Wer wie Sie allerdings immer wieder grobschlächtig argumentiert, die CSU würde hier verzögern, der führt natürlich - das ist wohl die Absicht - die Menschen an den wahren Hintergründen vorbei, um in der Sache zu punkten, ohne die Sache voranzubringen.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind uneingeschränkt dafür, dass in einem neuen Paragrafen 52 a des Kreditwesengesetzes auf Bundesebene eine einheitliche Verlängerung der Verjährungsfristen herbeigeführt wird. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat damit allerdings überhaupt nichts zu tun. Bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses ging es um einen anderen Sachverhalt, der in diesem sogenannten Omnibusgesetz mitbehandelt wird, nämlich um die bekannten Regelungen zur Bankenabgabe. Wer etwas anderes behauptet und den Eindruck erweckt, als ginge es nur um die Verjährung, der würde die Menschen belügen.
Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, Herr Güller, dass das Gesetz trotz der Einschaltung des Vermittlungsausschusses noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.
- Natürlich. Das bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen und in der Öffentlichkeit keinen anderen Eindruck zu erwecken. Wenn man wie Sie, Herr Güller, das Landesbankgesetz wirklich ändern möchte - ich sage das noch einmal ganz deutlich -, dann sollte man nicht sinnlose Diskussionen in einer Aktuellen Stunde hierzu führen,
was die Möglichkeit der Verjährung angeht, sondern dann sollte man sich vorher - Sie hatten zumindest das Wochenende Zeit dazu - auf seinen Hosenboden setzen und einen konkreten Gesetzentwurf schreiben,
Ich höre nach diesem Satz auf. - Dass Sie das nicht getan haben, zeigt, dass Sie entweder selbst nicht daran glauben, dass dieser Weg erfolgversprechend ist, oder es zeigt, dass es Ihnen ausschließlich darum geht, was Sie bisher nach außen deutlich gemacht haben, nämlich um die Verunglimpfung der CSU-Fraktion, um nicht zu sagen der beiden Koalitionsfraktionen, aber keinesfalls um eine Abwendung des Schadens.
Danke schön. Jetzt darf ich für die Fraktion der Freien Wähler Herrn Abgeordneten Pohl das Wort erteilen. Bitte schön.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege König, Ihre Ausführungen zum Verjährungsbeginn waren sehr interessant, aber ich weiß nicht, ob Sie die persönliche Haftung dafür übernehmen wollen, dass diese Ausführungen tatsächlich gerichtsfest sind.
Ihren Ausführungen zufolge scheint sich in Ihrer Fraktion eine positive Katharsis breitgemacht zu haben. Sie haben erkannt, dass es nicht möglich ist, diese Verweigerungshaltung gegen die Bevölkerung durchzuhalten, die Sie bei der letzten Abstimmung über die Frage von Verjährungsfristen bzw. deren Unterbrechung noch gezeigt haben, indem Sie den gemeinsamen Antrag der Freien Wähler, der SPD und der GRÜNEN abgelehnt haben.
Aber vielleicht ist es ja auch der Bundestagsfraktion der Union geschuldet, die jetzt einen § 52 a im Kreditwesengesetz auf den Weg gebracht hat, wonach die Verjährungsfristen auf 10 Jahre verlängert werden. Ich danke der Bundestagsfraktion der Union hierfür ausdrücklich, nicht nur, weil sie uns hier beim Thema BayernLB auf Landesebene weiterbringt, sondern weil dieser Gesetzentwurf über den konkreten Fall hinaus richtig und wichtig ist. Wir müssen diese Haftungsprozesse gegen die Verantwortlichen führen, ob es uns passt oder nicht.
Herr Kollege König, es ist keineswegs so, dass wir einen Generalverdacht gegen die Regierung hegen. Ich sage auch ganz deutlich: Das gilt vor allem hinsichtlich der FDP, denn die FDP war 2007 bei diesen Vorgängen unbestritten nicht dabei. Herr Staatsminister Zeil hat in seiner Verantwortung als Verwaltungsrat - man muss ihm das hoch anrechnen; jetzt komme
ich zu Ihrem Gutachten - ganz deutlich gesagt: Wir brauchen kein Zweitgutachten. Es reicht das Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, das der Bayerische Landtag in Auftrag gegeben hat. Die Beauftragung eines Zweitgutachters wäre eine Verschwendung von Steuergeldern und Ausdruck eines Misstrauens gegen das Gutachten, das der Bayerische Landtag in Auftrag gegeben hat. So stelle ich mir Aufklärung vor.
Jawohl, Herr Kollege König, es gibt divergierende Gutachten. Sie aber sind Mitglied des Bayerischen Landtags, und der Bayerische Landtag hat ein Gutachten in Bezug auf die ABS-Papiere in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ist eindeutig. Deswegen sollten Sie sich als Mitglied des Bayerischen Landtags hinter dieses Gutachten stellen, das einstimmig über alle Fraktionen hinweg beantragt und in Auftrag gegeben wurde. Ich hätte liebend gern auch den Fall Hypo Group Alpe Adria durch diese Kanzlei begutachten lassen. Leider gab es dafür keine Mehrheit. Möglicherweise hat man schon gemerkt, dass man sich auf ein gefährliches Terrain begibt.
Die Freien Wähler und auch die anderen Fraktionen, die Aufklärung verlangen, wollen keine Vorverurteilung und betreiben auch keine Vorverurteilung. Wenn wir fordern, neutrale Gerichte sollten entscheiden, dann ist das lediglich ein Ausdruck unseres Verfassungsverständnisses, wonach es drei Gewalten gibt. Die Justiz ist nun einmal dafür zuständig, derartige Fälle neutral zu untersuchen. Wenn an Haftungsansprüchen etwas dran ist, dann müssen die betreffenden Personen haften. Dafür haben wir Gerichte. So etwas festzustellen ist nicht Aufgabe des Parlaments und nicht Aufgabe der Regierung, aber wir müssen die notwendigen Schritte einleiten, damit die zuständigen Gerichte tätig werden können. Das sind wir dem Steuerzahler schuldig. Letztlich geht es um das Geld der BayernLB und damit auch um das Geld der Steuerzahler. Das ist unser Bestreben. Wir von der Fraktion der Freien Wähler begrüßen es, dass dieses Gesetz auf Bundesebene auf den Weg gebracht wird. Ich hoffe, dass es auch den Bundesrat passiert. Auf Landesebene brauchen wir eine flankierende Regelung. Wir sind bereit, diese in diesem Jahr durchzusetzen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kluger Mann wurde kürzlich in einer Münchner Zeitung mit der Aussage zitiert: "Man muss zur Frage der Schadenersatzpflicht jeden Verwaltungsrat individuell betrachten. War er zu faul, Unterlagen zu studieren, hat er also grob fahrlässig gehandelt, oder hat er sich sehr bemüht, aber dann aus heutiger Sicht die falschen Schlüsse gezogen?" Nachdem die Verwaltungsräte beim Kauf der Hypo Alpe Adria noch nicht einmal den Kaufvertrag aufgeschlagen haben und Huber, Beckstein, Schmidt, Faltlhauser, oder wie sie alle heißen, im Zusammenhang mit den ABS-Papieren Milliardengeschäfte auf der Grundlage völlig unzureichender Informationen bewilligt haben, müsste es doch auch für jedes CSU-Mitglied im Hause nachvollziehbar sein, dass es nicht völlig ausgeschlossen ist, dass die Verwaltungsräte grob fahrlässig gehandelt und sich deshalb schadenersatzpflichtig gemacht haben könnten.
Ich muss zugeben: Als Grüner würde ich das normalerweise etwas schärfer formulieren. Eigentlich müssten wir uns angesichts dieser Tatsache darüber im Klaren sein, dass es die Pflicht der Staatsregierung ist, alle möglichen Schadenersatzansprüche gegen Vorstände und Verwaltungsräte abzusichern. Die Staatsregierung ist in der Pflicht gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, denn sonst würde sie sich zu Recht dem Vorwurf der Veruntreuung aussetzen.
Die Staatsregierung ist auch gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern in der Pflicht, durchzusetzen, dass Recht und Gesetz für alle gelten, und zwar für alle gleich. Sonst macht sie sich schuldig, wenn das Vertrauen der Menschen in die Politik weiter erodiert.
Das Sichern aller Ansprüche setzt die Aussetzung der Verjährung voraus. Sie haben selbst gesagt, dass es unterschiedliche Überlegungen hinsichtlich der Frage gibt, wann die Verjährung einsetzt und wie lange sie dauert. Deswegen muss alles getan werden, um die Verjährung auszuschließen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf hingewiesen.
Die Bayerische Staatsregierung müsste also alles dafür tun, damit die Verjährung nicht eintreten kann. Was aber tut sie? Sie tut nichts, gar nichts. Sie tut allerdings nicht ganz gar nichts, denn sie "beobachtet fest die Entwicklung", so hat es jedenfalls Herr Minister Fahrenschon gesagt, wobei ich konstatieren würde, dass es sich um den Blick des Kaninchens handelt, das handlungs- und bewegungsunfähig vor der Schlange sitzt. Ihre Leute, die Herren Huber & Co., davon zu überzeugen, dass sie auf die Einrede
der Verjährung verzichten - Fehlanzeige. Nicht einmal eine öffentliche Aufforderung dazu kommt von Ihnen. Eigene gesetzliche Initiativen - auch Fehlanzeige. Das nenne ich Politikverweigerung.
Bei dieser Politikverweigerung kam Ihnen blöderweise der Bundestag in die Quere. Der Bundestag hat gehandelt und mit einem neuen § 52 a im Kreditwesengesetz die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen Verwaltungsräte und Aufsichtsräte aller Kreditinstitute auf zehn Jahre verlängert. Die Verankerung im Kreditwesengesetz statt im Aktiengesetz geschah übrigens ausdrücklich deshalb, weil der Bundestag wollte, dass die Verjährung auch für die öffentlich-rechtlichen Banken, die in den einzelnen Ländern beheimatet sind, gilt. Somit sollte diese Bestimmung insbesondere auch für die Bayerische Landesbank, unsere kostspielige Landesbank, gelten. Man sollte vielleicht vonseiten unserer Kollegen nach einer Expertise beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages fragen, dann könnte man diese Genese des Gesetzes gut nachvollziehen. Man will die Landesbanken unter einem Dach haben. Auch wir wollen das.
Jetzt kommt der Hammer: Der Bundesrat hat gegen verschiedene Passi Einspruch eingelegt, Herr Kollege König. Das gilt auch hinsichtlich des Passus der Verjährung, mit - soviel ich weiß - 7 : 6 Stimmen. Die siebte Stimme war dabei die Stimme Bayerns. Bayern will also, dass der Bund keine entsprechende Regelung trifft. Bayern will, dass die 10-Jahres-Klausel in Bayern nicht eingeführt wird. Angeblich geschieht dies, weil man es selber regeln will. Das ist dann nicht Aufgabe der Opposition, Herr Kollege König. Wenn Sie sagen, es sei Landessache und das wolle das Land selber regeln, dann regeln Sie es! Der Bundesrat kann das Gesetz zwar nicht verhindern. Will der Bundestag das Gesetz aber bis zum 01.01. über die Ziellinie bringen, dann gelingt ihm das nicht, wenn sich der Bundesrat widerspenstig zeigt. Eventuell würde er aber auch auf den entscheidenden Passus der Regelung der Verjährungsfrist verzichten. Beckstein & Co. dürften gejubelt haben.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, die GRÜNEN erwarten vom bayerischen Finanzminister, dass er sich von dieser Blockade des Bundesrates hier und heute klar distanziert und verbindlich zusagt, im Bundesrat bei der Beratung über das Restrukturierungsgesetz für eine Verlängerung der Verjährungsfrist, die auch für die Landesbanken gilt, zu kämpfen. Wir erwarten aber auch von Ihnen - darin bin ich einer Meinung mit Herrn Güller -, dass Sie selber nicht nur davon reden, die Verjährung im Blick zu haben, sondern dass Sie sofort und umfassend handeln. Warum haben Sie bis heute keine Änderung des Landesbank-Gesetzes in Bezug auf die Verjährung durchgesetzt? Warum po
chen Sie im Bundesrat darauf, dass es Ihres ist, wenn Sie auf Landesebene bisher nichts eingebracht haben? Wir fordern Sie auf, diese Änderung sofort auf den Weg zu bringen, damit bis zum 01.01.2011 eine entsprechende Regelung in Kraft treten kann. Wenn Sie weiter unter Verweis auf die Landeskompetenz beim Bund blockieren und gleichzeitig im Landtag nichts tun, dann betreiben Sie eine Berlusconisierung in Bayern und zeigen, dass Sie Recht und Gesetz nach persönlichem Interesse einiger weniger basteln. Diese Politik lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über das heutige Thema der Aktuellen Stunde "Jetzt handeln - Verjährungsfristen für Verwaltungsräte und Vorstände von Banken verlängern" habe ich mich sehr gewundert. Damit machen Sie die Maxime der Bundesministerin der Justiz zum Thema des heutigen Tages. Dafür danke ich Ihnen. Ich danke vor allem der Bundesministerin der Justiz, die genau das tut: Sie handelt.
Was soll passieren? - Für bestimmte Aktiengesellschaften sowie Kreditinstitute soll nach der Änderung, die für das Kreditwesengesetz - KWG - vorgesehen ist, die fünfjährige Verjährungsfrist für die Haftung von Organen für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung auf zehn Jahre verlängert werden. In aller Deutlichkeit: Die FDP-Fraktion hält diese Verlängerung für richtig. Sie hält sie für angemessen. Sie hält sie für notwendig.
Dass die Verjährungsfristen zu kurz sind, haben wir alle sehr deutlich im Zusammenhang mit den Ansprüchen um die HGAA erlebt. Wir machen daraus kein politisches Thema; wir handeln.
Sie ziehen die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates heran, der eine Ergänzung vorsieht. Folgender Satz soll angefügt werden: "Ausgenommen sind Ansprüche von Kreditinstituten, deren Organisationsrecht sich nach landesrechtlichen Bestimmungen richtet." Was hat es damit auf sich? Soll diese Änderung eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Banken, die der Landesaufsicht unterliegen, vereiteln? Ich sage Ihnen ehrlich: Ich weiß es nicht. Dieser Antrag stammt nicht aus der Feder Bayerns, sondern aus dem Land Rheinland-Pfalz. Rhein
land-Pfalz wird bekanntlich von der SPD regiert. Vielleicht fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen dort. Es handelt sich um eine Frage der Gesetzgebungszuständigkeit. Zu klären ist, ob das Organverhältnis und die sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten Teil des Organisationsrechts sind. Die Länder haben die Regelungszuständigkeit für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Landesbanken. Letztlich sollte festgestellt werden, ob eine Zuordnung zum materiellen Sparkassenrecht oder zum Sparkassenverfassungsrecht vorliegt. Das ist eine rein juristische Fragestellung. Es handelt sich um eine komplizierte juristische Fragestellung, für die Rheinland-Pfalz um bayerische Unterstützung gebeten hat.
Letztlich ist es völlig egal; denn eines sollte uns alle einen: Es kann und darf keinen Unterschied in Bezug auf die Verjährung geben, egal in welchem Bereich diese Banken angesiedelt sind. Ich denke, in dieser Frage herrscht Konsens in diesem Hohen Haus.
Insofern sehe ich eine breite Mehrheit, die genau das will: Längere Verjährungsfristen für die betroffenen Organe im Interesse einer längeren Zugriffsmöglichkeit, ganz egal in welchem Bereich. Dafür wird sich die FDP-Fraktion einsetzen. Wir werden abwarten, welche Entscheidung der Bundesrat treffen wird. Wenn der Bundesrat entscheidet, dass die Einführung einer längeren Verjährungsfrist dem Landesrecht obliegt, müssen wir hier im Land sehr schnell handeln. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall sein wird. In diesem Fall erübrigt sich das Thema, weil diese Frage im Bundesrecht geregelt ist. Die FDP-Fraktion steht in beiden Bereichen ohne jede Einschränkung zu einer Verlängerung der Verjährungsfristen.