Hierzu findet keine Aussprache statt. Deshalb können wir sofort zur Abstimmung schreiten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5480 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/6197 zugrunde.
- Wollen Sie in der Tagesordnung fortfahren? - Das ist schön. Ich warte. - Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 31 Absatz 1 Satz 2 gestrichen wird und die Satzbezeichnung des bisherigen Satzes 1 entfällt. - Ich bitte um Aufmerksamkeit. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich ebenfalls anzuzeigen. - Gibt es keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Hinterlegungsgesetz".
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten verweise ich wie immer auf die den Fraktionen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Alle Fraktionen sind mit dem Abstimmungsverhalten einverstanden. Gegenstimmen sehe ich nicht. Enthaltungen sehe ich ebenfalls nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Ich würde vorschlagen, die Dringlichkeitsanträge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufzurufen, da die Mittagspause für 13.30 Uhr angesetzt ist. Aus nachvollziehbaren Gründen braucht das Landtagsamt noch fünf Minuten mehr. Deswegen schlage ich vor, in die Mittagspause zu gehen. Wir fahren mit der Sitzung um 13.50 Uhr fort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme nach der Mittagspause die Sitzung wieder auf. Bevor wir in die Beratung der Dringlichkeitsanträge eintreten, möchte ich dem Hohen Haus bekannt geben, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, die unter Nummer 2 und 9 aufgeführten Dringlichkeitsanträge an vierter Stelle zur Beratung aufzurufen. Dies ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/6256, betreffend "Keine ‚Basta-Entscheidungen’ - wirksame Ablehnung der Laufzeitverlängerung im Bundesrat durchsetzen" und der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/6263, betreffend "Entschädigungspflicht für nachträgliche Auflagen im Atomgesetz streichen". Darauf haben sich die Fraktionen geeinigt. Ich gehe deshalb davon aus, dass das dann auch so gehandhabt werden kann.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FW) Verzicht auf eine dritte Startbahn am Flughafen München und Rückforderung des Darlehens von der Flughafen München GmbH (ber. Drs. 16/6255)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine 3. Start- und Landebahn am Flughafen im Erdinger Moos - Rückforderung und Verzinsung des Gesellschafterdarlehens der Flughafen München GmbH (FMG) (Drs. 16/6268)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und darf als Erstem für die Fraktion der Freien Wähler Herrn Kollegen Pointner das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere sehr, dass bei diesem Thema, das bei uns doch sehr viele Menschen bewegt, weitaus mehr Zuhörer und Zuseher auf der Tribüne sitzen als hier unten im Plenum.
- Das ist schon klar, aber auch Sie sind beteiligt. Ich habe nicht nur Sie herausgegriffen, ich habe alle gemeint.
Ich werde meine Begründung dieses Dringlichkeitsantrags trotzdem vorbringen; denn es gibt viele Gründe, die Planung für die dritte Startbahn einzustellen. Jeder Grund ist für sich allein ausreichend. Ich nenne als ersten und wichtigsten Grund die unzumutbare, nachgewiesenermaßen gesundheitsschädliche Lärmbelastung mehrerer tausend Menschen, wenn diese dritte Startbahn kommen und benutzt würde. Die Belastungen durch Fluglärm steigen für diese Menschen auf das Zehnfache - auf das Zehnfache! - dessen, was die Leute in den meistbelasteten Gebieten bisher zu ertragen haben. Ich habe das hier schon einmal vorgetragen. Eine Erhöhung des Dauerschallpegels von 60 auf 70 dB(A) bedeutet das Zehnfache. Das Problem liegt darin, dass bei der Benutzung dieser dritten Bahn die nächstgelegenen Orte praktisch in der Mitte überflogen werden, und zwar in niedrigsten Höhen. Der nächstgelegene Ort Attaching wird in 70 Meter Höhe überflogen. Die Orte Pulling und Berglern - das sind die nächsten - werden in circa 350 Meter in der Mitte des Ortes, und zwar nicht von 5, 10 oder 15 Fliegern, sondern von 540, 550 Fliegern am Tag überflogen, wenn die volle Nutzung eintreten würde. 60.000 Einwendungen gegen diese Planungen und dann noch einmal 26.000 bei der ergänzenden Auslegung sprechen eine klare Sprache. Herr Zeil ist jetzt nicht da. Aber Herr Thalhammer von der FDP ist da. Es wäre besser gewesen, sich dafür einzusetzen, dass diese zusätzlichen 26.000 Einwendungen von der Regierung mit den Leuten auch erörtert werden, anstatt jetzt ein Büro einzurichten, in dem die Leute ihre Beschwerden vorbringen können.
