Protocol of the Session on May 15, 2018

erforderlich ist und weil Sie aus dem Landesamt für Verfassungsschutz eine Gefahrenabwehrbehörde machen möchten, welche das Recht zum Zugriff auf Vorratsdaten hat, anstatt es dabei zu belassen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz wie über Jahrzehnte hinweg eine Behörde zur Sammlung und Auswertung von Informationen, ein, wie es neuerdings heißt, analytischer Informationsdienstleister ist und keine Gefahrenabwehrbehörde, aus diesen Gründen und um in der Konsequenz der bisherigen Argumentation zu bleiben, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Letze Bemerkung: Frau Dr. Merk, Sie haben es angesprochen. Der Notwendigkeit der Datenübermittlung zwischen verschiedenen Behörden nicht nur im Inland, sondern auch mit dem Ausland will ich gar nicht widersprechen. Aber ich darf schon daran erinnern, dass wir vor 15 Jahren, als die BAO Bosporus das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz angefragt hat, ob es Erkenntnisse über Rechtsextremisten im Raum Nürnberg hat, froh gewesen wären, wenn sich unser Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz nicht hinter Datenschutzproblemen versteckt, sondern die Informationen übermittelt hätte. Das war rechtlich auch damals schon zulässig. Es ist gut, wenn es jetzt perfektioniert wird. Aber die Fehler sind schon vor vielen Jahren gemacht worden. Das haben wir schmerzlich erfahren.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Prof. Dr. Bauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst verweise ich auf meine Ausführungen vom 27.02.2018 in der Ersten Lesung und den Änderungsbedarf, auf den wir hingewiesen haben. Ich bedaure ausdrücklich, dass einige Änderungen, insbesondere zu den Berufsgeheimnisträgern, nicht berücksichtigt worden sind. Deshalb kann ich an dieser Stelle schon sagen, dass wir dem Änderungsantrag der SPD zustimmen werden.

In der Diskussion innerhalb der Fraktion haben wir eine Abwägung vorgenommen. Sollen wir den Gesetzentwurf ganz ablehnen oder ihm zustimmen? Letztendlich hat sich die Fraktion dazu entschlossen, dem Gesetzentwurf dennoch zuzustimmen. Die Anmerkung zu den Berufsgeheimnisträgern war uns besonders wichtig. Deshalb habe ich an dieser Stelle ganz klar daran erinnert.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schulze.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Allerspätestens nach der Mordserie des NSU sollte wirklich allen klar geworden sein, dass sich beim Verfassungsschutz einiges ändern muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNE fordern das regelmäßig ein. Änderungen gab es bisher kaum. Die CSU hat in dieser Legislaturperiode bereits eine Neufassung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes durchgedrückt, welche in die falsche Richtung geht. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz verfügt jetzt über weitreichende, höchst bedenkliche Überwachungsmöglichkeiten.

(Reinhold Bocklet (CSU): Unglaublich, was die Dame erzählt!)

Die Sicherheitsarchitektur, über die wir schon in Bezug auf das PAG diskutiert haben, hat sich diesbezüglich noch weiter verschoben. Lieber Herr Kollege, der Verfassungsschutz in Bayern soll jetzt auf die Vorratsdaten zugreifen, was aus Gründen des Trennungsgebotes eigentlich nicht zulässig ist. Deshalb haben wir GRÜNE bei der ersten Neufassung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes mit Nein gestimmt, und wir klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

(Beifall bei den GRÜNEN – Reinhold Bocklet (CSU): Der wird euch helfen!)

Jetzt haben Sie wieder einen Gesetzentwurf vorgelegt, weil Änderungen von gerichtlicher Seite kommen und Sie anpassen müssen. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut, kann man feststellen: Unsere Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist weiterhin wichtig. Auch dieser neue Gesetzentwurf – Herr Kollege Schindler hat es vorhin auch erwähnt – atmet denselben Geist wie die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes und bringt weitere Verschärfungen mit sich. Wir GRÜNE stellen uns entschieden gegen das Absenken der Eingriffsschwellen für Auskunftsersuchen im Schutzbereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und lehnen diesen Gesetzentwurf deshalb ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zwar bringt der Entwurf auch ein paar Verbesserungen – so hat sich das Problem bei Wohnraumüberwachungen von Zielpersonen wohl erledigt –, aber leider werden unserer Meinung nach nicht alle verfassungsrechtlich bedenklichen Themen angepackt. Der Ver

fassungsschutz darf weiterhin auf Vorratsdaten zugreifen, was aufgrund des Trennungsgebotes unserer Meinung nach gar nicht geht.

Wir kritisieren außerdem, dass ein Betretungsrecht für Wohnraum zur Vorbereitung und Durchführung einer verdeckten Online-Datenerhebung eingeführt wird. Der Verfassungsschutz darf also in die Wohnung einer Person eindringen, um eine Spy-Software auf deren PC aufzuspielen. Dieses Recht hatte die CSUStaatsregierung dem Verfassungsschutz in der 15. Legislaturperiode schon einmal gegeben und in der 16. Legislaturperiode während der Beteiligung der FDP an der Regierung wieder aufgehoben. Der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Ich finde es wirklich bedenklich, schade und traurig, dass die CSU-Staatsregierung ihren rechtsstaatlichen Fehltritt vor zehn Jahren mit diesem Gesetzentwurf wiederholt.

