Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders als bestimmte Varianten der Vogelgrippe ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen vollkommen unbedenklich. Bei Schweinen, sowohl bei Hausschweinen wie auch bei Wildschweinen, verläuft sie nahezu zu 100 % tödlich. Das heißt: Im Fall des Ausbruchs – dagegen müssen wir uns wappnen; es ist davon auszugehen, dass die Afrikanische Schweinepest auch bei uns in Bayern demnächst irgendwann auftritt – sind unsere Schweinemastbetriebe – konventionelle Betriebe genauso wie Biobetriebe – existenziell gefährdet. Wir brauchen also entsprechende Schutzmaßnahmen.
Meine Vorredner haben es schon ausgeführt: Es ist davon auszugehen, dass die Schweinepest trotz aller Schutzanstrengungen nicht aufzuhalten ist. Sie wird vor allem vom Menschen über infiziertes Schweinefleisch oder auch infizierte Rohwurst, die über weite Strecken transportiert wird, übertragen und tritt dann auch bei uns auf.
Wir haben aber über die Jagd die Möglichkeit, den Infektionsdruck zu reduzieren. Wenn wir jetzt die Schwarzwildbestände reduzieren, reduzieren wir das Virenreservoir. Damit können wir einer weiteren Ausbreitung im eigenen Land entgegenwirken. Wir hatten schon Jahre vor der Diskussion über die Afrikanische Schweinepest hier in Bayern massiv steigende Schwarzwildpopulationen mit entsprechend zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft zu verzeichnen. Von daher wäre unabhängig von der Afrikanischen Schweinepest endlich ein beherztes Vorgehen zur Reduktion der Schwarzwildbestände sinnvoll und notwendig.
Ich befürchte aber, dass die momentan in Bayern eingeführte Abschussprämie nicht ausreicht, um hier zu der entsprechend notwendigen Erhöhung der Abschüsse zu kommen. Die Schwierigkeiten der Auszahlungsmodalitäten hat der Kollege Arnold schon aufgeführt. Hinzu kommt, dass das Wildbret unter Umständen in Verruf kommt, wenn die Debatte um die Afrikanische Schweinepest so weitergeht. Das passiert in Teilen schon, wie man sieht. Damit lässt sich das Wildbret kaum mehr verkaufen. Dann ist diese Abschussprämie überhaupt kein Anreiz mehr. So gesehen, braucht’s ein ganzes Bündel an Maßnahmen.
Normalerweise wird eine jagdpolitische Diskussion sehr emotional geführt; in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Situation wäre das hier nicht angezeigt. Da bin ich schon dankbar und sehr froh darüber, dass die Debatte hier bisher sehr sachlich verlaufen ist; denn spätestens dann, wenn das Virus hier in Bayern auf
tritt, werden die Mechanismen des Seuchenschutzes greifen müssen. Dann helfen auch traditionsverhaftete jagdverbandliche Ideologien nicht mehr. Mit einer einzelnen Maßnahme werden wir die Schwarzwildbestände nicht reduzieren können; dazu braucht es ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Von daher wäre es hoch an der Zeit, dass der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, der Herr Vocke, seine ablehnende Haltung gegenüber der Verwendung von Nachtzielgeräten aufgibt.
Ich glaube, es bräuchte aber über die beiden vorliegenden Anträge hinaus noch weitere Maßnahmen. Beispielsweise wäre nach unserer Überzeugung eine gesetzliche Regelung zur Duldung von überjagenden Hunden notwendig, um die Umsetzung bei Drückjagden zu erleichtern. Hier erwarte ich von der neuen Landwirtschaftsministerin, dass man solche jagdverbandlichen und jagdpolitischen Diskussionen mit kühlem Kopf und entschieden voranbringt und zu entsprechenden Maßnahmen kommt.
In den Neunzigerjahren habe ich während meiner Berufsausbildung im Forstamt Zwiesel, damals noch bei der Bayerischen Staatsforstverwaltung, einen Saufang errichtet, der jahrelang in Betrieb war. Jetzt liegt er im Nationalpark. Ich verstehe die Aufregung darüber nicht, wie sie teilweise von der CSU bei der Nationalparkdiskussion sehr emotional an den Tag gelegt worden ist. Ich halte einen Saufang, wenn er vernünftig umgesetzt wird, für eine durchaus tierschutzgerechte und effektive Maßnahme und erwarte von den Bayerischen Staatsforsten, dass Saufänge nicht nur in der Grenzregion betrieben werden, wo wir ohnehin eine sehr geringe Schwarzwildpopulation haben, sondern dass sie in den Staatsforsten auch dort errichtet werden, wo wir hohe Schwarzwildpopulationen haben.
