Wir können eine Klarstellung angehen, wenn die entsprechende Gerichtsentscheidung vorliegt. Wir sind uns im Ziel einig, aber, meine Damen und Herren, wir halten Ihr Ansinnen nicht für hilfreich. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.
Es sind aber trotzdem im Ältestenrat Redezeiten vereinbart worden, Herr Kollege König. Nur darauf habe ich hingewiesen.
(Alexander König (CSU): Er hat doch hier nicht als Mitglied der CSU-Fraktion gesprochen, sondern als Mitglied der Bayerischen Staatsregierung!)
- Ach, lieber Herr König, ich denke, es passt so, wie ich das gerade mache. Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Dr. Rabenstein. Bitte schön.
Herr Staatsminister Kreuzer, erst einmal danke ich Ihnen für die differenzierte Darstellung. Das hat Sie von Herrn Kollegen Sinner wirklich unterschieden.
Wir sind uns in der Zielsetzung einig, das stimmt. Ich habe aber nicht nur gefordert, dass wir eventuell einen Vorstoß zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages machen, sondern ich habe auch auf unser bayerisches Mediengesetz hingewiesen und darauf, dass wir als Landtag tätig werden können. Eins ist nämlich klar: Wir haben jetzt einen mehr oder weniger rechtsfreien Raum, weil niemand voraussagen konnte, dass diese Entwicklung kommt. Es steht auch nichts Konkretes drin, dass so etwas verboten wird.
Wir wollen mit unserem Antrag, dass der Landtag zunächst einmal ein Zeichen setzt. Deshalb haben wir auch keinen Gesetzentwurf eingebracht, sondern nur aufgefordert, in dieser Richtung aktiv zu werden. Das sollten und könnten wir heute machen im Gegensatz zum Medienrat, in dem nicht nur Parlamentarier aus allen Parteien sitzen, sondern auch Vertreter anderer Gruppen, von denen man nicht weiß, wie sie abstim
men werden. Sie sagen, die CSU-Abgeordneten, die im Medienrat vertreten sind, werden dagegen stimmen. Wir wissen nicht, wie der Medienrat sich entscheidet. Deswegen wäre es gut, wenn wir heute ein Zeichen setzen, um dem Medienrat deutlich zu signalisieren, was wir wollen. In die Richtung geht unser Antrag.
Lieber Dr. Rabenstein, ich verstehe Ihre Intention. Aus meiner Sicht setzen wir jedoch das falsche Zeichen. Wir sollten im Medienrat vor der Sommerpause – das ist doch klar – diesen Antrag behandeln. Wir vertreten die Auffassung, dass wir aufgrund der bestehenden Rechtslage diesen Antrag ablehnen können. Das habe ich prüfen lassen. Es besteht die Verpflichtung zur Förderung der lokalen TV- und Radioangebote nach den bestehenden bayerischen Gesetzen. Somit sollten wir, ablehnen, was die lokalen Fernseh- und Rundfunkanstalten insgesamt gefährdet. Das ist sogar unsere Aufgabe. Aufgrund der Rechtslage können wir diesen Antrag ablehnen. Ich möchte nicht gleichzeitig eine Diskussion über die Änderung des Gesetzes anstoßen, sonst bekommen wir bei der Entscheidung mehr Schwierigkeiten als Vorteile.
Wir vertreten unterschiedliche Auffassungen. Letztendlich muss der Medienrat über diesen Sender-Antrag entscheiden. Ich empfehle die Ablehnung, da der Antrag in der Sache falsch ist und das Begehren des Senders juristisch abgelehnt werden kann. Ihr Antrag ändert an dieser Situation nichts. Ich sage aber ausdrücklich: Ich will nicht ausschließen, dass wir im Rahmen der nächsten Novelle des Rundfunkstaatsvertrags oder des Bayerischen Mediengesetzes diese Thematik aufgreifen.
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Deshalb können wir die Aussprache schließen und zur Abstimmung schreiten, die in namentlicher Form erfolgen soll. Mit der namentlichen Abstimmung kann jetzt begonnnen werden. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Die fünf Minuten sind vorbei. Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Sie können mit der Auszählung beginnen. Ich würde mich freuen, wenn wir in Ruhe und Gelassenheit die Tagesordnungspunkte 8 mit 18 aufrufen können. Das setzt ein Mindestmaß an Kon
zentration voraus. Es handelt sich zwar um Anträge der GRÜNEN, aber vielleicht könnte die CSU trotzdem zuhören.
Anträge der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Biodiversitätsstrategie umsetzen I Erfassung und Kartierung der Endemiten und Subendemiten Bayerns (Drs. 16/15522) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16427),
Biodiversitätsstrategie umsetzen II Machbarkeitsstudie Nationalpark Steigerwald (Drs. 16/15523) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16428),
Biodiversitätsstrategie umsetzen III Berücksichtigung der bayerischen Verantwortungsarten (Drs. 16/15524) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16429),
Biodiversitätsstrategie umsetzen IV Erfassungsprogramm für alle Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie (Drs. 16/15525) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16430),
Biodiversitätsstrategie umsetzen V Natura 2000-Managementpläne bis 2015 fertigstellen (Drs. 16/15526) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16431),
Biodiversitätsstrategie umsetzen VI Schutz der Verantwortungsarten Rechtsverordnung erlassen (Drs. 16/15527) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16432),
Biodiversitätsstrategie umsetzen VII Forschung Klimakatastrophe und Biodiversität Neuorientierung des Schutzgebietsregimes (Drs. 16/15528) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16433),
Biodiversitätsstrategie umsetzen IX Artenschutzprogramm für den Huchen (Drs. 16/15530) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16436),
Biodiversitätsstrategie umsetzen X Regionale Naturschutzkonzepte erstellen (Drs. 16/15531) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Drs. 16/16441) und
Biodiversitätsstrategie umsetzen XI Rote Liste gefährdeter Moose in Bayern von 1996 überarbeiten (Drs. 16/15532) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (16/16442)
Für Tagesordnungspunkt 15 "Netz der Naturwaldreservate vervollständigen" auf Drucksache 16/15529 wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurden hierzu 15 Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Als Erste hat Frau Kollegin Gote für die GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung dieser Plenarsitzung steht diesem Hohen Hause, gemessen an der Bedeutung der Themen, gut zu Gesicht. Wir reden heute an drei Stellen sehr ausgiebig über Klimaschutz. Das ist ein Thema, das unsere Zukunft und die Zukunft unseres Landes bestimmen wird. Mir wäre es auch lieber gewesen, wir hätten keinen konkreten Anlass für die Hochwasserdebatte gehabt. Meine Gedanken sind ebenfalls bei denjenigen, die davon betroffen sind, und bei denen, die helfen, damit fertig zu werden. Selbstverständlich ist der Hochwasserschutz in diesem Zusammenhang ganz wichtig.
Als im Jahre 1992 die Welt zur UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio zusammenkam und die Rio-Deklaration, die Klimaschutz-Konvention, die Biodiversitäts-Konvention, die Walddeklaration, die Agenda 21 und die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung beschlossen wurden, habe ich noch studiert. Ich war dabei, mein Geoökologiestudium abzuschließen. Unter den Umweltwissenschaftlerinnen und Umweltwissenschaftlern sowie den Forscherinnen und Forschern herrschte so was wie Aufbruchstimmung. Denn es schien zum ersten Mal gelungen zu sein, Politik ökologisch zu framen, wie man heute sagen würde, ökologische Zusammenhänge endlich global, lokal zu denken und danach aus diesem kom
plexen Gedankengang Handlungsstrategien abzuleiten, echte und bestverstandene Nachhaltigkeitsstrategien.
21 Jahre später kann man nicht leugnen, dass die Aufbruchsstimmung einer gewissen Ernüchterung gewichen ist. Die Folgen der Klimakatastrophe werden uns weltweit und lokal vor Augen geführt. Das sehen wir gerade in diesen Tagen sehr dramatisch. Von einer Begrenzung der Klimaveränderung bzw. auch nur von einer Bewältigung ihrer Folgen sind wir weit entfernt. Auch die meisten anderen Ziele des Gipfels von Rio 1992 liegen noch nicht in greifbarer Nähe. Alle zeitlichen Ziellinien wurden bisher gerissen. Die Zahl der Krisen nimmt zu. Es gibt Hungerkatastrophen, Lebensmittelknappheit, Kriege um Ressourcen und soziale Ungerechtigkeit. Die Energiefrage stellt sich jeden Tag neu. Fluchtbewegungen nehmen zu. Und noch immer scheint die ganze Weltwirtschaft einer Wachstumsdoktrin anzuhängen, die in Zeiten der Klimakatastrophe nicht mehr zeitgemäß ist.
Gerade beim Schutz der Artenvielfalt fällt die Bilanz besonders mager aus. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in Bayern bereits ausgestorben. Es gibt keine Bayerische Kurzohrmaus mehr, keine Sumpfohreule, keinen Geißklee-Gelbling. In der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Arten gelten etwa 40 Prozent der untersuchten einheimischen Arten als bedroht, verschollen oder ausgestorben. Über die Hälfte der bayerischen Pflanzenarten steht ebenfalls auf der Roten Liste. Und es kommt noch schlimmer: Bei rund einem Viertel der in Bayern vorkommenden und nach europäischem Recht besonders geschützten Arten, die in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – FFH – genannt werden, kann die Staatsregierung aufgrund fehlender Daten noch nicht einmal Angaben zum Erhaltungszustand machen. Bei jedem fünften Lebensraumtyp ist der Erhaltungszustand unbekannt.
