Protocol of the Session on April 25, 2017

Herr Rabenstein, Sie haben das Thema gleichwertige Lebensverhältnisse angeführt. Da sind wir uns einig: Wenn der Bedarf da ist, wäre es sicherlich interes sant, auch in Nordbayern oder im Osten oder im Wes ten ein weiteres Studienkolleg zu errichten – je nach

dem, wie der Bedarf ist. Aber dazu brauchen wir gesicherte Daten und Fakten; denn die Haushaltsord nung fordert, dass Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit an den Tag gelegt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses – und das werfe ich Ihnen schon ein Stück weit vor, Herr Rabenstein – darauf verständigt, uns nach der Einschreibung zum Sommersemester einen Kurzbericht und für die Ein schreibung zum Wintersemester einen Bericht am Ende dieses Jahres geben zu lassen. Aufgrund dieser Daten und Fakten wollten wir dann eigentlich über das weitere Vorgehen entscheiden. Sie von der SPD haben den Antrag aber ins heutige Plenum gezogen, obwohl diese Berichte noch ausstehen. Ich kann das nicht verstehen, zumal dieser Vorschlag auch vom Ausschussvorsitzenden Martin Güll gemacht wurde. Hier dann zu sagen: Wenn’s von der falschen Partei kommt, wird es halt abgelehnt, ist nicht richtig: Nein, diesen Vorschlag haben wir mit aufgegriffen, und ich hätte gesagt: Warten wir halt mal ab, was uns diese Berichte zeigen, und dann diskutieren wir nochmal darüber.

(Beifall bei der CSU)

Des Weiteren wurde in der letzten Sitzung des Bil dungsausschusses beschlossen, dass wir bei der Ein schreibung im Herbst ausnahmsweise einen Termin auch für einen Eignungstest an der Universität in Er langenNürnberg durchführen, um realistisch ein schätzen zu können, ob es eine Auswirkung hätte, wenn man auch in Nordbayern ein Studienkolleg an bieten könnte. Auch das ist noch nicht geschehen, weil das natürlich erst für September angedacht ist. Warum Sie das Ganze jetzt hochziehen, kann ich des wegen nicht verstehen. Ich muss Ihnen ganz klar sagen, dass wir Ihren Antrag auch heute ablehnen. Wir sind aber gerne bereit, uns für ein weiteres Studi enkolleg einzusetzen, wenn entsprechende Daten Ende des Jahres oder der Zwischenbericht zum Som mer darauf hinweisen, dass es notwendig ist. Aber ich hätte von Ihnen erwartet, dass wir zunächst diese bei den Berichte abwarten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat jetzt Herr Prof. Dr. Bauer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Einrichtung eines Studienkol legs in Nordbayern halten wir FREIEN WÄHLER durchaus für notwendig und für sinnvoll, auch zum jet zigen Zeitpunkt; denn im Zuge der Internationalisie

rung der Hochschulen eine noch stärkere Fokussie rung auf die internationalen Studierenden zu legen und nicht nur in München, sondern auch an einem ge eigneten Ort in Nordbayern eine Vorbereitung anzu bieten, ist doch ein richtiger Weg. Das ist heute sinn voller und wichtiger denn je. Gerade die stark anwachsende Zahl der Personen mit Migrations und Fluchthintergrund muss uns dazu veranlassen, die Rahmenbedingungen in ganz Bayern zu schaffen, um jedem Einzelnen die bestmögliche Qualifikation zuteil werden zu lassen. Hierzu kann das Studienkolleg in Nordbayern einen wichtigen Beitrag leisten; denn das Kolleg ermöglicht auch Studienbewerbern mit einer in Deutschland nicht anerkannten Hochschulberechti gung, die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Studiums anzutreten.

Das wichtigste Argument für die Gründung eines Stu dienkollegs in Nordbayern ist für uns FREIE WÄHLER die Forderung, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern herzustellen. Darüber haben wir schon öfters gesprochen; wir haben es ja vorhin auch wieder gehört. Auch wenn sich aus den vorliegenden Zahlen – da gebe ich Ihnen recht, Herr Lederer – eine Not wendigkeit nicht so ganz zwingend ergibt, wäre es doch eine Chance für den nordbayerischen Hoch schulstandort, wenn hier auch ein Studienkolleg er richtet würde; denn es ist doch ein wesentliches Pro blem, dass derzeit viele junge Menschen aus dem nordbayerischen Raum, die sich – das ist das Gegen argument, das Sie vorhin gebracht haben – für den Besuch des Studienkollegs interessieren würden, nicht bereit sind, dafür einen Umzug nach München in Kauf zu nehmen.

