Protocol of the Session on May 30, 2017

Wir wollen, dass unsere bayerischen Kinder gesund aufwachsen und nicht in eine chronische Adipositas hineinwachsen, die lebenslange Behandlungen und Probleme mit sich bringt. Wir wollen, dass Familien beim Einkauf wissen, was in ihrem Einkaufskorb und damit auf dem Esstisch landet.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen jetzt dringend handeln; denn wir sehen mit dem Wegfall der Zuckerquote auch schon die nächste Gefahr am Verbraucherhimmel aufziehen. Mit dem Wegfall der Quote wird Isoglukose aus Amerika auf den europäischen Markt drängen. Isoglukose ist billiger herzustellen und ein Zuckerersatzstoff aus Maisstärke und Fruchtzucker. Der künstliche Zucker steigert das Risiko für Bluthochdruck und für Diabetes Typ 2. Der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage meines Kollegen Herbert Kränzlein ist zu entnehmen, dass bisher noch gar kein Handlungsbedarf gesehen wird und die Gefahr noch gar nicht erkannt ist. Das sollte sich schleunigst ändern; denn der Bayerische Präventionsplan ist nur so gut, wie er auf die aktuellen Herausforderungen reagiert.

(Beifall bei der SPD)

Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt ein Zeichen gegen sogenannte Kinderlebensmittel setzen, um deutlich zu machen, dass uns die Gesundheit unserer jungen Generation wichtiger ist als die Marktanteile großer Konzerne. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag auf Drucksache 17/15502 erreichen, dass von Bayern aus eine Bundesratsinitiative angestoßen wird, die ein Verbot irreführender Werbung für sogenannte Kinderlebensmittel zum Ziel hat.

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass im Anhang zu § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb der Punkt 31 neu aufgenommen wird und es demzufolge dann heißt: "Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind … die Bewerbung von Lebensmitteln, denen künstlich Zucker zugesetzt wurde, als Kinderlebensmittel."

Da das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Homepage eine sehr kritische Haltung zu den Kinderlebensmitteln einnimmt und die Frage, ob Kinder Kinderlebensmittel brauchen, mit einem klaren Nein beantwortet, hoffen

wir auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag im Sinne unserer jungen Bayerinnen und Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Wortmeldung für die CSU-Fraktion: Frau Kollegin Schorer-Dremel. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Kindergesundheit und Kinderlebensmittel ist sehr bedeutsam, weil es diejenigen betrifft, die uns allen am wichtigsten sind, nämlich unsere Kinder. Gerade weil wir nur das Beste für unsere Kleinsten wollen und wir alle um die Verletzlichkeit von Kindern wissen, wird das Thema bisweilen sehr emotional diskutiert. Mir ist es daher wichtig, sachlich und nüchtern an dieses Thema heranzugehen und abzuwägen, ob tatsächlich Handlungsbedarf vonseiten des Gesetzgebers besteht. Dieser Handlungsbedarf besteht in Bezug auf Kinderlebensmittel nicht, da der geltende Rechtsrahmen einen ausreichenden Schutz vor Irreführung bietet.

Die EU hat bereits im Jahre 2011 die Lebensmittelinformationsverordnung VO 1169/211 verabschiedet. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung gilt ein umfassendes Verbot der Irreführung des Endverbrauchers. Dieses Verbot umfasst auch die Aufmachung des Lebensmittels und die Werbung hierfür. Folglich ist bereits nach der jetzigen Rechtslage jegliche irreführende Werbung auch für Lebensmittel verboten, die vor allem von Kindern konsumiert werden.

Ergänzt wird das allgemeine Verbot der Irreführung durch das Gebot des Artikels 7 Absatz 2 der Lebensmittelinformationsverordnung. Demnach müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für den Verbraucher leicht verständlich sein. Darüber hinaus gelten für Lebensmittel, die mit besonderen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden, besonders strenge gesetzliche Anforderungen.

So wird durch die Health-Claims-Verordnung der EU, VO 1924/2006, ein weitgehenderer Schutz des Verbrauchers vor irreführender Werbung gewährleistet. In dieser Verordnung gibt es detaillierte Regelungen zum Nährwert und zu gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung und bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Wir bekommen jährlich den LGL-Bericht, der auch diese Health Claims kontrolliert. Auch hier hat die europäische Rechtsprechung bereits für klare Verhältnisse gesorgt.