Zu den Kirrkonzepten hat Niels Hahn schon vor Jahren festgestellt, dass die Kirrung zum Anlocken von Schwarzwild im Wesentlichen richtigen Schweinemast- und -fütterungsanlagen gleichkommt.
In den Staatswäldern haben wir flächendeckende Kirrkonzepte; hier bräuchten wir entsprechende Vorgaben auch für die Privatjagden.
Um dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, braucht es ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Wir brauchen eine sachliche Diskussion. Deswegen werden wir beiden Anträgen zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Müller ist, glaube ich, nicht mehr da. Aber ich kann ihr die Sorgen trotzdem nehmen. Die Zuständigkeitsfrage ist geklärt. Es handelt sich um eine Tierseuche, die zwar landwirtschaftliche Auswirkungen hat, aber eindeutig im Umweltministerium ressortiert. Die Kollegin und ich haben uns geeinigt: Zu diesem Thema spricht der Fachtierarzt für Schweine.
Dass die Afrikanische Schweinepest keine Zoonose ist, haben wir heute schon mehrfach gehört. Sie ist, wie Herr Häusler und auch Herr Arnold ausgeführt haben, eine wirtschaftliche Katastrophe nicht nur für Schweinemäster, sondern für alle Zucht- und Ferkelerzeugerbetriebe in diesem Land. Ich möchte noch Folgendes anfügen, über das nicht viel gesprochen wird, das aber viele Menschen berührt: Wenn eine solche Krankheit tatsächlich zum Ausbruch kommt, sind Keulungsmaßnahmen zwingend. Wir wollen uns die Bilder ersparen von Tausenden von Mastschweinen, Zuchtsauen – ja, Herr Häusler, wir zwei waren im selben Geschäft – und von Ferkeln, die lastwagenweise in die Tierkörperbeseitigungsanstalten zu fahren sind. Diese Bilder hat man Gott sei Dank schon verdrängt, weil bei uns in Deutschland der letzte Seuchenausbruch schon länger zurückliegt. Diese Bilder sind etwas Fürchterliches.
Herr Ganserer, wenn diese Bilder täglich im Fernsehen sind, brauchen wir uns nicht mehr darüber zu unterhalten, ob eine Diskussion über den Ausbruch einer Erkrankung die Lust auf Wildfleisch reduziert. Diese Lust ist dann weg. Darauf können wir uns schon heute einstellen. Deswegen sind wir uns wahrscheinlich alle einig, dass wir alles tun müssen, damit dieses nicht passiert. Die Devise ist, wachsam zu sein und die Sache gut vorbereitet anzugehen. Aus diesem Grunde verfolgt die Bayerische Staatsregierung schon länger, nämlich seit 2013, eine bayerische Strategie gegen die Afrikanische Schweinepest, die laufend auf den neuesten Stand gebracht wird und jetzt intensiviert wurde.
Herr Kollege Arnold, solche Übungen werden also bei uns ständig auf den neuesten Stand gebracht. Solche Stabsrahmenübungen finden statt, und zwar nicht nur in Kooperation mit der Einsatzzentrale im Haus, sondern auch mit den Kreisverwaltungsbehörden, mit Organisationen und allen, die damit zu tun haben. Man
versucht, sich für dieses Szenario bestmöglich zu wappnen. Alle diese Gremien werden hier eingebunden.
Der Präventionsgipfel ist bereits angesprochen worden. Lieber Herr Beißwenger, ich möchte an dieser Stelle nochmals daran erinnern, dass alle Beteiligten anwesend waren. Es ist mir besonders wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass das nicht nur Sache der Veterinärverwaltung und der Ministerien, sondern auch Sache von Tierärzten, Landwirten, der gesamten Fleischwirtschaft und speziell auch der Jäger ist. Alle haben an diesem Gipfel teilgenommen. Als Zusammenfassung dieser Veranstaltung kann gesagt werden: Hier ist ein konzentriertes und koordiniertes bayerisches Vorgehen zur ASP vereinbart worden. Auf dieses Geschehen haben sich alle eingeschworen.
Das Thema Wildschweine, das den FREIEN WÄHLERN besonders wichtig ist, wird mit den bayerischen Jägern in der Art und Weise konsequent angegangen, wie man es auf Bundesebene vorschlägt. Die Richtlinien bzw. Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts werden exakt umgesetzt.
