Es gibt eine Anfrage des Kollegen Halbleib, der Kollegin Aures und von mir, in der wir genau fragen: Was hat denn die EU bisher gesagt? Welche schriftlichen Antworten oder Anforderungen gibt es denn? Bis heute haben wir darauf von Ihnen keine Antwort bekommen. Deswegen ist Ihr Antrag tatsächlich nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Bei dieser Gelegenheit wollte ich auch noch eine Frage an den Finanzminister stellen, an Finanzminister Söder, dem die Interessen der 85.000 Mieterinnen und Mieter offensichtlich so wichtig sind, dass er heute Abend nicht einmal im Plenum ist.
- Herr Weiß, alles mit der Ruhe. Vielleicht bekommen wir ja von Herrn Pschierer heute im Gegensatz zu der Diskussion am 2. Februar in diesem Haus einmal eine präzise und klare Antwort. Ich wollte Herrn Söder persönlich fragen - Herr Pschierer, Sie können das aber sicher auch beantworten -, was es mit seiner Pressemitteilung vom 30. Januar dieses Jahres auf sich hat, in der er sagt, die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft. Das ist der Satz, auf den sich die Staatsregierung bisher immer bezieht und sagt: Wir kaufen die Wohnungen nicht, wir übernehmen sie nicht, das müssen schon die Kommunen machen und hierfür circa 1,5 Milliarden Euro aus ihren Haushalten auf den Tisch blättern.
Als wir dann am 2. Februar Herrn Pschierer - du erinnerst dich - in Zwischenfragen mehrfach gefragt haben, wie es denn damit steht, wurde daraus: Ich glaube, die EU-Kommission will das nicht, und wir könnten das in Bayern auch haushaltsrechtlich nicht machen. Was ist jetzt aus der Aussage von Herrn Söder in Pressemeldungen vom 30. Januar geworden? Ist das die Wahrheit, oder hat er an dieser Stelle schlicht und einfach gelogen? Das möchten wir als Opposition heute von der Staatsregierung wissen. Wo ist das Dokument der EU, in dem steht, dass der Freistaat gehindert ist, die Wohnungen zum Beispiel über eine Stiftung oder über eine eigene Gesellschaft zu übernehmen? Herr Kollege Pschierer, heute Abend haben Sie Gelegenheit, darauf zu antworten. Im Übrigen stimmen wir unserem Antrag selbstverständlich zu, auch den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN; Ihren Antrag werden wir wegen erwiesener Scheinheiligkeit ablehnen, Kolleginnen und Kollegen.
verweisen, dass die SPD zu jedem Zeitpunkt im Verwaltungsrat der LBBW mit vertreten war, weil dort nicht nur die Regierungsparteien im Verwaltungsrat vertreten waren? Hätten Sie, wenn Sie eine Pressemitteilung zitieren, die auf einem Bericht der "Financial Times Deutschland" von 7.15 Uhr beruht, der bereits um 8.20 Uhr als falsch zurückgezogen wurde, gegenüber diesem Parlament und seinen Abgeordneten nicht die Verpflichtung, darzustellen, dass die "FTD" und dpa klargestellt haben, dass sich die Verkaufsbemühungen der BayernLB hinsichtlich der GBW AG derzeit exklusiv auf die bayerischen Kommunen beschränken und das Unternehmen, das eingeschaltet ist, ausschließlich deswegen dabei ist, um einen fairen Kaufpreis zu ermitteln? Würden Sie nicht sagen, dass es vor diesem Hintergrund hart an der Grenze des korrekten Umgangs unter Parlamentariern ist,
wenn Sie die falsche Pressemitteilung zum wiederholten Male zitieren? Sie legen doch sonst auch so großen Wert darauf, dass alles so genau ist. Da wäre es doch schön gewesen, wenn Sie uns mit der Wahrheit bedient hätten.
Danke für diese Steilvorlage. Lesen Sie das Protokoll nach. Ich habe gerade gesagt, dass die GBW-Verhandlungen konkret aufgenommen wurden. Dies ist ja wohl richtig; das haben Sie gerade noch einmal bestätigt. Herr Kollege, die Steilvorlage ist: In Ihrem Antrag steht: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Parlament rechtzeitig vor dem Beginn der Verkaufsverhandlungen, vor Verhandlungen zu berichten. Ich stelle fest: Sie selber haben im Moment bestätigt, dass die Verhandlungen konkret begonnen haben, und zwar mit den Kommunen, und sie selber stellen fest, dass die Bayerische Staatsregierung bisher keinen Bericht abgegeben hat.
Der Staatssekretär hat jetzt die Gelegenheit aufzuklären, ob der Herr Minister die Wahrheit gesagt hat oder ob er gelogen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen haben wir uns schon einmal über die Zukunft der GBW-Wohnungen unterhalten. Leider ist in den letzten zwei Wochen Ihrerseits nicht geklärt worden, wie die Staatsregierung den Mieterschutz sicherstellen will und wie der Bestand der GBW-Wohnungen als preisgünstiger und bezahlbarer Wohnraum weiterhin dauerhaft gesichert werden soll. Einen Bericht hierzu haben wir bereits im Januar 2011 beantragt. Dieser Berichtsantrag wurde in diesem Hause einstimmig angenommen. Bisher ist kein Bericht gegeben worden. Transparentes Verwaltungshandeln sieht anders aus, meine Kolleginnen und Kollegen.
