Protocol of the Session on June 21, 2017

Ihr Juniorpartner bringt Sie dazu, derartige Verhaltensweisen keine zwei Wochen vorher an den Tag zu legen. Mit welchem Recht?

Unabhängig davon stellen Sie sich jetzt hier hin und geißeln unsere Verhaltensweisen in Bezug auf die Große Koalition. Wenn Sie sich dann auch nicht in der Lage sehen, Ihrem großen Herrn Kretschmann als Übervater beizubringen, er möge diese Sache im Zusammenhang durchsetzen, dann sprechen Sie mit zwei Zungen. Diesen Vorwurf gebe ich voll an Sie zurück.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Kollege Arnold, Sie wissen genauso gut wie ich, was im September 2015 war. Damals hatte die Landesregierung in BadenWürttemberg das Thema bereits in den Bundesrat eingebracht, damit dort etwas vorangeht. Wo wurde dann gebremst und vertagt? – In Berlin!

(Zurufe von der SPD: Mannomann!)

Baden-Württemberg hat bereits vor zwei Jahren in diesem Bereich einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht und deutlich gezeigt, wohin die Reise gehen soll, und nichts anderes.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeord- neten Horst Arnold (SPD) – Ludwig Hartmann (GRÜNE) überreicht Horst Arnold (SPD) und Thomas Kreuzer (CSU) jeweils einen Blumenstrauß)

Die Brautsträuße sind aber ein wenig klein ausgefallen. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Claudia Stamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Lorenz, es ist richtig, dass wir dieses Thema hier immer wieder auf die Tagesordnung setzen, und so lange ich dem Landtag angehöre, verspreche ich Ihnen, dass das auch immer wieder passiert. Es ist einfach so, dass

das ein Stück Gerechtigkeit ist. Um das geht es und um nichts anderes. Sie sehen es am Kollegen Meyer. Ich bezweifele allerdings, ob es jetzt bei einer namentlichen Abstimmung von den FREIEN WÄHLERN auch wirklich ein Ja gäbe.

(Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke für den Lacher. – Am Kollegen Meyer sehen Sie, dass bei diesem Thema jemand lernfähig ist, und, wie gesagt, ich stelle Ihnen auch gerne das Urteil zur Verfügung.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich muss aber schon auch noch einmal auf die dreißig eingehen. Es war just heute: Dreißigmal hat man es als SPD geschafft, genau dieses Thema nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Ich rede nicht einmal davon, dass die SPD es hätte beschließen können, sondern davon, dass es einfach nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Dreißigmal hätte es in dieser Legislatur sein und mit den Stimmen der Opposition dann verabschiedet werden können.

Ich finde es, ehrlich gesagt, wenig glaubwürdig, den Antrag heute hier zu stellen und das Thema in Berlin im Bundestag nicht einmal auf die Tagesordnung zu heben. Das ist einfach so, und ich verstehe, dass es dann Töne in Richtung Baden-Württemberg gibt. Es ist auch so, dass es erst mein sehr geschätzter ehemaliger

(Zuruf von der SPD: Haben Sie nicht zugehört!)

Parteikollege Volker Beck – vielen Dank, wenn ich sprechen darf! – war, der den GRÜNEN sozusagen diese rote Linie, die Ehe für alle, in ein Bundestagswahlprogramm hineingeschrieben hat. Das stand vorher nicht auf der Agenda. Volker Beck sagte heute in einer PM: Liebe SPD, nächste Woche habt ihr noch mal die Chance. – Ich finde, die Bundestags-SPD muss hier der bayerischen Landtags-SPD folgen, weil alles andere nicht mehr glaubwürdig ist. – Er sagte: Wenn ihr es nächste Woche nicht auf die Tagesordnung setzt, dann packt eure Regenbogenflaggen ein, und ihr könnt am CSD freinehmen.

So heftig würde ich es nicht formulieren, aber glaubwürdig ist etwas anderes. Es ist auch total lächerlich: Jetzt habe ich die Möglichkeit, es mantramäßig immer wieder bis zum nächsten Koalitionsvertrag zu verschieben. Ihr heutiger Antrag bedeutet daher für mich: Die Bundestags-SPD muss der Landtags-SPD folgen. Ich finde es in diesem Fall relativ billig, den Schwarzen Peter der CSU zu geben.

Frau Kollegin, beachten Sie bitte die Uhr.

Dieses Spiel mit dem stellvertretenden OB in München ist das Gleiche, als würden Sie sagen: In München sagt der Bürgermeister das, und hier sagt die CSU das.

Bitte kommen Sie zum Ende.

Von daher: Die Ehe für alle muss sein. Das ist einfach eine Frage der Gerechtigkeit.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Claudia Stamm. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nun komme ich zurück zu den Dringlichkeitsanträgen betreffend Schwimmunterricht. Hier waren wir mit der Aussprache bereits fertig. In der Abstimmung werden die Anträge getrennt. Ich nehme zunächst in einfacher Form die drei Abstimmungen vor und am Schluss die von der CSU beantragte namentliche Abstimmung.

Wir beginnen mit dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/17267 – das ist der Antrag der SPDFraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Frau Stamm, ich habe Ihren Arm nicht gesehen.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (frakti- onslos))

Wie die Opposition. – Gut, damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17283 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄH

LER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17284 – das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – SPD-Fraktion, die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17285 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion. Für diesen Dringlichkeitsantrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 19.59 bis 20.04 Uhr)

Die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmkarten werden außerhalb des Sitzungssaals ausgezählt. Ich möchte feststellen, dass die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/17268 und 17/17269 sowie 17/17271 bis einschließlich 17/17273 und 17/17286 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen werden.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 10 auf:

Antrag der Abgeordneten Helga SchmittBussinger, Isabell Zacharias, Martina Fehlner u. a. (SPD) Sanierung des Neuen Schlosses Pappenheim: Offene Fragen klären, korrekte Mittelverwendung sicherstellen. (Drs. 17/16352)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 24 Minuten. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Erhalt und die Sanierung von Denkmälern ist zweifellos eine wichtige Aufgabe, für Privatbesitzer ebenso wie für die öffentliche Hand. Wenn private Denkmäler saniert werden, beteiligt sich die öffentliche Hand immer wieder nicht nur mit Know-how, sondern auch finanziell. Wichtig ist dabei, dass es dafür klare Vorgaben gibt. So wird das Sanierungserfordernis geprüft, ein Sanierungsplan wird erarbeitet, und es gibt eine Sanierungsvereinbarung bzw. einen Vertrag, in dem detailliert festgelegt wird, was in welchem Zeitraum zu sanieren und instandzusetzen ist. Die Kosten werden

veranschlagt, ein Kostenrahmen wird erstellt, und es wird ein Finanzierungskonzept festgelegt.

Während der laufenden Instandsetzung finden regelmäßige Baubesprechungen statt. Über diese Besprechungen werden Protokolle erstellt. Außerdem wird fortlaufend überprüft, ob die Kosten eingehalten werden. Abweichungen, die es auch geben kann, werden abgestimmt und geklärt. Dann sind immer Bauherr, Architekt und Behördenvertreter, zum Beispiel vom Landesamt oder der Unteren Denkmalschutzbehörde, beteiligt.

Warum wird das so gemacht? – Hier geht es um die sachgerechte Sanierung und auch um die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel. Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich das alles? Das ist hier schließlich kein Schnellkurs in Sachen Denkmalpflege. Heute geht es darum, wie die Sanierung des Schlosses Pappenheim konkret abgelaufen ist. Das Neue Schloss in Pappenheim, das sich am Marktplatz befindet, wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von Leo von Klenze errichtet und ist allein schon deshalb von öffentlicher Bedeutung. Allein schon deshalb besteht die Notwendigkeit, die Sanierung mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Letztlich wurde auch eine erhebliche öffentliche Förderung gewährt. Die Sanierung begann im Jahr 2009; sie sollte im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Vorgesehen war dabei, das Dach und die Außenfassade mit einem finanziellen Aufwand von etwa 1,8 Millionen Euro zu sanieren. Die öffentliche Förderung belief sich dabei auf mehr als 1,3 Millionen Euro; das ist ein stattlicher Beitrag.

Bereits Ende des Jahres 2015 hat das Landesamt für Denkmalpflege die weitere Zahlung von staatlichen bzw. öffentlichen Zuschüssen eingestellt. Im Jahr 2016 hat die Stadt Pappenheim ihre Förderung eingestellt. Was waren die Gründe? – Bis dahin war nur ein Teil der vereinbarten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Südseite zum Marktplatz sowie die Ost- und die Westfassade waren, anders als im Plan vorgesehen, noch nicht saniert, obwohl bereits der größte Teil der öffentlichen Zuschüsse ausbezahlt worden war. Ich möchte deutlich sagen: Es war die Pflicht sowohl des Landesamtes als auch der Stadt, keine weiteren Zuschüsse auszuzahlen, sonst hätte sich die öffentliche Seite strafbar gemacht.

Wie reagiert nun der Schlossherr darauf, der seines Zeichens auch stellvertretender Vorsitzender des Landesdenkmalrates ist, also eine beratende Funktion in diesem Gremium ausübt? – Man konnte es in den Zeitungen lesen. Graf von Egloffstein, der Besitzer des Schlosses Pappenheim, droht der Stadt Pappenheim damit, ein vier Quadratmeter großes Stück Stra

ße, das sich in seinem Besitz befindet, einzuzäunen, wenn die Stadt nicht bereit ist, die zurückbehaltenen Städtebauförderungsmittel auszuzahlen. Verehrte Kollegen, mit dieser und anderen Drohungen wollte der Schlossherr die Stadt offensichtlich zu weiteren Zahlungen, sagen wir einmal, animieren.

Zusätzlich wurde Mitte des Jahres 2016 bekannt, dass die veranschlagten 1,8 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen, sondern Kosten in Höhe von 4,15 Millionen Euro anfallen würden. Seitens des zuständigen Ministeriums gab es bereits Initiativen, diese unglaubliche und überhaupt nicht nachvollziehbare Kostenerhöhung mitzufinanzieren. Ich habe daraufhin mehrere Anfragen gestellt, um die beschriebenen Ungereimtheiten aufzuklären. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Antworten waren mehr als dürftig und teilweise nachweislich falsch.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Hört, hört!)

Das zuständige Ministerium weiß zum Teil gar nicht, was saniert wurde. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage sind Teile des Schlosses aufgeführt, die angeblich saniert worden sind. Wenn man sich jedoch das Schloss ansieht, stellt man fest, dass diese Teile nicht saniert worden sind. Außerdem kann keine Auskunft darüber gegeben werden, was anstelle der vereinbarten Maßnahmen überhaupt gemacht wurde.

Kolleginnen und Kollegen, jeder weiß, dass es bei der Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen Kontrollen geben muss. Das Landesamt muss bei solchen Maßnahmen nachfragen. Das ist hier nicht erfolgt. Deswegen frage ich nach. Deswegen sollte hier auch ein Bericht gegeben werden. Unsere Pflicht und unsere ureigenste Aufgabe als Landtag ist es, die rechtmäßige Verwendung öffentlicher Mittel zu überprüfen.

Falls Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen – ich würde es nicht verstehen, wenn es so wäre – –

Kommen Sie bitte zum Ende, Frau Kollegin.

– Gerne, Frau Präsidentin. – Falls Sie diesem Berichtsantrag nicht zustimmen, so muss ich den Rechnungshof einschalten; denn diese Vorgänge müssen aufgeklärt werden. Aber ich hoffe, Sie sind einsichtig und stimmen unserem Berichtsantrag heute zu.

(Beifall bei der SPD)