Sie fragen: Wie sieht das aus? Es geht um das Frühwarnsystem. Verendete Wildschweine sollten schnellstmöglich den Behörden zur Untersuchung vorgelegt werden. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro. Die Untersuchungszahlen für Fallwild wie Wildschweine sind deutlich gestiegen. Ich halte das Frühwarnsystem deswegen für wichtig, weil es wie zum Beispiel auf Sardinien, auf Korsika und in anderen europäischen Regionen eine stille Durchseuchung der gesamten Wildschweinpopulation geben kann, die wiederum eine Infektionsquelle für die Hausschweine darstellen kann. So weit darf es bei uns nicht kommen. Wir müssen sofort wissen, wo gegebenenfalls infizierte Wildschweine gefunden werden.
Wir haben 1,5 Millionen Euro eingesetzt, um die Wildschweindichte zu reduzieren. Insofern gibt es klare Hinweise der Experten des Bundes. Die Aufwandsentschädigung von 20 Euro für Überläufer und Frischlinge hat sich gut bewährt. Sie deckt in etwa die Kosten für die Untersuchung auf Trichinen. Aber nur für Geld machen es die Jäger nicht, auch wenn sie 10 Euro mehr bekommen. Wenn die Jäger verstanden haben, um was es geht, etwa dass es auch für sie um die Strecke geht, müssen sie einen eigenen Beitrag dazu leisten, und das tun sie auch. Frau Kollegin Scharf ist selbst Jägerin und hat diese Dinge mit den Jägern verhandelt. Das Landwirtschaftsministerium, die Jagdbehörden und Landwirte, alle ziehen hier an einem Strang. Ich bin überzeugt, dass die Zahlen, die
wir in Bayern bezüglich der Wildschweinstrecke beobachten können, kontinuierlich steigen, weil das Problem verstanden worden ist. Auch revierübergreifende Drückjagden, die der Jagdverband organisiert, finden statt. Es mag für Sie hilfreich sein, zu glauben, es brauche finanzielle Anreize durch den Staat. Aber das allein reicht nicht.
Wir werden natürlich die Ergebnisse dahin gehend betrachten, ob die Maßnahmen zielführend sind oder ob wir die von Ihnen vorgeschlagenen Empfehlungen tatsächlich noch umsetzen müssen. Ich sage Ihnen ehrlich: Ob man für den Einsatz eines Jagdhundes eine Aufwandsentschädigung zahlt oder nicht, ist für die Lösung des Problems unerheblich, weil der größte Teil dessen, was zu tun ist, keine jagdlichen Maßnahmen sind. Jagdliche Maßnahmen wie die Reduzierung der Wildschweindichte zur Eindämmung des Infektionsdrucks sind wichtig, aber dieses Thema muss vor allem an anderer Stelle vorangebracht werden, Stichwort: Aufklärung.
Ich bin davon überzeugt, dass wir Tierhalter, insbesondere Schweinehalter, davon in Kenntnis setzen müssen, welches Risiko für sie besteht. Genau das passiert in allen Winterversammlungen der Erzeugergemeinschaften. Dieses Risiko war auch Thema bei Zuchtverbandsveranstaltungen; denn es muss einem Schweinehalter klar sein, dass es für ihn lebensbedrohlich sein kann, weil er sich etwas ins Haus tragen kann, wenn nachts sein CCM-Silo von einer Wildschweinrotte besucht wird.
Wir sprechen auch die Branchen an, in denen traditionell Saisonkräfte aus Osteuropa beschäftigt sind. Aus demselben Grund sehen wir mehrsprachige Tafeln und Plakate an den Einfallstraßen aus Osteuropa vor, um davor zu warnen, dass der Erreger durch Rohwurstwaren ins Land eingeschleppt werden kann. Diese Maßnahme muss natürlich durch tiersichere Abfallbehälter flankiert werden.
Insgesamt kann ich sagen: Der CSU-Antrag geht in die richtige Richtung. Die Hinweise im Antrag der FREIEN WÄHLER führen uns nicht sehr viel weiter; denn der CSU-Antrag spricht davon, das Tierseuchenrecht weiterzuentwickeln. Dazu sind wir in Berlin schon gehört worden. Aber gerade die SchweinepestVerordnung und das Tierseuchenrecht weisen hier noch Lücken auf. Wir brauchen hier noch einige Instrumente, die weiterzuentwickeln sind.
