Frau Präsidentin, einen Satz möchte ich noch sagen: Im Ausschuss haben wir gegen die Mehrheit der CSU gestimmt. Die CSU hatte damals gleich die Entscheidung gemäß § 80 Nummer 4 beantragt. Herr Schindler hatte vorgeschlagen, die Beratung der Eingabe zu vertagen und drei Zusatzfragen an das Ministerium zu stellen. Diese Fragen wurden beantwortet, und jetzt lautet das Ergebnis auch für uns: § 80 Nummer 4.
Vielen Dank, Herr Kollege. Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Dr. Runge hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.
Herr Kollege Meyer, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir Ihrem Vorschlag, die Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären, nicht folgen können. Erstens halten wir die Stellungnahme der Staatsregierung für viel zu dürftig und zweitens – es tut mir leid – an vielen Stellen auch nicht für glaubwürdig.
In einem Punkt muss ich Ihnen auch noch widersprechen. Sie haben gesagt: Es war ein bedauerliches Verfahren, es hat sich als falsch erwiesen usw. – Es
gibt sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Mitarbeitern der Staatsregierung mündlich und schriftlich in diesem Verfahren immer wieder die Ansage: Wir wissen gar nicht, was war, vielleicht waren die Anschuldigungen der sogenannten Informanten doch richtig. – So ist das stehen geblieben. Ich denke, das ist nicht hinnehmbar.
Kollege Runge, das habe ich aus Zeitgründen nicht weiter ausgeführt. Natürlich ist in dem ganzen Umfeld, wenn es um Informanten und sonstige Dinge geht, vieles im Argen und merkwürdig. Das hat auch der Kollege Schindler eingeräumt. Das geht natürlich zulasten des Petenten. Das ist vollkommen klar.
Aber ich bleibe dabei: Wir sind als Parlament wirklich nicht in der Lage, eine bessere und eine vollständigere Sachverhaltsaufklärung zu machen, als es die Justiz kann. Ob die Justiz das gemacht hat, darüber kann man streiten.
Aber ich glaube, wir können es nicht besser. Deswegen fehlt uns schlicht und ergreifend die rechtliche Kompetenz, einfach zu entscheiden: Ihr hättet das anders machen müssen. Diese Möglichkeit sehe ich nicht. Das sehe ich bei vielen anderen Petitionen in ganz anderem Zusammenhang übrigens auch nicht. Man kann gerade aufgrund der Gewaltenteilung immer nur kontrollieren und zur Stellungnahme auffordern und sagen: Dazu müsst ihr euch noch einmal äußern, das reicht uns noch nicht. Aber wir können nicht sagen: Diese Entscheidung ist falsch, nur das, was wir sagen, ist richtig. Das funktioniert nicht.
Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat beschlossen:
Zweitens. Die Staatsregierung wird gebeten, dem Ausschuss zu den offen gebliebenen Punkten ergänzend zu berichten.
Drittens. Dem Petenten sind die Stellungnahme der Staatsregierung und ein Protokollauszug zu übersenden.
Wer der Entscheidung des Ausschusses für Verfassung, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Kollege Felbinger (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses entsprochen worden. Damit hätten wir diesen Tagesordnungspunkt behandelt und abgestimmt.
Ich komme nun zurück zu den Anträgen, zunächst zum Antrag betreffend "Selbstbestimmtes Leben im Alter III – Mehrgenerationenhäuser vorantreiben", Drucksache 17/17586. Hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. – Nachdem so viele von Ihnen noch da sind: Wenn jemand seinen Büroschlüssel vermisst, kann er ihn bei uns hier vorne abholen. –
Die Urnen stehen jetzt bereit. Wir haben jetzt eine namentliche Abstimmung zum Antrag betreffend die Mehrgenerationenhäuser. Es sind fünf Minuten vorgesehen. Ich eröffne die Abstimmung.
Die fünf Minuten sind um. Ich beende die Abstimmung. Ich bitte darum, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Ich führe jetzt die nächste namentliche Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Einführung einer Unternehmens-Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren" auf Drucksache 17/20324 durch. Die Urnen stehen erneut bereit. Ich bitte Sie, die Stimmkarten einzuwerfen. Jetzt haben Sie nur noch drei Minuten Zeit. Die Abstimmung ist eröffnet.
Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte darum, die Stimmkarten auszuzählen. Wir geben beide Ergebnisse noch bekannt.
Ich darf jetzt die beiden Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Selbstbestimmtes Leben im Alter III – Mehrgenerationenhäuser vorantreiben" auf der Drucksache 17/17586 bekannt. Mit Ja haben 51 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein haben 72 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Harald Güller, Susann Biedefeld und anderer (SPD) betreffend "Einführung einer Unternehmens-Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren"
auf Drucksache 17/20324 bekannt. Mit Ja haben 30 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein haben 72 gestimmt. Es gab 21 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich beende damit die Sitzung. Ich bedanke mich bei denjenigen, die bis zum Schluss dageblieben sind. Allen, die heute so lange mit uns und für uns gearbeitet haben, darf ich ein ganz herzliches Dankeschön sagen.