Sie bleiben auch den Beweis schuldig, dass es dem Freistaat durch die EU tatsächlich verwehrt sein soll, die GBW-Wohnungen selbst zu erwerben. Der Haushaltsausschuss und der Europa-Ausschuss waren in Brüssel. Wir haben nichts dazu gehört, dass detaillierte Vorgaben gegeben werden. Es ist lediglich eine Umstrukturierung der Landesbank gefordert, aber es gibt kein Verbot, dass das Land einsteigt. Sie bleiben den Beweis schuldig, dass dem Freistaat verwehrt werden soll, die Wohnungen selbst zu erwerben, obwohl die EU hierzu im Detail nichts vorgibt. Sie wollen es sich offenbar sehr einfach machen. Sie wollen die GBW los werden und einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen, um die Verluste, die die Staatsregierung selbst verursacht hat, weitestmöglich zulasten der Mieterinnen und Mieter wieder hereinzuholen und dabei am besten auch noch die Kommunen vorzuführen.
Herr Weidenbusch, wenn es Ihnen ernst wäre, dass die Kommunen in einem Geschäft mit der Staatsregierung zur Übernahme der Wohnungen faire Partner sind, wäre es angemessen, dass die Gesellschaft, die eine Wertermittlung durchführt, von beiden Vertragspartnern gemeinsam ausgesucht wird. Aber was erleben wir? Herr Söder spricht seit Januar dieses Jahres von dem relativ hohen Preis von 1,5 Milliarden Euro. Das zugrunde liegende Wertgutachten kenne ich nicht. Man muss auch berücksichtigen, dass nicht alle GBW-Wohnungen in München liegen; einige befinden sich in schwierigen Lagen. Zudem sind nicht alle Wohnungen in glänzendem baulichen Zustand; daher sind einige in den vergangenen Jahren zu Preisen von unter 20.000 Euro über den Tisch gegangen.
Wenn Sie die Wohnungen tatsächlich an die Kommunen verkaufen wollen, dann muss das zu einem Kaufpreis geschehen, den die Kommunen stemmen können. Deren Finanzkraft ist nicht überschäumend, sondern begrenzt. Zudem haben sie derzeit viele wei
tere Aufgaben zu bewältigen. In dem Kaufpreis muss auch der Umstand Berücksichtigung finden, dass die Wohnungen teilweise erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen.
Um Mieterschutz und Sozialverträglichkeit sicherzustellen, reicht es nicht, eine Sozialcharta zu verfassen und zu unterschreiben; es muss auch sichergestellt werden, dass deren Inhalte tatsächlich gelebt werden können. Den Mieterinnen und Mietern muss es möglich sein, aus der Sozialcharta eigene Rechtsansprüche abzuleiten. Dass es dazu kommt, ist derzeit nicht zu erkennen. Von daher ist zu befürchten, dass Ihre Sozialcharta nur ein Feigenblatt ist.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Zeit genutzt hätten, um uns darzulegen, wie Ihre Versprechungen rechtswirksam umgesetzt werden sollen. Dazu hört man von Ihnen nichts; stattdessen liest man Pressemitteilungen wie die von heute früh.
Wir sind der Auffassung, dass das Land Bayern Verantwortung für die Wohnungen hat und dass die Mieterinnen und Mieter nicht die Zeche für das Milliardenfiasko der Landesbank zahlen sollen.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP und der CSU, der Freistaat Bayern hält über die Landesbank 92 % der GBW-Anteile. Im Land Baden-Württemberg hielten dagegen die Sparkassen den größten Anteil an den Landesbank-Wohnungen, das Land hatte nur eine Minderheitenbeteiligung. Die Handlungsmöglichkeiten, die Sie, Herr Finanzminister, haben, sind weitaus größer. Sie haben Handlungsmöglichkeiten und tragen damit auch Verantwortung. Handeln Sie! Vor allem: Stellen Sie endlich die geforderte Transparenz her!
Danke, Frau Kollegin Kamm. - Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER bitte ich Herrn Dr. Bauer an das Redepult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Weidenbusch, ich möchte gleich auf das antworten, was Sie mir gesagt haben. Ich habe die Zwischenbemerkung sehr ernst genommen. Der Hintergrund ist folgender: Vor der letzten Parlamentsdebatte zu diesem Thema waren Betroffene auf mich zugekommen und hatten mir von ihrer Situation berichtet. Deswegen habe ich das gesagt.
ihnen gesprochen. Sie sagen, es komme für sie nicht infrage, im Landtag "Ross und Reiter" zu nennen. Sie haben schlicht und einfach Angst. Das bitte ich zu respektieren. Ich habe mich, wie gesagt, darum gekümmert. Ihren Wunsch, Herr Weidenbusch, kann ich nicht erfüllen. Ich denke, wir sind uns einig darin, dass das so in Ordnung ist.
