müssen – Zitatende. Diese Behauptungen sind falsch. Stattdessen hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Verkauf der GBW-Anteile zwingend erforderlich war.
Erstens. Der Beihilfebescheid der EU-Kommission schreibt einen – Zitat – vollständigen und bestmöglichen – Zitatende – Verkauf der Anteile an der GBW AG ausdrücklich vor.
Zweitens. Sogar der Kollege Mütze räumt in der 12. Sitzung ein – Zitat –: "Dass die GBW zu verkaufen war, ist, denke ich – wir haben jetzt lange genug zusammengesessen – unstreitig." – Zitatende.
Auch Sie, Herr Kollege Streibl, räumen in einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2018 und damit nur einen Tag nach Ihnen, Herr Prof. Dr. Bauer, ein, dass die GBW-Anteile verkauft werden mussten. Wörtlich teilten Sie mit – Zitat –: "Als klar war, dass die GBW verkauft werden musste" usw. – Zitatende.
Vor allem dieser dritte Punkt sagt im Grunde alles. Am 19. Juni behaupteten Sie von den FREIEN WÄHLERN, per Pressemitteilung, es sei – Zitat – unwahr, dass die BayernLB die GBW auf Druck Brüssels habe verkaufen müssen – Zitatende. Nur einen Tag später verkünden Sie dann – Zitat –, die GBW habe verkauft werden müssen – Zitatende. Die völlig unterschiedlichen Aussagen im 24-Stunden-Takt lassen tief blicken, Kolleginnen und Kollegen.
Zweite Falschbehauptung: Die Opposition behauptet in ihrem Minderheitenbericht – Zitat –, es habe keine Bemühungen der Staatsregierung gegeben, die GBW AG nicht auf die Verkaufsliste zu setzen. – Auch diese Behauptung ist falsch. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass von bayerischer Seite sehr wohl An
Der Zeuge Kaiser vom Bundeswirtschaftsministerium hat im Untersuchungsausschuss betreffend den Beginn des Jahres 2009 Folgendes ausgesagt:
… hat der Freistaat Bayern zu Beginn noch versucht, im Umstrukturierungsplan – das waren die ersten Entwürfe, die es gab, die noch ohne GBW waren – versucht, der Kommission – wie gesagt, immer natürlich über die Bundesregierung – das schmackhaft zu machen. Aber da war dann relativ klar – relativ schnell klar auch –, dass das nicht reicht. Das war damals eine Liste von über 50 Kompensationen. …
Dort war im ersten Entwurf die GBW nicht enthalten, sondern [es war] eine Liste von, ich glaube, 54 oder 56, … Kompensationsmaßnahmen, die die Bayern im Rahmen des Entwurfes des Umstrukturierungsplanes der Kommission angeboten haben.
Im Minderheitenbericht kein Wort zu der entsprechenden Aussage des Zeugen Kaiser. Wahrhaftigkeit – Frau Kohnen ist leider gerade gegangen –, Anstand und Ernsthaftigkeit sehen anders aus.
Dritte Falschbehauptung: Vor allem Sie, Herr Kollege Aiwanger, den ich gerade nicht sehe, und Sie, Herr Kollege Prof. Dr. Bauer, behaupten, es habe – Zitat – die Möglichkeit gegeben, vor dem Beihilfebeschluss der EU-Kommission die GBW-Anteile exklusiv zu verkaufen, also auch an Kommunen oder den Freistaat selbst, doch das bayerische Finanzministerium sei in der entscheidenden Phase vorschnell auf das von der EU-Kommission geforderte Bieterverfahren eingeschwenkt. Auch die Erstellung von Wertgutachten habe die Staatsregierung abgelehnt.
Auch diese Behauptungen, meine Herren, sind falsch. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die EU-Kommission einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile auf der Basis eines Wertgutachtens trotz intensiver Anstrengungen der Staatsregierung untersagt hat. Völlig daneben ist dabei Ihr Vorwurf, das Finanzministerium sei – Zitat – vorschnell auf das von der EU-Kommission geforderte Bieterverfahren eingeschwenkt.
Die Beweisaufnahme hat das Gegenteil ergeben. Die Wahrheit ist: Der damalige Staatsminister Dr. Söder hat sich bei der EU-Kommission persönlich massiv
dafür eingesetzt, dass ein Verkauf der GBW-Anteile nicht im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens erfolgen muss, sondern auf Wertgutachtenbasis erfolgen kann.
So ist er bereits am 28. November 2011 – damit nur gut drei Wochen nach seinem Amtsantritt als bayerischer Finanzminister – nach Brüssel zur EU-Kommission gereist und hat sich dort für einen Exklusivverkauf an die Kommunen auf Basis eines
Wertgutachtens eingesetzt. Die Kommission hat jedoch letztlich trotz dieser und weiterer Anstrengungen Bayerns auf dem angeordneten Bieterverfahren bestanden und dies im Beihilfebescheid angeordnet. Ein Verkauf auf Wertgutachtenbasis schied damit aus.