Sie müssen hier auch die Kosten bedenken. München ist die teuerste Stadt. Daher bleiben Interessierte ein fach an ihrem Wohnort. Das Angebot ist nicht deswe gen so gering, weil es zu wenig Bewerber gäbe, son dern weil diese nicht nach München ziehen wollen. Das ist der wahre Grund. Andererseits ist davon aus zugehen, dass Studieninteressierte aus Nordbayern, die sich für einen Besuch des Studienkollegs in Mün chen entschieden haben und anschließend an den bayerischen Universitäten studieren wollen, nicht mehr nach Nordbayern zurückkehren werden. Das ist auch ein wichtiger Grund, die Ansiedelung eines Stu dienkollegs in Nordbayern zu überdenken und dieses letztendlich auch einzurichten.

Für meine Fraktion möchte ich schließlich festhalten: Die Einrichtung eines Studienkollegs würde sicherlich viele Studienbewerber an die nordbayerischen Uni versitäten locken. Als Folge würden sich diese hoch qualifizierten jungen Arbeitnehmer dort niederlassen und später wiederum Arbeitsplätze schaffen. Gerade im Raum Coburg ist es notwendig, wieder mehr Ar

beitsplätze zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund kann ein Studienkolleg Nordbayern als Chance für den gesamten nordbayerischen Raum gesehen werden. Deswegen werden wir dem Antrag der SPD zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kolle gin Osgyan das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolle ginnen und Kollegen! Der Abend ist schon relativ weit fortgeschritten. Ich versuche mich daher kurz zu fas sen, auch wenn ich das Thema als sehr wichtig erachte. Wir haben es bereits im Wissenschaftsaus schuss und im Bildungsausschuss behandelt. Das Thema "Studienkolleg für Nordbayern" ist nicht neu. Viele Gründe sprechen dafür, dass wir ein Studienkol leg in Nordbayern tatsächlich brauchen. Die Hoch schulen wünschen sich dies. Es sind mir hierzu von den Hochschulen mehr Wünsche bekannt, als Stel lungnahmen vorliegen.

Es gibt gute Argumente dafür, warum ein solches An gebot dennoch sinnvoll sein kann, auch wenn der Be darf bisher nicht so einfach festgestellt werden konn te. Stellen Sie sich beispielsweise vor, es gäbe lediglich in München ein Gymnasium. In so einem Fall würden sich verhältnismäßig wenige Schülerinnen und Schüler aus Nürnberg in München anmelden. Das ist ganz klar. Eine Anmeldung findet nur dann statt, wenn auch Umzugsbereitschaft besteht. Alleine aufgrund dieser Tatsache wäre ein möglichst wohnort nahes Studienkolleg sinnvoll. Ein Studienkolleg setzt ja vor dem eigentlichen Studium an. Nicht selten haben die Bewerberinnen und Bewerber bereits mit einer Universität Kontakt aufgenommen. Das Studien kolleg sollte idealerweise in der Nähe dieser Universi tät sein. Dazu sollte noch weiter nachgeforscht wer den, und es können noch weitere Daten erhoben werden. Aus diesem Grund stehe ich dem Vorschlag, der im Ausschuss gemacht worden ist, offen gegen über. Herr Lederer, auch Sie haben diesen Vorschlag gemacht. Das Thema darf auf keinen Fall unrühmlich beerdigt werden. Wir sollten dranbleiben, auch wenn wir, die GRÜNEN, dazu bereit gewesen wären, gleich zuzustimmen. Es gibt nämlich ernsthafte Argumente dafür.

Wir dürfen nicht danach gehen, wie viele Bewerbun gen an den einzelnen Hochschulen tatsächlich vorlie gen. München ist relativ teuer. Wir müssen auch davon ausgehen, dass diejenigen, die den Sprung wagen, in den seltensten Fällen an die Universitäten, mit denen sie ursprünglich einmal Kontakt aufgenom

men haben, zurückkehren werden. Diese Studienwilli gen werden in München bleiben, wenn sie sich dort erst einmal niedergelassen haben. Es gibt viele Grün de, die für ein Studienkolleg in Nordbayern sprechen. Ich appelliere an Sie: Bleiben wir an diesem Thema dran! Ich hoffe, dass wir noch in dieser Legislaturpe riode eine gute Lösung finden werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Mir lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstim mung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer ent gegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstim men bitte ich anzuzeigen! – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:

Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Doris Rauscher, Ilona Deckwerth u. a. (SPD) Finanzierung und Ausbildung von Assistenzhunden (Drs. 17/15414)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt auch hier 24 Minuten. Als Erste hat Frau Kollegin Wald mann das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte letzte Woche Besuch von einer Frau, die aufgrund einer Conterganschädigung von Geburt an stark behindert ist. Ihre Hände beginnen bereits auf Höhe der Schul tern. Ihr fehlen die Arme. Dies beeinträchtigt sie natür lich wesentlich. Diese Frau hat berichtet, wie sie trotz dem zurechtkommt. Sie möchte gerne selbstständig zu Hause leben. Das ist bei vielen Menschen mit Be hinderung oder mit chronischen und schweren Er krankungen der Fall. Sie hat einen Assistenzhund. Dieser kann ihr bei wesentlichen Aufgaben des All tags helfen. Er hilft ihr beim An und Ausziehen. Er kann Türen öffnen und sogar die Waschmaschine ausräumen. Er kann ihr das Telefon bringen, welches sie alleine nicht greifen kann.

Außerdem leidet sie an Diabetes und an Allergien. Der Hund kann riechen, wenn sich der Blutzucker spiegel dramatisch absenkt. Dies ist noch wichtiger als die Hilfe bei den täglichen Aufgaben. Er kann sie warnen. Sie ist bereits dreimal bewusstlos in ihrer Wohnung zusammengebrochen. Der Hund konnte dann einen Notruf absetzen. Darauf war er ebenfalls

trainiert. Dieser Notruf hat sofort einen Rettungsdienst alarmiert. Dieser Hund ist auch auf ein Codewort trai niert, welches der Rettungsdienst verwendet, damit die Tür von innen geöffnet wird. So hat ihr der Hund bereits dreimal das Leben gerettet. Ohne diesen As sistenzhund müsste diese Frau in einer Pflegeeinrich tung leben. Sie könnte nicht selbstständig zu Hause leben. Mit dem Assistenzhund ist dies jedoch gut möglich.

Wenn wir die Kosten entsprechend den Kosten für Blindenhunde berechnen, dann kommt man auf 75.000 Euro in zehn Jahren. Darin sind die Anschaf fung, der Unterhalt, das Futter und die Tierarztkosten enthalten. Eine Rundumbetreuung durch menschliche Assistenz wäre viel teurer. Das können Sie sich si cherlich vorstellen. Außerdem stellt sich die Frage, ob man für jeden Handgriff einen noch so netten Men schen bitten will, oder ob man lieber einen Hund hat, der das erledigt. Bislang sind Assistenzhunde im Ge gensatz zu den Blindenführhunden nicht im Hilfsmit telverzeichnis enthalten.

Krankenkassen verweigern die Anerkennung, weil sie in den Assistenzhunden keinen hinreichenden Beitrag zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sehen. Außerdem sehen die Krankenkassen wirtschaftliche Alternativen zu den Kosten. Zu den Kosten habe ich gerade schon etwas gesagt. Diese Regelung ist sehr weit von der Realität der betroffe nen Menschen entfernt. Beispielsweise bedarf es auch einer Klärung der Begriffe. Was genau ist eigent lich ein Assistenzhund? Was muss er können? Wie kann man ihn kennzeichnen? Dazu haben wir einen umfassenden Antrag vorgelegt. Im ersten Punkt des Antrags soll geklärt werden, dass es nicht nur Blin denführhunde, sondern auch Signalhunde, Therapie hunde und Assistenzhunde gibt.

Dies bringt uns zum nächsten Hauptthema: Wie bildet man einen Assistenzhund aus? Wer kann das? Im Moment ist die Ausbildung überhaupt nicht geregelt. Theoretisch kann jede Privatperson oder auch jede Hundeschule einem Hund ein paar Tricks beibringen und diesen als Assistenzhund bezeichnen. Bislang sind die Begriffe in keiner Weise geregelt.