Leider hat die CSU-Staatsregierung vor allem den Kernbereichsschutz nicht korrekt umgesetzt. Für unterschiedliche Überwachungsmaßnahmen müssen auch unterschiedliche kernbereichsschützende Verfahrensregeln getroffen werden. Nicht nur wir – das wurde von den Vorrednern auch schon genannt –, sondern auch der Bayerische Journalisten-Verband fordern, dass Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen nicht schlechtergestellt sein sollten als andere Berufsgruppen, wenn es um die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel geht. Das sehen wir genauso. Das findet sich aber in Ihrem Gesetzentwurf auch nicht wieder.

Langer Rede kurzer Sinn: Dem Änderungsantrag der SPD stimmen wir zu. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab. Es gibt noch weitere Punkte, die wir kritisieren. Zu nennen ist die mangelnde Kontrolle des Verfassungsschutzes. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird in unseren Augen nicht ausreichend gestärkt. Die parlamentarischen Berichtspflichten sind zudem unzureichend. Deswegen müssen wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Staatsminister Herrmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fünf vor zwölf, aber wir kriegen das hin.

(Allgemeine Heiterkeit)

Das Ihnen vorliegende Änderungsgesetz ist durch neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ver

anlasst. Anlässlich der Ersten Lesung habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Vorgaben aus dem BKA-Gesetz-Urteil sehr detailliert ausgefallen sind und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken. Da vieles von dem, was das Bundesverfassungsgericht als gesetzliche Regelung fordert, durchaus vernünftig ist, übernehmen wir es jetzt auch in das Bayerische Verfassungsschutzgesetz, obwohl in der Fachliteratur nach wie vor umstritten ist, ob und inwieweit die für das Polizeirecht entwickelten Vorgaben des BKAG-Urteils überhaupt auf das Recht der Nachrichtendienste übertragbar sind.

Natürlich kann nicht alles eins zu eins von der Polizei auf den nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereich übertragen werden. Aber ich meine, dass wir den zentralen Anliegen, die hinter den Detailforderungen stehen, mehr als gerecht werden. Wir übernehmen den vom Bundesverfassungsgericht geformten Grundsatz der Zweckbindung ebenso wie das sogenannte Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung in das Gesetz, schaffen normenklare Adressatenbestimmungen und eine detaillierte Rechtsgrundlage für Observationen, schränken die Übermittlung von Daten ins Ausland ein und erweitern die parlamentarische Kontrolle. Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen teilweise sogar über die Forderungen der Richter hinaus, indem wir zum Beispiel den Kernbereich privater Lebensführung bei jeder nachrichtendienstlichen Maßnahme unter gesetzlichen Schutz stellen.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir ein klares Signal nach Karlsruhe senden. Wir haben verstanden: Wir können und wollen die Arbeitsgrundlage für unseren Verfassungsschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regeln. Insgesamt handelt es sich fast ausschließlich um Änderungen, die dem Schutz der Betroffenen dienen. Ich meine, daher stünde es auch den Vertretern der Opposition, die stets mehr solcher Schutzvorschriften fordern, gut zu Gesicht, diesem Gesetz heute ihre Zustimmung zu geben. Auf jeden Fall bitte ich die Mehrheitsfraktion um diese Zustimmung. – Vielen Dank und alles Gute für den neuen Tag.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/20763 und der Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/21807 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/21873 zugrunde.

Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/21807 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Stamm (frakti- onslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juli 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/21873. Aufgrund der im letzten Plenum beschlossenen Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, mit dem auch das Verfassungsschutzgesetz geändert worden ist, ist in § 1 das Datum der letzten Änderung anzupassen sowie die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes zu benennen.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vorliegenden Ergänzung seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Stamm (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, möge sich bitte jetzt vom Platz erheben. – Das sind die CSUFraktion und die Fraktion FREIE WÄHLER. Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie die Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zum weiteren Nachvollzug der DatenschutzGrundverordnung im Landesrecht (Drs. 17/21102) - Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde festgelegt, dass hierzu keine Aussprache stattfindet. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/21102 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/21861 zugrunde. Der Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/21861.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Claudia Stamm (frakti- onslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 17/20990) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Tobias Reiß, Wolfgang Fackler, Ingrid Heckner u. a. (CSU) (Drs. 17/21474)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Tobias Reiß, Oliver Jörg, Ingrid Heckner u. a. (CSU) (Drs. 17/21511)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Tobias Reiß, Petra Guttenberger, Ingrid Heckner u. a. (CSU) (Drs. 17/21591)

Auch zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/20990, die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/21474, 17/21511 und 17/21591 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 17/21870 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt den Gesetzentwurf zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz und im Bayerischen Besoldungsgesetz, denen die oben genannten Änderungsanträge zugrunde liegen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/21870. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt diesen Änderungen ebenfalls zu. Auch bei diesem Gesetz ist aufgrund der im letzten Plenum beschlossenen Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes in § 10 das Datum der letzten Änderung anzupassen sowie die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes zu benennen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos), Kollege Felbinger (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, diese in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos), Kollege Felbinger (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat

den Titel: "Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften".