Protocol of the Session on July 6, 2017

Als Letztes bitten wir, mit den Sichtschutzwänden noch weiter zu gehen. Wir FREIE WÄHLER haben uns bereits 2015 für ein Pilotprojekt zu mobilen Schutzwänden stark gemacht. Bis heute sind sie nicht umgesetzt. Wir bedauern das, obwohl es zunächst geheißen hat, dass im Bundesrat entsprechende Verordnungen besprochen werden. Heute können wir lesen, dass das alles zurückgestellt ist. Die geplanten höheren Geldbußen für Autofahrer, die fahrlässig keine Rettungsgasse bilden, verzögern sich. Es kommt erst in der nächsten Sitzung am 22. September zur Beratung. Wir finden das schade. Wir sehen hier ganz klar Handlungsbedarf und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Wir entnehmen den nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen, dass das Problem allen bewusst ist, und werden allen Anträgen zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kollege Mistol. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dass offensichtlich viele Autofahrerinnen und Autofahrer noch immer nicht wissen, wie man nach einem Unfall so schnell wie möglich eine Rettungsgasse bildet, ist ein Problem. Dabei besteht die Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen nicht erst seit gestern. Auch beim katastrophalen, wirklich tragischen Busunglück vom vergangenen Montag auf der A 9 bei Münchberg – hier schließe ich mich für die GRÜNEN-Fraktion den Worten der Anteilnahme von Frau Kollegin Gottstein an – scheint nach Aussagen der Rettungskräfte das Bilden einer Rettungsgasse erneut ein Problem gewesen zu sein mit der Folge, dass wertvolle Zeit verstrichen ist, bis die Rettungskräfte endlich zur Unfallstelle vordringen konnten. Nicht nur die Unfallopfer sind durch ein solches Verhalten der Autofahrer gefährdet, sondern auch die Rettungskräfte selbst.

Kolleginnen und Kollegen, mit Inkrafttreten der Neuregelung von § 11 der Straßenverkehrsordnung Anfang dieses Jahres wurde die Regelung zur Bildung von Rettungsgassen noch einmal präzisiert. Allerdings – das muss man deutlich sagen – blieb die Sanktion bei Verstößen gegen § 11 der Straßenverkehrsordnung unangetastet. Noch immer beträgt das Bußgeld 20 Euro. 20 Euro liegen im Bereich der geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Aus unserer Sicht ist das ein wirklich lächerlich geringer Betrag. Das widerspricht der besonderen Bedeutung, die das Bilden der Rettungsgasse hat.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Zum Vergleich: Wer eine rote Ampel überfährt, wird bereits mit 90 Euro belangt, bei Gefährdung sogar mit 200 Euro und einem Monat Fahrverbot. Wenn Sachbeschädigung hinzukommt, sind 240 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig. Die Sanktion für das Nichtbilden einer Rettungsgasse muss im Bußgeldkatalog, in der entsprechenden Verordnung, deutlich erhöht werden. Aus unserer Sicht ist das wirklich kein Kavaliersdelikt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, noch am Montag, dem Tag des Unglücks in Münchberg, allerdings vor dem Unglück, hielt Verkehrsminister Dobrindt entgegen der Forderung der Länder im Bundesrat an einer Bußgeldhöhe von 55 bis maximal 115 Euro fest. Kollegin Gottstein hat schon auf Österreich verwiesen. Fehlverhalten wird dort mit Geldbußen bis zu 2.180 Euro

geahndet. Aus unserer Sicht ist klar: Eine Strafe muss wehtun. Maximal 115 Euro sind sehr wenig. Die Forderung der Länder beträgt jetzt 165 Euro. Das ist auch nicht so viel wie in Österreich, noch lange nicht in diesem Bereich. Aber es ist zumindest deutlich mehr. Wir müssen halt immer schauen, dass das Bußgeld zu den anderen Sanktionen in einem ungefähr vergleichbaren Rahmen ist. Aber wie gesagt: Strafe muss wehtun. Wir halten diese 165 Euro, die jetzt im Bundesrat auf dem Tisch liegen, für eine deutliche Verbesserung.

Ich bin froh darüber, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von der CSU in ihrem vorliegenden Antrag als Reaktion auf den Busunfall ebenfalls für höhere Strafen aussprechen. Wir haben das Thema schon vor einem Monat hier im Plenum und auch im Innenausschuss ausgiebig debattiert. Herr Kollege Rotter, in dem Dringlichkeitsantrag von vor einem Monat konnten Sie sich gerade mal zu der Forderung hinreißen lassen, dass die Erhöhung von Bußgeldern überprüft wird. Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Es freut mich, dass Sie sich unter dem Eindruck des Geschehens vom Montag einer dieser Forderungen annähern, die wir als Oppositionsfraktionen gemeinsam erhoben haben. Aber ich muss nochmal darauf hinweisen: Es ist jetzt gerade mal diesen einen Monat her, dass wir an dieser Stelle über diesen Dringlichkeitsantrag diskutiert haben. Das war übrigens nicht das erste Mal, auch nicht im Innenausschuss. Wir haben schon x-mal über das Thema gesprochen. Wir haben uns immer wieder im Kreis gedreht und keine gemeinsame Lösung auf den Weg gebracht, weil Sie von der CSU auch sinnvolle Vorschläge der Opposition regelmäßig ausgeschlagen haben. Es reicht halt nicht, wenn man es bei der Ankündigung von Einzelprojekten und Modellversuchen belässt. Das ist uns zu unverbindlich. Das ist zu unausgegoren. Wir brauchen endlich eine durchschlagende Initiative. Es müssen ganz konkrete, flächendeckende Maßnahmen umgesetzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, klar ist: Höhere Strafen allein werden das Problem nicht lösen. Weitere flankierende präventive Mittel sind nötig, um bei Stau und stockendem Verkehr das richtige Verhalten ins Bewusstsein der Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer zu rufen. Wir machen heute mit unserem Dringlichkeitsantrag erneut entsprechende Vorschläge.

Der Kollege Rotter hat mir im Vorfeld Folgendes signalisiert: Wenn wir den Spiegelstrich Nummer vier streichen würden, dann könnte die CSU unserem Antrag folgen. Wir werden dem nachkommen und streichen den Spiegelstrich vier. In diesem Spiegelstrich

rufen wir nicht unser Hauptthema auf. Wir werden den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der CSU ebenfalls zustimmen. Beim SPD-Antrag werden wir uns enthalten. Der Kollege Schuster lacht, weil er weiß, warum. Wir haben es im Innenausschuss besprochen: Bei der Halterhaftung sind wir anderer Auffassung. Wir wollen das nicht aufrufen. Insofern werden wir uns da enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, verbleiben Sie bitte am Rednerpult! Herr Kollege Mistol, bitte! Zwischenbemerkung: Herr Kollege Adelt, bitte.

Kollege Jürgen Mistol, ich will vorausschicken: Ich komme aus dem Landkreis Hof. Ich habe am letzten Montag abends um sechs Uhr mit den Rettern gesprochen. Aber das ist nicht das Thema der Zwischenfrage. – Meine Frage lautet: Wie stellen sich die GRÜNEN die Sünderermittlung vor, also die Ermittlung derjenigen, die gegen die Bildung einer Rettungsgasse verstoßen? Sollen das die Polizisten machen, die direkt beim Unfall stehen? Sollen das andere Anwesende machen und aufzeichnen, fotografieren oder mit Handys fotografieren? Was nützen die höchsten Strafen, wenn ich niemandes habhaft werden kann? Deshalb haben wir die Forderung nach Halterhaftung aufgestellt. Es ist die Forderung da, die Rettungsgassensünder zu erfassen. Diese lachen sich ins Fäustchen. Ich fahre die Strecke jede Woche und erlebe an dieser Stelle jede Woche einen Stau. Kein Mensch oder ganz wenige kümmern sich darum, weil sie a) wissen, dass nichts passiert, und b), dass sie nicht einmal erfasst werden. Wie stellen Sie von den GRÜNEN sich die Erfassung der Sünder vor?

Herr Kollege.

Herr Kollege Adelt, wir haben es im Innenausschuss besprochen. Es gibt erhebliche juristische Bedenken gegen eine Änderung der Halterhaftung. Diese Bedenken bewegen uns dazu, die Halterhaftung nicht zu ändern. Bei solchen Einsätzen haben die Rettungskräfte oft selbst eine Kamera an Bord und filmen. Dann sieht man, welche Fahrzeuge tatsächlich im Weg stehen. Insofern hat man da entsprechende Möglichkeiten, dem Ganzen abzuhelfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Schuster bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das schreckliche Busunglück auf der A 9 bei Münchberg hat wieder einmal, wie so oft in der zurückliegenden Zeit, gezeigt, dass in Deutschland die Bildung einer Rettungsgasse nicht funktioniert und somit die Einsatzkräfte verspätet an die Unfallstelle kommen.

Bereits vor einigen Wochen haben wir deshalb drei Anträge in den Landtag eingebracht, damit endlich etwas passiert. Leider – es wurde schon angesprochen – wurden alle unsere tauglichen Anträge im Innenausschuss abgelehnt. Deshalb versuchen wir es heute wieder. Ich bitte darum, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Die Vorschläge, die wir mit unserem Antrag machen, haben nicht wir entwickelt, sondern Praktiker. Das sind die Vorschläge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, die uns immer wieder sagen: Wenn wir diese Instrumente in der Hand hätten,

(Jürgen W. Heike (CSU): Die müssen es auch tun!)

dann könnten wir aktiv gegen Sünder vorgehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern zum einen eine Erhöhung des Bußgeldes bei Nichtbildung einer Rettungsgasse. Es ist schon angesprochen worden, dass Verkehrsminister Dobrindt von der CSU das Bußgeld in seiner Verordnung nur minimal erhöhen wollte. Dagegen haben die Länder Gott sei Dank etwas gehabt. Dann hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates einen Beschluss gefasst. Diesen Beschluss des Verkehrsausschusses des Bundesrats haben wir in unserem Antrag übernommen. Aber die dort genannte Höhe der Bußgelder ist nur eine Mindestforderung. Es ist schon angesprochen worden: In Österreich werden bei Verstößen 2.180 Euro verlangt. Bei uns ist es viel weniger. Trotzdem ist dieser Beschluss des Bundesrats erst einmal ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Nachdem diese Angelegenheit jetzt in den Herbst vertagt wurde, hoffe ich aber, dass vonseiten der Länder vielleicht nochmal draufgesattelt wird und die Bußgelder noch weiter erhöht werden.

Wir fordern weiterhin eine maßvolle Ausweitung der Halterhaftung – es wurde schon darüber gesprochen – im Sinne einer Kostentragungspflicht auf den fließenden Verkehr; denn die Ahndung von Gefährdungen im Straßenverkehr stellt sich als äußerst schwierig heraus, wenn nicht der Fahrer, sondern lediglich der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden kann. So erfolgt beispielsweise bei einer nichtgebildeten Rettungsgasse häufig keine Anzeige, da die Rettungskräfte ihrem Einsatz berechtigterweise eine höhere

Priorität beimessen als dem Erfassen der Personalien des Blockierers. Ohne die Erfassung des Blockierers aber ist nach jetziger Rechtslage kein aussichtsreiches Verfahren möglich und eine Anzeige meist zwecklos. Bisher sind nur ganz wenige Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse gebildet haben, verurteilt worden. Eine Ausweitung der Halterhaftung auf den fließenden Verkehr würde dem entgegenwirken und auch bei anderen Delikten eine konsequente Ahndung ermöglichen.

Wir fordern ebenso wie alle anderen Fraktionen im Landtag eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Bildung von Rettungsgassen; denn was bisher gelaufen ist, war nicht ausreichend. Kollegin Gottstein hat es schon angesprochen: Wenn man durch Österreich fährt, hängt gefühlt an jeder Brücke ein Schild "Rettungsgasse bilden". Es wurde auch in Funk und Fernsehen massiv dafür geworben. In Österreich funktioniert das. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass bundesweit – ich glaube nämlich nicht, dass es insgesamt hilft, wenn einzelne Länder etwas machen – eine Aufklärungskampagne gestartet wird. Das ist unsere dritte Forderung.