Das Informationsbedürfnis des Verbrauchers wurde in besonderem Maße in einer Entscheidung des EuGH

zur irreführenden Aufmachung eines Kindertees berücksichtigt, nachzulesen im Urteil vom 04.06.2015. Das Gericht stellte fest, dass das Verzeichnis der Zutaten, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein kann, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, der bestehende Rechtsrahmen reicht völlig aus. Zudem sind die von der SPD gewünschten Änderungen der bestehenden Regelung – das ist der Hauptpunkt, den wir auch im Ausschuss diskutiert haben – mit dem Wettbewerbsrecht der EU unvereinbar. Ferner ist der Antrag der Opposition zwar so formuliert, medial Aufmerksamkeit zu erzeugen; inhaltlich bleibt er aber vage und bietet wenig Substanz.

Was eigentlich soll ein Kinderlebensmittel sein? – Diese Definition bleiben uns die Sozialdemokraten schuldig. Möchten Sie, dass Erwachsene keine Gummibärchen mehr essen? Führt der Antrag dazu, dass bayerische Metzger, die den Kindern eine Scheibe Gelbwurst geben, den Eltern eine Zutatenliste überreichen müssen?

(Zuruf von der SPD: Na klar!)

Ab wann ist die bestimmte Zutat ungesund? – Auch hierauf hat die SPD keine sachliche Antwort.

Meine Damen und Herren von der SPD, Sie sprechen von Lebensmitteln, die zu süß seien, aber die WHO empfiehlt lediglich, den Zuckeranteil an der Ernährung auf 10 % zu reduzieren. Sie empfiehlt es, aber sie befiehlt es nicht. Die WHO weiß, dass Kinder sehr unterschiedlich sind. Deswegen belässt sie es bei Empfehlungen. Die einen machen mehr Sport, die anderen bewegen sich weniger. Manche haben einen schnellen Stoffwechsel, andere können bestimmte Lebensmittel aufgrund von Allergien oder aufgrund einer Unverträglichkeit nicht konsumieren. Aber die SPD glaubt ganz genau zu wissen, welche Lebensmittel in welcher Menge gesund für unsere Kinder sind.

Auch wenn es am Ende des Tages um die Gesundheit unserer minderjährigen Kinder geht, muss uns doch allen klar sein, dass sich der Antrag der SPD in erster Linie an die Eltern richtet, also an den mündigen Verbraucher; denn letztendlich sind es die Eltern, die für die Ernährung der Kinder zuständig sind. Es sind die erwachsenen Verbraucher, die im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt oder im Bioladen die Entscheidung treffen, was für die Kinder im Einkaufswagen und später auf dem Teller landet.

Wenn Sie sagen, die Eltern würden den Kindern gegenüber schwach, stellen Sie in meinen Augen die Er

ziehungsmöglichkeit der Eltern ziemlich hintan. Es ist nicht der Staat, der die Entscheidung trifft, und das ist auch gut so. Es ist Aufgabe und Pflicht, aber auch das Recht der Eltern zu entscheiden, was gut für die Kinder ist.

Da es verschiedene Erziehungs- und auch Ernährungsmodelle gibt, gilt es für uns als Gesetzgeber, die Entscheidung und Wahlfreiheit der Eltern zu verteidigen und nicht einen staatlichen Ernährungsplan vorzulegen. Es geht also nicht so sehr um den Schutz der Kinder; denn wir alle wollen gesunde Kinder, die gesunde und nahrhafte Lebensmittel konsumieren. Es geht in diesem Antrag der Opposition wieder einmal um zwei ganz andere Dinge. Zum einen geht es um den erwachsenen Verbraucher, der für unmündig gehalten wird und dem man nicht zutraut, im Supermarktregal die passenden Lebensmittel für Kinder auszuwählen. Zum anderen geht es um die Lebensmittelindustrie, die von der SPD wieder einmal an den Pranger gestellt wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann im Antrag der Opposition durchaus aufrichtige Absichten erkennen und weiß den Einsatz für die Gesundheit der Kinder zu schätzen.