Zweitens: Der Flughafen bietet auf unabsehbare Zeit ausreichende Kapazitäten. Die aktuellen Bewegungszahlen, die für den Bedarf einer Bahn allein maßgeblich sind, liegen unter den Werten des Jahres 2005. Wir hatten im Jahr 2009 einen Rückgang von 8,2 % und verzeichnen im Jahr 2010 einen Rückgang zwi
Die FMG hat in dem Gutachten, das sie in Auftrag gegeben hat, eine Kapazität von 480.000 Bewegungen errechnen lassen. Diese Zahl ist deshalb erstaunlich, weil der Flughafen Frankfurt/Main bei einer Kapazitätsgrenze, die um 15 % unter der von München liegt, seit Jahren 500.000 Bewegungen und mehr schafft.
Ich kann auch eine Begründung dafür geben, wie diese Grenze von 480.000 zustande gekommen ist: Es waren die Vorgaben der Flughafengesellschaft, die gesagt hat, für die Umsteiger solle eine maximale Umsteigezeit von 30 Minuten eingehalten werden, die durchschnittliche Verspätung solle nicht mehr als vier Minuten betragen. Die FMG hat hier allein die Umsteiger im Fokus. Die übrigen Leute aus der Region, die den Flughafen benutzen - das sind immerhin 65 % -, müssen beim Einchecken und beim Sicherheitscheck erhebliche Wartezeiten hinnehmen, wie Sie selber wissen. Dazu kommt die Zeit, die man braucht, wenn das Flugzeug nicht direkt andockt, sondern die Leute mit dem Bus zum Flugzeug gebracht werden. Sie müssen auch dann Wartezeiten hinnehmen, wenn man zurückkommt und 20 oder 30 Minuten auf den Koffer warten muss, was immer wieder passiert. Das spielt aber offenbar keine Rolle. Hier werden Leute eingespart, um im Kostenwettbewerb mithalten zu können.
Es gibt auch ökologische Gründe. Als kurze Stichworte nenne ich nur die Luftverschmutzung und den Verbrauch von Grund und Boden. Interessant ist, dass diese dritte Startbahn in einem ausgewiesenen Vogelschutzgebiet europäischen Ranges errichtet werden soll.
Es gibt auch soziale Gründe. Am Flughafen herrscht Sparzwang. Wenn es ums Sparen geht, macht es die FMG genauso wie der Freistaat Bayern. Zunächst wird am Personal oder am Einkommen des Personals gespart. Dies führt dazu, dass immer mehr Leute, die am Flughafen arbeiten, zu den ARGEn in den benachbarten Landkreisen gehen und eine Aufstockung der Kosten für die Unterkunft beantragen. Dies können Sie der aktuellen Presse entnehmen.
Bei diesem Dringlichkeitsantrag haben wir den Schwerpunkt auf die Finanzen gelegt, schon deshalb, weil es zur derzeitigen Haushaltsdiskussion passt. Überdies sind die Auswirkungen auf die Finanzen in ganz Bayern zu spüren und nicht nur in der Region, wie das für den Großteil der anderen Gründe gilt, die ich genannt habe. 250 Millionen Euro Darlehen stehen aus. Über eine Milliarde nicht gezahlter Zinsen sind gegenüber dem Gesellschafter Bayern seitens
der FMG noch offen. Wenn die Flughafen München GmbH schon jetzt die Zinsen für ihre Schulden nicht bezahlen kann, weil sie keine Gewinne macht, dann wird sie dazu erst recht nicht in der Lage sein, wenn sie weitere Milliarden in die dritte Bahn investiert. Schließlich wurde vereinbart, dass die FMG nur dann Zinsen zahlen muss, wenn sie Gewinne macht.
Es soll nicht nur in die dritte Bahn investiert werden. Nach Angaben der Lufthansa ist auch ein Satellit notwendig, damit mehr Flugzeuge andocken können. Außerdem sind eine unterirdische Erschließung und der Bau eines weiteren Hotels vorgesehen. Die FMG spricht von 2,5 bis 3 Milliarden Euro. Völlig unklar ist, wie das finanziert werden kann. Sie wissen, dass die FMG im abgelaufenen Jahr 2009 ein Minus von einer Million Euro gemacht hat. In den 18 Jahren, die dieser Flughafen bereits in Betrieb ist, hat sie nur dreimal Gewinne gemacht und musste entsprechend Zinsen zahlen.
