- Ja, der Saal würde toben, und zwar zu Recht. Denn selbstverständlich ist es gegenüber den im Einzelfall betroffenen Männern mit gleicher Eignung, Leistung und Befähigung eine Diskriminierung, wenn in jedem Fall die Frau vorgezogen wird. Das ist einfach so.
Abgesehen davon ist der Anwendungsbereich der gleichen Leistung, Eignung und Befähigung ohnehin eine relativ -
Frau Kollegin Gote, Zwischenrufe sind ja okay. Aber sie sollten nicht in dieser Form gemacht werden.
Der Anwendungsbereich ist deshalb relativ schmal, weil meistens ein Unterschied in Leistung, Eignung und Befähigung liegt. Damit meine ich nicht zwischen Mann und Frau, sondern zwischen den beiden Bewerbern um eine Stelle, ganz egal, ob es eine Frau oder ein Mann ist. Die Tatsache, dass sich um eine Stelle zwei Bewerber mit exakt gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bewerben, ist relativ selten.
Insofern, Kolleginnen und Kollegen, schaffen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eine bürokratische Worthülse, die nicht dazu geeignet ist, wirklich Gleichberechtigung zu schaffen.
Schließlich ein weiterer Punkt, der schon angesprochen wurde: Wenn Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf ernst meinen würden,
Es geht hier nicht um Gleichstellung, es geht um einen gesellschaftlichen Umbau, den Sie in einer Weise betreiben wollen, dass er eben nicht den rechtlichen Erfordernissen entspricht und deswegen auch nicht verfassungsgemäß ist.
(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN - Markus Rinderspacher (SPD): Also, bei gleicher Qualifikation hätte besser Frau Bulfon gesprochen!)
Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir vertrauen darauf, dass es wesentlich bessere, andere Möglichkeiten gibt, sinnvolle und intelligente Frauenförderung und Gleichstellungspolitik zu betreiben. Ihr Gesetzentwurf ist dazu leider nicht geeignet.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es heißt übrigens in der Geschäftsordnung "Zwischenrufe" und nicht "Zwischenschreie".
Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, wie gesagt, namentlich. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf, Drucksache 16/4021, zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/6069 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Wir kommen zur Abstimmung. Wenn ich das Zeichen bekomme, dass die Urnen bereit sind, beginnen wir. Wenn Sie einverstanden sind, machen wir drei Minuten. - Nein? Doch. Drei Minuten.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist schon so lange bekannt! - Namentliche Abstimmung von 20.42 bis 20.45 Uhr)
Meine Damen und Herren, wir sind kurz vor der Schließung des Vorgangs. - Die drei Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmkarten werden außerhalb des Sitzungssaals ausgezählt und das Ergebnis später bekanntgegeben. Ich bitte, die Plätze einzunehmen oder draußen weiterzureden.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Anspruch auf einen gebundenen Ganztagsschulplatz (Drs. 16/4790) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es könnte sein, dass wir heute so eine Situation haben, wie sich Schüler im G 8 nach der neunten Stunde fühlen:
Erste Anmerkung: Als ich vorhin den Herrn Staatssekretär gehört habe, dann dachte ich mir, dass Schuldebatten oft Debatten der bewussten oder vielleicht auch unbewussten Missverständnisse sind. Als ich dem Herrn Nöth zugehört habe, hatte ich das Gefühl: Der will einfach nicht kapieren, was wir sagen.
Heute geht es um das Recht auf einen gebundenen Ganztagsplatz, um einen Gesetzentwurf, der natürlich in den Ausschüssen abgelehnt wurde. Trotzdem wollen wir uns noch ganz kurz damit beschäftigen.
Herr Kollege Güll, ich bitte um Entschuldigung. Meine Damen und Herren, es ist einfach zu laut hier drinnen.
Es ist auch wirklich schwierig, nach so langer Zeit am späten Abend noch einigermaßen konzentriert zu sein.
Ich will mich auch beschränken und kurz fassen und noch einmal darauf hinweisen: Es geht um das Recht auf einen gebundenen Ganztagsplatz. Es geht nicht darum, dass die SPD-Landtagsfraktion sagt: Jeder Schüler, jede Schülerin muss verpflichtend dorthin. Aber in dem Gesetzentwurf geht es auch darum, dass Eltern für ihre Kinder einen Ganztagsplatz bekommen, wenn sie ihn wollen oder brauchen, und dass das nicht abhängig sein darf von irgendwelchen finanziellen Rahmenbedingungen. Es geht also um das Recht, einen Ganztagsplatz zu haben.
Die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Aus diesem Grund haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme auch gesagt: Das ist sinnvoll. Sie brauchen das, damit sie Planungssicherheit bekommen.
Worüber sind wir uns eigentlich in dieser Frage in diesem Haus einig? Dass es Ganztagsplätze braucht. Das ist nicht mehr strittig. Herr Eisenreich hat im Ausschuss gesagt: Nicht mehr das Ob ist das Problem, sondern das Wie.
Worin besteht also die Einigkeit? Wir wissen, dass die Ganztagsschule, zumal wenn sie eine rhythmisierte Schule ist, also im Wechsel zwischen Spannung und Entspannung aufgebaut ist, deutlich eine Schule der Förderung ist, eine Schule, die Bildungschancen erhöhen kann, eine Schule, die unseren Kindern wirklich pädagogische Hilfe bietet und sie auch weiter
bringt. Das ist für Eltern wichtig. Ein weiterer Vorteil ist, dass es Verlässlichkeit in Bezug auf die Betreuung über den Tag hinweg gibt.
Schwieriger wird es, wenn wir uns über das Wie unterhalten. Darin sind wir uns nicht mehr einig. Herr Nöth, ich möchte Sie noch einmal zitieren; ich hoffe, ich bringe das Zitat richtig zusammen. Bei der Gemeinschaftsschuldebatte sagten Sie, dass wir uns über das Thema Qualität unterhalten müssen. Genau das gilt auch bei der Frage des Ganztagsplatzes. Es geht nicht nur einerseits um die Schaffung von Ganztagsplätzen, sondern auch andererseits um das Vorhalten qualitativ guter Ganztagsplätze. Auch deswegen wollen wir das Recht auf einen gebundenen Ganztagsplatz.
Worin besteht Qualität? Das wird vom Staatssekretär und vom Minister vielfach zitiert: Qualität besteht dann, wenn eine individuelle Förderung tatsächlich umgesetzt wird. - Das kann man in einer Ganztagsschule wunderbar machen, aber nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, wenn die entsprechende Ausstattung mit Lehrern vorhanden ist und wenn die Rahmenbedingungen insgesamt passen. Dazu gehört auch ein entsprechendes räumliches Angebot. Schule muss ein Lebensraum sein. Schule, die im Ganztag vernünftig läuft, ist nicht nur ein Lernort, sondern auch ein Lebensraum. Das ist auch für Kommunen ganz wichtig. Sie wollen Planungssicherheit und brauchen dazu die entsprechende finanzielle Ausstattung.
Diese Qualitätsstandards sollten klar sein, wenn wir über das Wie reden. Deshalb ist für uns klar: Das ist nur dadurch möglich, dass einerseits Ganztagsplätze in gebundener Form vorgehalten und andererseits Ganztagsplätze in wirklichen Ganztagsschulen geschaffen werden. Darauf müssen wir uns verständigen.