Wir schlagen vor, einen Ausbildungsberuf zu schaffen. Hierzu könnten umfassende Regelungen für Umfang, Inhalt und die Überprüfung der Prüfungsverfahren einer derartigen Ausbildung getroffen werden. Damit könnten die Grundvoraussetzungen geschaffen wer den, um eine Finanzierung zu erhalten. Die Entschei dung über einen Ausbildungsberuf kann nur auf Bun desebene getroffen werden. Das müsste im Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebracht werden. Aus diesem Grund haben wir keinen eigenen

Gesetzentwurf vorgelegt, sondern den Antrag. In die sem Antrag bitten wir darum, dass sich die Baye rische Staatsregierung auf Bundesebene dafür einset zen möge.

Auf Initiative Niedersachsens hat es bereits im Bun desrat eine erste einstimmige Entschließung gege ben. Danach ist eine Aufnahme der Assistenzhunde analog zu den Blindenführhunden in den Katalog der Hilfsmittel vorgesehen. Diese Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet dann, ob sie die Initiative aufgreifen möchte oder nicht. Fristen gibt es nicht. Die Entscheidung darüber kann also sehr lange dauern. Deswegen wünschen wir uns eine Unterstützung der Staatsregierung auf Bundesebene. Bislang gibt es für die Assistenzhun deausbilder keine Berufsbezeichnung. Im Moment muss überhaupt kein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Unser Antrag geht also deutlich weiter als das, was bisher im Bundesrat schon vorgelegt worden ist.

Wir wollen das Ganze auch nicht ausschließlich auf Menschen mit Behinderung und eine Eintragung im Schwerbehindertenausweis reduzieren, weil es viel leicht auch für viele Menschen mit schweren und chronischen Erkrankungen wichtig ist, dass sie eine Unterstützung durch einen solchen Hund bekommen können.

Schließlich wollen wir, dass der Tierschutz beachtet wird, dass auf jeden Fall eine artgerechte Haltung er folgen kann und dies in geeigneter Form überprüft wird. Ich habe nicht so viel Redezeit, deswegen muss ich Sie leider bitten, das in unserem Antrag nachzule sen.

Landesrechtlich soll der umfassende Zugang zu öf fentlichen Einrichtungen geregelt werden. Auch für private Einrichtungen muss das geregelt werden, so weit sie für die Öffentlichkeit wichtig sind, zum Bei spiel für Einkaufsmöglichkeiten, Schwimmbäder usw. Das ist zwar auch bislang schon möglich, hängt aber immer noch davon ab, ob der Hausherr das zulassen will. Da müssen wir weiterkommen, auch bei Regelun gen zur kostenfreien Mitnahme von Assistenzhunden im öffentlichen Personennahverkehr.

Wir hatten das Thema schon im Ausschuss für Ge sundheit und Pflege, und alle Fraktionen haben mir signalisiert, dass das eine gute Initiative ist. Da sich aber eine wesentliche Fraktion nicht zur Zustimmung durchringen konnte mit der Argumentation, dass es sich doch um eine bundespolitische Angelegenheit handele und man sich deswegen nicht einmischen wolle, habe ich jetzt einfach einmal die beiden Dring lichkeitsanträge der CSUFraktion aus der letzten Sit

