Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind auch wieder alle Fraktionen und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes".
zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/9412) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9412 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/10320 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "16. Dezember 2011" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind auch wieder alle Fraktionen und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? Auch keine. So beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind auch wieder alle Fraktionen und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch keine. Kollege Schmid ist noch vom Ja stehen geblieben.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehung- und Unterrichtswesen und anderer Rechtsvorschriften".
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 6)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen zu den übrigen Anträgen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist auch wieder einstimmig. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Nein. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CSU und der Fraktion der FDP betreffend "Verbesserung der Personalsituation bei den Staatlichen Feuerwehrschulen" auf Drucksache 16/10400: Mit Ja haben 74 Abgeordnete gestimmt, mit Nein hat niemand gestimmt; Stimmenthaltungen: 66. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion der CSU betreffend "Technologie-Arbeitsplätze am Standort Bayern halten", Drucksache 16/10422, bekannt: Mit Ja haben 134 gestimmt. Es gab keine Nein-Stimmen, auch keine Stimmenthaltung.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass die CSU-Fraktion anstelle von Herrn Bernd Sibler wegen dessen Berufung zum Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus Herrn Kollegen Walter Taubeneder als neues Mitglied im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur benannt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme und wünsche dem Kollegen gutes Gelingen im Ausschuss.
Meine Damen und Herren, zu weiteren Tagesordnungspunkten kommen wir nicht mehr. Ich schließe die Sitzung und wünsche allseits eine gute Heimfahrt. Wir sehen uns nächste Woche.