(Zurufe von der SPD)

Wir haben die Problematik äußerst intensiv im Ausschuss diskutiert. Neben der berechtigten Sorge um gesunde und richtig deklarierte Kinderlebensmittel und den ansonsten aufrichtigen Ansätzen schießen Sie jedoch wieder einmal über das Ziel hinaus. Einen besonderen und besseren Schutz für Kinder erreicht man nicht durch die Bevormundung der Eltern. Gesündere Lebensmittel bekommt man nicht, indem man die Lebensmittelindustrie pauschal an den Pranger stellt. Der richtige Weg liegt in der Aufklärung der Verbraucher. Dazu sind bereits einige Beispiele genannt worden. Auch die Programme wie Schulfrucht, Schulmilch und Ähnliches zeigen, dass Kinder sehr wohl bewusst und aufgeweckt in diesem Bereich tätig sind.

Uns geht es um den Schutz und um die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Antrag ab, den wir bereits im Ausschuss sehr lange diskutiert haben.

Ich fand es ganz spannend, wie unser Bundespräsident Franz-Walter Steinmeier am Kirchentag gesagt hat:

(Zurufe: Frank!)

Danke! Frank-Walter Steinmeier. Er hat gesagt: Gute Politik macht man nicht mit der Angst der Menschen, sondern indem man sie aufklärt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich jetzt Herrn Kollegen Kraus das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Verbliebene, die jetzt zu so später Stunde noch hier im Saal sind. Die Kollegin Müller hat ihre Rede zum Thema begonnen mit Zitaten, die uns allen sehr wohl bekannt sind, zum Beispiel "So wertvoll wie ein kleines Steak" oder "Für die Extra-Portion Milch", und dem Hinweis auf die ganzen Vitaminbonbons. Das Thema ist uns allen natürlich bekannt. Die meisten von uns sind nämlich Eltern oder auch Großeltern. Wenn man mit den Kindern in den Supermärkten unterwegs ist und einkauft, bekommt man das Einkaufsverhalten der Kinder mit.

Die Kinder werden – das ist erwähnt worden – durch Comicfiguren, durch Zeichentrickfiguren und durch berühmte Kinohelden, die auf der Verpackung abgebildet sind, oder zum Teil auch durch Vereinsfarben von Fußballvereinen, die derzeit mehr oder weniger erfolgreich sind, direkt angelockt. Somit werden ganz viele Kaufentscheidungen aufgrund der Verpackung und leider nicht aufgrund des Inhaltes getroffen. Kein Kinderauge – Lillifee, die kleine Kinderprinzessin, ist genannt worden – geht an diesen Produkten vorbei, ohne dass es einen Blick darauf wirft. Natürlich landen diese Produkte dann ganz oft im Einkaufswagen.

Was sich in diesen Produkten befindet, verursacht die Probleme, die wir haben. Es handelt sich um Zutaten wie Fette und Salze, die für uns und für die Kinder angesichts der Mengen, in denen wir sie verzehren, so ungesund sind, dass wirklich etwas geändert werden muss. Aber gut, ein genaues Studium der Inhaltsstoffe bzw. der Zutaten nimmt natürlich keiner vor. Entweder hat man die Brille nicht dabei, oder sie sind so klein gedruckt auf den Verpackungen, dass es nicht interessiert.

Untersuchungen haben gezeigt, dass für sogenannte Kinderlebensmittel bislang eine lebensmittelrechtliche Definition gar nicht vorliegt, dass sie zu viel Salz, Zucker und zu viele Fette enthalten und zudem zu stark aromatisiert und mit vielen Nährstoffen angereichert sind.

Auch die Experten warnen vor den sogenannten Langzeitfolgen. Wir alle kennen die Zahlen aus Untersuchungen darüber, wie viele Kinder oder Jugendliche nicht das Idealgewicht haben. Übergewicht bedeutet

natürlich ein gesteigertes Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes. Gerade bei den Kinderlebensmitteln sollte man schon vorbeugen. Durch entsprechende Werbeaussagen soll den Verbrauchern aber suggeriert werden, sie würden gesund einkaufen. Sie werden somit eindeutig in die Irre geführt.

