Protocol of the Session on October 20, 2011

Wir werden einen bayerischen Psychiatrie- und Burnout-Beauftragten berufen. Er soll Ansprechpartner für die Akteure in den Betrieben und Fachgesellschaften sein und sie beraten. Er soll eine Mittlerfunktion zwischen Praxis, Forschung und Politik einnehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Präventionsstrategie ist das Thema Alkohol bei Jugendlichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen uns mit dem "Komasaufen" bei Jugendlichen nicht abfinden!

(Beifall bei der CSU)

Neben dem vorhandenen Projekt "HaLT - Hart am Limit" setzen wir mit der Aktion, "Starker Wille statt

Promille" auf moderne Kommunikationsformen, um Jugendliche zum Sinneswandel zu bewegen. Außerdem starten wir eine neue Aktion "Null Promille in der Schwangerschaft" und werden bei der umstrittenen Tankstellendiskussion aktiv. Hierbei setzen wir auf Freiwilligkeit, bis die Diskussion über dieses Thema endgültig abgeschlossen sein wird. Wir werden Tankstellen, die bewusst auf den nächtlichen Alkoholverkauf verzichten, auszeichnen und damit ein klares Signal setzen, dass wir es hoch schätzen, wenn sich Tankstellen ganz bewusst gegen Alkohol bei Jugendlichen entscheiden.

(Beifall bei der CSU und Mitgliedern der Staatsre- gierung)

Ein weiteres wichtiges Präventionsthema wird die Gesundheitsförderung bei Menschen mit Migrationshintergrund sein. Vor allem mangelnde Sprachkenntnisse und kulturelle Barrieren machen es ihnen häufig schwer, sich im deutschen Gesundheitswesen zurechtzufinden, um die Angebote der ärztlichen Versorgung anzunehmen. Deswegen wollen wir auch hier eine spezielle Gesundheitsförderung und Präventionsangebote entwickeln.

Meine Damen und Herren, neben vielen Initiativen machen wir auch unsere Präventionsstrukturen effektiver. Aufbauend auf den Aktivitäten unserer Partner schaffen wir ein Zentrum für Prävention, das die Aktivitäten nicht nur bündelt, sondern auch wissenschaftlich begleitet und die Prävention viel stärker in die Fläche bringt. Dieses Zentrum wird am Landesamt für Gesundheit eingerichtet. Dort entsteht auch erstmals eine Stabsstelle zur Versorgungsforschung.

Wir werden zusammen mit den regionalen Präventionsmanagern, die bei den Bezirksregierungen installiert werden, die Aktivitäten in die Regionen tragen. In jedem Landkreis werden die Gesundheitsämter Präventionstage mit den örtlichen Akteuren initiieren.

Kein Bundesland, meine Damen und Herren, startet derartige Präventionsbemühungen. Man kann schon sagen: Wir sind damit eines der führenden Präventionsländer in Deutschland, und diesen Weg setzen wir fort.

(Beifall bei der CSU und Mitgliedern der Staatsre- gierung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Prävention ist der erste Schritt. Wenn aber Prävention nicht hilft und die Menschen trotzdem irgendwann krank werden, brauchen sie ärztliche ambulante und stationäre Hilfe. Neben der technischen Versorgung und der Qualität hat dabei für Bayern die flächendeckende Versorgung in allen Landesteilen höchste Priorität. Das ambulante

Versorgungsniveau ist heute in Bayern außerordentlich hoch. Dies gilt nicht nur für große Städte, sondern auch für die ländlichen Regionen. 93 % der bayerischen Planungsbereiche sind nach Bundesangaben überversorgt, die restlichen 7 % sind regelversorgt.

In den nächsten zehn Jahren wird eine große Anzahl bayerischer Hausärztinnen und Hausärzte aus Altersgründen ausscheiden. Ähnliches gilt zeitverzögert auch für die Fachärzte. Wir müssen bereits jetzt dafür sorgen, dass die Tätigkeit als Arzt auf dem Land wieder deutlich attraktiver wird. Bisher hatte die Länderebene dabei nur wenig Spielraum. Dies wird künftig besser werden. Das ist zum großen Teil ein gemeinsames Verdienst der Bundesregierung und der Länder, aber auch Bayerns.

Das neue Versorgungsstrukturgesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2012 greifen soll, bringt neue Chancen für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Dieses Gesetz wurde vom Bund und den Ländern gemeinsam auf den Weg gebracht. Wichtige Impulse dazu kamen aus unserem Freistaat. Wesentlicher Punkt ist dabei die Flexibilisierung und Regionalisierung der Bedarfsplanung. Das heißt, in welcher Region welcher Arzt benötigt wird, kann künftig von der Selbstverwaltung in Bayern selbständig entschieden werden.

(Georg Schmid (CSU): Sehr gut!)

Zur weiteren Unterstützung neben der Kassenärztlichen Vereinigung werden wir erstmals für die Kommunen ein neues Angebot aufbauen und ein "Kommunalbüro für ärztliche Versorgung" am Landesamt für Gesundheit einrichten. Es soll Ansprechpartner für die Kommunen sein und wird regionale Versorgungsstrukturen analysieren. Es wird Angebote unterbreiten, wie man die ärztliche Versorgung mit den Kommunen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenhäusern optimal gestalten kann. Dies ist ein neuer Weg und bedeutet ein Angebot für den ländlichen Raum, meine Damen und Herren.

(Georg Schmid (CSU): Gute Idee!)

Daneben fördern wir nicht nur strukturell, sondern auch finanziell. Aus der Initiative "Aufbruch Bayern" wird die neue Bayerische Gesundheitsagentur finanziert. Sie soll innovative Versorgungskonzepte staatlich unterstützen und fördern.

Welche Möglichkeiten sind vor allem für den ländlichen Raum wichtig? Wir fördern Ärztehäuser mit familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen wie Teilzeit oder Job-Sharing. Wir fördern die Gründung von Gemeinschaftspraxen im ländlichen Raum, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden

und somit die gesamte Woche über fachärztlich besetzt sind. Wir werden Hospitations- und MentoringProgramme fördern, die Ärztinnen und Ärzten einen Wiedereinstieg nach der Familienphase erleichtern und - auch das ist ganz neu - innovative Fahrdienstmodelle entwickeln, die im ländlichen Raum besonders ältere Patienten von zu Hause abholen können. Meine Damen und Herren, gerade mit solchen Fahrdiensten können übrigens auch Ärzte praxisübergreifend zu Hausbesuchen fahren. Auch dies ist ein völlig neuer Weg. Dafür geben wir 4 Millionen Euro aus der Initiative "Aufbruch Bayern" aus. Kein anderes Bundesland hat solche Modelle, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Außerdem beklagen sich unsere Ärzte zu Recht über die Bürokratie. Das ist ein großes Ärgernis für den Berufsstart und die Berufsarbeit. Auch hier gehen wir neue Wege. Erstmals werden wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Anlaufstelle für Bürokratieabbau etablieren, sodass jeder Vertragsarzt seine Meinung zu übermäßiger Bürokratie mitteilen und Verbesserungsvorschläge einreichen kann.

Besonderes Augenmerk legen wir auch auf das Thema Bereitschaftsdienst, meine Damen und Herren. Der Bereitschaftsdienst ist für den ländlichen Raum sehr wichtig. Warum? - Weil die Notfallversorgung in der Nacht und am Wochenende zukünftig in einer älter werdenden Gesellschaft eine ganz besonders große Rolle spielt. Dieser Bereitschaftsdienst liegt übrigens grundsätzlich in der gesetzlichen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung - KV Bayerns. Er gehört zum Sicherstellungsauftrag.

Der Bereitschaftsdienst ist überall in Bayern gesichert. Das hat die KV erst kürzlich erneut schriftlich unserem Ministerium bestätigt. Aber hierbei gibt es dasselbe Problem wie auch anderswo: Die Ärzte im Bereitschaftsdienst werden älter. Für viele sind die körperlichen Belastungen gerade am Wochenende und in Nachtdiensten schwerer zu ertragen. Deshalb brauchen wir auch hier vorsorgend intelligente Konzepte für die Zukunft. Wir müssen die älteren Ärzte im Bereitschaftsdienst entlasten, ohne die jüngeren zu überlasten.

Wir koordinieren jetzt in einem gemeinsamen Runden Tisch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kassen flexible Lösungen. Wie stellen wir uns das vor? - Es geht um die Einrichtung von ganz speziellen, eigenen Bereitschaftspraxen in Bayern. Einige Modelle gibt es bereits, beispielsweise am Elisenhof in München. Sie sollen stärker ausgebaut werden. Es geht um die Besetzung der Bereitschaftsdienstgrup

pen durch neue Arztgruppen, zum Beispiel durch die Privatärzte, die an dieser Stelle noch nicht eingebunden waren. Es geht auch um die Einrichtung eines Fahrdienstes für den Bereitschaftsarzt. Auch an dieser Stelle sollen Entlastungen geschaffen werden.

Notwendig ist auch eine engere Kooperation mit den Krankenhäusern in Form von Bereitschaftsdienstambulanzen. Das neue Versorgungsstrukturgesetz des Bundes gibt übrigens das erste Mal die Erlaubnis und die Möglichkeit, so etwas zu schaffen.

Meine Damen und Herren, neben der Planung gibt das neue Versorgungsstrukturgesetz auch die Möglichkeit, gezielt Anreize für Landärzte zu setzen. Ärzte im ländlichen Raum werden künftig von den Maßnahmen zur Begrenzung der Vergütung ausgenommen. Das heißt, die Budgetierung kann für sie aufgehoben werden. Eine Befreiung vom Regelleistungsvolumen ist also möglich. Eine solche Regelung verbessert die Einkommenssituation der Landärzte enorm und ist ein wirklicher Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, im ländlichen Raum tätig zu werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Da viele Ärzte das Risiko einer hohen Verschuldung bei der Praxisübernahme scheuen, haben Kommunen, wenn es in bestimmten Situationen zu Versorgungsengpässen kommt, selbst die Möglichkeit, Ärztehäuser oder Praxen zu betreiben oder diese jungen Ärzten günstig zu überlassen. Die Kassenärztliche Vereinigung kann künftig sogenannte Strukturfonds einrichten. Damit können gezielt Niederlassungen in unterversorgten Gebieten gefördert werden, zum Beispiel durch Innovationszuschüsse für Praxisgründungen oder Stipendien für Mediziner. Auch Sonderbedarfszulassungen werden einfacher möglich sein. So kann zum Beispiel ein Rheumatologe neuerdings auch dann zugelassen werden, wenn im Planungsbereich schon eine vermeintliche Überversorgung mit fachärztlich tätigen Internisten besteht. Letztlich wird auch die Residenzpflicht abgeschafft. Das heißt, ein Arzt, der in Freyung arbeiten kann und soll, darf künftig auch in Passau oder Regensburg wohnen.

Diese Flexibilisierungen ermöglichen und erleichtern die bessere Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum in Zukunft.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt außerdem in der Gewinnung ärztlichen Nachwuchses. Die Zukunft der Medizin wird weiblicher werden. Über 60 % der Studierenden an den medizinischen Fakultäten sind heute Frauen. Für sie gilt es, eine besondere Balance zwischen Arbeit und Leben, zwischen Beruf und Fa

milie zu wahren. Gerade das ist für viele junge Ärztinnen ein wichtiges Argument.