zung vor den Ferien mitgebracht. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass alle Jagdscheininhaber wei terhin Wasserstoffperoxid beziehen können. Ähnli ches haben Sie gefordert, als es um die AdBlueEmu latoren in Lkw ging. So zimperlich sind Sie also normalerweise nicht, wenn es darum geht, Initiativen auch auf Bundesebene zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die CSUFraktion: Herr Kollege Vogel, bitte. – Augenblick bitte, Herr Kollege. Von der SPDFraktion wurde na mentliche Abstimmung beantragt. Bitte, Herr Kollege Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wald mann, wie schon im Ausschuss kann ich Ihnen nur zurufen, dass wir vieles von dem, was Sie angespro chen haben, durchaus teilen. Sie haben nach einer gewissen Zeit darauf verwiesen, dass der Antrag da rauf gründet, die Staatsregierung aufzufordern, die Regelung der Ausbildung, des Einsatzes und der Fi nanzierung von Assistenzhunden auf Bundesebene voranzubringen. Das genau ist der Unterschied zu den Anträgen betreffend die Jagdscheininhaber und die Lkw, die Sie genannt haben; denn der Bundesrat hat sich bereits am 10. Februar mit dieser Forderung befasst und hat einen Beschluss gefasst. Sie haben davon gesprochen, dass er einstimmig war. Er betrifft die Änderung des § 33 SGB V, die Möglichkeit, dass Assistenzhunde in das Hilfsmittelverzeichnis aufge nommen werden, dass die rechtlichen Voraussetzun gen dafür geschaffen werden, dass sie in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden kön nen, und bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Assistenzhunde. Genau deshalb sagen wir: Die Län derkammer hat sich bereits mit diesen Themen be fasst, hat das einstimmig beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet, sodass der Bundestag einen Gesetzesvorschlag zu dieser Thematik mit genau den Punkten, die Sie ansprechen, vorlegen wird. Deshalb ist die Frage: Wie soll die Initiative der Bayerischen Staatsregierung denn aussehen? Der Bundesrat hat sich damit befasst, und deshalb ist es nach unserer Überzeugung nicht notwendig.

Es gäbe auch inhaltlich landesgesetzliche Fragestel lungen, die Sie zu Recht ansprechen. Auf der einen Seite fordern Sie eine Definition, was ein Assistenz hund, was ein Signalhund und was ein Servicehund ist. Sie sagen, bisher sei das überhaupt nicht gere gelt. Gleichzeitig verlangen Sie aber schon jetzt eine landesgesetzliche Regelung, die diese Hunde ein Stück weit privilegiert. Das heißt überspitzt formuliert:

Wenn ich mit einem Hund ankomme, kann ich be haupten, dass er ein Assistenzhund ist, ohne über haupt einen Nachweis zu haben, ob der Hund, den ich dabei habe, tatsächlich ein Assistenzhund ist. Nach unserer Überzeugung ist der einzig sinnvolle Weg, zunächst die bundesgesetzliche Regelung zu genau den Forderungen, die Sie aufgestellt haben, abzuwarten und im Nachgang diese Vorschrift landes gesetzgeberisch zu ergänzen um die Maßnahmen, die wir als Freistaat Bayern für notwendig halten.

Wir wollen die Menschen, die auf einen Assistenz hund angewiesen sind, nicht vor den Kopf stoßen. Selbstverständlich kann ein Assistenzhund auch einen Beitrag zur Inklusion und zur Teilhabe am ge sellschaftlichen Leben leisten. Die Staatsregierung war aber bereits im Bundesrat entsprechend tätig; der Bundesgesetzgeber ist damit befasst. Wir brauchen jetzt die bundesgesetzliche Regelung. Wenn diese vorliegt, ergänzen wir selbstverständlich die landesge setzlichen Regelungen, um den berechtigten Anliegen Rechnung zu tragen.

In diesem Sinne lehnen wir den Antrag ab. – Ich habe es schon gesehen: Zwei Minuten für eine Zwischen bemerkung werden schon angekündigt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CSU)

Eine Zwischenbemer kung: Frau Kollegin Waldmann, bitte.

Ich werde das kurz halten. – Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Forderung in unserem Antrag sehr weit über das hinausgeht, was im Bundesrat bereits behandelt wurde. Da ist zum Beispiel von der Schaffung eines Ausbildungsberufes "Assistenzhundetrainer" oder "Assistenzhundeausbilder" überhaupt nicht die Rede. Dort ist auch nur die Rede davon, eine Möglichkeit zur Eintragung im Schwerbehindertenausweis zu schaf fen. Das ist nur eine Möglichkeit, schließt aber nicht diejenigen ein, die nicht behindert sind, sondern die einfach aufgrund einer sonstigen schweren Erkran kung darauf angewiesen sind. Uns ist das wichtig.

Sie haben gesagt, man könne das nicht schon regeln, bevor die anderen Punkte geregelt sind. Deshalb haben wir umfassend in den Nummern 1 bis 6 ein ver nünftiges Vorgehen vorgeschlagen. Ich hoffe, dass Sie vielleicht beim nächsten Vorstoß mitmachen; es würde der Sache guttun.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, bitte.