Protocol of the Session on January 25, 2018

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Datenschutzgesetz (Drs. 17/19628) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf hier wiederum Herrn Staatssekretär Eck das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die im April 2016 verabschiedete Datenschutzreform tritt am 26. Mai 2018 in Kraft. Mit ihr erhält der Datenschutz in Europa, in Deutschland und damit auch bei uns im Freistaat Bayern eine neue Grundlage. Erstmals setzt Europa mit einheitlichen Regeln für den Datenschutz und millionenschweren Bußgeldandrohungen spürbare Schranken für die bislang scheinbar unbegrenzte Macht der globalen Internetriesen wie Google und Facebook. Die EU-Datenschutzreform bringt aber auch für die Datenschutzpraxis Anpassungserfordernisse mit sich. Sie zwingt uns zu umfassenden Rechtsanpassungen auch im Landesrecht. Die Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und die Anpassung weiterer – ich betone das ganz besonders – 23 Landesgesetze ist deshalb das bisher weitreichendste Reformwerk für das Datenschutzrecht im Freistaat Bayern. Bayern gehört damit sowohl europa- als auch bundesweit zu den ersten Ländern, die diese Herausforderung angegangen und ein umfassendes Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Landesrechts angestrengt haben. Ich glaube, darauf können wir ein Stück weit stolz sein. Das ist aber – das möchte ich betonen – kein Kurswechsel. Bayern hat in Brüssel zusammen mit den anderen Ländern und dem Bund mit allem Nachdruck dafür geworben, uns, den nationalen Parlamenten, für den Datenschutz bei Behörden Regelungsspielräume innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung zu erhalten. Das ist in vielen Fällen auch geglückt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im vorliegenden Gesetzentwurf

nutzen wir diese Regelungsspielräume, um schlicht und ergreifend Bewährtes zu bewahren. Wir haben in Bayern schon heute ein hohes Datenschutzniveau mit passgenauen Regelungen, etwa zur Videoüberwachung, erreicht. Es lohnt sich daher, diese gut eingespielten Grundfunktionen und Strukturen des geltenden Datenschutzrechtes aufrechtzuerhalten und zu bewahren. Ein Beispiel dafür ist die Datenschutzkommission des Landtags, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch künftig beratend unterstützen soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss darf ich noch eine Regelung aufgreifen, die keineswegs im Mittelpunkt des Reformprojektes steht, aber in der öffentlichen Wahrnehmung viel Aufmerksamkeit erfahren hat: die Satzungsermächtigung der Kommunen für den Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Neuregelung wahrt – so meinen wir – die Balance zwischen den privaten Interessen der Betroffenen und den wichtigen Belangen der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtungen. Ich könnte jetzt ins Detail gehen, glaube aber, ich muss das nicht tun. Ein Widerspruchsrecht – ich denke, das ist ein wichtiger Satz – gegen ihren Einsatz ist bereits unmittelbar im europäischen Recht verankert. Dies ermöglicht vor Ort im Einzelfall unter Abwägung verschiedenster Umstände einen fairen Interessenausgleich. Hier gibt es aber noch widersprüchliche Meinungen und große Diskussionen. Deshalb meinen wir, diese Punkte müssen in den Ausschüssen ganz intensiv beraten werden. Die jetzt anstehenden Beratungen in den Ausschüssen – ich habe das angesprochen – geben uns die Gelegenheit, diesen und die übrigen Lösungsansätze noch genauer zu untersuchen und sie bis zum Ablauf der Anpassungsfristen am 25. Mai 2018 zeitgerecht für die Praxis auf den Weg zu bringen. – In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich eröffne jetzt die Aussprache und darf für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Ritter das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Staatsregierung die Grundlage zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Bayern legen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist in vielen Bereichen im Datenschutz wirklich ein deutlicher Schritt nach vorne. Diese Entwicklung war nicht unbedingt absehbar, wenn Sie sich an die Debatten erinnern, die wir

vor einigen Jahren hatten, auch über versuchte Einflussnahmen und Lobbyismus bei der Entscheidung über die Datenschutz-Grundverordnung, das heißt, über den Vorgängerentwurf, der auf der europäischen Ebene verhandelt worden ist. So ist mit der ab Mai in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung eine ausgezeichnete Grundlage für einen gesamteuropäischen Datenschutz gelegt. Wir haben in der freien Wirtschaft eine deutliche Verbesserung im Bereich des Datenschutzes, eine Fortschreibung des hohen Datenschutzniveaus im öffentlichen Bereich, wie wir es in Bayern gewohnt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Grundverordnung im öffentlichen Bereich: bei den Ämtern, Behörden und Kommunen im Freistaat Bayern.

Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die SPD-Fraktion in der Vergangenheit – das gilt mit Sicherheit auch in der Zukunft – immer wieder Auseinandersetzungen mit der Staatsregierung und mit der Mehrheitsfraktion im Hause über die konkrete Ausgestaltung bestimmter Datenschutzrechtsfragen und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte hatte, so muss man doch feststellen, dass dieser Gesetzentwurf erstmal eine solide Basis für die weitere Beratung in den Ausschüssen hier im Haus ist. Von daher geht auch mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium. Hier ist mit Sicherheit eine ausgesprochene Fleißaufgabe erledigt worden. Ich denke, wir können sehr gut damit arbeiten.

Wir werden aber auch Debatten über die konkrete Ausgestaltung einzelner Fragen in den Ausschüssen führen müssen. Die tatsächliche Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, ihre Rechte in den Einzelfragen wahrzunehmen, ist das eine. Das andere ist natürlich, wie es dann wirklich in der Praxis aussieht, wenn dieses Recht in den Behörden angewendet werden muss. Positiv bewerten wir auf alle Fälle die Beibehaltung der bisherigen Strukturen der unabhängigen Kontrolle, eben der Datenschutzbeauftragten, wie auf der europäischen Ebene vorgesehen, aber auch der bayerischen Sonderregelung mit der Datenschutzkommission im Bayerischen Landtag. Hier werden die parlamentarischen Möglichkeiten wie gewohnt fortgeschrieben.

Vieles an diesem Entwurf und an der Gesamtkonstellation beim Datenschutz, Kolleginnen und Kollegen, ist aber gerade für die Bürgerinnen und Bürger etwas ungewohnt. Deshalb sind wir gefordert, diesen Gesetzentwurf und die Anwendung der DatenschutzGrundverordnung in Bayern besser zu erklären, als man das vielleicht bei manchen anderen Gesetzen macht. Ein Beispiel wurde vom Staatssekretär Eck schon angesprochen: Das Widerspruchsrecht beispielsweise wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, weil

es schon in der Datenschutz-Grundverordnung festgeschrieben ist und nicht doppelt geregelt werden darf. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger mit Sicherheit sehr ungewohnt. Die vom Staatssekretär angesprochene Debatte über die Wasserzähler mit Funkfunktion zeigt, dass hier deutlicher Erklärungsbedarf besteht. Abgesehen davon, dass der Datenschutz bei dieser Debatte eher die Rolle einer Hilfsargumentation einnimmt und es wohl eher um die Frage von Elektroemissionen geht, ist die im Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung festgeschriebene Widerspruchsregelung unmittelbar geltendes Recht auch hier in Bayern, das für die Frage der Wasserzählerdaten, aber auch aller weiteren Fragen unmittelbar zur Anwendung kommt. Natürlich stellt das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Natürlich stellt es einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Die Begründung des Gesetzentwurfes ist im Haus völlig unstrittig. Wir werden in den Ausschüssen darüber reden müssen, ob die jeweiligen Schutzfunktionen und Schutzhürden angemessen und ausreichend sind. Wir werden das in diesem Sinne ernsthaft und problembewusst tun. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Hierfür haben wir eine gute Grundlage. Wir werden die Debatte vernünftig führen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ritter. – Für die CSU-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Guttenberger das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Datenschutz-Grundverordnung stehen wir vor einer neuen Herausforderung. Wir haben das schon mehrfach gehört. Einerseits wollen wir die bewährten Aspekte unseres Bayerischen Datenschutzgesetzes weiterführen, andererseits müssen wir dieses an die Europäische Richtlinie zur Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Wir begrüßen die DatenschutzGrundverordnung, weil in ganz Europa eine wirkliche Rechtseinheitlichkeit hinsichtlich des Datenschutzes erzielt wird. Mit dem Gesetzentwurf werden einerseits die entsprechenden Regelungen sowohl in unserem bisherigen Bayerischen Datenschutzgesetz als auch in den Fachgesetzen getroffen. Andererseits dient der Gesetzentwurf dazu, die Regelungsräume, die das europäische Recht eröffnet, auszufüllen. Ein Hauptziel ist beispielsweise die Rechtsvereinheitlichung. Die Rechtsvereinheitlichung erfolgt nicht nur dort, wo die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar gilt, sondern auch dort, wo es um die Richtlinien zum Datenschutz für Polizei und Justiz geht. Die Rechtsvereinheitlichung erfolgt daneben im verbleibenden Landesrecht. Mit dieser Regelung werden sowohl