Die vierte Forderung ist ein Verbot des Befahrens des äußersten linken Fahrstreifens für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bei Stau. Auch das ist eine Forderung – ich habe einen Praxistag bei der Autobahnpolizei gemacht – der Polizeibeamtinnen und -beamten. Das Nichtbilden der Rettungsgasse ist nicht in allen Fällen auf bewusste oder fahrlässige Behinderung zurückzuführen, sondern in manchen Fällen kann die Rettungsgasse aufgrund der Platzverhältnisse nicht gebildet werden. Fahren zwei Lkw mit einer Breite von jeweils bis zu 2,55 m nebeneinander, ist die Bildung einer mindestens 3 m breiten Rettungsgasse selbst bei teilweisem Ausweichen auf den Seitenstreifen nicht möglich. Deshalb gilt ein Rechtsfahrgebot für Lkw über 3,5 Tonnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, es reicht leider nicht aus, dass sich der Herr Innenminister nach dem tragischen Busunfall über die Uneinsichtigkeit bzw. das Fehlverhalten der Autofahrer beklagt. Er muss aktiv werden, es muss etwas getan werden. In einem früheren Antrag sprach die CSU-Fraktion noch von der Möglichkeit einer Verschärfung. Die Staatsregierung wurde damals aufgefordert, darüber nur nachzudenken. In dem heute vorliegenden Dringlichkeitsantrag ist die Forderung glasklar formuliert. Daher werden wir auch diesem zustimmen. Unsere Anträge hat die CSU-Fraktion bisher leider immer abgelehnt. Das heißt, Sie haben bisher zu wenig getan. Das, was bisher auf diesem Gebiet lief, war der Wichtigkeit dieses Themas nicht angemessen. Ich hoffe, Ihr Agieren geht mit den Beschlüs

sen des heutigen Tages in eine andere Richtung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion: Herr Kollege Rotter. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie die Vorredner bereits gesagt haben, ist das schreckliche Geschehen am vergangenen Montag auf der A 9 Anlass, uns nach sieben Wochen wiederum mit diesem Thema zu beschäftigen.

Auch die CSU-Fraktion gedenkt der Opfer. Wir fühlen mit den Verletzten und hoffen, dass sie bald wieder gesund werden.

Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns erneut bei den Rettungskräften, die, unabhängig davon, ob die Rettungsgasse korrekt gebildet war oder nicht, schier Übermenschliches leisten mussten. Es ist furchtbar, sehen zu müssen, dass man nicht mehr helfen kann. Wenn das Fahrzeug brennt, kommen die Rettungskräfte nicht mehr heran und können kaum noch etwas tun.

Dieser schwere Busunfall hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig das richtige Bilden einer Rettungsgasse ist. Bei schweren Verkehrsunfällen zählt bekanntlich jede Minute, um Menschenleben zu retten. Daher geht es uns, gemeinsam mit dem Innenminister, darum, das Nichtbilden einer Rettungsgasse und das Behindern von Rettungskräften konsequent zu ahnden.

Im Übrigen ist es nicht so, dass in den vergangenen Jahren insoweit nichts geschehen wäre. Zumindest Herr Schuster hat diesen Eindruck erweckt. Dem möchte ich entgegentreten. So ist es nämlich weiß Gott nicht. Wir sind seit Jahren dabei, sowohl durch Aufklärungskampagnen als auch durch sonstige Informationen die Bedeutung des richtigen Bildens der Rettungsgasse in das Bewusstsein der Bevölkerung, insbesondere der Autofahrerinnen und Autofahrer, zu bringen, wo immer dies möglich ist.

(Beifall bei der CSU)

Der – es ist bereits gesagt worden – zwischenzeitlich zurückgezogene Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sah bereits eine deutliche Erhöhung der Bußgelder vor. Diese Erhöhung war aus unserer Sicht allerdings nicht ausreichend. Daher hätte der Freistaat Bayern einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.

Daraus zitiert die SPD im letzten Spiegelstrich ihres Antrags; das heißt, auch sie fordert die Erhöhung.