Bisher konnte sich eine Ärztin nach der Geburt eines Kindes maximal sechs Monate in einer Praxis vertreten lassen, jetzt für ein ganzes Jahr, und danach erhält sie - das ist neu - bis zu drei Jahren einen Entlastungsassistenten. Das gilt übrigens auch, was ein sehr wichtiger Ansatz ist, für sechs Monate, wenn nahe Angehörige gepflegt werden, meine Damen und Herren. Es ist also ein wirkliches Angebot, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und damit auch auf die Situation, dass die Medizin weiblicher wird, zu reagieren.

Meine Damen und Herren, all dies sind Maßnahmen, die für die Zukunft greifen. Für die aktuelle Situation ist aber auch die Honorierung der Hausärzte wichtig. Die Hausärzte sind das Rückgrat der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum. Bayern bekennt sich nach wie vor und ausdrücklich zu seinen Hausärzten. Bayern bekennt sich nach wie vor zu seiner hausarztzentrierten Versorgung. Wir waren es, die ein eigenes Verhandlungsmandat der bayerischen Hausärzte durchgesetzt und etabliert haben. Erreicht wurde ein Bestandsschutz der gesetzlichen Rahmenbedingungen für bisherige Hausarztverträge und eine Anschlussvereinbarung bis 2014. Keine einzelne Arztgruppe hat eine derart rechtlich privilegierte Stellung. Auch die jetzt neu zu schließenden Hausarztverträge fallen unter den Bestandsschutz. Das haben wir rechtsaufsichtlich klargemacht. Der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Herr Dr. Geis, hat sich dafür übrigens ausdrücklich bedankt.

Die Techniker Krankenkasse hat zwischenzeitlich mit dem Bayerischen Hausärzteverband einen Hausarztvertrag geschlossen. Die Verhandlungen mit den Betriebskrankenkassen stehen kurz vor dem Abschluss. Nur mit der AOK Bayern ist bisher keine Einigung zustande gekommen, obwohl zwischen Januar und Juli 2011 über 15 Verhandlungsrunden stattgefunden haben. Ich selbst habe mehrfach mit allen Beteiligten gesprochen. Dabei habe ich im Falle einer Nichteinigung bei den Verhandlungen immer wieder auf das gesetzlich empfohlene und bewährte Schiedsverfahren hingewiesen.

Übrigens, schon im Jahr 2009 bei der erstmaligen Etablierung der Hausarztverträge wurden die Verhandlungen zu etlichen Hausarztverträgen mit den Kassen durch Schiedsverfahren erfolgreich entschieden. Der Hausärzteverband ist diesen Empfehlungen gefolgt, hat das nun beantragt, die Schiedsperson ist bestellt, das Schiedsverfahren läuft. Wir rechnen mit einem Ergebnis wahrscheinlich noch in diesem Jahr. Danach herrscht Rechtssicherheit.

Eines aber möchte ich an dieser Stelle sagen, meine Damen und Herren: Ungeachtet mancher Unkenrufe hier im Haus und auch im Verband selbst ist die hausärztliche Versorgung in Bayern in diesem Jahr trotz der Verhandlungssituation absolut stabil geblieben. Ein herzliches Dankeschön an die Hausärztinnen und Hausärzte, die diese Arbeit leisten!

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung ist die stationäre von besonderer Bedeutung. Die Krankenhausversorgung in Bayern ist hervorragend. Unsere über 390 Akutkrankenhäuser genießen in Deutschland und Europa einen Spitzenruf. Vor allem die 226 zugelassenen öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser spielen eine zentrale Rolle. Sie sind das Rückgrat der stationären Versorgung im ländlichen Raum. Bayern bekennt sich daher ganz bewusst zu seinen kommunalen Krankenhäusern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zukunft darf nicht ausschließlich privaten Klinikkonzernen gehören. Dazu stehen wir in Bayern.

