Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider ist die Frau Präsidentin jetzt nicht da, so dass ich ihr jetzt nicht persönlich sagen kann, dass ich ihre gestern ausgesprochene Rüge akzeptiere. Allerdings möchte ich durchaus sagen: Franz Josef Strauß würde sich freuen, dass zu seiner Zeit die Landtagspräsidenten etwas gnädiger gestimmt waren.
Aber vielleicht gilt auch der Satz: Quod licet Jovi non licet bovi. Damit ist das Thema für mich beendet, meine Damen und Herren!
Herr Abgeordneter Pohl, einen Moment bitte. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Erklärung des Kollegen Pohl zur Kenntnis genommen. Ich denke, wir sollten jetzt wieder zur Debatte übergehen. Bitte sehr, Herr Kollege.
Herr Kollege König, Sie philosophieren in einer Presseerklärung über Stilfragen. Da kann ich Ihnen nur raten: Wenn Sie Metaphern auslegen wollen, sollten Sie sich um einen Lehrstuhl für Literaturwissenschaften bemühen und nicht hier in diesem Hohen Hause sitzen.
Herr Kollege König, Sie haben die Brisanz des Themas völlig verkannt. Es ist eine komplette Themaverfehlung, wenn Sie sich nicht damit beschäftigen, was die Bürger hier in diesem Lande umtreibt, nämlich ein beispielloser Skandal um die BayernLB, um ABS-Papiere und um die Hypo Group Alpe Adria. Ein Schaden von zehn Milliarden Euro, wie er in der Geschichte dieses Freistaats noch nie da gewesen ist: Das, Herr Kollege König, ist die Dimension dieses Skandals.
Meine Damen und Herren von der CSU, ich verstehe, dass Sie keine leichten Zeiten durchmachen. Ihr Ministerpräsident und Ihr Finanzminister waren beide auf einem guten Weg, als sie hier in diesem Hohen Hause schonungslose Aufklärung versprochen haben. Jetzt, meine Damen und Herren, steht ihre Glaubwür
Wer hat denn bis jetzt aufgeklärt? Die LandesbankKontrollkommission hat aufgeklärt. Auf Antrag der Freien Wähler wurde ein Haftungsgutachten in Auftrag gegeben, das Vorstand und Verwaltungsrat in der Schadensersatzpflicht sieht, ein Gutachten, das der Ausschuss einstimmig beantragt hat. Da danke ich dem Kollegen Weidenbusch. Er hat verstanden, worum es geht. Es geht hier nicht darum, Parteifreunde zu schonen, sondern darum, das Geld des Steuerzahlers zurückzuholen und die Verantwortlichen für diese skandalösen Vorgänge zu benennen.
Herr Kollege Sauter wird in der Presse mit der Aufforderung zitiert, man solle jetzt sorgfältig prüfen, denn es gebe verschiedene Gutachten, die Verschiedenes aussagten.
Dazu sage ich: Herr Kollege Sauter, Sie haben das Gutachten, das der Bayerische Landtag in Auftrag gegeben hat, doch mitbeschlossen, das Gutachten, das Vorstand und Verwaltungsrat grobe Fahrlässigkeit bescheinigt und sagt, dass beide in der Haftung sind.
Das ist nicht irgendein Bankgutachten, sondern das ist das Gutachten des Bayerischen Landtags, unser Gutachten, das Sie jetzt in Zweifel ziehen.
Die einzige Konsequenz aus diesem Gutachten ist: Der Verwaltungsrat muss verklagt werden. Herr Kollege König, wenn Sie von Vorverurteilung sprechen, frage ich, ob Sie die Gewaltenteilung verstanden haben. Denn unabhängige Gerichte entscheiden darüber, ob die Verwaltungsräte haften oder nicht. Das entscheiden nicht Sie, das entscheide nicht ich, sondern das entscheiden unabhängige Gerichte in Bayern und im Bund.
Ich sage Ihnen: Wenn die CSU jetzt nicht bedingungslos auf Klagen setzt, betreibt sie Rechtsverweigerung zum Nachteil der Bürger und Steuerzahler.