Die Überlegung, ob man die Kosten für die Trichinenschau streichen kann, entbehrt nicht einer gewissen Logik. Es ist natürlich nicht ganz nachvollziehbar, Gebühren zu erheben und dann durch den Staat zurückzuzahlen. Deswegen sind wir mit der EU dahin ge
hend in Verhandlungen, die zeitlich begrenzte europaweite Ausnahme vom Verbot dieser Übernahme außer Vollzug zu setzen. Dann wäre es nämlich möglich, dass der Staat die Kosten für die Trichinenschau übernimmt, sodass wir vielleicht einen weiteren Anreiz hätten. Ich bin mir sicher, dass wir dieses Problem nicht hundertprozentig verhindern können. Aber wir können alles tun, damit es nicht so weit kommt. Wir ziehen hier an einem Strang. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER zur Ablehnung. Beim Antrag der CSU-Fraktion empfiehlt er Zustimmung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/19241 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Wer dem Antrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/19260 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dem Antrag zugestimmt worden.
Antrag der Abgeordneten Klaus Adelt, Inge Aures, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Sanierung von Vereinsturnhallen in Bayern (Drs. 17/19730)
Antrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Berthold Rüth u. a. (CSU) Vereinseigenen Sportstättenbau in strukturschwachen Regionen unterstützen (Drs. 17/20306)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Dafür stehen 24 Minuten zur Verfügung. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Biedefeld.
Frau Vizepräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zielt auf die Sanierung von Vereinsturnhallen in Bayern ab. In unserem Land gibt es nur wenige reiche Sportvereine. Es gibt Sportvereine, die gut über die Runden kommen, es gibt Sportvereine, die mit Müh und Not über die Runden kommen, und es gibt arme Sportvereine, die um ihre Existenz kämpfen. Trotzdem: Alle diese Vereine machen den Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Angebot. Bei diesem Thema geht es auch um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern.
Wir haben Vereine, die über eigene Vereinsturnhallen und Sportstätten verfügen, und wir haben Vereine, die keine Sportstätten haben. Wir wissen, dass die Sportvereine, die eigene Vereinsturnhallen bzw. Sportstätten haben, enorm gefordert sind, wenn es darum geht, ihre Immobilien, ihre Vereinssportstätten und ihre Turnhallen instand zu halten. Bei einem Sanierungsbedarf wird es für viele Vereine schwierig. Sie kämpfen um jeden Cent und sind für jede Förderung dankbar, wenn es darum geht, ihre Vereinsturnhallen zu sanieren.
Wir haben eine relativ gute Förderung über den Bayerischen Landes-Sportverband. Diese Förderung beläuft sich auf bis zu 30 %. In unserem Land gibt es aber auch Sportvereine, die die restlichen 70 % aus Eigenmitteln nicht aufbringen können. Diese Vereine sind zwar für die 30 % dankbar, schaffen aber die Bereitstellung der restlichen 70 % nicht. Einige Kommunen sind in der Lage, ihren Sportvereinen finanziell unter die Arme zu greifen. Sie fördern zusätzlich zum Bayerischen Landes-Sportverband die Sanierung und Instandsetzung von Vereinsturnhallen. In Fällen, in denen ein ärmerer Sportverein und eine finanziell klamme Kommune zusammenkommen, sieht es übel aus; denn dann kann die Halle eben nicht saniert werden.
Viele Kommunen können sich eine Sanierung leisten. Diesen Kommunen sind unsere Sportvereine dankbar. Leider gibt es aber auch sogenannte Konsolidierungskommunen, die bei der Sanierung gar nicht helfen dürfen. Kommunen, die in unserem Land Stabilisierungshilfen bekommen, dürfen die Vereine nicht un
terstützen. Das sind Kommunen, deren Haushalt nicht genehmigt wurde und die unter Finanzaufsicht stehen. Diese Kommunen dürfen nur, abgesprochen mit der Finanzaufsicht, für ihre Pflichtaufgaben Ausgaben tätigen. Leider gehört der Sport und damit die Förderung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Das ist nun einmal so. Das bedeutet, dass Kommunen, die Stabilisierungshilfen erhalten, den Sportvereinen bei der Sanierung von Vereinsturnhallen nicht unter die Arme greifen dürfen, selbst wenn sie dies wollten.
Wir fordern in unserem Antrag ein Konzept der Staatsregierung. Für die Sanierung von Vereinsturnhallen fordern wir auch ein Sonderförderprogramm des Freistaats Bayern, speziell für diese sogenannten Konsolidierungsgemeinden. Was wir darunter verstehen, habe ich gerade ausgeführt.
Wir stellen uns eine Art Städtebau-Sportstättenförderung vor. Der Fördersatz sollte auf 90 % aufgestockt werden. Machen wir uns nichts vor: Wir wissen, dass bei kleineren Sportvereinen selbst die Aufbringung eines Eigenanteils von 10 % eine Herausforderung ist. Wir wollen aber die Sportvereine damit in die Lage versetzen, ihr gutes Sportprogramm für die Bürgerinnen und Bürger und vor allem für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten. Das ist unsere klare Zielsetzung.