eine Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit in den Vollzugsmöglichkeiten als auch ein Stück Rechtssicherheit geschaffen. Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine Leitlinie auf den Weg gebracht, die regelt, wie die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden ist. Deshalb hält sich die neue Regelung an die inhaltliche Normierung, die die Datenschutz-Grundverordnung geschaffen hat.

Wir wollen – das sage ich jetzt, weil es bereits angesprochen wurde und weil es für uns als CSU-Fraktion wichtig ist – im Fachrecht die Spielräume nutzen, die uns dieses Recht gibt. Wir verzichten beispielsweise auf weitergehende, über das Beanstandungsrecht des Datenschutzbeauftragten hinausgehende Vorschriften. Es ist uns ganz wichtig, dass wir unsere bewährten Regelungen erhalten können. Auch wollen wir die bewährten Strukturen im Landesmediengesetz aufrechterhalten. Wir erkennen aber auch, wenn in diesen Spielräumen die Notwendigkeit von Rechtssicherheit und der Schaffung neuer Räume besteht. Deshalb möchte ich bereits jetzt einen Änderungsantrag der CSU-Landtagsfraktion ankündigen.

Für uns ist das Thema der Funkwasseruhren ebenfalls sehr wichtig. Ich sage jetzt mal so: In vielen, vielen Städten, unter anderem auch in der Landeshauptstadt München, sind Funkwasseruhren bereits im Einsatz. Wir wollen den Kommunen nicht vorschreiben, was diese zu tun oder zu lassen haben. Ob die einzelne Kommune den Wasserzähler via E-Mail, Post, Zettel an der Tür oder einem persönlich vorbeikommenden Ableser abliest, muss der Kommune überlassen bleiben. Wenn die Kommune dies über einen Funkwasserzähler machen möchte, soll sie dies auch tun können. Aber: Wir nehmen die Ängste der Bevölkerung ernst. Wir nehmen die Grundrechte der Menschen ernst. Deshalb kündige ich einen Änderungsantrag der CSU-Fraktion an. Wir werden die Änderung des Artikels 24 der Gemeindeordnung zwar vornehmen, aber dem Bürger gleichzeitig ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht zubilligen. Zudem müssen die Kommunen, bevor sie einen Funkwasserzähler einbauen, die Bürgerinnen und Bürger darüber in Kenntnis setzen. Dies ist die Abwandlung gegenüber der Datenschutz-Grundverordnung.

Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen. Wir sollten diesen Gesetzentwurf wirklich als einen wichtigen Meilenstein begreifen, der im Datenschutz in ganz Europa Einheitlichkeit schafft.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Jetzt hat Frau Kollegin Gottstein für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits ausgeführt, dient der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, die Ende Mai in Kraft treten wird, und der Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz in nationales Recht. Wie schon erwähnt, werden dadurch viele Vorteile entstehen. Die Argumente der Vorredner möchte ich jetzt nicht wiederholen. Da gehen wir mit, so weit, so gut.

Die Kollegin Guttenberger hat bereits gesagt, dass es kritisch ist, den Artikel 24 der Gemeindeordnung neu zu fassen. Frau Guttenberger, die Ankündigung eines Änderungsantrags der CSU freut mich. Mir ist aber einiges noch nicht ganz klar. Ich hoffe, dass das in den folgenden Debatten klarer werden wir. Sie möchten, dass der Bürger über den Einsatz von Funkwasserzählern in Kenntnis gesetzt werden soll. Wir, die FREIEN WÄHLER, sind nach wie vor der Meinung, dass das ursprünglich angedachte Widerspruchsrecht doch aufgenommen werden muss. Der Bürger soll nicht nur darauf hingewiesen werden. Das Recht muss dem Bürger klar zugestanden werden.

(Petra Guttenberger (CSU): Bei uns ja auch!)

Gestern Abend hat der BDKJ zum siebten Mal seinen Jahresauftakt veranstaltet. Sie wissen das vermutlich. Bei dieser Veranstaltung sind von jeder Fraktion Abgeordnete anwesend. Die Jugendlichen organisieren Diskussionstische. Ich war gestern am Tisch für soziale Fragen. Mich hat erschreckt, dass bei den Jugendlichen wahnsinnig viele Ängste zutage treten. Die Jugend hat Ängste, die meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sind.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte am Schluss. – Auch die Bundestagswahl zeigt, dass es uns zwar so gut wie nie zuvor geht, aber die Bevölkerung doch sehr verunsichert ist und Ängste hat. Wir müssen den Ängsten klar entgegentreten. Ängste entstehen dadurch, dass unsere Gesellschaft teilweise nicht mehr die Werte und den Halt wie früher anbietet, und durch eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber dem Einsatz moderner Technik. Genau das ist der springende Punkt.

Wir haben schon lange nicht mehr so viele Zuschriften wie zu diesem Thema bekommen, abgesehen von den Straßenausbaubeiträgen. Die Zuschriften kommen aus unterschiedlichsten Richtungen, nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern, die auf jeden Funkstrahl achten. Aus den Zuschriften werden Ängs

te wegen der Verwendung persönlicher Daten klar. Diese Bedenken müssen wir ernst nehmen. Wir, die FREIEN WÄHLER, verstehen nicht, wieso die ursprünglich angedachten Veränderungen nicht beibehalten werden. Das Innenministerium und das Gesundheitsministerium hatten eine solche Regelung für die Übergangszeit zunächst angedacht. Diese Regelung hat man jetzt herausgenommen. Wenn man die Übergangsregelung wieder aufnimmt, sind wir dabei. Wir sind der Meinung, dass man die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen muss. Ängsten kann man nur mit Fakten entgegentreten. Jedoch sind die Fakten in diesem Bereich zu dünn. Jede angewandte Technik kann auch missbraucht werden. Der Bürger muss die Möglichkeit bekommen, ganz klar zu widersprechen. Wir, die FREIEN WÄHLER, wollen diesen Aspekt in der Gemeindeverordnung verankert haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Frau Kollegin Guttenberger hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Frau Kollegin, Sie haben mir offensichtlich nicht zugehört. Wir wollen ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht. Dieses kann nur sinnvoll ausgeübt werden, wenn die Bürger von der Kommune oder dem Stadtwerketräger – wer immer dies tut – benachrichtigt werden. Nur dann kann ein Widerspruchsrecht in Anspruch genommen werden. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine Abwägung vor. Dort müssen gesundheitliche Probleme und Ähnliches angegeben werden. Wir wollen das nicht. Wir wollen keine Voraussetzungen. Das wollte ich klarstellen, weil das in Ihrem Redebeitrag etwas anders rübergekommen ist.

Bitte schön, Frau Kollegin.

Mir war es nicht klar, dass die Bürger in Kenntnis gesetzt werden sollen. Das ist bei mir wirklich untergegangen. Wenn Sie Artikel 24 der Gemeindeordnung in der Weise ändern, dass sich unsere Bürger in diesem Punkt ernst genommen fühlen, ist das absolut in unserem Sinne. Wir freuen uns darauf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Osgyan das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig. Wir leben in einer digitalisierten und globalisierten

Welt. Im größten internationalen Social Network Facebook sind mittlerweile 30 % der Weltbevölkerung präsent. Es liegt also auf der Hand, dass es nicht mehr sinnvoll ist, 28 nationale Regelungen zum Datenschutz in Europa aufrechtzuerhalten. Abgesehen davon, dass wir unterschiedliche Datenschutzniveaus hatten, hatten wir keine Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung; denn internationale Plattformen – das hat sich deutlich gezeigt – halten sich nicht an nationales Recht. Problematisch war weniger der Datenschutzstandard, sondern die Rechtsdurchsetzung. Deshalb ist es unglaublich wichtig, ein einheitliches Datenschutzrecht für 500 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dabei ist es künftig nicht relevant, ob das Unternehmen in Europa sitzt. Es geht darum, ob das Unternehmen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger verarbeitet. Das bedeutet, unsere Daten sind weltweit geschützt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Allein deshalb musste die Datenschutz-Grundverordnung kommen. Sie ist ein wirklich großer Wurf. Einige Diskussionen hierzu im Landtag fand ich in der Vergangenheit etwas kleingeistig. Wenn es ein alternativloses Gesetz gibt, dann ist es dieses.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke Herrn Jan Philipp Albrecht, dem Berichterstatter der GRÜNEN-Fraktion im Europäischen Parlament, der maßgeblich die Datenschutz-Grundverordnung mitverhandelt hat. Das ist nicht nur für ihn und die GRÜNEN-Fraktion im Europäischen Parlament ein Riesenerfolg, sondern auch für die europäischen Bürger und Bürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben ganz viele wichtige Prinzipien verankert, beispielsweise "Privacy by Design". Das bedeutet, dass die Datensparsamkeit bereits bei der Entwicklung von Anwendungen berücksichtigt werden muss. Erstmals können wir Unternehmen bei Verstößen mit Bußgeld in Höhe von 4 % ihres Jahresumsatzes belegen. Internationale Konzerne werden sich jetzt gut überlegen, ob sie Datenschutzverstöße dulden und sagen: Es passiert ja nichts. Sie werden von Anfang an den Datenschutz berücksichtigen. Damit haben deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Deutsche Unternehmen sind seit Langem daran gewöhnt, sich an Datenschutzauflagen zu halten. Sie wissen, wie es geht. Jetzt gibt es ein internationales Level Playing Field, an das sich alle halten müssen. Das ist auch ein Riesenerfolg der Datenschutz-Grundverordnung.

Ich freue mich, dass das Anpassungsgesetz nach langer Verzögerungstaktik in Angriff genommen wurde. Der Freistaat und die Bundesrepublik Deutschland haben sich bei der Grundverordnung für umfassende Öffnungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten eingesetzt. Das kann man machen. Dies hat jedoch den ganzen Prozess verzögert. Wenn ich mir den Gesetzentwurf jetzt anschaue, kann ich nur sagen: Diese Öffnungsklauseln wurden kaum genutzt. Gleichzeitig wird die Datenschutz-Grundverordnung an vielen Stellen aufgeweicht. Ich nenne den Grundsatz der Zweckbindung, den man viel konkreter hätte fassen müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen oder öffentliche Stellen einfach ein Interesse an der Weitergabe von Daten bekunden können und dafür die Legitimation erhalten. An dieser Stelle müssen wir noch nachbessern.

Einen anderen Punkt haben wir heute schon mehrfach gehört. Dabei geht es um den Einbau von Funkwasserzählern. Sie alle haben bestimmt Briefe und EMails aus der Bevölkerung bekommen. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung steht mehr oder weniger nichts zu diesem Thema. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass hier ein Widerspruchsrecht nach europäischem Recht gilt. Das geht so jedoch nicht. Wir können unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, das Europarecht auszulegen, wenn sie Widerspruch einlegen wollen. Vor dem Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes gab es ein recht weitreichendes Widerspruchsrecht. Deshalb freut es mich an dieser Stelle, dass vonseiten der CSU-Fraktion ein Änderungsantrag angekündigt wird, um nachzubessern. Gute und konkrete Gesetze macht man so nicht. Wir werden ebenfalls einen Änderungsantrag, auch noch zu anderen Stellen, einbringen. Wir freuen uns, dass wir uns offensichtlich in diesem Parlament einig darüber sind, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern hier eine sehr konkrete Handhabe geben müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung geht es aber nicht nur um das Anpassungsgesetz. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass die Datenschutzbehörden künftig Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein sollen, wenn sich Beschwerden ergeben. Dabei ist es egal, ob das betreffende Unternehmen in Irland oder in Deutschland sitzt. Allein dafür brauchen wir eine personelle und finanzielle Aufstockung der Datenschutzbehörden. Wir müssen uns auch überlegen, ob unsere Strukturen tragfähig sind. Wir leisten uns in Bayern zwei Behörden für den öffentlichen und den privaten Bereich. Das atmet nicht den Geist der Grundverordnung. Auf diese Weise werden Doppelstrukturen zementiert. An

dieser Stelle müssen wir ebenfalls nachlegen. Wir fordern eine Zusammenlegung der Behörden. Wir freuen uns, dass die Datenschutz-Grundverordnung ab Mai unmittelbar gilt. Wir freuen uns auch, dass das Anpassungsgesetz jetzt auf dem Tisch liegt. Über die Details müssen wir in den Ausschüssen noch reden.

(Beifall bei den GRÜNEN)