Herr Kollege Schmid, Sie waren als Anwalt in eigener Sache tätig und haben gesagt, es sei nicht notwendig, die Verwaltungsräte zu verklagen.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Sie nach der Wahl eine Studie vorgestellt haben, die der CSU eine beispiellose Verfilzung attestiert. Jetzt hätten Sie die Chance, mit diesem Vorurteil aufzuräumen und zu sagen: Ich stelle mich der Überprüfung durch ein objektives Gericht.
Wovor haben Sie Angst? Wenn Sie alles richtig gemacht haben, wird das Gericht spätestens in letzter Instanz sagen, Sie sind nicht haftbar. Dann sind Sie fein raus und dann können wir alle mit erhobenem Haupt sagen: Wir haben alles versucht.
- Herr Kollege Kreuzer, ich bin nicht taub. Aber Ihre Zwischenbemerkung trägt zur Sache nichts bei; deswegen werde ich nicht darauf eingehen.
Herr Kollege Kreuzer, seien Sie doch froh, dass Sie nicht im Verwaltungsrat saßen und dieses Problem nicht persönlich ausbaden müssen.
Meine Damen und Herren, wir müssen auf Klage setzen. Ich sage: Das ist Ausfluss des politischen Legalitätsprinzips. Hier geht es nicht um Opportunität. Hier geht es nicht darum, was Ihnen persönlich in den Kram passt, was dem Schutz von Parteifreunden dient. Hier ist das Geld der Steuerzahler im Spiel und hier ist die Glaubwürdigkeit der Politik gefragt. Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern haben einen Anspruch darauf, dass die schonungslose Aufklärung, die Sie angekündigt haben, jetzt auch
(Zuruf von den Freien Wählern: Was ist mit der Zwischenbemerkung? - Zurufe von der CSU - Harald Güller (SPD): Ein Feigling!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genauso wie es Pflicht der BayernLB ist, gegen die alten Vorstände möglicherweise Regressforderungen zu erheben und durchzusetzen, ist es Pflicht der BayernLB, mit dem Vorsitzenden der Generalversammlung, Finanzminister Fahrenschon, an der Spitze, alle möglichen Regressforderungen gegenüber dem Verwaltungsrat durchzusetzen.
Ich betone ausdrücklich: Diese Pflicht besteht unabhängig von der Einzelperson, die es trifft. Diese Sachlage ist eindeutig. Meine Vorredner haben das schon skizziert. Zusammenfassen kann man die Pflichten der Verwaltungsräte nach der einfachen Regel: Je wichtiger eine Entscheidung ist, die die Verwaltungsräte treffen, umso mehr haben die einzelnen Mitglieder eine eigene Holschuld zur Gewinnung von Informationen und umso weniger können sie sich auf die Angaben der Vorstände verlassen.
Unstrittig ist auch, dass sich Verwaltungsräte bei der wiederholten Freigabe von Milliarden beim ABS-Geschäft oder auch beim Kauf der HGAA dieser Holschuld verweigert und sich stattdessen in sträflicher Weise auf die Information seitens des Vorstands verlassen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle kennen die Gutachterlage. Wir wissen, dass Flick Gocke Schaumburg sowie Hengeler Mueller hinsichtlich der Frage, ob die Verwaltungsräte nun grob oder einfach fahrlässig gehandelt haben, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Und wenn wir nun das Rechtsrahmengutachten von Professor Lutter über die Inhalte des HGAA-Gutachten von Hengeler Mueller drüberlegen würden, sähen wir, dass der Persilschein, den Hengeler Mueller den Verwaltungsräten attestiert hat, wohl kaum haltbar wäre.
Aber sei es für den Erwerb der ABS-Papiere, sei es für den Kauf der HGAA, eines müsste auch für Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein: Die Frage, ob bei der Genehmigung dieser Milliarden einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat sie ist ganz entscheidend für die juristische Schuld der Verwaltungsräte -, haben nicht Sie in Sondergutachten zu beantworten oder aber die Staatsregierung, indem Herr Söder sagt - ich danke für den Hinweis, der wirklich sehr treffend war -, ein CSUler verklagt keinen CSUler. Nicht Sie als die die Regierung tragenden Parteien, sondern alleine die Gerichte haben zu entscheiden, ob hier grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorlag.