Protocol of the Session on October 17, 2017

(Beifall bei der CSU)

Ich weiß, dass die Abiturnote immer ein wichtiges Kriterium sein wird; denn auch der Zugang zum Medizinstudium muss – Sie haben es gesagt, lieber Kollege Jörg –justiziabel sein. Aber wir können schon so mutig sein und weitere Kriterien einbeziehen. So sind auch die kommunikativen bzw. sozialen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung entscheidend wichtig. Von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus erhoffe ich mir noch etwas Rückenwind. Ich finde es gut, dass wir auf diesem Weg weitergehen können.

Die Realisierung einer weiteren Forderung ist für mich sehr wichtig: Mehr Studienplätze in der Medizin! Wir in Bayern sind schon dabei, mehr Studienplätze bereitzustellen. An der Uniklinik Augsburg werden nach dem Ausbau pro Jahr 252 Studierende Medizin studieren können. Das ist doch ein großer Erfolg!

Nordrhein-Westfalen geht diesen Weg ebenfalls. Aber wir brauchen auch die anderen Bundesländer. Es nützt doch nichts, wenn nur wir in Bayern Geld dafür ausgeben, die anderen aber nicht im Boot sind und das Vorhaben nicht unterstützen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

In Würzburg ist man gerade dabei, für die Erhöhung der Zahl der Lehrstühle für Allgemeinmedizin an den Hochschulen eine Lösung zu finden. Ich habe positive Signale vernommen, was mich sehr freut.

Was tun wir bei uns im Haus? – Wir haben neben dem Förderprogramm – darüber habe ich schon berichtet – ein Kommunalbüro eingerichtet. Viele von Ihnen nutzen die damit verbundenen Möglichkeiten bereits. Diejenigen, die beraten, unterstützen und begleiten, werden in die Gemeinden eingeladen, das heißt, sie werden vor Ort tätig.

Was tun wir noch? – Wir unterstützen Weiterbildungsverbünde. Das Dillinger Modell ist schon genannt worden; es ist beispielgebend. Es ist gut, wenn wir es weiter ausdehnen können.

Vorhin ist zu hören gewesen, es sei ja lieb und nett, dass wir so viele Ideen für weiteres Engagement hätten; allerdings stelle sich die Frage, inwiefern dies

alles haushaltsmäßig unterlegt sei. – Wir haben heute im Kabinett den Haushalt beraten und beschlossen. Ich kann Ihnen sagen, dass auch für dieses Antragspaket entsprechende Mittel eingeplant sind. Ich danke für die bisherige Unterstützung und würde mich über weitere Unterstützung aus den Fraktionen heraus freuen.

Ehrlich gesagt, ich bin immer froh, wenn Sie als Parlamentarier initiativ werden. Die CSU-Fraktion hat ein Paket mit 27 Anträgen eingebracht. Das ist doch etwas Positives! Das empfinde ich nicht als Kritik an meiner Arbeit, sondern – ganz im Gegenteil – als Unterstützung. Dafür danke ich insbesondere meinen Kollegen Bernhard Seidenath und Jürgen Baumgärtner. Lassen Sie uns daran gemeinsam weiterarbeiten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, über die Voten der federführenden Ausschüsse abzustimmen. Die federführenden Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege empfehlen zu allen Anträgen die unveränderte Zustimmung.

Auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll bei dem Antrag auf Drucksache 17/17368 das gleichlautende Votum des mitberatenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege – ebenfalls unveränderte Zustimmung – der Abstimmung zugrunde gelegt werden.

Ich lasse jetzt über die vorgenannten Ausschussvoten abstimmen. Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Den Anträgen ist zugestimmt worden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch das Wahlergebnis der vorhin durchgeführten Richterwahl bekannt geben.

Wahlvorschlag Herr Dr. Alexander Neumüller: Es entfielen auf Herrn Dr. Neumüller 125 Stimmen. Mit Nein stimmten 5 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 21 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Frau Mechtild Klein: Es entfielen auf Frau Klein 127 Stimmen. Mit Nein stimmten 6 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 20 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Frau Tatjana Lilienfeld: Es entfielen auf Frau Lilienfeld 132 Stimmen. Mit Nein stimmten 3 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 18 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Frau Dagmar Ruderisch: Es entfielen auf Frau Ruderisch 127 Stimmen. Mit Nein stimmten 5 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 20 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Herr Ralf Peter: Es entfielen auf Herrn Peter 126 Stimmen. Mit Nein haben 6 Abgeordnete gestimmt. Ihrer Stimme enthalten haben sich 20 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Herr Clemens Lückemann: Es entfielen auf Herrn Lückemann 124 Stimmen. Mit Nein stimmten 8 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 21 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Dr. Alexander Neumüller, Frau Mechtild Klein, Frau Tatjana Lilienfeld, Frau Dagmar Ruderisch und Herrn Ralf Peter zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt hat.

Herr Clemens Lückemann wurde zum zweiten Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt.

Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die heutige Tagesordnung ist abgearbeitet. Ich schließe die Sitzung. – Danke schön.