Der Verordnungsentwurf ist nicht mit dem Hintergedanken, auf diesem Gebiet nichts zu tun, zurückgezogen worden. Der Hintergedanke ist vielmehr, dass über eine weitere Erhöhung nachgedacht werden soll. Ich kann mich erinnern, dass Minister Dobrindt, nachdem er den Unfallort besichtigt hatte, noch am Montag im Fernsehen von einer Bußgelderhöhung auf 200 Euro gesprochen hat. Ferner geht es um Punkte und um die Frage der Verhängung eines Fahrverbots. Letzteres trifft oft mehr als ein Hunderter Geldbuße mehr oder weniger, auch wenn der eine stärker als der andere betroffen ist. Daher muss auch an diese Sanktion gedacht werden.

Der Verordnungsentwurf ist zurückgezogen worden und wird nun in der Septembersitzung des Bundesrates behandelt. Im Ergebnis wird es mit Sicherheit zu einer deutlichen Erhöhung der Bußgelder kommen. Das ist keine Frage. Dabei müssen wir – Herr Mistol hat darauf hingewiesen – die Gesamtsystematik in unserem Bußgeldrahmen berücksichtigen. Mit dieser Argumentation haben wir einen entsprechenden Vorschlag vor sieben Wochen abgelehnt. Das Problem wird auch auf Bundesebene gesehen; der Bußgeldrahmen wird also berücksichtigt. Dennoch werden künftig zusätzliche, empfindliche Sanktionen verhängt werden können. Dies ist notwendig, um dem Autofahrer zu zeigen, was auf ihn zukommt, wenn er sich nicht vorschriftsgemäß verhält.

Wir sind uns über das Erfordernis einer deutlichen Erhöhung einig, haben aber, wie wohl auch die GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER, bewusst von einer konkreten Erhöhung abgesehen. Die Verschärfung der Sanktionen wird aber kommen.

Es ist gut, dass Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann die bayerische Polizei angewiesen hat, bei Staus auf Autobahnen die Bildung der Rettungsgasse verstärkt zu kontrollieren. Das soll nicht nur dann passieren, wenn es am Beginn des Staus zu einem schweren Unfall gekommen ist. Häufig kommt es aus völlig anderen Gründen zum Stau, also auch dann, wenn sich kein Unfallgeschehen ereignet hat. Bei einem Unfall ist das Retten von Menschenleben natürlich wichtiger als das Aufschreiben derjenigen, die sich nicht korrekt verhalten. Ansonsten soll die Polizei aber entsprechend kontrollieren und zu Sanktionen greifen. Wenn sich dies herumspricht, dann werden Rettungsgassen schneller und sinnvoller gebildet werden.

Das Hauptproblem ist nicht – davon bin ich überzeugt –, dass die Menschen die Rettungsgasse nicht bilden

wollen bzw. die Notwendigkeit, dass die Retter schnellstmöglich zu den Verletzten kommen müssen, nicht einsehen. Das Hauptproblem ist, dass es bei vielen Menschen nach wie vor, trotz alledem, was es bisher an Kampagnen und sonstigen Informationen gegeben hat, an dem Bewusstsein dafür fehlt, was in der entsprechenden Situation sinnvoll und notwendig ist. Gerade unter denjenigen, die auf einer dreispurigen Autobahn unterwegs sind, gibt es mit Sicherheit viele Verkehrsteilnehmer, die nicht wissen, dass sich die Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen nach rechts einordnen müssen, während sich die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nach ganz links einordnen müssen. Daher ist es sinnvoll, auf weitere derartige Informationskampagnen zu setzen.

Schon bisher werden, wenn auch sicherlich nicht ausreichend, Banner und Hinweisschilder verwendet. Es gibt Flyer in verschiedenen Sprachen, die beispielsweise in Rastanlagen ausgelegt werden, um LkwFahrer aus dem Ausland zu informieren. Es gibt Rundfunkdurchsagen, Aufkleber, Signalanlagen an Polizeiautos – und, und, und. Dies alles geschieht in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk, dem ADAC, der Landesverkehrswacht, dem Landesfeuerwehrverband, dem BRK, den Johannitern sowie anderen Rettungsorganisationen. Es gilt, genau diese Bemühungen zu verstärken und insoweit nicht lockerzulassen.