Die Darlehen wurden teilweise bereits in den Siebzigerjahren ausgereicht. Der Großteil der Darlehen stammt aus den Achtziger- und dem Anfang der Neunzigerjahre. Aus dieser Zeit haben sich Zinsen und Zinseszinsen angesammelt. Der Ministerpräsident hat gesagt, dass für den Ausbau der dritten Bahn kein Geld des Staates bereitgestellt werde. In diesem Fall müssen wir die Planung in jedem Fall einstellen, weil die Zinsen, auf die wir verzichten würden, ebenfalls dem Freistaat zustünden. Dieses Geld würde uns fehlen.
Ich sage es noch einmal: Wer die Zinsen auf seine Schulden nicht zahlen kann, würde von niemandem Geld für große Investitionen bekommen. Deshalb bitte ich Sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Wir werden auch dem Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen, der in die gleiche Richtung geht.
Bevor ich in der Rednerliste fortfahre, möchte ich dem Hohen Haus bekanntgeben, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN für ihren nachgezogenen Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt hat.
- Das gilt auch für den Antrag der Freien Wähler. Dann werden wir zwei namentliche Abstimmungen durchführen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Wir haben einen nachgezogenen Dringlichkeitsantrag zu den Themen dritte Startbahn, Gesellschafterdarlehen, Zinsen und Flughafenfinanzierung eingereicht, in dem wir darum bitten, die Planung einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München im Erdinger Moos nicht mehr weiterzuverfolgen.
Ich möchte die Argumente des Herrn Kollegen Pointner, - die ich vollinhaltlich teile - etwas ergänzen und Ihnen die aktuellen Zahlen der Flugbewegungen mitteilen. Die Entwicklung am Flughafen München ist seit dem Jahr 2008, als die Flugbewegungen nur noch um knapp 0,1 % gestiegen sind - also fast nicht -, rückläufig. Im vergangenen Jahr 2009 hatten wir ein Minus von 8,2 %. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres - das ist die neueste Zahl von heute Vormittag, die die Flughafen München GmbH auf ihrer Homepage veröffentlicht hat - sank die Zahl um weitere 2,2 %. Wir können davon ausgehen, dass sie am Jahresende bei minus 1,5 bis 2 % liegen wird. Das ist ein Rückgang im zweiten Jahr in Folge.
Die Deutsche Flugsicherung weist übrigens für die 44. Kalenderwoche, also die erste Woche im November, ein Minus von 1,1 % bei den Flugbewegungen aus. Wenn ich diese ersten zehn Monate vergleiche, stelle ich fest, dass wir knapp über dem Niveau von 2004 liegen. Wir liegen deutlich unter dem Niveau des Jahres 2005, in dem die Flughafen München GmbH mit ihrer Absicht herausgekommen ist, eine neue Bahn zu planen.
Diese Zahlen zeigen klar und deutlich, dass es eine Rechtfertigung der Planung für eine dritte Bahn allein aufgrund der tatsächlichen Entwicklungen nicht gibt. In meinen Augen ist es skandalös, dass das zuständige Ressortministerium für Wirtschaft und Verkehr inklusive des zuständigen Landtagsbeauftragten bei dieser Debatte fehlt. Die Staatsregierung ist einzig und allein durch Herrn Staatssekretär Pschierer vertreten.
Die Staatsregierung und die CSU glauben immer noch den obskuren Prognosen. Schon einmal musste diese Prognose mehr oder weniger zurückgenommen werden. Auch der zweite Ansatz zu einer erneuten Prognose erwies sich als grob fehlerhaft. Für diese Planung gibt es keine Rechtfertigung. Herr Kollege Pointner hat bereits auf die gravierenden Eingriffe in Natur und Landschaft im Erdinger Moos hingewiesen: Rund 1.000 Hektar international geschütztes und
Der bayerische Umweltminister Dr. Söder stellt immer wieder große Berichte, zum Beispiel zum Artenschutz, vor. Das ist in Ordnung, und ich begrüße das. Er sagt dabei auch, dass wir unserem Ziel, den Artenschwund zu stoppen, immer noch nicht nähergekommen sind. Warum er und mit ihm CSU und FDP nicht gegen diese Planungen Sturm laufen; verstehe ich nicht; denn diese Planungen sind es, die die Natur schädigen und für den Artenschwund verantwortlich sind. Wir sollten das Ganze dringend stoppen.