Kolleginnen und Kollegen, hier geht es nicht um die Steckenpferde einiger Ökos oder meines Kollegen Dr. Magerl. Er ist jetzt doch noch da, was mich sehr freut. Nur allzu gerne machen Sie sich über uns GRÜNE lustig, wenn wir uns für seltene Fledermäuse, Käfer, Frösche, Hamster oder andere Tierarten starkmachen. Ich sage Ihnen: Das halten wir aus, das halten wir auch gerne aus; denn im Gegensatz zu Ihnen haben wir verstanden, was es bedeutet, die Biodiversität gering zu schätzen, tatenlos zuzusehen, wie unsere Natur immer artenärmer wird, wie unser Land täglich an Lebensraum für Flora und Fauna verliert.
stehen immer wir, am Ende steht immer der Mensch als Opfer mangelnden Naturschutzes und einer schlechten Umweltpolitik. Und dann geht es um knallharte ökonomische Fakten, Kolleginnen und Kollegen, nicht um eine ökologische Spielwiese, die man sich leisten kann oder nicht, je nachdem, wie man will. Bayern trägt globale Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt, Verantwortung, die uns niemand abnehmen kann, die Sie nicht wegschieben können, die wir nur hier bei uns in Bayern wahrnehmen können und die wir auch nur hier bei uns in Bayern in Handeln umsetzen können. Wir haben uns dazu verpflichtet. Wir haben unser Wort dafür gegeben und unsere Unterschrift dafür geleistet. Der Verlust der biologischen Vielfalt stellt ein globales Problem dar. Die internationale Staatengemeinschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die Naturzerstörung bis 2010 deutlich zu bremsen. Die EU ist noch einen Schritt weiter gegangen und wollte den Biodiversitätsverlust bis 2010 gänzlich stoppen. Wir wissen: Beide Ziele wurden verfehlt. Der bayerische Ministerrat hat zwar 2008 eine bayerische Biodiversitätsstrategie beschlossen, doch diese ist wenig aussagekräftig und bleibt weit hinter den Vorgaben der Bundesregierung zurück. Darüber hinaus hapert es bei der Umsetzung gewaltig.
Ziel jeder vernünftigen Politik zum Schutz der Artenvielfalt muss es sein, den Artenschutz in jedem Politikfeld zu verankern. In dieser Hinsicht ist Fehlanzeige auf ganzer Linie in der bayerischen Politik dieser Staatsregierung. Wo ist der Artenschutz in der Wirtschaftspolitik? Wo ist die Biodiversitätsstrategie in der Verkehrspolitik? Wo ist die Biodiversitätsstrategie in der Umweltpolitik, in der Energiepolitik, ja auch in der Kultur-, Sozial- und Bildungspolitik? Und wo ist sie in der Forschungspolitik? Diese Frage ist ganz wichtig. Sie wurde eben nicht durchdekliniert und zur Handlungsmaxime für alle Politikfelder gemacht. Bei wichtigen Grundpfeilern einer vernünftigen Biodiversitätsstrategie fehlt das Fundament. Betrachten wir den Flächenverbrauch, der entgegen vielen Beteuerungen und trotz vieler Krokodilstränen, die auch Sie immer wieder darüber vergießen, eben nicht geringer wird. Betrachten wir die Landwirtschaft, in der der Anteil der ökologischen Landwirtschaft weit hinter dem zurückbleibt, was nötig wäre, um die Biodiversität zu bewahren, wo Sie sich weigern, mehr EU-Mittel in die zweite Säule umzulagern,
wo Sie sich Agrarumweltprogrammen verweigern, wo der Vertragsnaturschutz weit hinter dem zurückbleibt, was möglich wäre, wo der Ausbau von Naturwaldreservaten unterbleibt, wo der Schutz der Moore nicht vorankommt und wo es auch, wie wir heute morgen
Ein großes Problem der bayerischen Biodiversitätsstrategie besteht im Grundsatz der Freiwilligkeit. Ich sage Ihnen aus langer Betrachtung und aus tiefer Überzeugung: Wir werden im ganzen Gebiet der Umwelt- und Naturschutzpolitik und der Klimaschutzpolitik nicht weiterkommen, wenn wir nur auf Freiwilligkeit setzen. Anreize allein reichen nicht aus. Für die Durchsetzung bedarf es auch hoheitlicher Mittel, auch staatlichen Handelns. Dafür müssen Sie auch einmal in einen Konflikt gehen, sei es mit den Landwirten und Landwirtinnen oder mit denen, die Einkaufszentren auf der grünen Wiese bauen wollen.
Die Diskussion unseres Antragspaketes im Umweltausschuss, die ich detailliert nachgelesen habe, weil ich selber nicht anwesend war, verlief dem Protokoll zufolge zumindest für meinen Kollegen Dr. Magerl recht frustrierend. Da heißt es lapidar: Das Möglichste muss getan werden, um die Biodiversität zu erhalten, aber die Aktivitäten der Menschen seien dem Vorhaben nicht förderlich. Kolleginnen und Kollegen, was soll das jetzt heißen? Ist das die Bankrotterklärung der Politik? Zu den Aktivitäten der Menschen tragen wir doch bei. Wir haben doch die Verantwortung, zu steuern, Vorgaben zu machen, Vorbild zu sein und vorzuleben. Das ist doch unsere Aufgabe. Gerade deshalb haben wir hier Verantwortung übernommen. Der Zustand dieser Erde und der Zustand von Natur und Umwelt erlauben eine solch fatalistische Weltsicht nicht.
Kommen wir zum Beispiel zum Nationalpark Steigerwald. Ich sage es ganz klar: Für uns GRÜNE bleibt es das Ziel, den Steigerwald zum Nationalpark zu machen.