Der Zeuge Dr. von Bonin von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, der damals an den Verhandlungen mit der EU-Kommission als Vertreter der BayernLB teilgenommen hat, sagte am 19. Juni im Ausschuss – Zitat –:
Ich erinnere mich daran, dass die Frage der Veräußerung durch Wertgutachten diskutiert worden ist und meines Erachtens auch einmal Eingang gefunden hat in eine Fassung, die an die Kommission geschickt worden ist. Das ist aber
"Wir wollen kein Wertgutachten, sondern wir wollen ein offenes Bieterverfahren", womit sich die Frage der Exklusivität erledigt hatte – durch Ansage der Kommission.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, angesichts dieser eindeutigen Aussage dem Zeugen Dr. von Bonin auf Seite 22 Ihres Minderheitenberichtes in verzerrender Weise in den Mund legen – Zitat – "ein Verkauf auf Grundlage eines Wertgutachtens sei möglich und deswegen auch vertretbar" gewesen, ist schon ein starkes Stück; denn der Zeuge hat im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht genau das Gegenteil gesagt.
Vierte Falschbehauptung: Die Opposition behauptet in ihrem Minderheitenbericht – Zitat – "Der Freistaat Bayern hätte die GBW erwerben können." Es habe
weder ein direktes noch ein indirektes Verbot der EU gegeben. Auch diese Behauptung ist falsch. Die Beweisaufnahme hat eindeutig ergeben, dass die EUKommission einen Erwerb der GBW-Anteile der BayernLB durch den Freistaat Bayern faktisch verboten hat.
Aus der Fußnote 12 des Beihilfebescheids ergibt sich eindeutig, dass bei einem solchen Erwerb ein neues Beihilfeverfahren gedroht hätte. Ein solches neues Beihilfeverfahren wäre mit unkalkulierbaren Risiken verbunden gewesen, im schlimmsten Fall hätte die Abwicklung der BayernLB mit unabsehbaren Folgen für die Steuerzahler, die Sparkassen, die Kommunen und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gedroht.
Der Zeuge Kaiser aus dem Bundeswirtschaftsministerium hat am 19. Juni zu einer etwaigen Beteiligung des Freistaats Bayern am Bieterverfahren Folgendes ausgesagt:
Und insofern war es ganz klar, dass diese Möglichkeit – faktisch jedenfalls –, mit einem eigentlich nicht vertretbaren hohen Risiko verbunden ist.
Und wenn man den beihilferechtlich üblichen Sprech der Kommission etwas kennt und wenn man die diplomatischen Floskeln abzieht, dann weiß man: Das ist aus Sicht der Kommission ein klares Stoppschild, wenn eine solche Formulierung gewählt wird. Dann weiß man: Wenn die Kommission damit droht, dann ist schon Vorsicht geboten.
Der Zeuge Dr. von Bonin hat zu der Frage, ob der Freistaat sich hätte am Bieterverfahren beteiligen können, Folgendes erklärt – Zitat –:
Die Kommission wollte ganz klar nicht, dass der Freistaat die Wohnungen kauft, sondern die Kommission wollte, dass die Wohnungen in einem offenen Bieterverfahren verkauft werden – – und die Teilnahme des Freistaates an einem solchen Bieterverfahren beihilferechtliche Risiken birgt und deswegen von der Kommission nicht gewünscht war.
Die Frage, ob die Fußnote 12 der finalen Beihilfeentscheidung der EU-Kommission bedeutet, dass die EU-Kommission einen Erwerb durch den Freistaat Bayern nicht hinnehmen wird, bejahte der Zeuge Dr. von Bonin ausdrücklich.
Dies alles lassen Sie unter den Tisch fallen und verbreiten weiter munter die Mär, Bayern hätte die Anteile an der GBW AG selbst erwerben können. Auch Ihre Gegenargumente, die wir hier wahrscheinlich gleich hören werden, helfen nicht weiter. Wir haben von Ihnen bis gestern die zwei immer gleichlautenden untauglichen Argumente gehört: einmal das Memo Dr. Schütze von der Kanzlei Clifford Chance bzw. seine Zeugenaussage und zum anderen verschiedene Schreiben der EU-Kommission.
Seit gestern begründen Sie Ihre Falschbehauptung zusätzlich noch mit einem Auftragsgutachten, das Sie von der SPD bestellt haben. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Keines dieser Scheinargumente ändert etwas daran, dass Ihre Behauptung von einer vermeintlichen Kaufmöglichkeit des Freistaats eine Falschbehauptung ist.
Zunächst zu dem Auftragsgutachten vom 23. August, das Sie gestern präsentiert haben. Eine Woche nach dem Beschluss des Schlussberichts im Untersuchungsausschuss präsentieren Sie ein vermeintlich entscheidendes Rechtsgutachten mit Datum vom 23. August 2018, das schon drei Wochen alt ist. So entscheidend kann das Gutachten nicht gewesen sein, sonst hätten Sie es getrost dem Untersuchungsausschuss während seiner Beratungen vorlegen können, damit er sich damit auseinandersetzt, Herr Kollege Halbleib.
Auch mit der Unabhängigkeit Ihres Gutachtens ist es nicht weit her, denn Ihr Auftragsgutachten ist von Ihnen bestellt und bezahlt; wenn Sie wirklich ein unabhängiges Gutachten gewollt hätten, hätten Sie, Herr Kollege Halbleib, im Untersuchungsausschuss einfach einen Beweisantrag auf Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens stellen können.