(Beifall bei der CSU)

Wir fördern unsere Krankenhäuser im dualen System mit jährlich 450 Millionen. Insgesamt sind derzeit 110 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro für die Finanzierung in Jahreskrankenhausbauprogrammen der nächsten Jahre eingeplant. Davon fließen 715 Millionen Euro, also über die Hälfte, fest geplant allein in den ländlichen Raum. Wir sprechen heute davon, Infrastruktur im ländlichen Raum zu machen. Meine Damen und Herren, Investitionen von über 700 Millionen Euro sind ein wirkliches Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum.

(Beifall bei der CSU)

Aber natürlich stehen die Krankenhäuser genauso vor der Herausforderung des demografischen Wandels. Die Zahl der Patienten steigt, die Fallzahlen steigen bis 2030 wohl um 14 %. Hier müssen wir die Krankenhäuser begleiten und ihnen helfen, sich mit optimierten Strukturen, mit koordinierter Zusammenarbeit, aber auch mit abgestimmten Versorgungsangeboten weiterzuentwickeln.

Dabei, meine Damen und Herren, sind Wirtschaftlichkeit und medizinische Qualität kein Widerspruch. Auch schwarze Zahlen können gesund machen. Schwarze Zahlen sind immer besser als rote. Bayern unterstützt dabei den notwendigen Strukturwandel in den Krankenhäusern.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

In der Krankenhausfinanzierung werden wir daher neue Schwerpunkte setzen. Wir fördern gezielt das Krankenhaus der Zukunft. Folgende Aspekte sind bei der Krankenhausfinanzierung künftig besonders wichtig: Erstens Patientenfreundlichkeit. Bayerns Krankenhäuser sollen noch patientenfreundlicher werden. Wir setzen ein klares Zeichen für die Patienten, indem wir anstreben, bei allen Neu- und Anbauten den Zweibettzimmerstandard einzuführen. Auch die Krankenhaushygiene spielt eine entscheidende Rolle. Wir haben in diesem Jahr die neue Hygieneverordnung erlassen und achten darauf, dass alle in Bayern diesen Standard einführen. Wir werden bei der Förderung der Krankenhausfinanzierung vorrangig auf ein Raumangebot und eine Raumausstattung achten, mit denen die Hygieneanforderungen optimal eingehalten werden können.

Der zweite Aspekt sind Kooperation und Verbundsysteme. Krankenhäuser müssen gerade im ländlichen Raum stärker als bisher ihre Versorgungsangebote abstimmen. Der stationäre Bereich und die niedergelassenen Ärzte sollen dabei stärker miteinander kooperieren. Durch eine gezielte Anpassung des Förderrechts werden die Möglichkeiten für die Träger erweitert. Förderrechtliche Hürden für die Weiterentwicklung bauen wir ab. Eine gemeinsame Initiative mit dem Staatsministerium der Finanzen, lieber Kollege Pschierer, ist hierzu auf den Weg gebracht worden und wird die Planung der Krankenhäuser deutlich erleichtern.

Besonders wichtig - meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein erstes gutes Signal - ist die Zusammenarbeit der Krankenhäuser, wenn es um Frühgeborene geht, unsere Frühchen. Wir haben große Sorge um unsere kleinen Menschen. Die Kleinsten sollen eine Chance haben, einen optimalen Behandlungsstandard zu bekommen. Bislang haben wir in Bayern 30 Krankenhäuser, die die Kleinsten grundsätzlich behandeln können. Der Bund hat nun versucht, für die Versorgung von Frühgeborenen neue Behandlungszahlen durchzusetzen, also die Fallzahlen in den Krankenhäusern so zu normieren, dass sie erhöht werden. Das hätte übrigens bedeutet, dass die Hälfte der bisher versorgenden Krankenhäuser in ganz Bayern keine hoch gefährdeten Frühgeborenen mehr versorgen dürfte. Das hätte bedeutet, dass ganze Landstriche in Ostbayern keine Angebote für die Behandlung der Frühgeborenen mehr hätten. Das wäre für die Eltern ein verheerendes Signal gewesen.

Wir gehen einen anderen Weg. Wir haben mit Krankenhäusern Verbund-Perinatalzentren gebildet. Damit