(Christine Kamm (GRÜNE): Herr Weidenbusch, Sie können ja auf die Demos der Mieterinnen und Mieter gehen! Dann hören Sie es selbst! - Ernst Weidenbusch (CSU): Dort war ich schon!)
Liebe Kollegen, meine Zeit läuft davon; ich möchte gern fortfahren. - Der soziale Wohnungsbau ist das Herzstück, das Gesicht des sozialen Bayerns. Das ist die Meinung der FREIEN WÄHLER, hinter der auch ich stehe. Die Landtagsfraktionen müssen sich immer wieder Gedanken darüber machen, wie der Verkauf der GBW-Wohnungen sozialverträglich "abgewickelt" - ich muss leider diesen Begriff verwenden; er ist feststehend - werden kann. Die Rede ist nicht von abstrakten Gegenständen, von juristischen Personen oder von Dingen, mit denen Sie vielleicht in Ihrem Beruf viel zu tun haben. Wir haben es hier mit Personen, mit Menschen zu tun. Es handelt sich insbesondere um Familien mit Kindern und um ältere Menschen, die jahrzehntelang in ihrem sozialen Umfeld gelebt haben. Gerade diese Menschen sind auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Wir möchten sie nicht allein lassen, sondern unterstützen. Damit Sie mich nicht missverstehen: Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie das auch wollen. Das sage ich ausdrücklich.
Dass der Wohnungsmarkt insbesondere in Ballungsräumen angespannt ist, ist uns bekannt. München ist davon betroffen, aber auch andere Städte, zum Beispiel Nürnberg, Erlangen und Regensburg. Gerade in diesen Ballungsräumen hat die GBW mit ihrem sozialen Wohnungsbau Bedeutung. Dort ist Wohnraum besonders teuer. Menschen, die in besonderem Maße auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind, müssen sich darauf verlassen können, weiterhin in diesen leben zu können. Es kann nicht sein, dass die sozial Schwachen die Konsequenzen aus den Missständen, die heute schon öfter angesprochen worden sind, tragen müssen. Es muss der Grundsatz gelten: Auf dem Rücken der Mieter dürfen die Folgen der Fehlentwicklung im Zusammenhang mit der Landesbank nicht ausgetragen werden.
Die Bayerische Landesbank - darauf möchte ich ernsthaft hinweisen - hat zwei Hauptaufgaben: Nach Artikel 2 Absatz 3 des Landesbank-Gesetzes kann sie alle Arten von Bankgeschäften tätigen. Nach Artikel 2 Absatz 2 unterstützt sie durch ihre Geschäftstätigkeit den Freistaat und seine kommunalen Körperschaften
in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Das ist eine soziale Komponente im Landesbank-Gesetz. Unterstützung in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben - dieser soziale Gedanke muss berücksichtigt werden, wenn wir in diesem Hohen Haus über die GBW-Wohnungen diskutieren.
Die Bevölkerung erkennt übrigens die Bedeutung dieses sozialen Gedankens und spricht sich für eine ausreichende Anzahl an Sozialwohnungen aus. Laut einer repräsentativen Umfrage des VdW stimmen deutschlandweit 91 % der Bevölkerung für den Erhalt des sozialen Wohnungsbaus. Das sollte die Politik nicht verkennen; denn Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis. Es ist Voraussetzung für jede soziale Teilhabe.
Zur Sicherung des sozialen Wohnungsmarktes sind die 33.000 Wohnungen der GBW dringend erforderlich. Unser aller Ziel muss es sein, dass unverhältnismäßige Mieterhöhungen für die betroffenen Mieter nicht zustandekommen, sondern dass das Mietniveau möglichst beibehalten bzw. sozialverträglich angepasst wird.
Die sozialen Aspekte betonen die FREIEN WÄHLER in ihrem Antrag. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung.
Über die anderen Anträge haben wir schon debattiert; das Votum der Fraktionen werde ich übernehmen. Ich denke, auch wir sollten so abstimmen. Ich werbe noch einmal um die Zustimmung der Abgeordneten der CSU und der FDP. Obwohl es Herr Güller schon getan hat, möchte ich noch einmal auf den Antrag der Fraktionen von CSU und FDP eingehen; die Zwischenbemerkung von Herrn Weidenbusch bringt mich dazu. In dem Antrag der Koalition heißt es, dass "auch soziale Gesichtspunkte … Berücksichtigung finden können". Weicher und unbestimmter kann man es doch gar nicht mehr fassen! Das müssen doch auch Sie zugestehen. Weiterhin wird gefordert, den Landtag "zu informieren". Wir haben schon darüber gesprochen, werden aber noch hören, welche Antwort uns der Herr Staatssekretär gibt. Ich kann es jetzt nicht beantworten. Wir sind gespannt, was bei der "Information" herauskommt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute erneut das Thema GBW auf der Tagesordnung. Wenn ich bisher gesagt habe "und täglich grüßt das Murmeltier", so gibt es heute wirklich ein paar neue Dinge zu besprechen. Das ist ja schon mal eine erfreuliche Begebenheit.