Es überrascht also nicht wirklich, wenn ganz viele Verbände mittlerweile sehr laut werden und diese Werbung als schlecht empfinden, wie zum Beispiel Foodwatch, die Deutsche Diabetes Gesellschaft oder auch die Deutsche Adipositas-Gesellschaft. Die SPD wählt aus unserer Sicht, aus der Sicht der FREIEN WÄHLER, den richtigen Zungenschlag, dass daran etwas geändert werden muss, deswegen auch Zustimmung von den FREIEN WÄHLERN zum SPD-Antrag, wie schon im Ausschuss.

Auch die FREIEN WÄHLER haben im Ausschuss schon verschiedene Anträge eingereicht. Im Umweltausschuss sind schon viele Experten gehört worden. Sämtliche Stellungnahmen liegen uns allen vor. Die Kollegin vor mir hat zu Recht auf die Lebensmittelinformationsverordnung hingewiesen. Das Problem ist aber: Das ist geltende Rechtslage. Wie der Name schon sagt, ist geltende Rechtslage eben das momentan, derzeit geltende Recht. Das heißt aber nicht, dass wir, der Bayerische Landtag, das nicht auch ändern können. Eigentlich sollten wir es nicht nur ändern, wir müssen es ändern; denn die derzeitige Praxis hinsichtlich der Kinderlebensmittelwerbung zeigt, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichend und nicht effektiv sind. Auch die Freiwilligkeit – mittlerweile gibt es Vereinbarungen mit dem Handel – führt zu nichts.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt – er dürfte den meisten CSUlern ein Begriff sein – hat gerade eine Aktion laufen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, soll noch im Juli im Bundeskabinett entschieden werden, dass Salze, Zucker und Fette in Tiefkühlpizzen, Müslis und anderen fetthaltigen Produkten stark reduziert werden sollen, und zwar mit Blick auf Erwachsene. Deswegen ist es unsere Pflicht, dass wir auch mit Blick auf die Kinder etwas unternehmen.

Noch ein Gedanke zu meiner Vorrednerin, zu Tanja Schorer-Dremel. Ich habe den Satz mitgeschrieben: Aufgabe der Eltern ist es zu entscheiden, was für die Kinder gut ist. Dazu muss ich sagen: Es kann nicht sein, dass man diese Entscheidung Eltern überlässt, die ihre Kinder nur mit Fastfood ernähren. Ich habe den Satz wortwörtlich mitgeschrieben; genauso haben Sie es gesagt. Wenn die Eltern versagen, muss der Gesetzgeber eingreifen.

Der Antrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Deswegen stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Antrag der SPD zu und hoffen natürlich, dass die Mehrheitsfraktion aufgrund der Einstellung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt jetzt endlich etwas vernünftiger wird als im Umweltausschuss.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang gleich eine Frage von Frau Schorer-Dremel aufgreifen, die gesagt hat: Was sind eigentlich Kinderlebensmittel? Kinder essen doch normalerweise genau die gleichen Lebensmittel wie wir alle.

(Zuruf von der SPD: Schnapspralinen!)

Zum Großteil. Kinder brauchen keine spezifischen Lebensmittel. Sogar das Bayerische Umweltministerium ist zu diesem Schluss gekommen. Dennoch gibt es Gruppen, die sich verstärkt mit kinderspezifischen Lebensmitteln auseinandersetzen. Zum einen ist das die Lebensmittelindustrie, die hier keiner an den Pranger stellen will, zum anderen – Sie ahnen es schon – die Werbewirtschaft. Es gibt doch einige Lebensmittel, die man unter dem schwammigen Begriff Kinderlebensmittel subsumieren kann.

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund hat einige Merkmale erarbeitet, die dabei helfen, die richtige Einordnung zu treffen. Kinderlebensmittel – so heißt es da – haben auffällige Verpackungen; sie sind bunt, haben auffällige Formen, tragen die Aufschrift "for kids" oder Ähnliches; sie haben auch oft Beilagen wie Aufkleber, kleine Spielzeuge usw. Wenn Sie sich diese Merkmale genauer ansehen, stellen Sie fest: Das sind alles reine Marketing Gags. Was im Lebensmittel ist, ist nebensächlich, Hauptsache die Zielgruppe Kind wird aufmerksam. Für eine verstärkte Kundenbindung sind diese Produkte dann oft besonders süß, besonders bunt und enthalten besonders viele Zusatzstoffe, und sie werden besonders beworben.