Aber wie sieht denn die Haftungsregelung momentan aus? - Die deutschen Haftungsregeln für Schäden durch die Nutzung der Kernkraft sind die schärfsten in Europa. Die Haftung in Deutschland ist, erstens, eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, der Betreiber eines Kernkraftwerks haftet für alle Schäden unabhängig vom eigenen Verschulden. Im Gegensatz dazu steht das Pariser Abkommen; der Kollege von den FREIEN WÄHLERN hat schon darauf hingewiesen. Laut dem Pariser Abkommen ist die Haftung bei bewaffneten Konflikten oder schweren Naturkatastrophen ausgenommen. Im Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP wird deswegen darauf hingewiesen, dass man dieses Abkommen noch einmal genauer anschauen sollte. Nach dem Atomgesetz ist diese Regelung in Deutschland nicht anwendbar. Deshalb haften unsere Kernkraftwerkbetreiber auch für Schäden infolge schwerer Naturkatastrophen.
Zweitens. In Deutschland haftet jeder Kernkraftwerkbetreiber unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Dabei kann er nicht auf andere verweisen, zum Beispiel auf Zulieferer defekter Bauteile. In Deutschland gilt der international strengste Standard. Die deutsche Deckungsvorsorge ist die höchste in Europa.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der in Deutschland schon sehr hohen Standards wollen wir im Anschluss an die Prüfung durch die Reaktorsicherheitskommission die Deckungsvorsorge noch einmal prüfen, wie es in den Dringlichkeitsanträgen der GRÜNEN und der CSU- und FDP-Fraktion nahegelegt wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir wollen zudem so zügig wie möglich aus der Kernkraftnutzung in Bayern aussteigen und für sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Strom sorgen. Bayern soll bei der Nutzung von umweltfreundlichen Energien deutschlandweit weiter an der Spitze stehen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/8518 abstimmen. Hierzu wurde während der Aussprache ein Änderungsantrag gestellt.
Ziel soll eine Anpassung des bisherigen Betrags in Höhe von 2,5 Milliarden Euro und die tatsächliche mündelsichere Hinterlegung des Betrags in einem öffentlichen Fonds sein.
Wer dem Dringlichkeitsantrag mit dieser Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag in der geänderten Fassung einstimmig angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/8530, das ist der interfraktionelle Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FDP, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist auch dieser Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen. Dafür bedanke ich mich.
lichkeitsantrag auf Drucksache 16/8531 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Dr. Fahn und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes, Drucksache 16/7116, bekannt geben: Mit Ja haben 63 gestimmt. Mit Nein haben 88 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Sitzung angelangt. Den Dank an die Kolleginnen und Kollegen hat Kollege Thalhammer schon ausgesprochen. Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen.